Vorwurf 315c Führerschein beschlagnahmt, Cannabis |
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Vorwurf 315c Führerschein beschlagnahmt, Cannabis |
29.11.2024, 22:46
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 77 Beigetreten: 21.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81395 |
geht nicht um mich sondern einen guten Freund. Kurz zur Person: keine Voreinträge in Bezug auf Drogen o.ä. aber Dauerkonsument (Cannabis), seit kurzem auch auf Rezept übers Internet, falls relevant. Zuletzt gekifft vor unten beschriebenen Vorfall am Abend davor. Vorfall um ca 16 Uhr Tags drauf. Bundesland Bayern Zum Problem: Vor einer Woche hat er einen "kleinen" Unfall verursacht, er hat bei rechts vor links nicht rechtzeitig gebremst bzw. war wohl etwas zu schnell, es kam ein Auto von rechts und er hat es leicht am hinteren Ende touchiert. Ein kleiner Blechschaden. Es wurde dann die Polizei dazugehört, der Gute hat leider einem Urintest zugestimmt, der natürlich positiv war, danach zur Blutentnahme etc. Führerschein wurde dann beschlagnahmt und ihm vorgeworfen einen 315c hier begangen zu haben. Was haltet ihr davon? Ich finde das alles etwas übertrieben oder ist es tatsächlich die normale Vorgehensweise bei so einem Fall? Besten Dank und Grüße |
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30.11.2024, 00:17
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 185 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 |
Das wissen andere hier besser, aber meines Wissens ist es normal, dass 315c zumindest geprüft wird in so einem Fall.
Evtl wird man hinterher anhand der Werte und vielleicht mit Anwalt sehen müssen, ob man da wieder rauskommt. Könnte je nachdem so ein Fall sein, wo sich ein Anwalt lohnen könnte. Aber wie gesagt - da werden andere hier bessere Auskunft geben können. Wie kam es denn aber, dass er den Unfallgegner hinten getroffen hat? Also wenn er nicht mehr bremsen konnte, muss er ja schon ziemlich zu schnell gewesen sein. Und/oder der Unfallgegner (auch). Wenn der ja die Fahrbahn offenbar schon fast wieder verlassen hatte. |
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30.11.2024, 10:13
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#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13856 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Es kommt auf die Werte an...
Trotz Cannabis-Legalisierung. Als Dauerkonsument und ohne zu wissen, wann er das letzte Mal wie viel konsumiert hat, kann man da wenige belastbare Aussagen treffen. Nach einer guten Woche kann Dein Freund die Blutwerte bei der Polizei erfragen, ist aber ein bisschen gefährlich, wenn er sich in ein Gespräch verwickeln lässt und auch noch Aussagen zum Unfall oder zu seinem Drogenkonsum macht. Einer der wenigen Fälle, wo ich von Anfang an zu einem Anwalt raten würde. Der preisgünstigere Schritt: Dein Freund meldet sich zügig hier an, damit wir mit der Schwarmintelligenz eine Einschätzung abgeben können. |
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01.12.2024, 07:37
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30589 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich denke, dass das die normale Vorgehensweise ist. Würde bei Alkohol mit Unfall genauso passieren, wenn der Verdacht besteht, dass die Alkoholisierung unfallursächlich ist.
Bei Alkohol ist man ab einem Wert von 0,3 ‰ im Bereich einer Straftat. Dieser Wert hat sich durch die Rechtsprechung entwickelt. Für Cannabis gibt es wohl noch keinen entsprechenden Grenzwert, da die 3,5 ng/ml-Grenze ja noch recht neu ist. -------------------- |
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01.12.2024, 18:17
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24494 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Yo7a8q,
Ich denke, dass das die normale Vorgehensweise ist. ich sehe es genauso, wie Jens. Es gab einen Verkehrsunfall, bei dem der Verdacht bestand, dass der Fahrzeuglenker unter BTM - Einfluss stand. Im Gegensatz zum Alkohol ist es nicht möglich, vor Ort gleich einen gewissen Anhaltspunkt den möglichen Wert der Blutuntersuchung festzustellen, so dass sie gar nicht anders entscheiden können, als die BE anzuordnen und den Führerschein wegen des Verdachts eines Verstoßes nach § 315c StGB vorerst einzuziehen und diesen dann mit der Akte an die STA zu schicken. Hier gibt es m. E. nur eine sinnvolle Vorgehensweise: Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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03.12.2024, 22:26
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2620 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Hier gibt es m. E. nur eine sinnvolle Vorgehensweise: Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich würde erst einmal das Ergebnis der Blutanalyse abwarten und bis dahin keine Aussagen machen. Sobald das Ergebnis vorliegt kann man überlegen, ob die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein könnte, oder nicht. |
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04.12.2024, 11:49
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24494 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, auchdasnoch,
dem Bekannten des TE wurde der Führerschein abgenommen, so dass er aktuell nicht mehr fahren darf. Selbst, wenn nur ein geringer Wert bei der Blutuntersuchung festgestellt wird, dürfte es einige Zeit dauern, bis die Staatsanwaltschaft, wenn überhaupt, den Führerschein wieder herausgibt. Hier könnte ein Anwalt das Prozedere möglicherweise um einiges beschleunigen. Dazu kommt, dass es m. W. keinen "Mindestwert" gibt, ab dem bei einem Unfall, bei dem Drogen im Spiel sind, von einer Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen wird. Ein Anwalt könnte deshalb allein deshalb schon hilfreich sein, um den Staatsanwalt zu überzeugen, dass der Unfall nicht auf die BTM - Beeinflussung zurückzuführen ist, sondern auch so passiert wäre. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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06.12.2024, 12:00
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 537 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Mal wieder ein Paradebeispiel dafür, dass Cannabiskonsumenten ihren Führerschein möglichst nicht mit sich führen sollten, sondern gut in der Wohnung deponieren.
Das Verwarngeld für das Nichtmitführen des Führerscheins ist nichts im Vergleich zu dem Risiko eines mitunter Wochen andauernden polizeilich ausgesprochenem "Fahrverbots" bei einer Verkehrskontrolle. |
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06.12.2024, 16:42
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 831 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 15:26 |