Neuerteilung der Fahrerlaubnis |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Neuerteilung der Fahrerlaubnis |
19.11.2024, 18:38
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 |
Mein Eintrag wird am 13.01.2025 getilgt und die 15 Jahre sind dann endlich rum. Meine Frage wäre soll ich dann sicherheitshalber nochmal ein Auszug schicken lassen und schauen ob alles gelöscht wurde? Danach möchte ich den Antrag stellen... Wie schaut es aktuell mit prüfungsfreier Neuerteilung aus? Komme aus Bayern. |
||||
|
|||||
|
19.11.2024, 20:16
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Einen neuen Auszug brauchst Du nicht, auch die Behördenmitarbeiter kennen ja die Fristen. Für eine prüfungsfreie Neuerteilung kannst Du als Faustregel nehmen, dass die Zeit mit Fahrerlaubnis größer sein sollte als die Zeit ohne Fahrerlaubnis. Und wenn es mal mehr als zehn Jahre ohne Fahrerlaubnis sind, dann sollte die letzte Fahrt so lange her sein, dass anzunehmen ist, dass Du nicht unbedingt alle neuen Verkehrsregeln kennst und auch die Fähigkeiten überprüft werden sollten. Rechne mal mit der Anordnung von neuen Prüfungen in Theorie und Praxis. Dazu musste Du Dich dann in einer Fahrschule anmelden und ein paar Fahrstunden nehmen, damit sich Dein Fahrlehrer von Deiner Prüfungsreife überzeugen kann. Die Theorie lernst Du per App. Für die Neuerteilung brauchst Du aber u.a. auch einen neuen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs. Daher solltest Du Dich jetzt bereits darum kümmern. |
|
|
19.11.2024, 20:51
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 |
Vielen dank für deine Antwort , Theorie hab ich schon gelernt... Und praktische Stunden werde ich machen, falls gefordert wird...
Ich hoffe ich zähle auch zu den glücklichen die ihre Fahrerlaubnis prüfungsfrei erhalten haben. Dann heisst es Antrag stellen und abwarten... Ich werde dann bescheid geben wie es ausgegangen ist |
|
|
20.11.2024, 09:27
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 |
Ich habe auch gelesen hier im Forum, dass nur Sehtest und Passbild für den Antrag benötigt wurde, eventuell vielleicht noch Führungszeugnis. Erste Hilfe Kurs wird meistens nicht benötigt. Ich denke Theorie und Praktische Prüfung liegt im ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, dass muss auch nicht sein 👍😊
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.11.2024, 09:33 |
|
|
20.11.2024, 09:38
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich habe auch gelesen hier im Forum, dass nur Sehtest und Passbild für den Antrag benötigt wurde, eventuell vielleicht noch Führungszeugnis. Erste Hilfe Kurs wird meistens nicht benötigt. wenn du für deine Ersterteilung bereits einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht hast, dann brauchst du keinen mehr machen. Wenn du damals aber nur einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemacht hattest, dann musst du jetzt einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Die FEV wurde dahingehend geändert, dass jetzt für alle Klassen ein Erste-Hilfe-Kurs erfoderlich ist.Ich denke Theorie und Praktische Prüfung liegt im ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, dass muss auch nicht sein 👍😊 Da denkst du falsch. Die Behörde hat bei der Entscheidung, ob sie Prüfungen anordnet, kein Ermessen.-------------------- |
|
|
20.11.2024, 11:04
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 |
Warum bekommen dann manche Leute dann prüfungsfrei ihren Fahrerlaubnis? Kannst du mir das bitte erklãren?
|
|
|
20.11.2024, 11:32
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
§ 20 Abs. 2 FeV schreibt vor, dass "die Fahrerlaubnisbehörde […] eine Fahrerlaubnisprüfung an[ordnet], wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." In dieser Formulierung ist kein Ermessensspielraum vorhanden, das habe ich hier ausführlich erklärt.
Dass es Leute gibt, die ihre Fahrerlaubnis prüfungsfrei neuerteilt bekommen, während andere Prüfungen machen müssen, liegt daran wie die vorliegenden Tatsachen gewertet warden. Das ist aber kein Ermessen. -------------------- |
|
|
20.11.2024, 15:13
Beitrag
#8
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 |
Was ist der Unterschied zwischen Messen und Auswerten?
Bei der Messung wird beispielsweise die Größe von etwas in Zahlenwerten untersucht, darunter wie viel, wie hoch, wie schnell, wie heiß, wie weit weg und wie klein es ist. Bei der Bewertung hingegen wird bestimmt, wie gut etwas ist, indem der Messung Bedeutung oder Werturteile verliehen werden. Also haben wir beide recht Erst misst man, danach wird gewertet Ich denke das man 50% Chance hat es prüfungsfrei zu bekommen und 50% nicht. Ich denkemal erst Antrag stellen und abwarten was geschieht... |
|
|
20.11.2024, 21:13
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Also haben wir beide recht Es geht nicht um Messen, sondern um Ermessen. Aber glaub dich ruhig im Recht wenns dich glücklich macht.-------------------- |
|
|
20.11.2024, 21:42
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 |
Nein im Gegenteil 😊 du hast recht Jens!!! Du bist der Experte, ich akzeptiere und respektiere deine Meinung 👍.
Und übrigens echt toller Forum weiter so Daumen hoch 👍😊❤️ Ich lese seit langer Zeit mit... |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:18 |