Cannabis THC Grenzwert bei bestandener MPU, Was tun bei Abstinenz Versprechen in der Vergangenheit |
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Cannabis THC Grenzwert bei bestandener MPU, Was tun bei Abstinenz Versprechen in der Vergangenheit |
17.11.2024, 22:05
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 16.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92167 |
Vor einigen Jahren musste ich eine MPU machen und dort versprechen, dass ich NIE WIEDER Drogen bzw. Cannabis konsumieren werde. Nun ist Cannabis legal. Und meine zwei Fragen lauten: Gelten die 3,5ng THC auch für mich ? Denn meine ehemalige MPU Beratung hat mir vor kurzem gesagt, dass wenn bei mir in einer Polizeikontrolle ein Wert unter 3,5ng festgestellt werden würde und dies an die Führerscheinstelle gemeldet werden würde, ich den Führerschein trotzdem erneut verliere weil ich damals ja gesagt habe dass ich nie wieder konsumieren möchte. Somit wäre mein Gutachten anfechtbar. Und die zweite Frage: Meldet die Polizei in so einem Fall (Wenn der Grenzwert unter 3,5ng ist, der Führerscheinstelle überhaupt etwas ? Wäre ich echt dankbar für eine gute Aufklärung. LG |
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20.11.2024, 08:49
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Wann war deine MPU? Also in welchem Jahr? Einige Jahre ist doch sehr vage.
Und die zweite Frage: Meldet die Polizei in so einem Fall (Wenn der Grenzwert unter 3,5ng ist, der Führerscheinstelle überhaupt etwas ? Wissen tut das keiner. Vermutlich aber nicht. Es wird ja auch nix gemeldet, wenn jemand mit 0.2%o Auto fährt - da wird einem gute Fahrt gewünscht aber nix dokumentiert. Vermutlich läuft das genauso ab wenn du bei 3.4ng landest. Die Frage ist halt, woher du wissen willst, dass du unter 3.5 bist? Da hilft ja nur warten - ein, zwei Tage... und wenn du dann zwei Tage wartest bis du wieder fährst, bist vermutlich in einem Bereich der so weit von 3.5 weg ist, dass es eh komplett Banane ist. |
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20.11.2024, 15:02
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 16.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92167 |
Also erstmal Danke für die Antwort.
Mit "ein paar Jahre" meine ich 3 Jahre. Und natürlich möchte ich mehrere Tagte warten bis ich ins Auto steige aber THC lässt sich eben auch nach 3 Tagen noch nachweisen. Deswegen die Frage ob man auch unter 3,5ng Probleme bekommen kann, wenn man früher gesgat hat, dass man es nie wieder machen wird. LG |
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22.11.2024, 09:48
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 823 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Und die zweite Frage: Meldet die Polizei in so einem Fall (Wenn der Grenzwert unter 3,5ng ist, der Führerscheinstelle überhaupt etwas ? Es wird ja auch nix gemeldet, wenn jemand mit 0.2%o Auto fährt - da wird einem gute Fahrt gewünscht aber nix dokumentiert. Das liegt aber daran, dass bei Alkohol vor Ort ein Vortest "gepustet" wird, der numerische Werte ausgibt. Das bedeutet aber auch nicht, dass die Polizei so niedrige Werte niemals weitergibt. Die BTM Vortests liefern ja keine numerischen Werte. Bei positivem Vortest wird eine Blutprobe gezogen. Anders ist ja ein (Grenz)Wert nicht festzustellen. Außerdem gibt es ja noch andere BTM die völlig verboten sind. Mit Fertigen der Anzeige (der Verdacht liegt ja vor) wird auch die FE-Behörde informiert. Wenn dann nach einigen Tagen das Ergebnis der Blutprobe vorliegt erhält die FE-Behörde natürlich auch darüber Kenntnis. Es gibt gesetzliche Mitteilungspflichten der Polizei. Es kommt immer auf die Umstände an, denn es gibt ja z.B. auch absolute ‰ und THC Verbote für Fahranfänger. |
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22.11.2024, 10:04
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 173 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 |
Ich denke auch, dass es exakt so ist wie @shortie sagt. Sobald eine Blutprobe genommen wurde besteht die zumindest latente Gefahr, dass die Ergebnisse und/oder auch das positive Schnelltestergebnis (sofern vorhanden) weitergeleitet werden.
Die zweite Frage ist dann, was die Fahrerlaubnisbehörde mit den Informationen anfängt. Bei der Vorgeschichte mit einer Fahrt über dem Grenzwert in der Vergangenheit, müsste eine zweite Fahrt unterhalb des Grenzwerts eigentlich folgenlos bleiben. Nach neuer Rechtslage gibt es eine MPU Anordnung schließlich erst nach mindestens zwei Fahrten > 3,5 ng/ml im Blutserum. Die andere Seite ist natürlich, dass der FEB dann in den meisten Fällen noch das Gutachten mit Abstinenzversprechen vorliegt. Das ist eine Tatsache, die sie 10 Jahre nach Neuerteilung verwerten darf. Was ich mich abschließend frage, ist, ob das so "ok" ist, weil das Gutachten ja nach neuer Rechtslage nie hätte stattfinden dürfen. Es ist aber nunmal da. Fazit: Entweder nicht mehr kiffen oder dafür sorgen, dass bei Fahrtantritt auch jeglicher Schnelltest negativ wäre, so dass man einen bei einer Kontrolle aufkommenden Verdacht sofort auf diesem Weg aus dem Weg räumen kann. Dann wird auch nichts gemeldet. |
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22.11.2024, 16:06
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13535 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Trotz geänderter Rechtsgrundlage ist eines gleichgeblieben. Die vorherige MPU hatte einen Grund und hatte ein Ergebnis. Je nach Einstufung in der noch zu verwertenden Begutachtung kann ein dortiges Erfordernis der dauerhaften Abstinenz auch ein Konsum unterhalb der polizeilichen Eingriffsschwellen eine FEB veranlassen, neue Zweifel zu haben und denen nachzugehen.
Wenn ein Kapitän einen Schuss vor den Bug erhält, dann nicht stoppt, darf er sich über einen Einschlag auf der Brücke nicht wundern. Deine Frage zeugt, mit allem Respekt, deine damalige Aufarbeitung war tendenziell nicht ausreichend. Anders als mit Alkohol und ein paar Stunden ist es nach Vorbelastung mit Cannabis eben so nach Konsum einige Tage nicht zu fahren. Wenn dir der Konsum das wert ist, dann ist das okay. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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22.11.2024, 16:40
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 173 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 |
Deine Frage zeugt, mit allem Respekt, deine damalige Aufarbeitung war tendenziell nicht ausreichend. Meinst Du mich damit oder den TE? Oder beide? Meiner Meinung nach ist ein bisschen die Frage, was man unter erfolgreicher Aufarbeitung versteht. Bezogen auf die Konsumgründe allgemein mit Sicherheit "tendenziell nicht ausreichend". Wenn man aber sein Verhalten derart verändert hat, dass eine weitere berauschte Teilnahme mit höchster Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, ist doch auch allen geholfen. Mehr kann eine MPU und ein Verkehrspsychologe auch gar nicht leisten. Alles weitere erfordert sehr viel mehr Aufmerksamkeit und Zeit und Blut, Schweiß und Tränen. Mit potenziell besserem Ergebnis und angenehmerem Leben danach. |
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22.11.2024, 17:17
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 823 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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22.11.2024, 20:28
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13535 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Ich meinte den TE.
@Vwillz725, du musst dein Risiko selbst abwägen. Ein Risiko beziehe bitte zusätzlich ein: Mit der Zeit werden Konsumenten von Stoff, egal welcher, nachlässiger. Unangenehme Erinnerung verblasst. Da wird aus ehemaligem kontrolliertem Konsum auch schnell wieder risikobehaftetes Tun. Dagegen gibt es nur ein Mittel: Dich! Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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22.11.2024, 20:42
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 24.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91566 |
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23.11.2024, 02:24
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13535 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
wie waren denn deine damaligen Werte? Viel wichtiger, welche MPU-Einschätzung (D1, D2, D3, D4) gab es? Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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23.11.2024, 19:28
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 24.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91566 |
ich ziehle da (je nach Höhe des Wertes) auf was anderes ab.
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23.11.2024, 19:52
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
Das wäre was ?
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23.11.2024, 21:06
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13535 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Beispielsweise dass die Werte bereits "für sich" sprechen und sich daraus eine (mindest)Einordnung ergibt.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:52 |