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> Auto Verkauft - Brief Polizei
hipto
Beitrag 14.11.2024, 23:38
Beitrag #1


Neuling


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Hallo ich habe mich angemeldet und bitte um Rat.
Ich habe am 05.10 mein Auto verkauft.

Fahrzeug stand abgemeldet auf meinem Tiefgaragen Stellplatz, der Interessent hat sich das Fahrzeug angesehen und wollte es direkt kaufen.
Kaufvertrag wurde geschrieben inkl Uhrzeit und Datum, alle Unterlagen zur wiederzulassung wurden mitgegeben.
(KFZ Brief, KFZ Schein mit dem Freigerubbelten QR Code, aktueller TÜV Bericht und entstempelte Kennzeichen QR Code Freigerubbelt und die Online Abmeldebestätigung)

Der Kaufer hat den Wagen danach vor die Tiefgarageneinfahrt gestellt, weiteres weiss ich nicht und entzieht sich meinem Wissen da ich zur Bank musste zum Geld einzahlen.

Nun habe ich einen Brief von der Polizei bekommen in der ich Aussage als Zeuge machen soll wegen Kennzeichen Missbrauch und fahren ohne Versicherung.
Der Herr wurde 2 Stunden später mit den enstempelten Kennzeichen auf der Autobahn beim fahren erwischt !

Ich habe ihm die Kennzeichen zur wiederzulassung mitgegeben und nicht um wie ein Idi.. mit entstempelten Kennzeichen zu fahren.

Im Kaufvertrag sind alle mitgegeben Unterlagen angekreutzt auch die Stilllegung (online bericht).
Ganz komisch finde ich das die Polizei explezit wissen möchte an
1. Wem ich den Wagen verkauft habe.
2. Wann das Fahrzeug abgemeldet wurde
3. Ob dem Herrn klar war das,dass Fahrzeug bereits abgemeldet war.


Schriftlich ausgesagt habe ich :

Der Wagen stand auf meinem Code gesicherten Tiefgaragenstellplatz.
Der Herr *** war um 16 Uhr bei mir in Hannover und hat sich in der Tiefgarage den Wagen angesehen, wir haben den Vertrag geschrieben, alle Unterlagen zur Zulassung wurden mitgegeben und das Fahrzeug wurde bezahlt.

Fahrzeugschein (entstempelt, QR Code Freigelegt),Fahrzeugbrief, aktueller TÜV Bericht und entstempelte Kennzeichen (QR Code Freigelegt) wurden zur Wiederzulassung mitgegeben.
Das Fahrzeug wurde von Herrn *** vor die Tiefgarageneinfahrt gestellt, was er danach mit dem Auto gemacht hat entzieht sich meinem Wissen. Ich musste zur Sparkasse.

Zu Punkt 3.
- An Herr ***
- Das Fahrzeug wurde am 13.09.24 abgemeldet.
- Ich habe *** vor Ort erklärt dass, das Fahrzeug bereits Online abgemeldet ist, Online Stilllegebericht wurde ebenfalls im Original mitgegeben. Im Fahrzeugschein und auf den Kennzeichen war klar ersichtlich das,dass Auto abgemeldet ist. Herr *** hat mir dies auch im Kaufvertrag unterschrieben.
Ob Herr *** das auch verstanden hat, bin ich mir nicht sicher, er war sehr in Eile.

Siehe Anlagen
Kaufvertrag , Online Stilllegebericht.



Meine Frage ist, habe ich was falsch gemacht ?
Kann ich nun mit Haftbar gemacht werden ?
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ulm
Beitrag 15.11.2024, 06:21
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Das ist ganz normale Ermittlungsarbeit der Polizei.
Der Beschuldigte (der Käufer) hat möglicherweise Angaben gegenüber der Polizei gemacht. Nun schaut die Polizei nach unabhängigen Zeugen, um zu überprüfen, wo Tatvorwürfe und Aussagen zusammenpassen.

In meinen Augen hast Du alles richtig gemacht, wobei nicht nur das Datum der Übergabe interessant ist, sondern auch die Uhrzeit. In Deinem Fall ergibt sich das aber auch aus den vorgelegten Unterlagen, beispielsweise der Zulassungsbescheinigung mit freigerubbeltem QR-Code.

Sei froh, dass Du vor Übergabe das Fahrzeug abgemeldet hast, machen leider zu wenige Menschen.

Und Du bist als Zeuge angeschrieben worden, nicht als Beschuldigter.
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jan47
Beitrag 18.11.2024, 13:13
Beitrag #3


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Zitat (ulm @ 15.11.2024, 06:21) *
Sei froh, dass Du vor Übergabe das Fahrzeug abgemeldet hast, machen leider zu wenige Menschen.



Wieso? Das hier ist doch der beste Beweis fur das Gegenteil. Hätte er das Auto angemeldet verkauft, könnte der Käufer ganz legal nach Hause fahren und es gäbe diese Situation erst gar nicht. Das umständlich an/abmelden, Kurzzeitkennzeichen kaufen, etc. fuhrt doch genau dazu, dass Käufer sowas machen.

Und falls der Käufer mit dem Auto eine Straftat/Owi begeht (egal ob angemeldet oder nicht), hat man den Kaufvertrag doch als Beweis gegenuber der Polizei.
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ulm
Beitrag 18.11.2024, 13:33
Beitrag #4


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Es wäre sinnvoll, nicht nur den vorletzten Satz meines Postings herauszupicken, sondern das ganze Posting vom Sinn her zu erfassen.
Zitat (ulm @ 15.11.2024, 06:21) *
In meinen Augen hast Du alles richtig gemacht


Es ist doch nicht das Problem des Verkäufers, wie der Käufer das Fahrzeug nach Hause bringt.
Sehen wir doch alleine mal die Versicherungsseite: Es gibt mittlerweile massig Verträge, die das Alter des jüngsten Fahrers berücksichtigen etc.
Soll sich da jetzt der Verkäufer um eine Meldung an die Versicherung kümmern?

Im deutschen Grundgesetz steht in Artikel 14 "Eigentum verpflichtet".
Um gekehrt: Wenn ich als Verkäufer das Eigentum weitergegeben habe, ist es danach einfach nicht mehr mein Problem.

...und wenn der Käufer gerne ein zugelassenes Fahrzeug kaufen möchte, dann ist das extra im Vertrag zu vermerken und ggf. extra zu bezahlen.
Hier hat der Verkäufer ganz offen ein nicht angemeldetes Fahrzeug verkauft. Ab dem Zeitpunkt muss der Käufer eben sehen, wie er damit umgeht.
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jan47
Beitrag 18.11.2024, 14:01
Beitrag #5


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Zitat
Soll sich da jetzt der Verkäufer um eine Meldung an die Versicherung kümmern?


Ja. Eine E-Mail mit Scan des Kaufvertrags an die Versicherung ist schneller als das Auto abzumelden...
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ulm
Beitrag 18.11.2024, 15:36
Beitrag #6


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...und läuft damit Gefahr, dass der Käufer das Fahrzeug nicht abmeldet. Versicherung und Kfz-Steuer laufen weiter.
Und nun baut der Käufer beispielsweise einen Unfall?

Warum soll man sich als Verkäufer den ganzen Ärger antun?
Abgemeldet verkaufen ist die einzige Möglichkeit, sich vor Ärger zu schützen.
Hier im konkreten Fall einmal als Zeuge die Abmeldung und die Übergabe des Fahrzeugs anhand des Kaufvertrages nachgewiesen. Und alles bleibt ruhig für den Verkäufer.
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GM_
Beitrag 18.11.2024, 15:57
Beitrag #7


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Aus meinem Allianzvertrag lese ich:

Der Verkauf ist der Versicherung und der Zulassungsstelle sofort anzuzeigen (Kaufvertrag mit Datum/Uhrzeit und Verpflichtung zur umgehenden Ab- oder Ummeldung).

Die Versicherung geht mit Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über, gleichzeitig endet sofort der Vertrag mit dem Verkäufer, damit ist auch sein SFR geschützt.

Sollte nun allerdings der Käufer nicht umgehend ab- oder ummelden, dann schuldet er der alten Versicherung den Versicherungsbeitrag gemäß dem für ihn gültigen Tarif. Und wenn er diesen Beitrag nicht bezahlt, kann die Versicherung sich den Beitrag auch vom Verkäufer holen.

Die Versicherung kann innerhalb eines Monats auch den Vertrag mit dem Käufer mit einer Frist von einem Monat kündigen. (Ob sie das tut wenn er nicht zahlt weiß ich nicht.)

Für die Steuer haftet man wohl tatsächlich bis zur Ab- oder Ummeldung, zumindest kann ich beim Zoll nichts anderes lesen.


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GM_
Beitrag 18.11.2024, 16:19
Beitrag #8


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Zitat (jan47 @ 18.11.2024, 14:13) *
Zitat (ulm @ 15.11.2024, 06:21) *
Sei froh, dass Du vor Übergabe das Fahrzeug abgemeldet hast, machen leider zu wenige Menschen.

Wieso? Das hier ist doch der beste Beweis fur das Gegenteil. Hätte er das Auto angemeldet verkauft, könnte der Käufer ganz legal nach Hause fahren und es gäbe diese Situation erst gar nicht.

Sehe ich anders: Am Verhalten des Käufers sieht man doch, was das für ein Vogel ist. Genau das ist doch die Klientel, die nachher womöglich ewig nicht ab- oder ummeldet.


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Weihnachtsmann
Beitrag 18.11.2024, 18:34
Beitrag #9


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Wollt ihr das Kennzeichen (also das Blech) nicht behalten?
Schon das allein ist für mich ein Grund, den Hobel vorher abzumelden.
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GM_
Beitrag 19.11.2024, 00:16
Beitrag #10


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Was willst du denn damit?

Ich verwende zwar manchmal die Nummer wieder, sofern sie irgendwann später zufällig frei ist, aber sicher nicht das abgenutzte Blech.

Nochmal zu diesem Verkauf: Es ist schon ungewöhnlich, dass jemand ein Auto vom Tiefgaragen-Stellplatz weg ohne Probefahrt einfach so kauft. think.gif

Unangemeldete Autos sind kaum zu einem guten Preis zu verkaufen. Deshalb lasse ich das Auto eigentlich auch erstmal angemeldet, und wenn ich dann einen Käufer habe findet sich ein der Situaiton angemessener Modus.


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hipto
Beitrag 19.11.2024, 00:59
Beitrag #11


Neuling


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Hallo Forum,
danke für eure antworten.
Ich habe das Auto abgemeldet weil ich mein neues Fahrzeug bekommen habe und keine doppelte Versicherung bezahlen wollte. Ich habe ja meinen Stellplatz daher war die Unterbringung kein Problem.

Das nächste Mal würde ich es genau so machen nur nicht nochmal die entwerteten Kennzeichen mitgeben.
Naja mal sehen was noch kommt.

Mit freundlichen Grüßen
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Explosiv
Beitrag 19.11.2024, 08:29
Beitrag #12


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Das war auch der einzige "Fehler".
Der Käufer hat keinen Anspruch auf die entwerteten Kennzeichen und hätte sie von mir auch nicht bekommen. Unter Anderem, um genau solche Fahrten ohne Neuanmeldung mit diesen Kennzeichen zu unterbinden.


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Weihnachtsmann
Beitrag 22.11.2024, 16:50
Beitrag #13


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Zitat (GM_ @ 19.11.2024, 00:16) *
Was willst du denn damit?

Ich verwende zwar manchmal die Nummer wieder, sofern sie irgendwann später zufällig frei ist, aber sicher nicht das abgenutzte Blech.


Ich reserviere "meine" Nummer im Regelfall für ein Jahr. Meist schaffe ich es, in dem Jahr wieder ein Auto zuzulassen. Ich weiß ja nicht genau, was du mit deinen Fz so machst (oder was andere damit machen), aber ich klicke das Blech nach der Zulassung in die Halterung und mache es zur Abmeldung wieder raus. Am vorderen hängen dann meist viele Fliegen - muss also mal richtig gereinigt werden, das hintere ist meist nur staubig. Sonst sehen die aus wie neu. think.gif
Grüße vom NordpolDer Weihnachtsmann2°C
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GM_
Beitrag 22.11.2024, 23:44
Beitrag #14


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Um eine Fast-5m-Karre zu parken muss man manchmal schon recht weit vor fahren, da berührt man schon einmal irgendwas.(*) Außerdem gibt es bei High Speed schon auch jede Menge Steinschläge.

Hinten tut im Lauf von 10 und mehr Jahren der Dieselruß sein Teil, und was da sonst noch aus dem Auspuff kommt. Heftige chemische Dampfstrahl-Attacken in der Waschbox tun ein Übriges.

Deshalb: Neues Auto, neues Blech. smile.gif

Normal habe ich auch das neue Auto schon angemeldet bevor ich das alte verkaufe, insofern kommt eine kurzfristige Wiederverwendung eh nicht in Betracht. Daher denke ich mir halt beim neuen Auto auch ein neues Wunschkennzeichen aus. Trotzdem gab es angesichts von 24 Autos und 2 Motorrädern auch schon Wiederholungen. smile.gif


(*) Ok, beim neuen Auto nicht mehr, das verhindert schon der "Manöverassi". Der bremst so hart und abrupt dass man erstmal denkt, jetzt ist man gegen eine Betonmauer geknallt. Tatsächlich verhindert er aber nur, dass man irgendwo dagegen fährt: biggrin.gif


klick

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.11.2024, 15:30
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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mir
Beitrag 23.11.2024, 02:15
Beitrag #15


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Was habt ihr eigentlich für ein Riesenproblem damit, ein angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen? Das Risiko für den Verkäufer ist auf die Zahlung des Versicherungsbeitrags für die nächsten paar Monate begrenzt. So what?



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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GM_
Beitrag 23.11.2024, 11:17
Beitrag #16


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Ja, allerdings zum potentiellen Tarif des Käufers. Von dem wird der Versicherung in der Regel kein SFR bekannt sein, also läuft es vermutlich auf 125% oder so hinaus.

Frage ist, ob die Versicherung ihm alsbald kündigt, müssen tut sie wohl nicht.

Plus die Steuer.


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bartdude
Beitrag 23.11.2024, 11:54
Beitrag #17


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Zitat (mir @ 23.11.2024, 02:15) *
Was habt ihr eigentlich für ein Riesenproblem damit, ein angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen? Das Risiko [...]


Kfz-Steuer solange bis endlich umgemeldet wird (auch über das Jahresende hinaus)
Jedes Ticket, das der Käufer einsammelt, kommt erst mal zu mir - interessant vor allem bei Parksachen. Noch besser bei privat bewirtschafteten Parkplätzen mit "Vertragsstrafen", die dann auch mal gerne mit UE um sich werfen,wenn man den verantwortlichen Fahrer nicht benennen kann. Kann man vermutlich zwar mit der Übergabebescheinigung in den Griff kriegen, aber warum den Stress an erster Stelle überhaupt erst riskieren?

Deswegen bei mir auch weiterhin: Übergabe grundsätzlich abgemeldet. Und ich finde das heutzutage mit der Möglichkeit der Online-Anmeldung auch keinen Showstopper für einen Käufer mehr: notfalls kann der vor Ort direkt auf seinem Handy die Kiste auf sich zulassen und dann direkt legal fahren.
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GM_
Beitrag 23.11.2024, 12:49
Beitrag #18


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Und mit der online-Anmeldung kann er dann ohne Kennzeichen mit einem Wisch hinter der Windschutzscheibe fahren, oder?

D.h. ich melde online ab und behalte das Kennzeichen, und er meldet an?


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hk_do
Beitrag 23.11.2024, 14:40
Beitrag #19


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Zitat (GM_ @ 23.11.2024, 12:49) *
Und mit der online-Anmeldung kann er dann ohne Kennzeichen mit einem Wisch hinter der Windschutzscheibe fahren, oder?


Können kann er auch ohne Anmeldung, deswegen gibt es ja diesen thread whistling.gif


Dürfen darf er aber auch nach Online-Anmeldung nur mit Kennzeichen, ggf. dann erstmal mit ungesiegelten Schildern und dem "Wisch" hinter der Scheibe.
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GM_
Beitrag 23.11.2024, 15:22
Beitrag #20


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Ok. Also angenommen, Herr Hamburger fährt das Auto von Herrn Stuttgarter Probe, man ist sich einig, er hat Geld dabei und will es gleich mitnehmen.

Nun meldet Stuttgarter online ab, Hamburger meldet mit den Stuttgarter Kennzeichen in Hamburg an, druckt bei Stuttgarter noch den Wisch aus und kann losfahren?

Was passiert mit den Stuttgarter Siegeln? Muss Stuttgarter die abkratzen?

Was ist, wenn Hamburger nicht auf Dauer mit S-Kennzeichen fahren will sondern mit HH?


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ulm
Beitrag 23.11.2024, 15:33
Beitrag #21


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Die Stuttgarter Siegel müssen aufgekratzt werden, um den drunterliegenden Code zu sehen, der für die Abmeldung nötig ist.

Mit einem onlinefähigen Personalausweis kann er dann eine Anmeldung vornehmen.

Wobei ich mir da gerade Gedanken mache um das Thema "Fernzulassung"... think.gif
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GM_
Beitrag 23.11.2024, 15:53
Beitrag #22


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So wie ich das lese, kann Hamburger das Stuttgarter Kennzeichen nur bei einer Ummeldung mitnehmen.

Meldet Stuttgarter ab, dann kann Hamburger nur mit einem Hamburger Kennzeichen anmelden, das müßte er dann bereits vorher reserviert und beschafft haben.

Edit: Seit wann haben denn die Siegel diesen Code zum freikratzen unterlegt? Erst seit der neuen VO 2023?


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ulm
Beitrag 23.11.2024, 17:05
Beitrag #23


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Ja und ja.

Seit 1.1.2015 haben Neuzulassungen diese Plaketten.

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Jens
Beitrag 23.11.2024, 17:19
Beitrag #24


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Zitat (bartdude @ 23.11.2024, 11:54) *
Kfz-Steuer solange bis endlich umgemeldet wird (auch über das Jahresende hinaus)
Jedes Ticket, das der Käufer einsammelt, kommt erst mal zu mir

Dann muss man vielleicht mal mit der Zulassungsstelle reden, dass sie das Verfahren nach § 15 Abs. 5 FZV in die Wege leitet:
Zitat
Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nach Satz 1 nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeuges. Die Zulassungsbehörde hat das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mitzuteilen.
Mit der Mitteilung der Behörde, dass die Zulassung beendet ist, endet dann wohl auch die Steuerpflicht.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Verkäufer den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilt.

Ich habe bisher fast jedes meiner Fahrzeuge angemeldet verkauft und damit keine Probleme gehabt. Die einzige Ausnahme war ein Unfall-Golf 2, da erschien mir der Afrika-Export-Aufkäufer dann doch zu windig. Den Wagen hab ich abgemeldet und ihm anschließend auf seinen Hof gefahren. Und das war auch der einzige Fall, wo es später Probleme gab: Jahre später sollte ich den verbleib des Fahrzeugs nachweisen.


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bartdude
Beitrag 23.11.2024, 21:32
Beitrag #25


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Das ist allerdings eine Kann-Bestimmung, zu der ich die Zulassungsstelle nicht zwingen kann, oder?

@GM_: Prinzipiell könnte Hamburger auch direkt (ggf. im Beisein von Stuttgarter) online ummelden - dann müssen nur die Siegel von ZB1 und ZB2 runter. Die Kennzeichen bleiben in dem Fall gesiegelt (mit Stuttgart, auch wenn die künftige kennzeichenführende Stelle dann HH ist).
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