Freilaufender Rechtsabbieger trifft auf signalisierte Fußgängerfurt |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Freilaufender Rechtsabbieger trifft auf signalisierte Fußgängerfurt |
08.11.2024, 08:31
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 |
Mich würde mal interessieren, ob diese Konstruktion so zulässig ist. Wenn man hier rechts abbiegt bekommt man als PKW keinerlei Signal gezeigt (abgesehen vom gelben Warnlicht auf der Mittelinsel). Trotzdem ist der Fußgängerüberweg signalisiert. Natürlich muss man als Rechtsabbieger eh den Fußgängern Vorrang gewähren, dass diese dann allerdings ein isoliertes Signal bekommen fühlt sich irgwnwie falsch an. Ich kenne das in solchen Fällen sonst nur mit Signalen für den Rechtsabbieger oder eben nochmal direkt vor der Fußgängerfurt. Wie sind da eure Einschätzungen? |
||||
|
|||||
|
08.11.2024, 10:56
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 822 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 |
Merkwürdig. Würde ich so nicht machen. Die zusätzliche Signalisierung würde ich auch für sinnvoll halten, auch wenn Ampeln direkt nach dem Abbiegen (vor der Furt) erfahrungsgemäß gern ignoriert werden.
Den Vorrang des Fußverkehrs ziehst du aus § 9 Abs. 3 StVO? |
|
|
08.11.2024, 11:22
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 |
Merkwürdig. Würde ich so nicht machen. Die zusätzliche Signalisierung würde ich auch für sinnvoll halten, auch wenn Ampeln direkt nach dem Abbiegen (vor der Furt) erfahrungsgemäß gern ignoriert werden. Merkwürdig ist genau das richtige Wort. Ich bin da nicht allzu oft, aber ich kenne die Ecke. Wirklich aufgefallen ist es mir erst kürzlich. Hatte es etwas eiliger, bin verhältnismäßig zügig um die "Kurve" gefahren und hatte plötzlich Fußgänger mit grünem Signal vor mir, welche die Fahrbahn querten. Das war jetzt nicht knapp, aber mein Gesichtsausdruck war ungefähr so: . Weil ich auch kurz überlegt habe, ob ich unbewusst ein Signal übersehen hatte. Kurzum, es war nicht gefährlich, kam aber überraschend. Daher meine Frage. Den Vorrang des Fußverkehrs ziehst du aus § 9 Abs. 3 StVO? Korrekt. |
|
|
08.11.2024, 21:15
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Den Vorrang des Fußverkehrs ziehst du aus § 9 Abs. 3 StVO? Nähmen wir mal an, das wäre ein Radweg ... Dann fände man in der VwV-StVO: Zitat Zu Absatz 3 I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. ... und viele Verwaltungen würden hier aufhören zu lesen, würden dann das Maßband und draußen messen:"Ha! 13 m!!1!" ... und den Bautrupp losschicken mit dem kleinen 205 auf der Ladefläche ... Allerdings sollte man weiterlesen: Zitat Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln. Erst mal müssten Zweifel da sein und das kleine 205 wird da nicht erwähnt, man könnte dem Radweg mit Furten etc. den womöglich zweifelhaft gewordenen Vorrang wieder klarstellen ...Aber den Radweg hat man ja hier aus dem Spiel rausgenommen ... Sonst hätte man mit einer roten Furt mit Breitstrichen mehr Aufmerksamkeit erzeugen können ... Vergessen wird, dass ein kleines 205 Null Wirkung für den Fußverkehr hat, denn der fährt nicht und dem sind daher Vorfahrtszeichen schnuppe ... Wenn der Gehweg weiterhin keine Zweifel aufkommen lässt, dass er zur Straße gehört, hat er weiterhin Vorrang nach § 9 ... Die beteiligten Straßen sind sehr großzügig dimensioniert, da wird man die 5-m-Grenze eher nicht ranziehen können. Nicht nur die Rad- und Autofahrer würden gerne der Straße geradeaus folgen können, sondern auch die Fußgänger, die müssen irgendwo rüber und eine solche Querung sollte man als zur Kreuzung gehörig betrachten können, auch wenn sie bei großen Straßen etwas weiter weg sind ... Überraschend sollte das für Abbieger nicht kommen ... Die Ampel braucht man dann eher für den Querverkehr, früher wohl auch aus der Fuzo und nicht nur von rechts ... Merkwürdig ist das ganze schon irgendwie ... 13 m sind schon viel ... Aber eigentlich kann doch nix passieren ... bin verhältnismäßig zügig um die "Kurve" gefahren ... denn Du hättest doch schon die erste Kurve in die Anliegerfahrbahn nehmen müssen, denn die Kurve kommt sofort, nicht erst in 35 m ... |
|
|
09.11.2024, 07:58
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5801 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 |
Die "Klarstellung im Zweifelsfall" erfolgt für die Rechtsabbieger ja durch das "normale" VZ 205 mit Entfernungsangabe, das in deinem letzten Link sehr schön zu sehen ist und den Nachrang gegenüber den Linkabbiegern von gegenüber regelt. Und die einseitig positiv geregelte Fußgängerquerung folgt erst dahinter.
Noch kurioser finde ich das allerdings aus Sicht der erwähnten Linksabbieger: Diese biegen von einer Vorfahrtstraße in eine Vorfahrtstraße ein, die mit einem witzigen VZ 306 in Bodenhöhe angeordnet wird. Und erst dahinter folgt die Fußgängerquerung ohne LZA für den Fahrbahnverkehr! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:48 |