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> Parkautomat: Nur Kartenzahlung und Münzgeld möglich, aber keine Geldschein, 2 Parkscheine eingelöst, trotzdem Verwarngeld
Der Streiter
Beitrag 18.11.2024, 01:12
Beitrag #1


Neuling


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Anläßlich eines Segeltörns ab Breege/Rügen hatte ich meinen Fahrzeug auf einen kommunalen Langzeit-Parkplatz abgestellt. Zur Entrichung der Parkgebühr hatte ich auf der vorderen Ablage im Bereich der Windschutzscheibe deswegen zwei Parkscheine im Fahrzeug deponiert, die von außen gut sichtbar waren.

Warum zwei Parkscheine?

Der Parkscheinautomat war nur eingerichtet für eine Münzzahlung bzw. eine Kreditkartenzahlung. Geldscheine, mit denen ich ursprünglich die fällige Parkgebühr für 7 Tage in Höhe von 28,00 € bezahlen wollte, nahm der Automat nicht an.

Also habe ich im ersten Schritt mit meinen gesamten vorhandenen Münzgeld einen Parkschein über 21,40 € erworben, um dann einige Stunden später einen weiteren Parkschein über 8,00 € zu einzulösen. In der Gesamtsumme habe ich also 29,40 € für eine Parkzeit bezahlt.

Trotz der Überzahlung wird vom Amt Rügen eine Verwarngeld von 20,00 € erhoben. Ist das zulässig??

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Jens
Beitrag 18.11.2024, 08:07
Beitrag #2


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Zitat (Der Streiter @ 18.11.2024, 01:12) *
Also habe ich im ersten Schritt mit meinen gesamten vorhandenen Münzgeld einen Parkschein über 21,40 € erworben, um dann einige Stunden später einen weiteren Parkschein über 8,00 € zu einzulösen. In der Gesamtsumme habe ich also 29,40 € für eine Parkzeit bezahlt.

War das so zulässig?
Was steht denn auf den Parkscheinen drauf, bis wann die jeweilige Parkgebühr entrichtet wurde?
Wenn ich das richtig rechne, kostet jeder Tag 4 Euro, also hast du mit dem ersten Parkschein für die ersten 5,x Tage bezahlt.
Konntest du dann den zweiten Parkschein so lösen, dass der Gültigkeitszeitraum Tag 6 und Tag 7 drauf steht? Oder war dort Tag 1 und Tag 2 aufgedruckt?
Ich kenne Parkscheinautomaten nur so, dass ich dort für einen Zeitraum beginnend mit dem Zeitpunkt der Zahlung bezahlen kann.



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Der Streiter
Beitrag 18.11.2024, 22:04
Beitrag #3


Neuling


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Der erste Parkschein umfasste die erste 5 Tage und anteilig den 6. Tag gemäß Aufdruck
Der wenig später erstellte zweite Parkschein umfasste die erste beiden Tage.

Ich bin davon ausgegangen, dass bei einer Kontrolle der Mitarbeiter des Ordnungsamtes erkennt, dass beide Parkscheine hinsichtlich des Parkzeitraumes zu addieren sind.
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meddler
Beitrag 19.11.2024, 00:04
Beitrag #4


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Wenn der Strafzettel dann also auf irgendwann zwischen Tag 6,5 und 7 datiert ist, muss alles korrekt sein.
Eine Terminbuchung ist mir bei öffentlichen Automaten in der BRD auch noch nie untergekommen
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aussie
Beitrag 19.11.2024, 10:02
Beitrag #5


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... ich würde mich da mal mit der Kommune in Verbindung setzen und die Situation erklären und um eine Kulanzregelung bitten. Das aber dann ganz schnell, bevor es ins Bußgeldverfahren läuft.
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HaWeThie
Beitrag 21.11.2024, 11:57
Beitrag #6


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Die Idee mit dem Versuch, das mit der Behörde zu klären ist nich schlecht - ob's was bringt... Ermessenssache der Behörde.

Aber die Idee des TE, zwei Parkscheine zu nehmen, die in der Summe ja stimmen würden, erinnert mich an die Nachfrage eines Hobbyheimwerkers, ob man für ein 8-er Loch auch mit einem 5-er und einem 3-er bohren könne.
(Antwort des Fachmannes: Nehmen sie einen 4-er - dann brauchen Sie nicht umzuspannen)


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Apfelstrudel
Beitrag 21.11.2024, 20:54
Beitrag #7


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Jor, der Behörde erklären, am besten beide Parkscheine in Kopie mit einreichen, und hoffen dass sie es akzeptieren.

Ansonsten ein Tipp am Rande:
In Breege sind die öffentlichen Parkplätze mWn. auch alle per App bezahlbar: Da gibt's n Link (und für die Mutigen QR-Codes) an den Automaten. App laden, mit Bezahldienst des Vertrauens verbinden, Kennzeichen hinterlegen und Schiff Ahoi. - Falls es dann mal n Tag länger dauert lässt sich die Parkuhr auch von Stockholm aus weiterstellen. wink.gif


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„Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard
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