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> Versicherungsbeitrag bei Leistungssteigerung
GM_
Beitrag 20.11.2024, 16:52
Beitrag #1


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Hallo,

bisher ging ich davon aus, dass Versicherungsbeiträge sich heute ausschließlich nach Typklassen orientieren und nicht an der Leistung.

Nun habe ich meiner Versicherung eine Leistungssteigerung von 195 kW auf 232 kW gemeldet, das ist die Verbrennerleistung meines PHEV. (Die Systemleistung ist um 43 kW gestiegen, aber die kommt in den Papieren garnicht vor.)

Nun wollen sie in der Haftpflicht 5% mehr und in der Vollkasko 16% mehr. Ist das normal?

Das Auto ist sowohl vorher wie nachher mit einer v-max von 250 km/h angegeben, ich sehe eigentlich keine Steigerung des Unfallrisikos. think.gif

Gut, der nominale Wert vom Auto ist gestiegen um den Rechnungsbetrag von 2500€, das sind 5% vom Zeitwert, die sie bei Totalschaden aus der VK ebenfalls ersetzen müßten, das ist aber auch der einzige greifbare Grund für mich.

Wer hat da Erfahrungen?


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Barney
Beitrag 20.11.2024, 21:31
Beitrag #2


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Das nennt sich individuelle Zuschläge .. und Deiner Versicherung sind Tuner halt suspekt .. bei andern sinds Türken und Araber .. oder generell alte Männer .. oder nicht mit dem richtigen Beruf ..



Du bist sowieso viel zu korrekt mustergültig und artig für diese Welt. Ich hätt einfach gornix gemeldet. cool.gif
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GM_
Beitrag 20.11.2024, 22:42
Beitrag #3


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Zitat (Barney @ 20.11.2024, 22:31) *
Das nennt sich individuelle Zuschläge ..
Ok, aber wenn das aber keiner festen Regel folgt, dann könnte man ja vielleicht andere Versicherungen finden, die das für den halben Aufschlag machen?


Zitat (Barney @ 20.11.2024, 22:31) *
Du bist sowieso viel zu korrekt mustergültig und artig für diese Welt. Ich hätt einfach gornix gemeldet. cool.gif
Naja, das ist keine unsichtbare Software, da residiert ein zusätzliches Abt-Steuergerät im Motorraum, mit Typenschild und allem drum und dran, und die TÜV-Abnahme wird auch gleich mitgeliefert.


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VPL
Beitrag 21.11.2024, 11:08
Beitrag #4


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Stellt die Erhöhung der Prämie vielleicht auf das verbesserte Beschleunigungsvermögen ab?
Das soll zumindest bei E-Autos häufiger unfallursächlich sein. Link zur Schweizer Einschätzung dazu.
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GM_
Beitrag 21.11.2024, 14:29
Beitrag #5


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Beschleunigung ändert sich von 5,7 auf 5,4s, aber die Daten haben sie ja garnicht. Die wollten über das Tuning weiter garnichts wissen, nichteinmal den Rechnungsbetrag, um den ja der Wiederbeschaffungswert ansteigt.

Ich habe nur die neuen Fahrzeugpapier vorgelegt.

Dabei habe ich auch bemerkt, dass die Systemleistung in den Papieren überhaupt nicht vorkommt, und die bestimmt ja am Ende die maximale Beschleunigung.

Abgesehen davon, dass mehr Power natürlich immer gut ist (haben ist besser als brauchen), ging es mir aber primär darum, auf der Autobahn mehr Last auf dem Verbrenner zu haben, statt dauernd den E-Boost zu quälen, denn der stößt bei häufigen Wiederholungen eher an seine Grenzen. Ist halt wegen PHEV ein 2,2-Tonner.


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Barney
Beitrag 21.11.2024, 22:29
Beitrag #6


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Versicherungen scheinen allgemein bei KFZ, die schlichtuneinfach nich des alltägliche Brot abbilden, etwas seltsam zu sein.
Ich habe mir diesen Herbst einen neuen Diesel Kleintraktor gekauft .. koreanisches Fabrikat 35 PS, DPF, erfüllt Abgasnorm Tier 5 .. selbst beim Straßenverkehrsamt zugelassen .. und bin dann mit Brief, Schein und COC zur Versicherung: Die Dame inner Geschäftsstelle schien überfordert und meinte, da müsse sie die Zentrale in Düsseldorf usw .. hat dann weitere 3 Wochen gedauert bis zum Versicherungsschein .. und versichert habe ich jetzt:

Fzg.-Art: Zugmaschine Werkverkehr - Antriebsart: Benzin blink.gif


Ignorieren .. Abheften .. Fertig
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