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> Tempolimit "Schule" in den Ferien
Gamma_M1609
Beitrag 02.11.2024, 16:41
Beitrag #1


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Servus, bei mir in der Nähe gibt es folgende Schilderkombi:

VZ 136-10
Zz "Schule"
VZ 274-10

Nun ist dort keine zeitliche Beschränkung ausgeschildert. Jedoch wäre es doch höchst unsinnig in den Ferien oder an Sonntagen dort mit 10 km/h lang zu schleichen.
Gelten die 10 km/h trotzdem oder ist aufgrund der Beschilderung (Tempolimit unter Gefahrenzeichen) die 10 km/h nicht gültig an Tagen wo offensichtlich keine Schule ist, da ja die Gefahr nicht besteht?
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F117
Beitrag 02.11.2024, 16:46
Beitrag #2


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Ich bin ziemlich sicher, dass das gilt. Viele Schulhöfe werden als Spielplätze genutzt, also ist dort auch am Sonntag oder in den Ferien mit Kindern zu rechnen.


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Gamma_M1609
Beitrag 02.11.2024, 18:32
Beitrag #3


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Ja dieses Argument verstehe ich. Allerdings ist dort wirklich außerhalb der Schulzeiten alles wie ausgestorben, weil an der Straße kein Spielplatz der Schule liegt
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Q-Treiberin
Beitrag 02.11.2024, 18:50
Beitrag #4


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Es gibt aber auch hin und wieder Schulveranstaltungen….


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Der_Veranstalter
Beitrag 02.11.2024, 20:29
Beitrag #5


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Und Ganztagsbetreuungen in den Ferien, so wie bei mir hier.



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Explosiv
Beitrag 03.11.2024, 10:25
Beitrag #6


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Man könnte bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob man da nicht eine zeitliche Beschränkung anbringen könnte. Ansonsten gilt das Limit so, wie ausgeschildert.


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HaWeThie
Beitrag 04.11.2024, 10:01
Beitrag #7


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Muss ich demnächst die Ferienzeiten aller Bundesländer im Kopf haben?


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Der_Veranstalter
Beitrag 04.11.2024, 10:04
Beitrag #8


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Es liegt nicht im Ermessen des Fahrenden, zu entscheiden, ob ein Schild gerade gilt oder nicht.

Hier bei mir gibt es sogar reinen Schulgeländen (also ohne Ferienbetreuung, Kiga etc.) klappbare Tempolimit-Schilder. Die werden von irgendjemand in den Ferien zugeklappt und dann gibts kein Tempolimit.


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F117
Beitrag 04.11.2024, 14:52
Beitrag #9


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Zitat (HaWeThie @ 04.11.2024, 10:01) *
Muss ich demnächst die Ferienzeiten aller Bundesländer im Kopf haben?

Wenn Du ein möglicherweise ziemlich teures Ticket vermeiden willst: Ja, zumindest für das Bundesland, in dem Du unterwegs bist.


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Muffy
Beitrag 04.11.2024, 15:33
Beitrag #10


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Das wäre für was genau gut?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.11.2024, 22:14
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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F117
Beitrag 04.11.2024, 22:08
Beitrag #11


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Was verstehst Du daran nicht?


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hk_do
Beitrag 04.11.2024, 22:39
Beitrag #12


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Also ich hätte es jetzt so verstanden:

In der Ferienzeit wollen alle Urlaub machen, deswegen sind die Fahrkarten (Tickets) teurer. Man gibt also unnötig viel Geld aus wenn man nicht weiß, wann Ferien sind.

(Mit dem Straßenverkehr kann es jedenfalls nichts zu tun haben, weil wir hier ja schon festgestellt hatten, dass die fraglichen Schilder auch in den Ferien gelten, wenn sie nicht zugeklappt sind)

scared.gif

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helmet lampshade
Beitrag 05.11.2024, 09:39
Beitrag #13


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Zitat (hk_do @ 04.11.2024, 22:39) *
Mit dem Straßenverkehr kann es jedenfalls nichts zu tun haben, weil wir hier ja schon festgestellt hatten, dass die fraglichen Schilder auch in den Ferien gelten

Selbst wenn sie nicht gelten würden, ist es doch äußerst unwahrscheinlich wegen Zulangsamfahren im Bereich der Schule gerichtsfest beknollt zu werden, wenn man 25-30km/h schnell ist
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durban
Beitrag 05.11.2024, 13:05
Beitrag #14


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Wenn - wie meistens - keine Einschränkung für die Ferien beschildert ist, gilt die Begrenzung eben "Mo-Fr", auch wenn es sich um einen Ferientag handelt. Verkehrszeichen bringen immer eine gewisse Abstrahierung mit sich...


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ulm
Beitrag 05.11.2024, 13:27
Beitrag #15


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Gibt es nicht auch Gegenden, in denen samstags Unterricht ist? think.gif
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TAK
Beitrag 05.11.2024, 13:43
Beitrag #16


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@durban weshalb nur Mo-Fr.? Bei der genannten Kombi im Startbeitrag gelten die 10km/h doch dauerhaft?


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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m01
Beitrag 05.11.2024, 15:18
Beitrag #17


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Zitat (Explosiv @ 03.11.2024, 10:25) *
Man könnte bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob man da nicht eine zeitliche Beschränkung anbringen könnte.

Für die persönliche Fahrzeit vielleicht vorteilhaft, aber auf kommunaler Ebene ist eine zeitliche Beschränkung doch nur nachteilig - die Straße muss inkl. Bebauungsplan/Sichtdreiecke/Einbauten für 50 befähigt bleiben, Z30 ist nicht möglich. Macht doch eigentlich nur Sinn, wenn dummerweise eine Schule an einer vielbefahrenen Durchgangsstraße liegt.
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TAK
Beitrag 05.11.2024, 15:27
Beitrag #18


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ich kenne viele Schulen, bei denen es zeitliche Begrenzungen gibt - vollkommen unabhängig ob Hauptverkehrstraße oder absolute Nebenstraße im Wohngebiet...

Und wieso muss eine Straße für 50 befähigt bleiben? Wenn dort wie beim TE aktuell 10km/h angeordnet sind, dann glaube ich kaum dass man dort 50 fahren kann... und an vielen Schulen gibts auch Bodenschwellen o.ä. da würde ich jetzt auch nicht von einer Befähigung von 50 ausgehen


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helmet lampshade
Beitrag 05.11.2024, 15:39
Beitrag #19


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Zitat (helmet lampshade @ 05.11.2024, 09:39) *
wenn man 25-30km/h schnell ist

blushing.gif Ups, in unserem Fall gelten ja 10km/h maximal, da ist 30km/h natürlich teuer. Und wenn man sonst problemlos 50 fahren könnte und dürfte (im Falle einer Einschränkung auf an Schultagen), wären irrtümlich bedingte 10km/h möglicherweise eine unzulässige Behinderung im Sinne des §3(2)
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m01
Beitrag 05.11.2024, 15:46
Beitrag #20


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Zitat (TAK @ 05.11.2024, 15:27) *
Und wieso muss eine Straße für 50 befähigt bleiben? Wenn dort wie beim TE aktuell 10km/h angeordnet sind, dann glaube ich kaum dass man dort 50 fahren kann...

Die Frage wäre, welches Limit ohne das 274-10 gilt. Grundsätzlich sind aber nach RASt etliche Elemente nach der zHG bemessen (soweit ich das verstehe, egal wie schnell man realistisch auch fahren kann). Sichtdreiecke, Abstände von FGÜ/Parkflächen etc. Mit 10 km/h ist das aber mit Sicherheit auch keine Durchgangsstraße.
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durban
Beitrag 05.11.2024, 16:48
Beitrag #21


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Zitat (TAK @ 05.11.2024, 14:43) *
@durban weshalb nur Mo-Fr.? Bei der genannten Kombi im Startbeitrag gelten die 10km/h doch dauerhaft?


Sorry, hatte aus einem anderen Zusammenhang die Kombi mit ZZ „Mo-Fr“ im Kopf. So gilt die Begrenzung natürlich an jedem Wochentag.


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