PKW versperrt Sicht auf Kinder, Falschparker |
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PKW versperrt Sicht auf Kinder, Falschparker |
30.10.2024, 11:15
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 19.12.2018 Mitglieds-Nr.: 84574 |
durch eine Siedlung mit verkehrsberuhigtem Bereich führt der Schulweg (Schule+Kita). Ein PKW steht verbotswidrig auf der Strasse und versperrt die Sicht auf die Kinder. Wie seht ihr die Situation das? Sobald das Ordnungsamt kommt steht der PKW nicht da. Eine Privatanzeige ist nicht möglich da davon möglicherweise einige Kinder betroffen sein könnten. Die Kinder kommen den kleinen Weg entlang des weissen Zaunes und stehen dann verdeckt von dem schwarzen PKW auf der Strasse. Hier wird schnell gefahren. Bilder auf Wunsch des TEs vollständig gelöscht. Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 30.10.2024, 13:04
Bearbeitungsgrund: Bilder anonymisiert
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30.10.2024, 11:48
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9351 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Zunächst mal solltest du auf den Bildern das Kennzeichen des PKW verpixeln und die Bilder bis dahin wieder entfernen.
Moderativer Hinweis: erledigt! Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.10.2024, 13:01 |
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30.10.2024, 12:07
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 763 Beigetreten: 17.12.2003 Mitglieds-Nr.: 1009 |
Das Grundproblem ist hier doch, daß in einer Verkehrsberuhigten Zone und zudem noch auf einem Schulweg regelmäßig zu schnell gefahren wird. Hier wäre zu prüfen, ob ggf. unter Mitwirkung/Initiative der Schule regelmäßige Kontrollmaßnahmen möglich sind. In Verkehrsberuhigten Zonen reicht ggf. bereits die Schätzung eines entsprechend geschulten Polizisten um qualitativ eine Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit festzustellen.
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30.10.2024, 12:49
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 19.12.2018 Mitglieds-Nr.: 84574 |
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30.10.2024, 13:01
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Das Editieren funktioniert nur begrenzte Zeit, das kann beispielsweise ein Moderator und der hat es erledigt.
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03.11.2024, 22:34
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 19.12.2018 Mitglieds-Nr.: 84574 |
Die Kinder kommen diesen Weg runter:
und laufen hinter dem PKW, der da die meiste Zeit des Tages rumsteht auf die Straße. von vorne kommende PKW, Lieferdienste... sehen die Kinder nicht. Jetzt gibt es eine interessante Begründung vom Ordnungsdienst. Ein Mitarbeiter hat den Halter des PKW aufgefordert diesen sofort auf das eigene, private Grundstück hinter dem weißen Zaun zu stellen. Am nächsten Tag stand der PKW wieder auf der Straße. Begründung des Ordnungsamt-Leiters: "unser Außendienst hat festgestellt, dass im Fahrzeug eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausliegt. Damit darf das Fahrzeug außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken. Ich rege daher an, den Kontakt mit dem Halter des Fahrzeugs aufzunehmen und mit ihm die Problematik zu besprechen. Möglicherweise lässt sich ja eine für die Kinder sichere Lösung so finden." Was meint Ihr? In unmittelbarer Nähe gibt es einen Parkplatz auf dem eigenen Grundstück. Daher besteht nicht die Notwendigkeit auf der Straße zu parken. Das "freche" an der ganzen Sache: der PKW gehört einem Familienmitglied das den Behindertenausweis von einem anderen Familiemitglied "ausgeliehen" hat. Kann doch nicht sein das die Belange eines scheinbar behinderten PKW-Halters vor der Sicherheit der Schulkinder gehen?! |
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04.11.2024, 08:24
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Dann sollte man das OA auf den Missbrauch des Behindertenausweises aufmerksam machen.
Und sich die Mühe machen, öfter, am besten täglich, Fotos von der Parksituation zu machen und dem OA als Anzeige zu mailen. -------------------- |
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04.11.2024, 09:49
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
So, ich mache mich jetzt total unbeliebt mit dieser Antwort:
a. b. Ein Kind, das alleine zur Schule gehen kann, muss in der Lage sein, an dem geparkten Auto stehen zu bleiben und zu schauen, ob es auf die "Straße" kann. Auch in einem VBB darf man mal schauen. Die Kinder/innen bewegen sich ja im weiteren Verlauf auch auf der "Straße", auf der zu schnell gefahren wird. c. Wenn das Problem die zu schnell fahrenden sind, muss man gegen die vorgehen. Protokollierung beantragen, dann ggf. Blitzer. Zusätzlich Hindernisse schaffen, die den Verkehr bremsen. Und an der Einfahrt zum VBB einen Erklärbar aufstellen - viele Verkehrsteilnehmer wissen einfach nicht, dass im VBB Schrittgeschwindigkeit angesagt ist. Aber für diese Maßnahmen, die Geld kosten, braucht man zuerst eine Statistik. Bei der Gemeinde beantragen, dabei eine Kostenübernahme anbieten. Sowas kostet bei uns hier 250 Euro für eine ganze Woche inkl. Bringen, Auf- und Abbau und Auswertung. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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04.11.2024, 10:01
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2686 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
der PKW gehört einem Familienmitglied das den Behindertenausweis von einem anderen Familiemitglied "ausgeliehen" hat. Der Besitzer des Autos wird vermutlich versichern das er entweder das Auto dem Besitzer des Behindertenausweises zur Verfügung gestellt hat oder das er diesen mit dem Auto fährt. Dann darf der Ausweis im Auto liegen. Im allgemeinen sieht mir die Situation für Schulkinder die allein den Schulweg meistern nicht allzu gefährlich aus. Wenn da zu schnell gefahren wird muß man dagegen vorgehen. Aber Schulkindern kann man durchaus erklären wie sie an einem parkenden Auto vorbei gehen sollen. Gruß Acki |
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04.11.2024, 11:04
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
So, ich mache mich jetzt total unbeliebt mit dieser Antwort: Der Weg im ersten Bild sieht nicht autobreit aus, hauteng am Parker vorbei in den Weg rein fahren daher vermutlich allenfalls Fahrräder und Krafträder. Die meisten Autos dürften, bezogen auf das 2.Bild, eher nach schräg links fahren und somit etwas mehr Abstand zum Parker haben, daher sehe ich da auch keine große Gefahr. Bzgl. Zweiräder hülfe es, aus dem Weg raus frühzeitig Abstand zum Parker zu suchen, also auf der rechten Seite des Weges aus diesem raus.b. Ein Kind, das alleine zur Schule gehen kann, muss in der Lage sein, an dem geparkten Auto stehen zu bleiben und zu schauen, ob es auf die "Straße" kann. Zusätzlich Hindernisse schaffen, die den Verkehr bremsen. Bspw. parkende Autos? aus dem Weg raus frühzeitig Abstand zum Parker zu suchen Eigentlich muss man ja nur so laufen, wie es der rote Pfeil zeigt, genauer dessen Spitze. Nach dem 3. Bild ist da reichlich Platz. |
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04.11.2024, 12:14
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Im allgemeinen sieht mir die Situation für Schulkinder die allein den Schulweg meistern nicht allzu gefährlich aus. Hätte ich auch so eingeschätzt. Ich wäre froh um solch einfache Situationen auf dem Schulweg. Worin besteht die konkrete Gefahr? Wie können ankommende Fahrzeuge (also entgegen der Fahrtrichtung des geparkten Pkw) nach "links" weiterfahren - ich kann mir grad nicht vorstellen, dass in dieser Umgebung mehr als 15 km/h möglich sind, ohne in die Hecke zu rauschen? |
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04.11.2024, 19:47
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 702 Beigetreten: 27.01.2015 Wohnort: Rostock Mitglieds-Nr.: 75230 |
Ich denke die Gefahr des Übersehens der Kinder kommt eher durch die Blickführung von in Gegenrichtung zum Parker ankommenden Fahrzeugführenden:
Die werden sich eher nach links orientieren, wo hinter der Hecke Gegenverkehr kommen könnte (am besten noch mit Einschränkung durch die A-Säule aufgrund des ca. 45°-Winkels der Straße ?!?), während sie das Fahrzeug noch möglichst rechts halten. - Da ist das geparkte Auto schon schlecht für unaufmerksame Kinder, insb. auf Fährrädern. ... ... Auf der anderen Seite sind die Büsche (für die Kinder nach rechts raus) allerdings auch nicht funktional anders. - Ebenfalls ein Sichthindernis für alle Beteiligten. -------------------- „Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard |
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05.11.2024, 07:15
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Da ist das geparkte Auto schon schlecht für unaufmerksame Kinder, insb. auf Fährrädern. ... Wie ist das bei euch? Hier im rechten Südstaat geben auch die Schulen vor: I. Nicht mit dem Roller in die Schule (Anscheinend sind schon zu viele Kinder mit Rollern verunglückt. Da ich jeden Tag an einer GS vorbei Gassi gehe, sehe ich, dass Roller mittlerweile sehr unpopulär sind. Oder die Kinder halten sich tatsächlich fast alle an diese Vorgabe.) II. Mit dem Rad erst ab der Radfahrprüfung in der dritten Klasse Gilt natürlich nur für die Grundschule. D.h. bevorzugte Bewegungsmethode für den Schulweg = zu Fuß. Auch Elterntaxis gibt es hier nicht viele. Der längste Schulweg in unserem Ort ist 1300 m, aber alle Straßenquerungen sind mit Schulweghelfern besetzt. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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05.11.2024, 08:02
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Gleicher Staat, aber eher im Outback: nichts davon. Kinder kommen zu Fuß, per Roller, Fahrrad. Es gibt nicht mal ein Zebra oder Z30 vor der Schule, Schulweghelfer nur an 2 der 3 unmittelbaren Eingänge des Schulgeländes. Unter den Bedingungen wäre die bloße Existenz eines vbB schon Luxus.
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05.11.2024, 10:28
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 604 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
Die Schule kann diesbezüglich nichts vorgeben. Auch wenn viele Schulen glauben, dies zu können. An unserer GS in M kommen sehr viele Kinder mit dem Roller oder Rad. Die Stellplätze reichen nicht aus.
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05.11.2024, 15:23
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Rechtlich kann die Schule nichts vorgeben. Verkehrswege gestaltet die SVB. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit eine Schulleitung in der Verantwortung wäre, wenn sie um offensichtliche Gefahrenstellen im unmittelbaren Schulumfeld wüsste. Das Beispiel von oben gehört m.E. nicht dazu, da offensichtlich weit weg von einer Schule.
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05.11.2024, 21:01
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 702 Beigetreten: 27.01.2015 Wohnort: Rostock Mitglieds-Nr.: 75230 |
Wie ist das bei euch? Hier im rechten Südstaat geben auch die Schulen vor: Okay cool, und geben die Schulen bei Euch auch vor, dass Kinder nachmittags in VBBs nicht Roller und Rad fahren? I. Nicht mit dem Roller in die Schule (Anscheinend sind schon zu viele Kinder mit Rollern verunglückt. Da ich jeden Tag an einer GS vorbei Gassi gehe, sehe ich, dass Roller mittlerweile sehr unpopulär sind. Oder die Kinder halten sich tatsächlich fast alle an diese Vorgabe.) II. Mit dem Rad erst ab der Radfahrprüfung in der dritten Klasse Die vorliegende Verkehrssituation besteht auch ohne Schulweg. Jetzt auf diesem Punkt herumzureiten bringt mal garnichts. Ich sehe die Situation und erkenne das Problem/die Bedenken des TE. Tendenziell liegt das Hauptproblem mal wieder in der gefahrenen Geschwindigkeit innerhalb von VBBs iVm. einer Kontrollquote nahe 0,0. Allerdings wäre durch das nicht genau dort Parken des KFZ auch schon deutlich geholfen. -------------------- „Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard |
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06.11.2024, 09:24
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Okay cool, und geben die Schulen bei Euch auch vor, dass Kinder nachmittags in VBBs nicht Roller und Rad fahren? Grundsätzlich sind Kinder auf dem Schulweg durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die Schulen haben (nicht nur deswegen) ein Interesse daran, auf dem Schulweg Unfallrisiken zu meiden. |
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07.11.2024, 17:55
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7849 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Und es ist naheliegend, dass die Unfallversicherung im Schadensfall nicht zahlt, wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden.
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07.11.2024, 19:06
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Quatsch hoch drei!!!
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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07.11.2024, 19:49
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Und es ist naheliegend, dass die Unfallversicherung im Schadensfall nicht zahlt, wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Das stimmt so nicht - beim Verkehrsmittel hat die Schule kein Mitspracherecht (auch wenn sie das gerne hätte), die Unfallversicherung zahlt bspw. aber nicht, wenn das Kind einen anderen Weg als den unmittelbaren Schulweg wählt. Mir wäre keine Regressforderung zum Straßenverkehr bekannt, gegenüber Lehrkräften soll es sowas aber durchaus geben (fahrlässig Aufsichtspflicht verletzt o.ä.). Kann man drüber diskutieren, wie die Garantenstellung der Schule auszulegen ist. Dennoch hat die Schule aus verschiedenen Gründen ein Interesse, den Schulweg sicher zu gestalten und Unfälle zu vermeiden, alleine schon um eine noch größere Welle vermeintlich sicherer Elterntaxis zu vermeiden. |
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07.11.2024, 20:46
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
die Unfallversicherung zahlt bspw. aber nicht, wenn das Kind einen anderen Weg als den unmittelbaren Schulweg wählt. Wo finde ich diese gesetzliche Regelung?-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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07.11.2024, 21:23
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
§8 Absatz 2 SGB VI, Rechtsprechung beispielsweise https://dejure.org/dienste/vernetzung/recht...20U%2029/06%20R
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08.11.2024, 07:27
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Sorry, das hast Du falsch verstanden.
Selbstverständlich erlischt der Versicherungsschutz nicht, wenn ein Kind von dem "empfohlenen" Schulweg abweicht und diese Abweichung vertretbar ist. Beispielsweise in Deinem eigenen Link findest Du als zweiten Volltext: Zitat Ein achtjähriger Schüler verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht dadurch, dass er infolge Unachtsamkeit oder Zerstreutheit vorübergehend von dem direkten Nachhauseweg von der Schule abweicht. Ausstieg aus dem Bus auf dem Heimweg verpasst, dann zu Fuß zurückgelaufen und dabei verunfallt - Versicherungsschutz. Es ist wie bei Arbeitnehmern: Umwege, die sich nicht begründen lassen, sind nicht versichert. Der Fußweg durch die Parallelstraße ist versichert, der Umweg über den Spielplatz nicht. |
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08.11.2024, 08:44
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Ähm nein, das habe ich schon genau so verstanden. Im vorliegenden Urteil hat das LSG dem Kläger Recht gegeben, dass der versehentliche Umweg - weil er aus Unachtsamkeit passiert ist - natürlich von der Unfallversicherung gedeckt ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein nicht versehentlicher Umweg es nicht ist - wie oben geschrieben: wenn das Kind einen anderen Schulweg wählt, ist der Versicherungsschutz dahin.
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08.11.2024, 09:32
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 22 Beigetreten: 29.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86923 |
Sorry, aber die Schlussfolgerung ist logisch falsch:
Wenn aus A folgt B gilt, dann gilt im Umkehrschluss aus nicht B folgt nicht A. (Und nicht, wie von dir behauptet, aus nicht A folgt nicht B) Gesetze der Logik, Mathematik, 1. Semester. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 08.11.2024, 12:22
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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08.11.2024, 09:41
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Leute, lest doch bitte mal das gesamte Urteil. Das SG hat die Klage abgewiesen, weil das Kind auf einem nicht versicherten Abweg war. Das LSG hat der Revision Recht gegeben, weil das kein Abweg, sondern ein versehentlicher Umweg war. Eindeutige Kausalität.
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08.11.2024, 10:18
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Nein, lieber m01, das ist so nicht richtig. Und da bin ich jetzt fachlich vielleicht ein wenig weiter als du. (Ich habe viele Jahre lang ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beraten in solchen Sachen und die sind mit kleinen Ausnahmen genauso versichert wie Schulkinder. Außerdem habe ich fünf Kinder, da lernt man dann automatisch, was versichert ist und was nicht.)
Nicht versichert sind Umwege mit einer Unterbrechung über 2 Stunden, wenn das Kind beispielsweise einen Umweg zu einem Freund macht, dort den Heimweg für mehr als zwei Stunden unterbricht und dann weitergeht. Der zweite Teil des Weges ist dann nicht mehr versichert. Definitiv versichert sind Umwege, wenn der Umweg schneller oder sicherer/leichter ist - und dann darf der Umweg auch absichtlich gemacht werden. Und sogar Umwege zum Supermarkt, damit sich das (größere) Kind was fürs Mittagessen besorgen kann, sind versichert, nur der Aufenthalt im Supermarkt selbst nicht. Googelst du DGUV Dokument 3052. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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08.11.2024, 10:27
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Irgendwie reden wir von verschiedenen Dingen. Eine Unterbrechung und ein Umweg sind zwei verschiedene Dinge. Ein besserer Weg ist kein Abweg. Ein absichtlicher Umweg - im Sinne des o.g. SG- und LSG-Urteils ist nicht versichert, selbst das BSG stellt das hier klar.
Zitat Nach diesen für die allgemeine Unfallversicherung geltenden Maßstäben läge im Fall des Klägers eine für den Versicherungsschutz schädliche Unterbrechung des versicherten Weges vor, denn das Verbleiben im Bus über die Haltestelle "M straße" hinaus bis zur Haltestelle "B straße" und die damit verbundene Verlängerung des Nachhauseweges waren weder durch die Beschaffenheit des Weges veranlasst noch Folge eines einfachen Versehens.
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08.11.2024, 10:59
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Machen wirs doch konkret, bevor wieder irgendwelche Strohmannargumente kommen:
- Kind 1, 7 Jahre, fährt mit dem Fahrrad nach Hause, obwohl es noch keine Fahrradprüfung abgelegt hat und obwohl die Schule davon abrät. Es kommt an eine Baustelle und muss einen Umweg nehmen. Von dem Umweg ist es so erschöpft, dass es beim Bäcker noch eine Breze kauft und weiterfährt, dabei kommt es an einer Einmündung zu einem Unfall. --> von der Unfallversicherung abgedeckt - Kind 2, 9 Jahre, hat eine Fahrradprüfung abgelegt und fährt mit dem Fahrrad nach Hause, wählt aber von sich aus einen anderen, 500 Meter längeren Weg am Porsche-Autohaus vorbei, weil es Porsche-Fan ist und schauen will ob schon ein 992.2 dortsteht. Es kommt zum Unfall. --> von der Unfallversicherung nicht abgedeckt |
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08.11.2024, 12:55
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Beispiel 2 ist so doof und an den Haaren herbeigezogen, dass ich mit dir nicht weiter diskutieren werde. Danke.
-------------------- Firefighter im Ruhestand....
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08.11.2024, 19:46
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Der Fall 2 illustriert doch aber aber ganz ideal den Punkt, um den es geht, nämlich was der unmittelbare Weg ist und was für die Versicherung eine Rolle spielt und was nicht, kontrastrierend zum Fall 1. Gerade weil er so gekünstelt ist, verdeutlicht er das besonders gut. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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08.11.2024, 20:10
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2686 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
Ich krieg grad den Zusammenhang zum im VBB geparkten PKW nicht zusammen 🤔
Gruß Acki |
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10.11.2024, 13:41
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Der Fall 2 illustriert doch aber aber ganz ideal den Punkt, um den es geht, nämlich was der unmittelbare Weg ist und was für die Versicherung eine Rolle spielt und was nicht, kontrastrierend zum Fall 1. Gerade weil er so gekünstelt ist, verdeutlicht er das besonders gut. Leute, bitte seid mir nicht böse. Ihr könnt gerne sagen, dass ich ein totaler Blödmann und Dummkopf bin und dass meine Meinung auch gar nicht zählt. Aber ich habe ausdrücklich in #28 geschrieben, was erlaubt ist und was nicht, abgedeckt u.a. von einer Broschüre der DGUV. Und das gilt für Feuerwehrleute genauso wie für Schulkinder. Und der von mir angegebene Beleg zeigt deutlich, dass auch die Vorbeifahrt am Porschehändler VOLL abgedeckt ist vom gesetzlichen Unfallschutz. Nur das "stehenbleiben und gucken" nicht. Länger als zwei Stunden wird das gucken ja nicht dauern. Ich habe es sehr, sehr satt, dass ich Aussagen mit Dokumenten der obersten zuständigen Stelle in Deutschland belege, und dann fängt wieder einer an, "das stimmt aber so nicht". Aber wie gesagt, mir ist das egal, schreibt was ihr wollt und glaubt, was ihr wollt... -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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10.11.2024, 15:24
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Leute, bitte seid mir nicht böse. Ihr könnt gerne sagen, dass ich ein totaler Blödmann und Dummkopf bin und dass meine Meinung auch gar nicht zählt. Aber ich habe ausdrücklich in #28 geschrieben, was erlaubt ist und was nicht, abgedeckt u.a. von einer Broschüre der DGUV. Und das gilt für Feuerwehrleute genauso wie für Schulkinder. Das hat doch nichts mit "böse" oder "dumm" zu tun. Es geht um eine sachliche Frage, die davon völlig unabhängig ist. Was @m01 angibt, deckt sich mit meinem Verständnis, wobei mir die Besonderheiten bei Schulkindern nicht bekannt sind. Als Beleg hast Du "DGUV Dokument 3052" angegeben. Ist übrigens per Google mit Deinen Angaben gar nicht zu finden. Servicelink: DGUV Dokument 3052 Dort steht, Seite 5, Hervorhebung von mir: Zitat So ruht beispielsweise der Versicherungs- schutz für die Zeit, wenn Ihr Kind: • den Schul- oder Heimweg unterbricht, z. B. um einzukaufen, einen Spiel- oder Sportplatz zu besuchen • aus privaten Gründen Umwege macht, z. B. um Freunde zu besuchen Nimmt Ihr Kind den Heimweg innerhalb von zwei Stunden wieder auf, ist der restliche Weg versichert. Andernfalls endet der Versi- cherungsschutz mit der Unterbrechung Auf dem Umweg zum Porschehaus ist es also nicht versichert. So habe ich den Beitrag von m01 verstanden. Im übrigen sind, und hier kommen wir mal wieder zum Thema des Threads zurück, Abweichungen zum kürzeren Weg versichert, wenn sie "verkehrstechnisch günstiger oder risikoärmer" sind. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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10.11.2024, 19:25
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Zitat So ruht beispielsweise der Versicherungs- schutz für die Zeit, wenn Ihr Kind: • den Schul- oder Heimweg unterbricht, z. B. um einzukaufen, einen Spiel- oder Sportplatz zu besuchen • aus privaten Gründen Umwege macht, z. B. um Freunde zu besuchen Nimmt Ihr Kind den Heimweg innerhalb von zwei Stunden wieder auf, ist der restliche Weg versichert. Andernfalls endet der Versi- cherungsschutz mit der Unterbrechung Auf dem Umweg zum Porschehaus ist es also nicht versichert. So habe ich den Beitrag von m01 verstanden. Doch, das Kind ist versichert. Wenn das Kind einen längeren Weg nimmt, um I. einzukaufen II. einen Porsche anzuschauen III. zum Sport machen IV. was auch immer zu tun ist das Kind auf dem gesamten Weg, auch auf dem Umweg und auch wenn der länger ist, VOLL versichert. Nur für die Tätigkeit, die nicht zum "Heimweg" gehört, also im Supermarkt, beim stehenbleiben und gucken ob der Porsche jetzt da ist oder nicht, oder auf dem Sportplatz, ist das Kind NICHT versichert. Die Unterbrechung darf maximal 2 Stunden dauern. Nach einer Unterbrechung des Weges über 2 h endet der Versicherungsschutz. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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10.11.2024, 19:50
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Die DGUV möchte durch diese Regelung prinzipiell der höheren Ablenkbarkeit, die Kindern eigen ist, Rechnung tragen. Wurde mir zumindest von einem Versicherungsfachmann so erklärt.
Edit: im weiteren kann ich mich Zitat Ich krieg grad den Zusammenhang zum im VBB geparkten PKW nicht zusammen nur anschließen. Zudem kann man durchschnittlichen Grundschulkindern die Besonderheiten dieser Stelle erklären, sofern man dabei nicht ein riesiges Helikopter-Eltern-Angst-Fass aufmacht.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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10.11.2024, 19:57
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Für die sehr leicht ablenkbaren Feuerwehrleute gilt aber das gleiche....
-------------------- Firefighter im Ruhestand....
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10.11.2024, 20:00
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Hm, ganz besonders wenn die Fahrt für mehr als zwei Stunden unterbrochen wird
SCNR Btt -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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12.11.2024, 12:39
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Vielleicht sollte das in einen separaten Thread (könnte evtl. die Moderation umziehen), denn:
Wenn das Kind einen längeren Weg nimmt, um I. einzukaufen II. einen Porsche anzuschauen III. zum Sport machen IV. was auch immer zu tun ist das Kind auf dem gesamten Weg, auch auf dem Umweg und auch wenn der länger ist, VOLL versichert. In der von dir genannten DGUV-Publikation steht genau das Gegenteil. Wie von @mir zitiert, ruht der Versicherungsschutz nicht nur bei der Unterbrechung, sondern eben auch, wenn das Kind, Zitat "aus privaten Gründen Umwege macht". Das ist konform mit der BSG-Begründung von oben: wäre das Kind nicht aus Versehen inkl. maximalem Zugeständnis der Ablenkbarkeit von Kindern zwei Haltestellen zu spät ausgestiegen, sondern absichtlich aus rein privatem Interesse (weil man da am Porsche-Autohaus/Spielzeugladen/Pferdekoppel vorbeikommt), wäre dieser Weg nicht versichert. Woher nimmst du die Behauptung, dieser Umweg wäre versichert? Umgekehrt und damit zurück zum Thema mit Verweis auf Beitrag 13: der Schulweg durch diesen vbB ist versichert und damit hat der Versicherungsträger ein Interesse, dass es an dieser Verkehrssituation (selbst wenn sie weit von der Schule entfernt ist) zu keinem Unfall kommt. Versicherungsträger und auch Schule können aber, wie Beitrag 13 suggeriert, kein Verkehrsmittel vorgeben. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 00:08 |