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> Einspruch Wiesbaden, OT Breckenheim, A3 km 151,980 Fahrtrichtung Frankfurt
Mamnu
Beitrag 14.11.2024, 04:37
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,
Ich habe gestern einen Bußgeldbescheid erhalten in dem ich aufgefordert werde ca. 150 Euro zu zahlen, da ich 19 Km/ h in der Nacht zu schnell war (119 Km/h statt 100 Km/h).
Die Geschwindigkeit zugegebener Maßen könnte ungefähr hinkommen. Nur mein Problem bei der ganzen Sache ist, dass dort nach meiner Erinnerung überall 4 Schilder an den Pfosten waren und ich diese gar nicht richtig erkennen konnte, durch die Anzahl
Nach einer einfachen Internetrecherche bin ich auch auf das Ergebnis gekommen, dass dort 4 Schilder angebracht sind 120 km/h mit dem Zusatz 6-22 und ein 100 Km/h Zusatz 22-6 Uhr kennt jemand die Stelle und kann das hier bestätigen? ich meine meine Erinnerung und vor allem das Internet kann ja auch lügen.
Und falls das jetzt stimmen sollte mit den 4 Schildern an einem Pfosten würdet ihr mir empfehlen Einspruch einzulegen? Weil in der Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordung sind eigentlich nur 3 Schilder empfohlen und in meinen Fall sollte das aufgrund der Nacht und der Geschwindigekeit der Autobahn auch das Maximum sein.
Wie gesagt für mich waren nur die 120 km/h erkennbar mit dem Zusatz 6-22 also bin ich auch meine 120 gefahren

Wie schätzt ihr die Chancen für einen Einspruch ein?
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Jens
Beitrag 14.11.2024, 05:35
Beitrag #2


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Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) hat keine Außenwirkung. Als Verkehrsteilnehmer kannst du dich nicht darauf berufen. Auch wenn unter Verstoß gegen die VwV mehr als drei Verkehrszeichen an einem Pfosten angebracht sind, hast du diese zu beachten. Deshalb denke ich, dass ein Einspruch unter Verweis auf die VwV keinen Erfolg hat.

Wie setzen sich die 150 Euro zusammen? unsure.gif Die Regelbuße für 19 km/h zu schnell beträgt außerhalb geschlossener Ortschaften 60 Euro. Mit Gebühren wären das 88,50 Euro. Wurde wegen Vorsatz verdoppelt?


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Mamnu
Beitrag 14.11.2024, 05:55
Beitrag #3


Neuling


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Ja, es wurde verdoppelt, aber aufgrund eines Punktes in Flensburg. Der jetzt 2-2,5 Jahre her sein dürfte. Wiederholungstäter

Und ich habe 2 Punkte in Flensburg. Einmal wegen den oben und einmal wegen Handy am Steuer.
Ja eigentlich wollte ich mich mit Hilfe dieser Verordnung mit dem Sichtbarkeitsgrundsatz für Verkehrsschilder "verteidigen" aber wenn das nicht anwendbar ist eher schwierig
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ToxicWaste
Beitrag 14.11.2024, 09:32
Beitrag #4


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Ich finde die Schilder beidseitig sehr gut sichtbar.

StreetView

Wenn ich zwei Geschwindigkeiten sehe und nicht weiß, welche aktuell gilt, nehme ich im Zweifel die geringere.
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bicionado
Beitrag 14.11.2024, 10:18
Beitrag #5


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Wobei man sich schon fragen kann, welchen Mehrwert das obere Zusatzschild bietet.
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ulm
Beitrag 14.11.2024, 10:26
Beitrag #6


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Eindeutigkeit.
Ohne Zusatzzeichen gelten die 120 rund um die Uhr.
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GM_
Beitrag 14.11.2024, 10:47
Beitrag #7


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Rauskommen wird man da sicher nicht.

War der Blitzer eigentlich nach der ersten Beschilderung? Ich meine, die Schilder würden dort wiederholt. Beim ersten Schild habe ich es auch nicht kapiert und beim zweiten Schild dann genauer hingekuckt.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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bicionado
Beitrag 14.11.2024, 12:10
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 14.11.2024, 10:26) *
Eindeutigkeit.
Ohne Zusatzzeichen gelten die 120 rund um die Uhr.


Hm, ich find's tatsächlich schwieriger zu lesen. Das obere ZZ könnte ja auch "6-20 Uhr" lauten. Ich muss also definitiv beide ZZ lesen und verarbeiten.
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Pogge
Beitrag 14.11.2024, 12:29
Beitrag #9


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Zitat (bicionado @ 14.11.2024, 13:10) *
Ich muss also definitiv beide ZZ lesen und verarbeiten.


Und deswegen also sowieso langsamer fahren thread.gif
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Mamnu
Beitrag 14.11.2024, 19:14
Beitrag #10


Neuling


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Ich glaube das Schild hat sich 3 oder 4 mal vor dem Blitzer wiederholt. Genau gezählt habe ich natürlich nicht.
Also sagt ihr ich soll zahlen? Naja, subjektiv finde ich das zwar unfair, weil das echt bei der Geschwindigkeit und Nachts nicht so leicht zu erkennen ist. Aber wenn ich keine Chance habe muss ich ja wohl zahlen.
Aber auf jeden Fall danke für eure Antworten
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meddler
Beitrag 14.11.2024, 19:30
Beitrag #11


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Deine Argumentation würde nur gegen einen Vorsatzvorwurf ziehen, von dem ich wegen einer solchen Pillepalle aber (noch) nie gehört habe.
Hier wird halt die rechtliche Möglichkeit der Zusatzabzocke wegen Voreintragung halt schamlos ausgenutzt. Bekanntlich ja auch der einzige Grund, weshalb man nicht einfach, wie früher ganz normal, ein 60€ Verwarngeld anonym rausschickt und irgendwer bezahlt
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AMenge
Beitrag 14.11.2024, 20:39
Beitrag #12


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Zitat (Mamnu @ 14.11.2024, 19:14) *
Ich glaube das Schild hat sich 3 oder 4 mal vor dem Blitzer wiederholt. Genau gezählt habe ich natürlich nicht.

Und bei 3 oder 4 solcher Schilder schaffst du es nicht, deren Inhalt zu erfassen?

Zitat
Naja, subjektiv finde ich das zwar unfair, weil das echt bei der Geschwindigkeit und Nachts nicht so leicht zu erkennen ist.

Dann fahr langsamer! Kleiner Tipp: Das, was auf rot umrandeten Schildern zu sehen ist, das sollte man schon wahrnehmen und erfassen können. Das könnte nämlich irgendwie wichtig sein.

Denk mal drüber nach, wie logisch die Argumentation "ich war zu schnell, um die Tempolimit-Schilder erkennen zu können" ist.
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Mamnu
Beitrag 14.11.2024, 22:10
Beitrag #13


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Bei 120 und Nachts sind 4 Schilder schon eine Menge um die zu erfassen. Jedes mal wenn ich ein Schild sehe weiß ich ja vorher nicht was es mir sagen will erst wenn ich drauf gucke. Sehe ich das ja und ich fang halt immer von oben nach unten an zulesen und das ist wie gesagt bei120 Nachts nicht so einfach. Alleine 100 km/h von 22-6 Uhr hätte ich ja problemlos wahrnehmen könne
n.
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Explosiv
Beitrag 15.11.2024, 02:52
Beitrag #14


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Kleiner Tip: wenn man beim ersten Pfosten mit VZ nicht genau mitbekommt, was da alles draufstand, langsamer fahren, wenn der zweite, dritte oder vierte aus der Entfernung zu erkennen ist. Damit man Zeit hat, zu lesen.

Nach der ersten Kombi mag Dein Argument vielleicht noch stechen, nicht aber nach zwei, drei oder vier Kombis.
Die vielen Wiederolungen könnten einem auch sagen, dass die Limits ernst gemeint sind.


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ulm
Beitrag 15.11.2024, 06:14
Beitrag #15


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...und dann ist ja auch noch die Frage, ob man ortskundig ist.

Als Ortskundiger habe ich ja bestimmt schon einmal bei Tageslicht die Beschilderung wahrgenommen und weiß, dass da nachts etwas anderes gilt.

Als Ortsunkundiger fahre ich so schnell (oder langsam), dass ich auch auf unbekannte und überraschende Situationen reagieren kann. Also auch auf "komplizierte" Schilder.
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Jens
Beitrag 15.11.2024, 13:11
Beitrag #16


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Zitat (meddler @ 14.11.2024, 19:30) *
Hier wird halt die rechtliche Möglichkeit der Zusatzabzocke wegen Voreintragung halt schamlos ausgenutzt. Bekanntlich ja auch der einzige Grund, weshalb man nicht einfach, wie früher ganz normal, ein 60€ Verwarngeld anonym rausschickt und irgendwer bezahlt

Die Höchstgrenze für eine Verwarnung liegt bei 55 Euro (§ 56 OWiG). Somit muss ab 60 Euro zwingend ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
Vielleicht solltest du dich vorher kundig machen, anstatt so einen Blödsinn von dir zu geben.


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meddler
Beitrag 15.11.2024, 13:47
Beitrag #17


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Sinnbefreiten Blödsinn schreibt hier wer?
Dass es einst 30€ waren macht die Zusatzabzocke eigentlich noch schlimmer, diese "Inflationsanpassung" hab hier aber bewusst außen vor gelassen
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Q-Treiberin
Beitrag 15.11.2024, 13:51
Beitrag #18


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Zitat (meddler)
Dass es einst 30€ waren

Einst waren 35,- Euro die Grenze….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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HaWeThie
Beitrag 15.11.2024, 14:27
Beitrag #19


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Zitat
Bei 120 und Nachts sind 4 Schilder schon eine Menge um die zu erfassen.
wenn du das nicht kannst solltest du langsamer fahren oder deine Augen mal untersuchen lassen.
zum , wie gesagt, die Beschilderung ja öfter wiederholt wird.


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Mc.Klappstuhl
Beitrag 15.11.2024, 15:30
Beitrag #20


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Guten Tag,

Nachfrage von mir: Kommt der Vorsatz (doppeltes Bußgeld) jetzt von dem 2 - 2,5 Jahre alten Punkt in Flensburg?
oder: von der Schilderfolge welche vor dem Blitzer kommt, also die mehrmalige Wiederholung der Geschwindigkeitsbegrenzung?


Zitat (ToxicWaste @ 14.11.2024, 09:32) *
Ich finde die Schilder beidseitig sehr gut sichtbar.

StreetView

......


Ich bin auch zu doof den Blitzer auf der Strecke zu finden. oder war es ein mobiler von einer Brücke?


@Mammu
Ich kann aus persönlicher Lehre ziehen: bis ca. zum 30 Lebensjahr habe ich keine Brille gebraucht.
Auch habe ich nicht viel Dioptrien auf beiden Augen -0,75, am Tag komme ich noch ganz gut ohne Brille klar, aber nicht Nachts.
Ohne Brille bin ich viel empfindlicher für Blendung.
Ich will damit sagen, ohne dir zu nahe zu treten, kann sich ja auch um eine Schutzbehauptung handeln, lass mal deine Augen checken.
Empfehlung: Erst beim Optiker, wenn dieser was feststellt kannst du immer noch einen Termin beim Augenarzt machen (welcher dann vermutlich in 6-9 Monaten ist =) )
Positiver Nebeneffekt: mit Brille macht der 4K Fernseher erst richtig sinn cool.gif


Schöne Grüße
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Apfelstrudel
Beitrag 15.11.2024, 18:05
Beitrag #21


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Zitat (Mc.Klappstuhl @ 15.11.2024, 16:30) *
Ich bin auch zu doof den Blitzer auf der Strecke zu finden. oder war es ein mobiler von einer Brücke?
Nach den Angaben des TEs im Titel nach ("A3 km 151,980") müsste der Blitzer knapp vor der Brücke über die Landstraße (km 152,0), direkt nach dem Überholvorgang des Zuges mit der roten Sattelzugmaschine gestanden haben. - War demnach wohl ein Mobiler, von unten betreuter. wink.gif

Zitat (Mc.Klappstuhl @ 15.11.2024, 16:30) *
Nachfrage von mir: Kommt der Vorsatz (doppeltes Bußgeld) jetzt (...)
(...) von der Schilderfolge welche vor dem Blitzer kommt, also die mehrmalige Wiederholung der Geschwindigkeitsbegrenzung?
Müsste dann nicht jeder dort gemessene Verstoß pauschal verdoppelt werden? - Gleichbehandlung? think.gif


PS: Wenn an einem Pfahl 4 Zeichen hängen und der Pfahl 4 mal wiederholt wird braucht man doch nur ein Zeichen pro Pfahl lesen. thread.gif


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GM_
Beitrag 15.11.2024, 22:04
Beitrag #22


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Zitat (Mc.Klappstuhl @ 15.11.2024, 16:30) *
Ich bin auch zu doof den Blitzer auf der Strecke zu finden. oder war es ein mobiler von einer Brücke?

Dazu brauchst du kein Streetview. Feste Blitzer sucht man am einfachsten bei https://www.scdb.info/de/suche/: Eingeben "A3" / "Deutschland" / "Strasse". Dann siehst du alle 3 festen Blitzer auf der A3, und dass keiner davon bei Breckenheim steht.


Trotzdem ist natürlich auch der mobile Blitzer zu finden, die stehen ja immer an den selben Stellen, siehe https://www.blitzer.de/karte/

In den Einstellungen muss "Mobile Archiv" angeklickt sein. Dann einfach zoomen zu der Stelle wo die Taunusstraße von Breckenheim die A3 unterquert, da siehst du die mobilen Blitzerstandorte in beiden Fahrtrichtungen.


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hk_do
Beitrag 16.11.2024, 01:05
Beitrag #23


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Zitat (Mc.Klappstuhl @ 15.11.2024, 15:30) *
Nachfrage von mir: Kommt der Vorsatz (doppeltes Bußgeld) jetzt von dem 2 - 2,5 Jahre alten Punkt in Flensburg?
oder: von der Schilderfolge welche vor dem Blitzer kommt, also die mehrmalige Wiederholung der Geschwindigkeitsbegrenzung?



Nach meinem Verständnis ist das Bußgeld nicht wegen Vorsatz erhöht worden, sondern aufgrund von Voreintragungen ("Wiederholungstäter").

Vorsatz fände ich bei so einer geringen Überschreitung auch schwierig....

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Mc.Klappstuhl
Beitrag 16.11.2024, 06:01
Beitrag #24


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Für mein empfinden finde ich einen Wiederholungstäter nach 2 Jahren auch "schwierig". Es gibt ja auch die Regelung mit dem Fahrverbot: wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal über 25 km/h zu schnell gefahren. In so einem Fall, ist es nach über einem Jahr auch keine "Wiederholungstat"mehr.

Zitat (Apfelstrudel @ 15.11.2024, 18:05) *
....
Müsste dann nicht jeder dort gemessene Verstoß pauschal verdoppelt werden? - Gleichbehandlung? think.gif
....


Ja, warum nicht? Was soll die "Ausrede" sein, innerhalb weniger Kilometer, mehrere, beidseitig angeordnete identische Verkehrszeichen nicht beachtet zu haben?

Empfinde ich als plausibler, als einen über 2 Jahre alten Geschwindigkeitsverstoß.

Schöne Grüße
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Uwe Mettmann
Beitrag 16.11.2024, 11:26
Beitrag #25


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@Mamnu

Ich finde es schon etwas ärgerlich, dass du uns hier für dumm verkaufen möchtest.

Nein, ich bin keiner, der auf die konsequente Einhaltung der Verkehrsregeln pocht, denn das hätte mir exakt genauso passieren können, wie es dir passiert ist.

Nachts (fast) leere dreispurige Autobahn und dann nur mit 100 km/h schleichen? Nö, da fahre ich dann auch gern mal etwas schneller, aber nur so viel, dass es keine Punkte gibt, also knapp 20 km/h zu viel. Das machen offensichtlich viele so, so dass die Behörde ihre Möglichkeiten ausnutzt, die Konsequenzen dafür so hoch wie möglich zu schrauben. Sie wirft einem dann Vorsatz vor und kann somit das Bußgeld erhöhen, in der Regel wird es verdoppelt. Der Vorwurf des Vorsatzes ist auch berechtigt, da die Schilder schon mehrmals vor dem Blitzer wiederholt wurden und somit klar ist, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung bekannt ist, also absichtlich zu schnell gefahren wurde.

Nun kommen wir zu deinem angeblichen Grund, dass du die Schilder aus einer Geschwindigkeit von 120 km/h nicht erkennen konntest. Ich fahre oft 200 km/h und wäre immer in der Lage meine Geschwindigkeit rechtzeitig vor einem Geschwindigkeitsschild anzupassen, auch wenn es 100 km/h sind (plötzlich geringere auftretende Geschwindigkeitslimit als 100 km/h bei zuvor freier Autobahn kommen in Deutschland praktisch nicht vor). Allerdings, das gebe ich zu, müsste ich dann schon deutlich bremsen, daher bin ich am Schild doch meist etwas schneller.

Egal, man sieht schon aus weiter Entfernung das Schild. Rundes Schild mit roten Rand, kann nur ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung sein. Was es ist, erkennt man auch sehr früh und auch, wenn man die Zahl noch nicht ablesen kann, kann man sich darauf vorbereiten.

Nun bist du nicht mit 200 km/h, also 100 km/h schneller als das Limit angerauscht gekommen, sondern mit nur 20 km/h über dem Limit gefahren. Es ist somit ein Leichtes, die Schilder rechtzeitig zu lesen, wenn man dazu noch berücksichtigt, dass sie ja öfters wiederholt wurden, bevor der Blitzer kam.

Nun gut, nehmen wir mal an, dass du die Schilder tatsächlich nicht rechtzeitig lesen konntest. Dann hast du eine ausgeprägte Sehschwäche, die Zweifel aufkommen lässt, ob du am Straßenverkehr noch teilnehmen darfst.

Daher habe in diesem Fall die ganz dringende Bitte, lasse deine Augen untersuchen, nicht in einem Monat, nicht in zwei Wochen, sondern wirklich Anfang nächster Woche.

Auch wenn du erst einen späten Termin beim Augenarzt bekommen solltest, so ist das kein Problem, denn du kannst auch deine Augen bei jedem Optiker testen lassen und wenn die Ursache nur ist, dass du eine Brille brauchst, bist du auch gleich beim richtigen Ansprechpartner.

Nun noch eine kleine Warnung. Gib bloß nicht den hier genannten Grund an, wenn du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst, denn derjenige der deinen Bußgeldvorgang bearbeitet, könnte das genauso sehen wie ich und die Führerscheinstelle einschalten und dann bekommst noch andere Probleme als die 150,- €.


Gruß

Uwe
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random
Beitrag 16.11.2024, 17:41
Beitrag #26


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es wurde doch garkein Vorsatz unterstellt - wäre auch schwierig wegen 20 km/h auf einer mehrspurigen Autobahn...

Zitat
Ja, es wurde verdoppelt, aber aufgrund eines Punktes in Flensburg. Der jetzt 2-2,5 Jahre her sein dürfte. Wiederholungstäter

Und ich habe 2 Punkte in Flensburg. Einmal wegen den oben und einmal wegen Handy am Steuer.


vermutlich ist der Punkt halt nur 1,5 Jahre her, dann schön dazwischen das Handy und schwupps hat sich da jemand bemüßigt gefühlt.
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Apfelstrudel
Beitrag 16.11.2024, 18:25
Beitrag #27


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Zitat (Mc.Klappstuhl @ 16.11.2024, 07:01) *
Ja, warum nicht? Was soll die "Ausrede" sein, innerhalb weniger Kilometer, mehrere, beidseitig angeordnete identische Verkehrszeichen nicht beachtet zu haben?
Bspw: "Mir war bewusst, dass dort mehrere Km 100er-Strecke sind. Ich habe mich auch danach gerichtet, dann aber im Verlauf der Zeit mehr auf den Verkehr konzentriert und den Tacho aus den Augen verloren." whistling.gif


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Uwe Mettmann
Beitrag 16.11.2024, 18:28
Beitrag #28


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@random

Nun, ich habe es so zwischen den Zeilen verstanden, dass der TE den Grund nicht genau weiß und der Grund der Verdoppelung vermutet hat.

Eine Verdopplung des Bußgeldes bei einer Ordnungswidrigkeit, die nicht im Punktebereich ist, wegen Punkte vor über 2,5 Jahren wäre auch recht ungewöhnlich. Handynutzung ist ja eine ganz andere Art des Verstoßes und gibt es eine Bußgelderhöhung denn nicht nur bei gleichartigen Verstößen?

Ist im Bußgeldbescheid immer angegeben, warum das Bußgeld erhöht wurde?


Gruß

Uwe
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HaWeThie
Beitrag 17.11.2024, 17:10
Beitrag #29


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Eine Verdoppelung wgg. OWi, die nicht im Bußgeldbereich liegt, ist nicht möglich; woher sollte die Behörde auch davon wissen?
Bei den anderen ist es Ermessenssache der Behörde.
Der Grund sollte genannt werden, muss aber nicht. (Außer Vorsatz)


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random
Beitrag 17.11.2024, 20:07
Beitrag #30


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also für mich liest sich das schon so, als ob der TE es weiß. wie bereits angeführt wurde, steht der Grund einer Erhöhung im Bugbe.

ja, eine Erhöhung ist auch bei "mehreren" Verstößen in "kurzer Zeit" möglich.
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auchdasnoch
Beitrag 19.11.2024, 13:50
Beitrag #31


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Zitat (Uwe Mettmann @ 16.11.2024, 18:28) *
Handynutzung ist ja eine ganz andere Art des Verstoßes und gibt es eine Bußgelderhöhung denn nicht nur bei gleichartigen Verstößen?

Das Bußgeld kann auch bei unterschiedlichen Verstößen erhöht (verdoppelt) werden. Das nennt sich dann beharrliche, also wiederholte, Pflichtverletzung. Und hier haben wir eine einschlägige Voreintragung, und eine nicht einschlägige Eintragung für eine Owi (Handynutzung), die man praktisch nur vorsätzlich begehen kann. Da kann man schon den Verdacht hegen, dass für den Fahrer die Einhaltung bestehender Verkehrsregeln nicht die höchste Priorität hat. Daher ist für mich durchaus nachvollziehbar, wenn der Sachbearbeiter der Meinung ist, dass "verschärfte Erziehungsmaßnahmen" angebracht sind.
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Mc.Klappstuhl
Beitrag 19.11.2024, 18:05
Beitrag #32


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Zitat (Apfelstrudel @ 16.11.2024, 18:25) *
Zitat (Mc.Klappstuhl @ 16.11.2024, 07:01) *
Ja, warum nicht? Was soll die "Ausrede" sein, innerhalb weniger Kilometer, mehrere, beidseitig angeordnete identische Verkehrszeichen nicht beachtet zu haben?
Bspw: "Mir war bewusst, dass dort mehrere Km 100er-Strecke sind. Ich habe mich auch danach gerichtet, dann aber im Verlauf der Zeit mehr auf den Verkehr konzentriert und den Tacho aus den Augen verloren." whistling.gif



gute, plausible Begründung: Einspruch stattgegeben, Bußgeld nicht verdoppelt. police.gif


Zitat (auchdasnoch @ 19.11.2024, 13:50) *
....Das Bußgeld kann auch bei unterschiedlichen Verstößen erhöht (verdoppelt) werden. Das nennt sich dann beharrliche, also wiederholte, Pflichtverletzung. ........ wenn der Sachbearbeiter der Meinung ist, dass "verschärfte Erziehungsmaßnahmen" angebracht sind.


Ich frage so direkt nach:
Es gab nach Angaben des TE einen Geschwindigkeitsverstoß welcher mit einem 1-Punkt und Bußgeld geahndet wurde, dieser soll +- 2 Jahre her sein.
Dieses rechtfertigt einen Sachbearbeiter dazu das Bußgeld zu verdoppeln?
Gibt es da Rahmenbedingungen?
Ich meine, jeder weitere Verstoß, im Busgeldbereich kann dann nach "Lust u. Laune" des Sachbearbeiters verdoppelt werden?
Warum wird dann nicht jeder "zweit-" Verstoß, direkt verdoppelt?
Wann darf der Verstoß nicht mehr gewertet werden? Nach Tilgung der Punkte, in diesem Fall 2,5 Jahre?

Ich möchte verstehen was zu einer Erhöhung des Busgeldes beigetragen hat.
Hoffentlich bringt der TE hier noch Licht ins Dunkle.





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meddler
Beitrag 19.11.2024, 20:13
Beitrag #33


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Ist zwar der krasseste Fall den ich bisher gelesen habe, sollte aber noch im Rahmen liegen. Es wird ja immerhin nicht mehr als verdoppelt und die Punkte sind noch aktiv und nicht nur in der Überliegefrist.

Üblich setzt Bayern immer noch eine Schippe drauf, wäre interessant ob auch deren Regel beim dritten Eintrag hier greift, nämlich ob lächerliche >15kmh dann zum Fahrverbot führen wenn mindestens 2 (uralte) Voreintragungen vorhanden sind.
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