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> C1 für Traktor(40er) mit 2 Hängern (25er) ok ?
Gast_KARL_*
Beitrag 04.10.2004, 23:00
Beitrag #1





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Hallo,

ist die FE C1 für einen 5t Trecker mit 2 als 25km/h gekennzeichneten Hängern ausreichend ?
Wenn ja, nur bei Einsatz für Land- und Forstw. ?

Viele Grüße

KARL
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Uwe W
Beitrag 04.10.2004, 23:51
Beitrag #2


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C1 reicht in keinem Fall aus,
die Frage ist, ob Du mit C1E auskommst.
Klasse T würde in jedem Fall reichen.
Da der Traktor schneller als 32 fährt, reicht Klasse L nämlich nicht aus.

Für die Klasse C1E gilt dabei nach § 6 FeV
Zitat
bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden;


Bei 2 Anhängern würde ich aber davon ausgehen, dass diese Grenzen nicht eingehalten werden
(ist auch bei einem einzigen land- und forstwirtschaftlichen Anhänger eher unwahrscheinlich, dass diese Grenzen eingehalten werden).


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.10.2004, 08:56
Beitrag #3





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Was ich schon immer wissen wollte:

zwei Anhänger sind erlaubt? think.gif

Mein Fahrlehrer sagte uns, man dürfe grundsätzlich nur einen Anhänger fahren, aber Bauern machen ihre eigenen Regeln; die blinken schließlich auch rechts, und fahren geradeaus, blinken links und fahren rechts oder blinken garnicht und biegen nach links ab! shutup.gif
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Andreas
Beitrag 05.10.2004, 09:03
Beitrag #4


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§ 32 a StVZO:

"Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden"


--------------------
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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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LKW-Stefan
Beitrag 07.10.2004, 14:16
Beitrag #5


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Zitat (Guest @ 05.10.2004, 09:56)
... aber Bauern machen ihre eigenen Regeln; die blinken schließlich auch rechts, und fahren geradeaus, blinken links und fahren rechts oder blinken garnicht und biegen nach links ab! shutup.gif

Schöne Vorurteile ranting.gif
Klar passierts mal dass im Schlepper der Blinker angelassen wird, da sieht mans
eben nur am Hebel ob der Blinker an oder aus ist (bei den alten).

Ich habs letzthin erst gehabt wie ich mit Schlepper + 2 Anhänger unterwegs war,
will nach links abbiegen, blinke und will grade rüberziehen als ich gottseidank
nochmal nach hinten schau und sehe dass grade einer überholt.

Ich hätte es ihm ja gegönnt ernn er mal Bekanntschaft mitm Traktorhänger
gemacht hätte - solche Volltrottel.
Hab danach angehalten und extra nachkontrolliert ob die Blinker am hintern
Hänger funktionieren. Dies war auch der Fall.

Manche ham wohl echt keine Augen im Kopf rolleyes.gif


--------------------
Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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MichaelW
Beitrag 07.10.2004, 14:50
Beitrag #6


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Hallo,

Zitat
Schöne Vorurteile


Leider werden sie aber immer wieder bestätigt. Von ca. 10 Landwirten, die ich kenne, ist gerade einer dabei, der auf die Verkehrssicherheit seiner Fahrzeuge im Bezug auf Beleuchtung achtet. Vielfach jedoch sieht man diverse haarsträubende Dinge an landwirtschaftlichen Maschinen:

- Großer, fast neuer 50km/h Traktor mit ehemaligem LKW-Anhänger, jetzt mit 25er-Schild, 3-Achser, ca. 9m lang, voll mit großen Stroh-Rundballen. Die Bremsleitungen und der Elektroanschluß waren nicht angeschlossen! So gesehen an einer Tankstelle, der Landwirt war nicht aus dem Ort sondern auf der Durchfahrt. shutup.gif

- 10 Jahre alter Traktor fährt nachts ohne Licht. Besitzer wurde darauf angesprochen und meinte nur, dass schon seit 2 Jahren außer dem Bremslicht nix mehr funktionieren würde. TÜV war fast neu... mad.gif

- Nachts vor mir ein "Erntezug": Traktor mit 2 Anhängern. Zum Glück hatte der Traktor sein Nummernschild am Kabinendach und dessen Beleuchtung funktionierte. An den Anhängern ging nix, die Rückstrahler waren auch entweder nicht dran oder verschmutzt. crybaby.gif

- und so weiter...

Zitat
Ich habs letzthin erst gehabt wie ich mit Schlepper + 2 Anhänger unterwegs war, will nach links abbiegen, blinke und will grade rüberziehen als ich gottseidank nochmal nach hinten schau und sehe dass grade einer überholt.


Glück gehabt, meistens kracht's, weil sich beim abbiegen kaum einer umguckt und Rückspiegel an den meisten Traktoren eh nicht mehr dran, defekt oder komplett verstellt sind. Leider denken aber auch viele Autofahrer, langsame Traktoren könnte man immer und überall überholen.

Zitat
Klar passierts mal dass im Schlepper der Blinker angelassen wird, da sieht mans eben nur am Hebel ob der Blinker an oder aus ist (bei den alten).


Wie alt muss ein Traktor sein, damit er noch keine Blinkerkontrolle hat? Alle mir bekannten Traktoren haben eine, da sind auch sehr alte dabei.

Gruß,
Michael
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LKW-Stefan
Beitrag 07.10.2004, 15:10
Beitrag #7


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Na die haben schon meistens eine nur funktioniert die nicht laugh.gif tongue.gif

Aufpassen dass du mit Bremsleitung nicht die Kipphydraulik gemeint hast
die brauchste natürlich beim Fahren nicht anschließen.

Wenn der Hänger jedoch Druckluftbremsanlage hat MUSS diese angeschlossen
werden, sonst kannste damit nicht fahren, du hast keine Bremswirkung!

Achja, und TÜV hat nix zu sagen wenn der neu ist. Den TÜV Stempel kriegste
fast überall drauf. Hab auch nen Schlepper hier da müssten dringend mal die
Bremsen gemacht werden, Bremswirkung gleich 0 => wird aber nur aufn Hof
eingesetzt nicht auf der Strasse. Hat aber im Juli neuen TÜV bekommen whistling.gif wink.gif


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MichaelW
Beitrag 07.10.2004, 15:35
Beitrag #8


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Hallo,

Zitat
Aufpassen dass du mit Bremsleitung nicht die Kipphydraulik gemeint hast
die brauchste natürlich beim Fahren nicht anschließen.


a) war es ein ehemaliger, großer LKW-Anhänger, der jetzt landwirtschaftlich genutzt wurde, anscheinend mit Plane/Spriegel gebaut, jetzt offen, auf jeden Fall kein Kipper.

b) besitze ich selbst den LKW-Führerschein (C+CE)

c) besitze ich einen 416er und einen 406er Unimog, die neben 2-Leiter-Bremsanschluß auch Hydraulikanschlüsse haben

Aus a), b) und c) dürfte sich zweifelsfrei ergeben, dass es ganz sicher die beiden Bremsleitungen waren... wink.gif

Zitat
Achja, und TÜV hat nix zu sagen wenn der neu ist. Den TÜV Stempel kriegste
fast überall drauf. Hab auch nen Schlepper hier da müssten dringend mal die
Bremsen gemacht werden, Bremswirkung gleich 0 => wird aber nur aufn Hof
eingesetzt nicht auf der Strasse. Hat aber im Juli neuen TÜV bekommen 


So kenn ich das vom sog. "Trecker-TÜV", wo der Prüfer zu den Landwirten kommt. Ein Bekannter bekam da auch seinen Unimog mit schief ziehenden Bremsen drüber, er schaltete einfach die Differentialsperren ein. Ergebnis war eine absolut gerade Bremsspur und kein ausbrechen...

Gruß,
Michael
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