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> Bußgeldbescheid Cannabis bekommen
tippeltuse
Beitrag 30.11.2024, 14:44
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,
seitenlangem bin ich still Mitleserin hier im Forum.

Mitte Juli wurde ich früh morgens in NRW auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei angehalten, es ging anfangs um einen angeblichen Defekt am Auto aber viel mehr darum den neuen Mitarbeiter einzuarbeiten. Das ich diese Koordinations Teste ablehnen durfte wusste ich nicht und wegen der großen Aufregung wollten weitere Untersuchungen gemacht werden. Die Wache war in unmittelbarer Nähe und so verlief der Urintest positiv und später wurde mir Blut abgenommen. Zum Konsum habe ich keine genauen Angaben gemacht, vor Jahren im Urlaub in den Niederlanden.

Ich rauche seit ca. 20 Jahren ohne Pause und war nie auffällig geworden.

Nun kam nach fast 6 Monaten ein Brief von der Bussgeldstelle, das übliche 1 Monat Fahrverbot, 500 bzw. mit Verwaltungskosten 700€ und zwei Punkte.
Es war nur der aktive Wert 9,2ng/ml angegeben. Weil ich schon so lange rauche, denke ich wird der Langzeitwert dementsprechend hoch sein.

Nun schwanke ich, ob ich mich an einen Rechtsanwalt wenden sollte, da ich trotz der neuen Gesetzteslage Angst vor der Führerscheinentzug und MPU habe. Da alles sehr kostenintensiv ist, macht mir das alles großes Kopfzerbrechen.
Oder sieht es so aus, dass ich als Ersttäter mit einem blauen Auge davon komme?
Den Konsum hatte ich direkt drastisch heruntergefahren und seit Anfang August komplett eingestellt. Seit ein paar Wochen zeigen die gemachten Urintests auch ein schwaches THC Negativ an.
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corneliusrufus
Beitrag 30.11.2024, 15:33
Beitrag #2


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Willkommen im Verkehrsportal @tippeltuse. Da du schon länger im Forum liest, mag es sein, dass du bereits gelesen hast, dass gerade bei Langzeitcannabiskonsumenten der THC-COOH-Wert gering ist. Es folglich keinen Hinweis auf regelmäßigen oder Dauer-Konsum gibt. Ohne diese weitere Tatsache, nach anderer Meinung selbst dann, wird seitens der FEB der erste Verstoß wegen des neuen § 13 a FeV vom Verkehrsverwaltungsrecht wahrscheinlich folgenlos bleiben. Wenn käme ein ÄG statt der MPU. (Das jedoch zu einer MPU führen könnte.)

Da es jetzt eine OWi war, wird jede weitere Fahrt mit einem Fund von über 3,5 ng/ml THC im Blutserum in den nächsten 5 Jahren zu einer MPU führen. Daher ist es gut dass dein Konsum nun null ist.

Ist dir das schwer gefallen? Vermisst du etwas? Hast du Vorteile durch den Verzicht entdeckt/erlebt?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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L&M
Beitrag 30.11.2024, 23:12
Beitrag #3


Neuling
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Zitat (corneliusrufus @ 30.11.2024, 15:33) *
dass gerade bei Langzeitcannabiskonsumenten der THC-COOH-Wert gering ist.

wenn aber, obwohl der Konsum schon im August eingestellt wurde, jetzt noch und das bei Selbsttest angezeigt wird, ist da die Wahrscheinlichkeit eines niedrigen Wertes nicht so hoch.
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tippeltuse
Beitrag 01.12.2024, 14:10
Beitrag #4


Neuling


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Das hatte ich jetzt ehrlich gesagt noch nicht so rausgelesen hier im Forum. War immer der Annahme dass gerade der Langzeitwert einen entlarvt als Dauerkonsument. Auch auf anderen Websiten, was man da so liest, macht mir halt Kopfzerbrechen, dass eine Cannabisabhänigkeit zu einem Entzug der Fahrerlaubnis auch schon beim 1. Vergehen trotz Neuregelung führen kann.
Daher überlege ich mich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

Das aufhören war schon schwierig, aber mit dem langsamen reduzieren fiel es mir etwas leichter dann schließlich ganz aufzuhören. Im Durchschnitt war es früher pro Abend schon fast 1G würde ich schätzen bzw am Wochenende einiges mehr. Am schwersten waren die ersten Tage ganz ohne aber da ich montags aufgehört habe, hatte mich die Arbeit gut abgelenkt die Woche über und an den ersten Wochenenden ohne waren schon schwierig. Aber nach der langen Konsumzeit auch normal, denk ich.
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gruenerTeich
Beitrag 02.12.2024, 12:36
Beitrag #5


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Hast du eine Rechtsschutz? In deinem Fall wäre mich mir nicht so sicher, ob du deine Akte ohne Fahreignungsüberprüfung weggelegt wird.

Knackpunkt ist nach derzeit geltender Rechtslage, ob ein Cannabismissbrauch (Fahrt unter nicht fernliegender Rauschmitteleinwirkung) vorliegt. Die Maßstäbe hierzu sind gerichtlich noch nicht geklärt. Bei dem Aktivwert und dem Konsummuster spricht jedoch Einiges dafür. Hier ohne Rechtsschutz würde ich mir ob des Kostenrisikos aber dreimal überlegen, dies durch den Instanzenzug klären zu lassen.

Weiter solltest du dich tunlichst davor hüten, etwas in Richtung Entzugserscheinungen oder Rauschmittelverlangen vorzutragen. Dann gehst du nämlich unabhängig von der Fahrt wegen Verdacht auf Cannabisabhängigkeit zur Eignungsüberprüfung.
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corneliusrufus
Beitrag 02.12.2024, 13:25
Beitrag #6


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Langzeitkonsumenten können sehr hohe THC-COOH-Werte aufweisen. Oder eben niedrige. Gemein ist oft, dass THC-COOH-Werte oft lange persistent sind. Darüber sind die Langzeitkonsumenten nachweisbar. (Oder dass sie trotz Aufforderung zu einem ÄG nicht vom Cannabis die Finger lassen konnten mit weiteren fahrerlaubnisrechtlichen Folgen.)

So betrachtet ist derzeit jeder Tag ohne Schreiben der FEB ein Gewinn. Andererseits darf nun Cannabis konsumiert werden, auch öfters, solange eben nicht gefahren wird. Es läuft gerade eine Diskussion, wie weit die Beurteilungskriterien diese neue Lage einbeziehen werden. Dagegen rechtlich vorzugehen wäre zwar möglich, hat jedoch neben dem erheblichen Kostenrisiko den großen Nachteil, dass Gerichtsentscheide durch die Instanzen Jahre dauern würden. Bis dahin laufen Betroffene regelmäßig. Sprich unter Verzicht der eigenen Rechtsposition ist deutlich schneller eine neue FE erwerblich.

Es gibt erste Anzeichen, dass du so gerade noch rechtzeitig den Sprung quit-the-shit geschafft hast. Es wäre von daher gut, diese Entscheidung nun dauerhaft bestehen zu lassen. Ganz ohne das C.

Liebe Greet-Ings Cornelius



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