Halten auf vermieteten öffentlich zugänglichen Parkplätzen? |
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Halten auf vermieteten öffentlich zugänglichen Parkplätzen? |
23.11.2024, 16:57
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 622 Beigetreten: 13.10.2010 Wohnort: Da wo es grundsätzlich zu kalt ist Mitglieds-Nr.: 56033 |
Situation ist folgende: öffentliche Straße mit vermieteten Parkplätzen rechts. Die Parkplätze sind nummeriert und es stehen immer die gleichen Autos auf den gleichen Plätzen. Man kann also davon ausgehen, dass diese vermietet sind oder zumindest zu bestimmten Wohnungen gehören. Ich habe ein "Entschuldigungsschild" auf dem Dach mit der Aufschrift "Fahrschule" Ich halte nun öfter auf diesen Parkplätzen an. Meistens bleibe ich keine 3 Minuten, sodass ich nicht parke. Ich steige aber weder aus noch ein, noch führe ich Lade- oder Entladetätigkeiten durch. Das ganze mehrmals täglich, ziemlich jeden Tag. Meistens ist das auch kein Problem, wenn der Mieter kommt, fahre ich einfach wieder weg. Noch nie hat sich jemand, der einen Moment warten musste, beschwert. Es gibt aber Passanten, die stören sich daran. Einmal hat mich jemand freundlich gebeten, nicht mehr auf diesem Parkplatz einzuparken. Er hätte Angst um sein Auto - was genau daneben stand. Habe ich prinzipiell kein Problem mit, fahre ich halt woanders hin. Kürzlich aber blubberte mich jemand an, schrie rum, dass ich hier nichts zu suchen habe....Der Dialog lief ungefähr so ab: Er: "schrei, schrei, blubber, blubber, weg hier" Ich: Fenster runter, "Worum gehts denn?" Er: "schrei, schrei, blubber, blubber" (ich hatte es nicht verstanden) Ich: "Worum gehts denn?" Er: "Ich rufe die Polizei!" Ich: "Dann rufen Sie die Polizei", Fenster wieder hoch. Weiter eingeparkt. Mich interessiert folgendes:Darf man/ich auf solchen Parkplätzen halten? Wer hat Hausrecht?Der Mieter darf mich bestimmt verjagen.Wie siehts mit dem Vermieter aus? (Der Typ war sicher nicht Vermieter, und hoffentlich auch nicht Mieter, da er sich die letzten 30 Jahre wohl hauptsächlich von Alkohol ernährte) Wie siehts mit den Nachbarn aus? Ich habe bei netten Menschen kein Problem damit, woanders einzuparken, aber die Angst braucht er a) beim Fahrschulauto nicht zu haben und b) wäre das beim Aldi und Co auf dem Parkplatz nichts anderes. Wie sieht es aus, wenn die Stellflächen nicht direkt an der Fahrbahn sind, sondern hinterm Gehweg. Insgesamt macht der Parkplatz schon den Eindruck von Privateigentum, ist aber ohne Zaun oä. erreichbar. Steigern wir das noch: Es steht ein Schild an der Einfahrt mit der Aufschrift: Privatparkplatz, Parken nur für Mieter. Ich hoffe auf zahlreiche Denkanstöße Grüße vom Nordpol Der Weihnachtsmann 4°C |
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23.11.2024, 17:12
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Meckern darf definitiv der Mieter.
In meinen Augen darf auch der Vermieter meckern, denn der ist dafür verantwortlich, dass der Mietgegenstand vertragsgemäß nutzbar ist, sprich: Der Parkplatz frei ist. Und: Wir sind hier im Privatrecht, da darfst Du nicht fremdes Eigentum ohne Genehmigung nutzen. Und schon das Auffahren auf den Parkplatz ist eine Nutzung. Erkennbar ist der Privatgrund durch Beschilderung, doch auch die äußere Gestaltung kann ein mehr oder weniger starkes Indiz für Privatgrund liefern. Statt einem Zeichen 315 aus der Anlage 3 StVO ein Schild mit einer Nummer ist da schon ein starkes Indiz. Es gibt zum Glück in Deutschland keine Zaun- und Schrankenpflicht. Andererseits muss sich natürlich der Eigentümer Unklarheiten anlasten lassen, beispielsweise ein widerrechtlich aufgestelltes Verkehrszeichen, dass dem amtlichen Muster entspricht. By the way: Bemängelt das nicht auch ein Prüfer in einer Fahrprüfung, wenn der Prüfling einfach so Privatparkplätze zum Wenden nutzt? |
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23.11.2024, 17:49
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 622 Beigetreten: 13.10.2010 Wohnort: Da wo es grundsätzlich zu kalt ist Mitglieds-Nr.: 56033 |
By the way: Bemängelt das nicht auch ein Prüfer in einer Fahrprüfung, wenn der Prüfling einfach so Privatparkplätze zum Wenden nutzt? Auf Privatgrund fällt definitiv aus, wenn da ein Zaun ist - auch, wenn das Tor gerade offen steht. Aber bei Parkplätzen direkt an der Straße sagt er nichts dagegen. |
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23.11.2024, 17:58
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1331 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
grundsätzlich hat nur der Mieter des Parkplatzes etwas zu bestimmen (von besonderen Vertragsklauseln mal abgesehen). Er darf dir das Halten oder auch Parken verbieten, und ebenso erlauben (und das sogar stillschweigend ). Zitat Bemängelt das nicht auch ein Prüfer in einer Fahrprüfung, wenn der Prüfling einfach so Privatparkplätze zum Wenden nutzt? Guter Punkt. Obwohl auch dieses Wenden nicht verboten ist (insbesondere nicht durch die StVO), könnte da ein Prüfer schon etwas dran auszusetzen haben.Daher: Gerade ein Fahrschulfahrzeug hat Vorbildcharakter (mindestens gegenüber dem konkreten Fahrschüler), und man sollte es deshalb vielleicht doch vermeiden. Zitat Kürzlich aber blubberte ... Wenn ich der Mieter wäre und das mitbekommen würde, könnte er sich auf eine Unterlassungserklärung freuen.Stefan |
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23.11.2024, 18:48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10838 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Ich halte nun öfter auf diesen Parkplätzen an. Meistens bleibe ich keine 3 Minuten, sodass ich nicht parke. Ich steige aber weder aus noch ein, noch führe ich Lade- oder Entladetätigkeiten durch. Das ganze mehrmals täglich, ziemlich jeden Tag. Meistens ist das auch kein Problem, wenn der Mieter kommt, fahre ich einfach wieder weg. Noch nie hat sich jemand, der einen Moment warten musste, beschwert. Also ehrlich gesagt finde ich es das schon etwas dreist, einen Privatparkplatz für mehr zu benutzen als zum Wenden, insbesondere auch noch täglich. Soll der Berechtigte dann erstmal auf der Straße halten und den gesamten Verkehr aufhalten bis du weg bist? Beim rechts einbiegen muss er ja vermutlich einen Bogen über die Straßenmitte fahren, dann steht er mitten auf der Fahrbahn. Beim links abbiegen steht er auf der Gegenfahrbah, blinkt links, und somit kann ihn auch keiner überholen. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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23.11.2024, 19:17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7849 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Du siehst es doch wahrscheinlich auch als Selbstverständlichkeit an, dass Fremde dein Eigentum nicht ungefragt nutzen dürfen.
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23.11.2024, 21:29
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 622 Beigetreten: 13.10.2010 Wohnort: Da wo es grundsätzlich zu kalt ist Mitglieds-Nr.: 56033 |
Hallo,
nicht falsch verstehen: ich bin nicht jeden Tag mehrmals täglich auf dem selben Parkplatz. Aber letztendlich ist Einparken üben ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. @Schorsch: mich persönlich würde es tatsächlich nicht stören, wenn ich einen Mietparkplatz hätte, dass da jemand in meiner Abwesenheit selbigen nutzt. Aber wenn ich den dann brauche, hat der dann gefälligst auch wegzufahren. @GM_: ich sehe keinen großen Unterschied zwischen einfachem Umkehren mittels eines Privatparkplatzes und einem Einparken üben. Wenn die Ausbildung fortgeschritten ist, stehen wir in der Parklücke, ich sage "super" und weiter gehts. Ansonsten sage ich dem FS noch, was falsch war, was er besser machen muss/könnte und dann sind wir wieder weg. Dauert also ca. 20 bis 30 sek länger. Der "gesamte Verkehr" ist übrigens ca. 1 Auto pro Minute. Ich habe den Luxus, nicht in einer großen Stadt auszubilden, sondern am Ende der Welt. Und da suche ich mir wenig befahrene Straßen. @Reckoner: Zitat: könnte er sich auf eine Unterlassungserklärung freuen. Zitat Ende. Wer ist "er"? Der Blubberer? Wenn ja, warum? Oder ich? Wenn ja, was hat der Blubberer damit zu tun? Grüße vom Nordpol Der Weihnachtsmann 4°C |
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23.11.2024, 22:49
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1331 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Also ehrlich gesagt finde ich es das schon etwas dreist, einen Privatparkplatz für mehr zu benutzen als zum Wenden, insbesondere auch noch täglich. Na und? Machen die Paketwagenfahrer doch auch immer wieder, leben und leben lassen halt ... [mecker' den mal an - dann kannst du ab sofort deine Sendungen in einer Filiale abholen]Wer ist "er"? Der Blubberer? Wenn ja, warum? Natürlich der. Ein Dritter hat sich nicht um meinen Parkplatz zu kümmern, jedenfalls nicht solage er anständig genutzt wird (z.B. kein LKW, dem der Boden nicht standhält).Dem freundlich Bittenden den du als erstes erwähnt hast würde ich genauso freundlich sagen, dass das Halten meine Zustimmung genießt, fertig. Aber wer so asozial anfängt wie dein zweites Beispiel, der muss mit Gegenmaßnahmen leben. Stefan Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.11.2024, 23:21
Bearbeitungsgrund: Zitat-Urheber erkennbar gemacht
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23.11.2024, 23:17
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Nach VG Bayreuth, Beschluss v. 02.12.2020 – B 1 E 20.1231 begeht Besitzstörung, wer auf einem fremden Stellplatz parkt, beim Wenden aber noch nicht. Wie es beim bloßen Halten aussieht, weiß ich nicht.
Eine Besitzstörung kann eine Unterlassungsklage nach sich ziehen, die auf Kosten des Störers geht. Dazu muss man nicht "verjagt" worden sein, es genügt, dass Wiederholungsgefahr besteht. Welche grundsätzlich als gegeben angesehen wird. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:28 |