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> Wie erkennt man einen abgesenkten Bordstein und somit RvL, Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Bordsteine und RvL
Lukasch
Beitrag 04.11.2024, 19:45
Beitrag #1


Neuling
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Guten Tag,

handelt es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein oder um eine Regenrinne oder welchen Begriff gibt es hierfür.

Meiner Meinung gilt hier RvL, da es nur eine Regenrinne ist und wie schaut es aus, bei dem YouTube Video (Situation)

Wie ist ein abgesenkter Bordstein gesetzlich und in der Praxis zu erkennen?

Hier meine Situation: https://www.directupload.eu/file/d/8728/xame6bbu_png.htm

und hier die von YouTube: https://youtu.be/-tTrN3rYhsE?si=1m4IdLB5anKdbgI-&t=73


Lg Lukasch
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hk_do
Beitrag 04.11.2024, 19:59
Beitrag #2


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Ich sehe um die Bögen herum geführte Bordsteine und eine Regenrinne (die IMNSHO keine Auswirkung auf Vorrang und Vorfahrt hat, aber IANAL.....)

In der Praxis würde ich annehmen, dass hier rechts vor links gilt aber darauf vorbereitet sein, dass andere das anders sehen.

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MisterOJ
Beitrag 04.11.2024, 20:12
Beitrag #3


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Zitat (Lukasch @ 04.11.2024, 20:45) *
handelt es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein oder um eine Regenrinne oder welchen Begriff gibt es hierfür.

Das ist "nur" eine Muldenrinne für die Fahrbahnentwässerung - OHNE Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelung. Imho gilt (da es offenbar keine Verkehrszeichen gibt) hier rvl


Hier mal ein Beispiel für einen abgesenkten Bordstein - wo also §10 greift und somit KEIN rvl gilt.


OJ wavey.gif


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hk_do
Beitrag 04.11.2024, 22:36
Beitrag #4


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Auch da gibt es dann noch die gegenteilige Ansicht: "nein, der Bordstein ist nicht (durchgehend und) abgesenkt sondern wird um die Bögen herumgezogen. In der Einmündung das ist kein abgesenkter, sondern im Gegenteil ein erhöhter Bordstein". think.gif

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Reloader
Beitrag 05.11.2024, 06:37
Beitrag #5


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Zitat (MisterOJ @ 04.11.2024, 21:12) *
Hier mal ein Beispiel für einen abgesenkten Bordstein - wo also §10 greift und somit KEIN rvl gilt.


Da ist ja auch ein Z 205 wavey.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 05.11.2024, 07:22
Beitrag #6


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Zitat (MisterOJ @ 04.11.2024, 20:12) *
Das ist "nur" eine Muldenrinne für die Fahrbahnentwässerung - OHNE Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelung.


Das Problem ist aber, dass der Raser von links, der dir das rvl nimmt, argumentieren kann, das wäre nicht eindeutig (sieht man ja, auch hier wird nachgefragt bzw. diskutiert) und deswegen wäre er nicht zu 100 % schuld.


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MisterOJ
Beitrag 05.11.2024, 10:43
Beitrag #7


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Zitat (Reloader @ 05.11.2024, 06:37) *
Da ist ja auch ein Z 205 wavey.gif

Muss dort aber nich sein (dient nur der Klarstellung)


Zitat (Der_Veranstalter @ 05.11.2024, 07:22) *
Das Problem ist aber, .... , argumentieren kann, das wäre nicht eindeutig (sieht man ja, auch hier wird nachgefragt bzw. diskutiert)

Ja das ist das leidige Thema, dass solche Sachverhalten oftmals baulich nicht eindeutig gestaltet werden - und somit zu Fehlinterpretationen/-auslegungen quasi regelrecht einladen. crybaby.gif
(so wie z.B. VBB mit baulichem gehweg wallbash.gif )

OJ wavey.gif


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Mueck
Beitrag 06.11.2024, 10:45
Beitrag #8


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Zitat (Lukasch @ 04.11.2024, 19:45) *
Ich sehe da ein Vz in Nicht-StVO-Farben ... Womöglich alles auf oder Ausfahrt aus Privatgelände?

Zitat (Lukasch @ 04.11.2024, 19:45) *
und hier die von YouTube:
Ganz andere Kreuzung und Rechtslage ... Länger niedriger Bordstein, aber auch "abgesenkt" im Sinne des § 10? Bouska hätte vor 25 Jahren gesagt: Nein.
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helmet lampshade
Beitrag 06.11.2024, 11:03
Beitrag #9


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kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein Bordstein §10 aushebelt. Der Bordstein, besonders dann wenn er erhöht ist, definiert doch klar einen Fahrbahnrand. Andererseits gibt es ja in der StVO mancherlei Absonderlichkeiten.
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mir
Beitrag 06.11.2024, 11:42
Beitrag #10


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Wenn schon ein abgesenkter Bordstein für Wartepflicht sorgt, tut es ein nicht abgesenkter erst recht. Das ist seit langem eine Nebelkerze, die immer mal wieder durchs Forum geistert, weil das Absenken beim Parken eine Rolle spielt.

Zitat
Daneben gilt aber auch: Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass niemand ungeprüft auf ein Vorfahrtsrecht vertrauen darf, das für andere Verkehrsteilnehmer schwer zu erkennen ist, so dass von vornherein mit seiner Verletzung gerechnet werden muss.


OLG Koblenz (Urteil vom 19.09.2005 - 12 U 1084/04)


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Schorsch
Beitrag 06.11.2024, 13:33
Beitrag #11


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Eine Regenrinne ist aber auch nicht Fahrbahn, sondern anderer Straßenteil, über den jemand auf die Fahrbahn einfährt.
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hk_do
Beitrag 06.11.2024, 19:22
Beitrag #12


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Dann haben wir also hier also eine Straße mit zwei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen? think.gif

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MisterOJ
Beitrag 06.11.2024, 19:35
Beitrag #13


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no.gif

OJ wavey.gif


PS:
- innerörtliche Entwässerungsrinnen sind (sofern konstruktiv und baulich befahrbar ausgebildet - z.B. eine Bordrinne) Bestandteil der Fahrbahn
- nur bei nicht-befahrbarer Ausbildung (z.B. Pflastermulde o.ä.) zählen diese nicht zur Fahrbahn


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Schorsch
Beitrag 06.11.2024, 20:20
Beitrag #14


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Der Begriff "Pflastermulde" trifft beim Ausgangsfoto zu.
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m01
Beitrag 06.11.2024, 20:27
Beitrag #15


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Bringe mal noch zwei Beispiele mit ein: hier und hier.

Beide hatten wir hier schon mal diskutiert, überwiegende Meinung: Teil der Fahrbahn. Aber ich muss auch sagen, dass die Unterscheidbarkeit gerade bei Regen, Laub oder gar Schnee nicht wirklich einfach ist.
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Mueck
Beitrag 06.11.2024, 21:42
Beitrag #16


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Zitat (mir @ 06.11.2024, 11:42) *
Wenn schon ein abgesenkter Bordstein für Wartepflicht sorgt, tut es ein nicht abgesenkter erst recht.
Das mag man bei einem dauerhohen Bordstein annehmen können, weil es extrem selten sein dürfte, dass ausgewachsene Straßen über hohe Bordsteine geführt werden. Das sind eher Grundstücksausfahrten\ausfahrende/. Bei dauerniedrigen ist es anders, weil halt in § 10 fast wortgleich zu ...
Zitat (mir @ 06.11.2024, 11:42) *
Das ist seit langem eine Nebelkerze, die immer mal wieder durchs Forum geistert, weil das Absenken beim Parken eine Rolle spielt.
... § 12 explizit auf die Absenkung abgestellt wird. Und das ist ein dauerniedriger nun mal nicht. Würde man in § 10 ALLE Bordsteine meinen, hätte man mit Leichtigkeit das Attribut "abgsenkt" weglassen können. Hat man nicht, also muss das einen relevanten Unterschied machen.



Zitat (hk_do @ 06.11.2024, 19:22) *
Dann haben wir also hier also eine Straße mit zwei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen? think.gif

no.gif +1
Man sieht um zwei Ecken herum eine große Mischverkehrsfläche
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