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> Parken: 2 Räder auf Bordstein, aber nicht Gehweg, Nachbar bemängelt, dass ich mit 2 Reifen auf dem Bordstein stehe
Airport
Beitrag 07.11.2024, 16:25
Beitrag #1


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Hallo,

scheinbar glänze ich mit einem Fehlverhalten. Mein Kastenwagen wird öfters so abgestellt, dass die 2 Räder der Beifahrerseite auf dem Bordstein und teilweise auf dem schmalen Randstreifen stehen. Der Randstreifen ist kein Gehweg. Dies hat seit 1995 Niemanden gestört. Ganz in der Nähe ist eine langfristige, große Baustelle. Ich denke, da liegen bei manchem Anwohner die Nerven etwas blank. Der Nachbar ( ich vermute auch Grundstückseigentümer des Seitenstreifens ) wünscht nun, dass ich das unterlasse und alle 4 Räder auf der Fahrbahn platziere. Ich bevorzuge meine Parkweise, da die Straße relativ eng ist und LKW dann schon recht genau da durchpeilen müssen, wenn so 20-30 cm Breite verlorengehen.

Der Nachbar, befürchtet nun plötzlich Schäden an Bordstein und Seitenstreifen, auch wenn da seit 1995 nichts negatives passiert ist.

Ein Bild:


Wie ist denn die Rechtslage? Wie mache ich es richtig?

Danke für Euren Input!

Gruß Airport
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Jens
Beitrag 07.11.2024, 16:56
Beitrag #2


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dein Fahrzeug hat auf dem Randstein nichts verloren. Wenn bei richtigem Parken (also links des Randsteins und nicht auf diesem) nicht mehr genug Restfahrbahnbreite verbleibt, dann darfst du an der Stelle garnicht parken.


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Airport
Beitrag 07.11.2024, 19:38
Beitrag #3


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Definiere bitte Restfahrbahnbreite.
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ulm
Beitrag 07.11.2024, 20:01
Beitrag #4


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3,05 Meter aus der Rechtsprechung
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durban
Beitrag 07.11.2024, 20:22
Beitrag #5


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Hallo! wavey.gif

Zitat (Airport @ 07.11.2024, 17:25) *
Wie ist denn die Rechtslage? Wie mache ich es richtig?


Rechtlich ist die Frage eindeutig zu beantworten - das hier:
Zitat (Airport @ 07.11.2024, 17:25) *
Der Nachbar ... wünscht nun, dass ich das unterlasse und alle 4 Räder auf der Fahrbahn platziere.


...ist die Parkweise, die § 12 Abs. 4 S. 1 StVO anordnet.

MfG
Durban smile.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 07.11.2024, 20:31
Beitrag #6


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Zitat (Airport @ 07.11.2024, 19:38) *
Definiere bitte Restfahrbahnbreite.
Die ist insofern irrelevant, denn Du darfst nie (außer es ist durch VZ angeordnet) auf dem Gehweg (Gehweg/Randstein/fremdes Grundstück) stehen.

Und wenn Du ordnungsgemäß am Fahrbandrand stehst und die nötige Restfahrbahnbreite (s.o.) dann nicht mehr erfüllt ist, gilt dort Hallte-/Parkverbot für Dich.


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kuli
Beitrag 08.11.2024, 07:31
Beitrag #7


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Zitat (Q-Treiberin @ 07.11.2024, 20:31) *
...die nötige Restfahrbahnbreite (s.o.) dann nicht mehr erfüllt ist...

Das wäre ja eben die Frage, ob sie es ist.
OJ müsste am besten mal messen, legal parkend, ab Außenkante Außenspiegel bis zum gegenüberliegenden Bordstein.
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V40
Beitrag 08.11.2024, 07:47
Beitrag #8


Neuling
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Ich kann echt nicht verstehen, wie man auf so eine Idee kommt?! Scheint ja nicht dein Grundstück zu sein also hast du darauf nicht zu parken.
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Explosiv
Beitrag 08.11.2024, 09:27
Beitrag #9


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Das ist ein schmaler Grünstreifen, der verzweifelt versucht, grün zu bleiben oder werden. Was durch Drüberfahren und darauf Parken vereitelt wird. Kein Schaden stimmt also nicht.
Und wenn der Grünstreifen dem Nachbarn gehören sollte, der sich beschwert hat, so wäre das erst Recht ein Grund, dort nicht zu parken. Einmal aus Respekt vor anderer Leute Eigentum und deren Willen, was damit passieren soll oder nicht.
Und andererseits kann eine anwaltlich verfasste Abmahnung samt Unterlassungserklärung erheblich teurer kommen als ein übliches Knöllchen für "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand" durch das Ordnungsamt.


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F117
Beitrag 08.11.2024, 14:01
Beitrag #10


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Grau ist alle Theorie ...

Ja, der TE darf dort so nicht parken. Über ihn herzufallen, wie er sich anmaßen könnte und dass eine Abmahnung viel teurer und am besten gleich 2 Jahre Straflager!!!!1elf Wer von euch ist schon mal mit einem 2,50 m breiten Baustellenkipper durch eine 3,05 m breite Engstelle gefahren? Das ist ganz großes Kino, und ich wette darauf, dass nicht mal jeder hier anwesende einen PKW ohne Schweißperlen da durch fahren würde. Also haltet doch bitte den Ball flach. Selbstverständlich würde jeder hier regelgerecht parken (so es dort geht) - und dann einen neuen Fred aufmachen, ob der Bauleiter der Dauerbaustelle für die verschrammte Fahrzeugseite und den abgerissenen Außenspiegel haftet. Da muss ja ein Baustellenkipper dran lang gebügelt sein! Kann der nicht woanders herfahren?


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It's a lie we don't believe anymore!"

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helmet lampshade
Beitrag 08.11.2024, 14:24
Beitrag #11


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Noch ein Grund mehr, woanders zu parken
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Explosiv
Beitrag 08.11.2024, 16:32
Beitrag #12


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Zitat (F117 @ 08.11.2024, 14:01) *
Grau ist alle Theorie ...

Ja, der TE darf dort so nicht parken. Über ihn herzufallen, wie er sich anmaßen könnte und dass eine Abmahnung viel teurer und am besten gleich 2 Jahre Straflager!!!!1elf ...


Wer ist hier über wen hergefallen?
Ich zumindest nicht, ich habe nur die Sachlage erläutert und was schlimmstenfalls passieren kann, wenn man weiter so parkt. Punkt.
Lies bitte was da steht und nicht, was Du draus machst.

Ein "Alles nicht so schlimm" kann für den TE richtig teuer werden, nutzt ihm also nix. Pöser Pursche hab ich aber nicht geschrieben.


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F117
Beitrag 09.11.2024, 00:14
Beitrag #13


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[OT]

Zitat
dein Fahrzeug hat auf dem Randstein nichts verloren

Zitat
Ich kann echt nicht verstehen, wie man auf so eine Idee kommt?!

Zitat
andererseits kann eine anwaltlich verfasste Abmahnung samt Unterlassungserklärung erheblich teurer kommen

Der Ton macht bekanntlich die Musik, und dieser hierzuforum immer häufiger anzutreffende Ton wirft kein gutes Licht. Ich bin sicher auch manchmal nicht frei von deutlichen Worten, mir fiel nur in diesem Thread besonders auf, wie so manch Regular mit anderen Usern verbal umgeht.

Gruß - Kay

[/OT]


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shortie
Beitrag 09.11.2024, 06:37
Beitrag #14


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Das sieht auf dem Foto auch irgendwie so, aus als stünde das Auto obendrein noch auf einem Gully (oder was auch immer das für ein Kanaldeckel ist).
Das dürfte die Situation auch nicht gerade entschärfen.

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Airport
Beitrag 09.11.2024, 08:35
Beitrag #15


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Ja das mit dem Tonfall dachte ich mir auch schon, wie auch immer.

Interessant ist, dass dies seit 1995 so läuft und bis dato nie ein Thema war. Dem Bordstein samt Grünstreifen geht es übrigens gut, da sind keine Schäden.
Eine Grundstücksabgrenzung ist für mich erst durch die Steinmauer ersichtlich, nicht durch den Bordstein.
Es sei mir verziehen, beim Parken nicht den Katasterauszug zu Rate gezogen zu haben, aber ich gelobe natürlich Besserung.

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ulm
Beitrag 09.11.2024, 11:18
Beitrag #16


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Doch, der Bordstein ist (wenn sich kein Gehweg anschließt) i.d.R. die Grundstücksgrenze markieren.
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DMHH
Beitrag 09.11.2024, 12:20
Beitrag #17


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Zitat (shortie @ 09.11.2024, 06:37) *
Das sieht auf dem Foto auch irgendwie so, aus als stünde das Auto obendrein noch auf einem Gully

ich sehe da ein Einlaufschacht für die Straßenentwässerung. Ich will jetzt nicht behaupten, die StVO in- und auswendig zu kennen, aber ich finde nur den §12 Abs. 3 zum Thema Schachtdeckel.

Zitat
Parken verboten...
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

also würd ich sagen, dass man nur bei Parkmarkierungen aufpassen sollte, nicht jedoch bei "rechter Fahrbahnrand" wavey.gif
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Explosiv
Beitrag 10.11.2024, 07:50
Beitrag #18


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Zitat (Airport @ 09.11.2024, 08:35) *
Ja das mit dem Tonfall dachte ich mir auch schon, wie auch immer.

Interessant ist, dass dies seit 1995 so läuft und bis dato nie ein Thema war. Dem Bordstein samt Grünstreifen geht es übrigens gut, da sind keine Schäden.
Eine Grundstücksabgrenzung ist für mich erst durch die Steinmauer ersichtlich, nicht durch den Bordstein.
Es sei mir verziehen, beim Parken nicht den Katasterauszug zu Rate gezogen zu haben, aber ich gelobe natürlich Besserung.

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Das mit dem Tonfall ist Empfindungssache. Ich sehe jedenfalls nicht, dass in meinem Posting alleine der Tonfall nicht stimmen würde, in der Gesamtschau mit den vorherigen Postings kommt dieser Eindruck vielleicht auf. Wenn das so ist, tut es mir leid, war nicht beabsichtigt.

Dass man irgendwo länger unbeanstandet steht, wo es verboten ist, ist Glücksache. Das geht eben so lange gut, bis es beanstandet oder geahndet wird. Daher bin ich so gegen Duldungen, auch seitens Behörden, da man nie weiß, wann sie aufhören und plötzlich gar scharf geschossen wird. Man kann sich nicht drauf verlassen.
Der Bordstein ist vielleicht tatsächlich unbeschädigt, aber der Grünstreifen würde üppiger aussehen, wenn er nicht befahren und beparkt würde.

Mein Grundstück geht auf einer Hausseite auch bis zum Bordstein. Kein Gehweg vorhanden. Hätte ich auf dieser Seite die Garage hingestellt, müsste ich laut Bebauungsplan einen halben Meter Abstand vom Bordstein einhalten mit der Garage und dort einen Grünstreifen anlegen. Ich wäre dann nicht damit einverstanden, wenn der befahren oder beparkt würde.
Der Katasterauszug ist entbehrlich, wenn man vom Grundstückseigentümer auf das Fehlverhalten angesprochen wurde, wie Du im ersten Posting selber angegeben hast. Da ist Dein Sarkasmus etwas fehl am Platz. Es bietet sich an, Bordsteine nicht zu überfahren, egal, wem das Grundstück dahinter gehört. Dann hat man damit kein Problem.


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dopero
Beitrag 10.11.2024, 08:07
Beitrag #19


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Mit dem im Bild zu sehenden Fahrzeug empfiehlt es sich sowieso nicht auf Gehwegen und damit auch Bordsteinen zu parken (siehe Erläuterungen zu Zeichen 315). Selbst wenn es ausdrücklich erlaubt ist.
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Airport
Beitrag 12.11.2024, 17:13
Beitrag #20


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@ Explosiv,

alles gut, passt schon.
Habe heute mal die Restfahrbahnbreite gelasert.
Wenn ich gesetzeskonform und dem Wunsch des Nachbarn gemäß parke, beträgt diese 3498 mm bis zum Spiegel. Ich denke das passt nun so.

Danke für die Schützenhilfe ! Wieder was gelernt.

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:25