Werbung mit LED-Bildschirm auf fahrendem Transporter |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Werbung mit LED-Bildschirm auf fahrendem Transporter |
06.11.2024, 20:00
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 28.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35894 |
ich habe heute in der Dämmerung auf der A9 einen Transporter überholt, der auf der Rückwand ein Werbevideo abgespielt hat. Das war schon ziemlich ablenkend. Der Screen war über die volle Größe der Rückwand. Ist sowas zulässig? Tante Google hat mit einen Anbieter aus Polen ausgeworfen, das von mir beobachtete Fahrzeug hatte SOK Kennzeichen. Hier noch der Link zu dem polnischen Anbieter (falls nicht zulässig, bitte löschen) https://screen-led.com/de/produkte/boxled/ Viele Grüsse |
||||
|
|||||
|
06.11.2024, 22:30
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Schlicht verboten.
Und das ist auch gut so. §16 Abs. 1 StrG BaWü Zitat Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis. §33 Abs. 1 StVO Zitat Verboten ist 1.der Betrieb von Lautsprechern, 2.das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße, 3.außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch durch innerörtliche Werbung und Propaganda darf der Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften nicht in solcher Weise gestört werden. Ich hoffe nur, dass die kontrollierenden Polizisten so viel Mumm haben, dass sie wegen erheblicher Wiederholungsgefahr das Fahrzeug beschlagnahmen. |
|
|
06.11.2024, 23:29
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 28.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35894 |
.... d.h. wenn ich das Fahrzeug nochmals sehe, Rennleitung anrufen
|
|
|
07.11.2024, 06:01
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Zwar nicht über die 110, doch ich würde es machen.
Irgendwann ist der Bogen einfach überspannt. |
|
|
07.11.2024, 08:16
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Unterwegs im Auto dürfte es aber nicht leicht sein, die Rennleitung "hintenrum" zu erwischen.
-------------------- Firefighter im Ruhestand....
|
|
|
07.11.2024, 11:39
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2384 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Nach Feierabend erreicht man bei uns die Rennleitung aber auch über deren Telefonzentrale.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
|
|
|
07.11.2024, 12:12
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 13.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50944 |
Wenn man unterwegs ist wird man meist ja nichtmal wissen welches Polizeirevier überhaupt zuständig ist, geschweige denn die dazu passende Telefonnummer.
Man könnte aber einfach in Schlangenlinien dem LKW hinterherfahren, dann wird die Rennleitung schon kommen. |
|
|
07.11.2024, 15:25
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2068 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 |
In Frankfurt/Main habe ich im Juli ein Liegedreirad mit LED bepflasterten Koffer herumfahren sehen. Das spart die StVZO ,was die Gesetze der KFZ betreffend.Ob das Dingen gesetzeskonform ist,entzieht sich meiner Kenntnis.
-------------------- |
|
|
08.11.2024, 01:56
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Schlicht verboten. Sicher?Deine angeführten §§ untersagen nur Werbung und Propaganda. Wer entscheidet was was ist? Ein Dokumetarfilmchen wäre aber doch erlaubt. Oder kommt's drauf an was dokumentiert wird? -------------------- Wer bremst hat Angst
|
|
|
08.11.2024, 05:58
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3029 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Das Teil leuchtet. Ist es eine am Fahrzeug zulässige Beleuchtungseinrichtung?
Imho sicher nicht. |
|
|
08.11.2024, 07:04
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Stimmt, ein weiterer Aspekt.
|
|
|
08.11.2024, 09:32
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Man schaue nach dem Schutzziel der Verordnung. Das ist die Vermeidung von Ablenkung vom sonstigen Verkehrsgeschehen.
-------------------- |
|
|
08.11.2024, 09:59
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1132 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 |
Schlicht verboten. Sicher?Deine angeführten §§ untersagen nur Werbung und Propaganda. Wer entscheidet was was ist? Ein Dokumetarfilmchen wäre aber doch erlaubt. Oder kommt's drauf an was dokumentiert wird? Da tun sich ja ganz neue Möglichkeiten auf. Mit vernetzten selbstfahrenden Autos kann man dann auf der AB bestimmt die Lieblings Netflix Serie weiterschauen. -------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
|
|
|
08.11.2024, 10:07
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6149 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Nun ist das alles Auslegungssache. Mittlerweile scheint zumindest statische Werbung auf Displays zulässig zu sein (https://busads.de/)
Zur animierten Werbung ist es nur ein kleiner Schritt. Es obliegt der Verantwortung der Verkehrsteilnehmer, sich in ihrer Aufmerksamkeit nicht ablenken zu lassen. Naja, vielleicht bin ich doch zu pessimistisch Aus der FAQ des Betreibers Zitat Warum sind die BusAds schwarz-weiß statt farbig? Das Gesetz verbietet lichttechnische Anlagen im Straßenverkehr oder am Fahrzeug. Dasselbe gilt für Animationen oder Videos. Sie könnten Verkehrsteilnehmer ablenken. |
|
|
08.11.2024, 10:18
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1218 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
Werbung ist so gestaltet, das die Aufmerksam unweigerlich dorthin gelenkt wird. Sonst wäre es eine Werbung, die niemand wahrnimmt. Ergo wird man vom Straßenverkehrsgeschehen abgelenkt und somit ist solch Werbung in jeder Hinsicht unzulässig.
-------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
|
|
08.11.2024, 12:18
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 28.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35894 |
Nun ist das alles Auslegungssache. Mittlerweile scheint zumindest statische Werbung auf Displays zulässig zu sein (https://busads.de/) Zur animierten Werbung ist es nur ein kleiner Schritt. Es obliegt der Verantwortung der Verkehrsteilnehmer, sich in ihrer Aufmerksamkeit nicht ablenken zu lassen. Naja, vielleicht bin ich doch zu pessimistisch naja also ich habe aus größerer Entfernung zwischen 2 LKW etwas hell leuchten sehen. Zuerst dachte ich an ein Wechselverkehrszeichen, aber das Ding war so schnell wie die anderen Fahrzeuge. Dann wars wieder weg und wieder da. Erst als ich näher kam, wurde mir bewusst, daß es die Rückseite eines Fahrzeuges war, das Werbung abgespielt hat. Also als LKW-Fahrer, der das ständig vor Augen hat, könnte ich das nicht ausblenden, besonders wenn die Werbung die sonstigen Umrisse des Vorausfahrenden und auch die Rücklichter überstrahlt. Wenn der bremst, sieht man das nicht wirklich. Da ist mit nicht ablenken lassen nichts drin. Dann kann man gleich erlauben, daß sich jeder LKW-Fahrer ein 27" aus Armaturenbrett stellen darf. Wenn sowas wirklich erlaubt ist, stellt sich wir die Frage, warum so ein Brimborium darum gemacht wird, wenn ich mir Zusatzscheinwerfer ans Fahrzeug bastle oder irgendwelche LED's anstelle von Glühobst reinbastle. Im Nachhinein ärgert es mich, daß ich nicht meinem Drang nachgegeben habe. das mit den Handy zu filmen und dann Mal hier einzustellen. |
|
|
08.11.2024, 14:41
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
12.11.2024, 03:20
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2384 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Werbung ist so gestaltet, das die Aufmerksam unweigerlich dorthin gelenkt wird. … und somit ist solch Werbung in jeder Hinsicht unzulässig. Das gilt genauso für die zahlreichen LED-Megadisplays, mit denen alle Grünflächen hier entlang der Hauptstraße zugepflastert werden. Auch hier gilt die Auflage, keine Animationen zu zeigen, was freilich niemand kontrollieren kann oder will. Aber solange Kommune oder jemand bei der Verwaltung damit Geld verdienen kann… -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:35 |