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> Fahrradfahren mit Kindern
m01
Beitrag 13.11.2024, 16:58
Beitrag #1


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Kein spezifisches Thema, eher als Erfahrungsaustausch gedacht; was sind Eure Erfahrungen zum Radfahren i.V. mit Kindern unter 10 Jahren?

Ich habe gelernt, dass die StVO hier für Kinder (und auch mich als begleitenden Erwachsenen) zahlreiche Stolpersteine bietet, die sich gar nicht so recht umgehen lassen, ohne gegen die StVO zu verstoßen. Das dreht sich hauptsächlich um den §2 Abs. 5 StVO, das bekannte Radfahren auf dem Gehweg unter 8 bzw. unter 10 Jahren.

Konkret:
  • als Erwachsener habe ich die Wahl, ob ich ein Kind selbst auf dem Gehweg oder auf der Fahrbahn fahrend begleite. Oft kein Problem, jedoch beispielsweise bei nur linksseitig vorhandenen, engen, Gehwegen die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Wenn mans vorher weiß, meidet man solche Wege, zumal spätestens der nächste Knotenpunkt problematisch wird. Oder Junior fährt StVO-widrig auf der Fahrbahn. thread.gif
  • gemäß §2 Abs. 5 Satz 7 muss vor dem Queren einer Fahrbahn abgestiegen werden, wenn vorher der Gehweg benutzt wurde. Das gilt auch (zumindest nach Auffassung des Forums) für jede Einmündung. Würde man das ernst nehmen, müsste man im Wohngebiet etwa alle 100 Meter absteigen. Ein erwachsener Begleiter, der bei rechtsseitigen Gehwegen sinnvollerweise direkt neben dem Kind auf der Fahrbahn fährt, würde dann zu einer Verkehrsbehinderung, wenn er an einer Einmündung gemeinsam mit dem anhaltenden/absteigenden Kind, aber auf der Fahrbahn anhält. Ich behaupte: diese Regelung wird an Einmündungen zu nahezu 100% nicht befolgt.


Allgemein ist das Radfahren mit Kindern, ob nun begleitend auf dem Gehweg (Konflikt mit Fußgängern) oder auf der Fahrbahn (Konflikt mit unterschiedlichen Vorrangregelungen) kein Spaß. Mit der Toleranz anderer Verkehrsteilnehmer, Fußgänger wie Kfz, ist es leider auch nicht mehr so weit her ("was macht der Erwachsene auf dem Gehweg / runter von der Fahrbahn!").

Sogesehen kein Wunder, dass die Verkehrswacht mangelnde Radfahr-Kompetenz beklagt. Wie geht es Euch damit?
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DMHH
Beitrag 13.11.2024, 17:05
Beitrag #2


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Zitat (m01 @ 13.11.2024, 16:58) *
Ein erwachsener Begleiter, der bei rechtsseitigen Gehwegen sinnvollerweise direkt neben dem Kind auf der Fahrbahn fährt, würde dann zu einer Verkehrsbehinderung, wenn er an einer Einmündung gemeinsam mit dem anhaltenden/absteigenden Kind, aber auf der Fahrbahn anhält. Ich behaupte: diese Regelung wird an Einmündungen zu nahezu 100% nicht befolgt.

warum sollte die Begleitperson auf der Fahrbahn anhalten müssen? einfach im Schritttempo auf der Fahrbahn weiterfahren.
Wieso sollte eine eine Person, die mit dem Fahrrad verkehrsbedingt auf der Fahrbahn hält, ein Verkehrshindernis sein? think.gif
Oder sind die Lieferfahrzeuge, Müllwagen, ReinigungsFz auch Verkehrshindernisse? think.gif
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mir
Beitrag 13.11.2024, 19:20
Beitrag #3


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Nach meinem Verständnis von Absatz 5 muss die Begleitperson nur absteigen, wenn sie auf dem Gehweg fährt.

Tatsächlich bin ich mit Kindern, wenn ich sie kannte und ich nicht gerade mit einer ganzen Horde unterwegs war, meist auf der Fahrbahn gefahren. Erstens sind sie da viel aufmerksamer als beim Rumgurken auf dem Gehweg, zweitens sollen sie das Verhalten im Verkehr besser lernen, wenn jemand dabei ist, der's kann, als dass sie sich das von Chaosradlern abschauen. Aber auf dem Gehweg und mit Absteigen hat auch gut funktioniert.

Richtig ist, dass die meisten Erwachsenen die Absteigregel gar nicht kennen. Richtig ist aber auch, dass das Gehwegradeln dann gefährlicher wird, als wenn man gleich auf der Fahrbahn fährt. Gerade für Kinder, die leicht von irgendwas anderem verdeckt werden.

An Probleme mit der Toleranz durch andere VT kann ich mich nicht erinnern. Eher umgekehrt.



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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m01
Beitrag 13.11.2024, 20:31
Beitrag #4


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Zitat (DMHH @ 13.11.2024, 17:05) *
warum sollte die Begleitperson auf der Fahrbahn anhalten müssen?

So langsam kannst Du gar nicht fahren ohne umzufallen, wenn der - sagen wir - 6-jährige anhalten, absteigen, kucken (soll er ja lernen) und schieben muss. Und natürlich auf der anderen Seite wieder aufsteigen und losfahren. Das ist sicherlich nicht mehr Verkehrshindernis als Zusteller, aber in den Augen anderer VT unnötiger Nonsens.

Toleranz anderer VT ist so eine Sache - natürlich gibt es hier auch die besonders rücksichtsvolle Fraktion, die pauschal auf ihre Vorfahrt verzichtet, sobald sie ein Kind entdeckt. Sehr nett, aber auch nicht immer hilfreich, wenn man Verkehrsregeln vermitteln will. Insbesondere Fußgänger erlebe ich oft recht unentspannt - mag daran liegen, dass 9-jährige oder auch mal ältere Kinder hier recht unvorsichtig über die Gehwege zur Schule brettern (wenn nicht gar 13-jährige, auf dem E-Scooter ohne Kennzeichen, zu zweit, ohne Licht...). Ich vermute, dass ein 7-jähriger auf dem Gehweg fahren muss, ist denen gar nicht bewusst.
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ujgm
Beitrag 14.11.2024, 08:23
Beitrag #5


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Ich bin mit meinen Kindern immer auf der Fahrbahn gefahren.
Das ist (meistens) am sichersten und die Kinder lernen am meisten.

Ob das verboten war, war mir egal, die Kinder sind eh nicht strafmündig, so what...
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