... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Vorwurf 315c Führerschein beschlagnahmt, Cannabis
Yo7a8q
Beitrag 29.11.2024, 22:46
Beitrag #1


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 77
Beigetreten: 21.04.2017
Mitglieds-Nr.: 81395



    
 
Hallo zusammen,

geht nicht um mich sondern einen guten Freund.

Kurz zur Person: keine Voreinträge in Bezug auf Drogen o.ä. aber Dauerkonsument (Cannabis), seit kurzem auch auf Rezept übers Internet, falls relevant. Zuletzt gekifft vor unten beschriebenen Vorfall am Abend davor. Vorfall um ca 16 Uhr Tags drauf.

Bundesland Bayern

Zum Problem: Vor einer Woche hat er einen "kleinen" Unfall verursacht, er hat bei rechts vor links nicht rechtzeitig gebremst bzw. war wohl etwas zu schnell, es kam ein Auto von rechts und er hat es leicht am hinteren Ende touchiert. Ein kleiner Blechschaden. Es wurde dann die Polizei dazugehört, der Gute hat leider einem Urintest zugestimmt, der natürlich positiv war, danach zur Blutentnahme etc. Führerschein wurde dann beschlagnahmt und ihm vorgeworfen einen 315c hier begangen zu haben.

Was haltet ihr davon? Ich finde das alles etwas übertrieben oder ist es tatsächlich die normale Vorgehensweise bei so einem Fall?

Besten Dank und Grüße
Go to the top of the page
 
+Quote Post
John Dalton
Beitrag 30.11.2024, 00:17
Beitrag #2


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 185
Beigetreten: 16.02.2023
Mitglieds-Nr.: 90413



Das wissen andere hier besser, aber meines Wissens ist es normal, dass 315c zumindest geprüft wird in so einem Fall.

Evtl wird man hinterher anhand der Werte und vielleicht mit Anwalt sehen müssen, ob man da wieder rauskommt. Könnte je nachdem so ein Fall sein, wo sich ein Anwalt lohnen könnte.

Aber wie gesagt - da werden andere hier bessere Auskunft geben können.

Wie kam es denn aber, dass er den Unfallgegner hinten getroffen hat? Also wenn er nicht mehr bremsen konnte, muss er ja schon ziemlich zu schnell gewesen sein. Und/oder der Unfallgegner (auch). Wenn der ja die Fahrbahn offenbar schon fast wieder verlassen hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 30.11.2024, 10:13
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13856
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Es kommt auf die Werte an...
Trotz Cannabis-Legalisierung.
Als Dauerkonsument und ohne zu wissen, wann er das letzte Mal wie viel konsumiert hat, kann man da wenige belastbare Aussagen treffen.

Nach einer guten Woche kann Dein Freund die Blutwerte bei der Polizei erfragen, ist aber ein bisschen gefährlich, wenn er sich in ein Gespräch verwickeln lässt und auch noch Aussagen zum Unfall oder zu seinem Drogenkonsum macht.

Einer der wenigen Fälle, wo ich von Anfang an zu einem Anwalt raten würde.
Der preisgünstigere Schritt: Dein Freund meldet sich zügig hier an, damit wir mit der Schwarmintelligenz eine Einschätzung abgeben können.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 01.12.2024, 07:37
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30589
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Ich denke, dass das die normale Vorgehensweise ist. Würde bei Alkohol mit Unfall genauso passieren, wenn der Verdacht besteht, dass die Alkoholisierung unfallursächlich ist.
Bei Alkohol ist man ab einem Wert von 0,3 ‰ im Bereich einer Straftat. Dieser Wert hat sich durch die Rechtsprechung entwickelt. Für Cannabis gibt es wohl noch keinen entsprechenden Grenzwert, da die 3,5 ng/ml-Grenze ja noch recht neu ist.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 01.12.2024, 18:17
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24494
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Yo7a8q,

Zitat (Jens @ 01.12.2024, 07:37) *
Ich denke, dass das die normale Vorgehensweise ist.

ich sehe es genauso, wie Jens.

Es gab einen Verkehrsunfall, bei dem der Verdacht bestand, dass der Fahrzeuglenker unter BTM - Einfluss stand.

Im Gegensatz zum Alkohol ist es nicht möglich, vor Ort gleich einen gewissen Anhaltspunkt den möglichen Wert der Blutuntersuchung festzustellen, so dass sie gar nicht anders entscheiden können, als die BE anzuordnen und den Führerschein wegen des Verdachts eines Verstoßes nach § 315c StGB vorerst einzuziehen und diesen dann mit der Akte an die STA zu schicken.

Hier gibt es m. E. nur eine sinnvolle Vorgehensweise: Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 03.12.2024, 22:26
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2620
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (nachteule @ 01.12.2024, 18:17) *
Hier gibt es m. E. nur eine sinnvolle Vorgehensweise: Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ich würde erst einmal das Ergebnis der Blutanalyse abwarten und bis dahin keine Aussagen machen. Sobald das Ergebnis vorliegt kann man überlegen, ob die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein könnte, oder nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 04.12.2024, 11:49
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24494
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, auchdasnoch,

dem Bekannten des TE wurde der Führerschein abgenommen, so dass er aktuell nicht mehr fahren darf.

Selbst, wenn nur ein geringer Wert bei der Blutuntersuchung festgestellt wird, dürfte es einige Zeit dauern, bis die Staatsanwaltschaft, wenn überhaupt, den Führerschein wieder herausgibt.

Hier könnte ein Anwalt das Prozedere möglicherweise um einiges beschleunigen.

Dazu kommt, dass es m. W. keinen "Mindestwert" gibt, ab dem bei einem Unfall, bei dem Drogen im Spiel sind, von einer Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen wird.

Ein Anwalt könnte deshalb allein deshalb schon hilfreich sein, um den Staatsanwalt zu überzeugen, dass der Unfall nicht auf die BTM - Beeinflussung zurückzuführen ist, sondern auch so passiert wäre.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 06.12.2024, 12:00
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 537
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Mal wieder ein Paradebeispiel dafür, dass Cannabiskonsumenten ihren Führerschein möglichst nicht mit sich führen sollten, sondern gut in der Wohnung deponieren.

Das Verwarngeld für das Nichtmitführen des Führerscheins ist nichts im Vergleich zu dem Risiko eines mitunter Wochen andauernden polizeilich ausgesprochenem "Fahrverbots" bei einer Verkehrskontrolle.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 06.12.2024, 16:42
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 831
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (gruenerTeich @ 06.12.2024, 12:00) *
Mal wieder ein Paradebeispiel dafür, dass Cannabiskonsumenten ihren Führerschein möglichst nicht mit sich führen sollten,

Eher ein Paradebeispiel dafür, dass Cannabiskonsumenten nicht kiffen und Auto fahren sollten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 15:26