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> Darf ich hier wenden? Pfeil auf dem Boden gibt die Fahrt gerade aus vor.
stalkee
Beitrag 31.10.2024, 22:22
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebes Forum,
https://www.dropbox.com/scl/fi/5q9mcd6a8uky...gvv20o&dl=0

Ich frage mich seit sehr langer Zeit ob ich an dieser Kreuzung wie blauer Pfeil auf dem Foto zeigt wenden darf. (fahrt Streitstraße Richtung Norden)

https://goo.gl/maps/yamFGPpbAFzc7rR48

Es gibt kein Verkehrszeichen welches es verbietet.
Aber halt den Pfeil auf dem Boden.

Habe schon mind 2 mal beobachtet wie sogar die Polizei dort gewendet hat.

Habe diesbezüglich einen mal einen Streifenpolizisten angesprochen, der extra hingefahren ist und mich zurückrief (ganz große Klasse!) seiner Meinung nach zeigt dieser Pfeil nur an dass man an dieser Kreuzung von der linken Fahrspur nicht rechts in die goltzstrasse abbiegen darf sondern nur von der rechten Spur habe sie mit dem gelben Pfeil gekennzeichnet. (zwischen beiden Spuren ist ein Fahrradweg)
Irgend wie bin ich immer noch nicht überzeugt und würde euch gerne um eure Meinung bitten.
Vielen Dank schon mal.

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K0nsch
Beitrag 31.10.2024, 22:59
Beitrag #2


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Zeichen 297 sagt eindeutig, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nur in der Richtung gefahren werden darf, in der der Pfeil zeigt.

Also in deinem Beispiel ist hiermit das Wenden verboten.

Wird mit 30€ (TBNR 141280) bis 35€ (TBNR 141281) bestraft


--------------------
Zitat (Andymon @ 01.06.2015, 14:25) *
Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig.

Dem kann ich nur zustimmen*

*Bezieht sich auf die hier in DE typischen "Rad"wege(lchen)
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Mueck
Beitrag 31.10.2024, 23:55
Beitrag #3


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Zitat (K0nsch @ 31.10.2024, 22:59) *
Zeichen 297 sagt eindeutig,
... dass man die StVO genau lesen muss! whistling.gif
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.
1.) Plural! Ein Pfeil sagt nix ...
2.) Zwischen diesen muss noch was langes hingemalt sein, sonst sagen auch zwei Pfeile nebeneinander nix ...
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K0nsch
Beitrag 01.11.2024, 00:07
Beitrag #4


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Wenn aber nur ein Pfeil angebracht ist, dürfte dieser "Wenn"-Satz doch wohl kaum eine aufhebende Wirkung haben.

In letzter Instanz möchte ich aber auch noch den §0
Zitat
MSDWGI
der StVO anführen whistling.gif


--------------------
Zitat (Andymon @ 01.06.2015, 14:25) *
Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig.

Dem kann ich nur zustimmen*

*Bezieht sich auf die hier in DE typischen "Rad"wege(lchen)
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Reloader
Beitrag 01.11.2024, 08:35
Beitrag #5


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Sind das besagte Lei(d)tlinien? Leidlinien think.gif
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Mueck
Beitrag 01.11.2024, 14:53
Beitrag #6


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So ein Leid aber auch ...
In den bisherigen Bildern war der rechte Pfeil neben dem Geradeauspfeil kurz vor der Kreuzung nicht zu sehen (und wurde auch nicht erwähnt), wohl aber, dass der Geradeauspfeil zuvor kein Pendant rechts hat!
Damit haben wir hier in der Tat doch ein Abbiegeverbot ...
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stalkee
Beitrag 02.11.2024, 23:30
Beitrag #7


Neuling


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Da es den Abbiegepfeil gibt, und weil es eine Leitlinie zwischen beiden gibt, darf nicht gewendet werden?

Könntet ihr das bitte noch mal einfacher erklären?
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Kuli
Beitrag 04.11.2024, 09:36
Beitrag #8


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In #3 wurde die StVO zitiert. Da alle Bedingungen erfüllt sind (es gibt Pfeile, zwischen denen Leitlinien sind), darf nur in Pfeilrichtung gefahren werden.
Der Grund erschließt sich mir aber nicht, vielleicht kann man bei der Verkehrsbehörde die Entfernung des Pfeils oder einen kombinierten Geradeaus-links-Pfeil vorschlagen. Ich glaube, Wender wurden hier einfach vergessen bei der Planung.

Ich frage mich übrigens auch, für wen die Haltlinie weiter vorne (in Fortführung der Rechtsabbiegerspur) gedacht ist think.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.11.2024, 12:33
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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stalkee
Beitrag 05.11.2024, 19:53
Beitrag #9


Neuling


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Vielen lieben Dank.
Die Haltelinie hinter dem Rechtsabbiegerpfeil ist sicherlich für die Tankstellenausfahrt
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