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> Fahrrad sichtbarer machen mit retroreflektierender Folie erlaubt?, Klebefolie in Gelb und Weiß und Rot am Fahrrad anbringen
Lukasch
Beitrag 09.11.2024, 10:44
Beitrag #1


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Guten Tag,

ich möchte mein Fahrrad sicherer machen und das zusätzlich noch mit retroreflektierender Folie bekleben.

Braucht diese Folie ein Prüfzeichen und was gibt es sonst noch zu beachten?

Hat dieser User recht mit bestimmten Farben nur für bestimmte Positionen erlaubt:

https://www.directupload.eu/file/d/8733/o6jmkjgy_png.htm

Danke

LG Lukasch
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F117
Beitrag 09.11.2024, 20:02
Beitrag #2


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Genehmigungszeichen: ja
Farben: ja

§67 StVZO


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hk_do
Beitrag 09.11.2024, 22:14
Beitrag #3


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naja, also eigentlich sind nach StVZO ja auch keine Konturmarkierungen für Fahrräder zulässig?

Lediglich seitlich sind "gelbe rückstrahlende Mittel" vielleicht zulässig, die dürften dann wohl auch die Kontur des Rahmens abbilden. Wobei man dann wohl die nur in 50mm Breite erhältlichen Kleber nach ECE-R104 nehmen müsste? *think*

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F117
Beitrag 09.11.2024, 22:26
Beitrag #4


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§67 Abs.5 Satz 5 "Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig". Du hast (mal wieder) Recht, nur würde ich an einem Fahrrad nicht von Konturmarkierungen sprechen wollen.


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Baghira
Beitrag 11.11.2024, 08:01
Beitrag #5


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Du könntest reflektierende Kleidung tragen, da gibt es keine Begrenzungen.Die Fläche des Radfahrenden ist auch größer, als die des Fahrrades.
Bei Autos ist die Unfallwahrscheinlichkeit bei dunklen Autos höher. als bei Autos mit auffälligen Farben.T online


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Gruß Christian


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