... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fragen zu einer Kreuzung
Skjaldar
Beitrag 03.11.2024, 05:13
Beitrag #1


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 869
Beigetreten: 08.04.2016
Wohnort: Isselburg
Mitglieds-Nr.: 78558



    
 
Grüße zusammen,

In meiner neuen Wahlheimat gibt es eine Kreuzung, welche mir immer wieder Kopfzerbrechen bereitet. An der Kreuzung habe ich noch keine gefährliche Situation erlebt, eher viele Menschen die dort sehr unsicher agieren.

Google Streetview

Die Minervastraße auf welcher wir uns befinden wird als Vorfahrtsstraße beschildert. PKW die von Vorne kommen, wie der weiße VW, haben ein Vorfahrt achten Schild. PKW die von links kommen, kommen aus einem VBB.

Ein unaufmerksamer Fahrer könnte denken, die Vorfahrt der Minervastraße geht geradeaus weiter, und nicht rechts ums Eck.
PKW die von Vorne kommen, wie der weiße VW, haben ein Vorfahrt achten, das bezieht sich aber nur auf die "abknickende" Vorfahrt, oder auch auf die (aus derer Sicht) von rechts kommende Spielstraße?

Wäre an der Kreuzung nicht ein VZ abknickende Vorfahrt angebrachter?

Die PKW welche wie der weiße VW fahren, halten manchmal an, manche fahren durch, manche geben den aus dem VBB kommenden Autos Vorfahrt usw. Man merkt das viele hier defensiv fahren aber eigentlich nicht wirklich wissen wer hier Vorrang hat.

LG
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 03.11.2024, 07:07
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13815
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Autsch!
Hier gehört ganz klar eine abknickende Vorfahrt hin.
Möglicherweise hat man darauf verzichtet, da ja ein Zweig ein vbB ist und man Unklarheiten vermeiden will. Das Gegenteil hat man erreicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 03.11.2024, 09:36
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3029
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Ja, da würde eine abknickend Vorfahrt hingehören.
Da aber die beiden Straßen über Bremsschwelle, Pflasterwechsel, abgesenkten Bordstein und breite Wasserrinnen einmünden, sehe ich das nicht als so besonders unklar an.
https://www.mapillary.com/app/?pKey=481525849728207
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 03.11.2024, 10:30
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1331
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

offenbar soll das keine Kreuzung sein, sondern nur eine Kurve, welche zwei untergordnete Zufahrten gem. §10 StVO hat.

Ich sehe das aber kritisch.
1. ist der Bordstein alles andere als eindeutig, man kann das auch als Verkehrsberuhigung auffassen (insbesondere als Ausfahrender).
2. hat man in Blickrichtung des verlinkten Bildes Vorfahrt - oder besser, man denkt das soweit man den Bordstein nicht als solchen erkennt (eine Grundstückszufahrt o.ä. ist es ja ganz offensichtlich nicht).
3. ist die Minervastraße doch offenbar eine der Ortsdurchfahrten, da passt das imho gar nicht.
4. ist es aufgrund der Ortsdurchfahrt sogar gefährlich, denn man muss dann mit viel mehr ortsfremden Fahrern rechnen. Dabei geht es mir nicht um die Schuldfrage, sondern um Unfallvermeidung.

Ich vermute, dass man den Durchgangsverkehr über den Münsterdeich lenken möchte, kann mir aber nicht so richtig erschließen warum eigentlich. Schließlich hat Isselburg ja sogar sowas wie eine Umgehungsstraße (Am Fenn und Schüttensteienr Straße).
Und LKW sind scheinbar fast komplett verboten (die dürften aber auf der besagten Kreuzung oft gar nicht nach links, wegen den 16t meine ich - wenn sich also mal ein LKW dorthin verirrt hat, dann muss er sogar geradeaus).

Zitat
Möglicherweise hat man darauf verzichtet, da ja ein Zweig ein vbB ist und man Unklarheiten vermeiden will. Das Gegenteil hat man erreicht.
Richtig. Aber dann ist es halt so, dass der VBB Vorfahrt vor der anderen Seitenstraße hat (mit Schildern ist das problemlos regelbar - nur sollten VBB und VZ205 vielleicht nicht an einem Mast hängen).
Zur Klarstellung könnte man den VBB auch erst 50 Meter tiefer in der Straße beginnen lassen.

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.11.2024, 11:34
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7775
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Skjaldar @ 03.11.2024, 05:13) *
Ein unaufmerksamer Fahrer könnte denken, die Vorfahrt der Minervastraße geht geradeaus weiter, und nicht rechts ums Eck.
Auch ein aufmerksamer ortsunkundiger Fahrer könnte und müsste eigentlich auch denken, die Vorfahrtstr. geht geradeaus weiter, auch wenn das letzte Spiegelei schon eine Kreuzung vorher steht ... Woher soll man wissen, dass der von rechts meint, er hätte, weil kein 205 ihn bremst, aus RvL oder seinem Spiegelei heraus ...

Macht das Weglassen der Spiegeleier direkt vor einer Kreuzung wirklich was abknickendes draus? thread.gif

Lkw werden schon am Kreisel wegkomplimentiert ... Wird in der "City" eig. niemand beliefert oder zieht um? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
m01
Beitrag 03.11.2024, 11:56
Beitrag #6


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 443
Beigetreten: 25.09.2023
Mitglieds-Nr.: 91056



Ergänze: die Minervastraße ist ja auch eine Vorfahrtsstraße, bis das Spiegelei hier mittels Vz 307 aufgehoben wird. Ab dann gilt (anscheinend) zHG 50 mit RvL, was sich meiner laienhaften Meinung nach mit der Verkehrsflächengestaltung in der Ortsmitte beißt. Schaut eher wie ein vbB aus (so ist ja auch anscheinend die implizite abknickende Vorfahrt gestaltet), der wiederum im südlichen Teil der Minervastraße nicht mit Fahrbahn und Gehwegen kompatibel ist.

Also gehört da (besser) eine Z30 draus gemacht und am Münsterdeich ein Spiegelei mit 1002, richtig? Verträgt sich das mit der Verkehrsflächengestaltung an der Kreuzung und dem Vorrang der Z30 (Minervastraße) vs. vbB (Bruchstraße)?
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:27