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> Fachärztliches Gutachten ehemaliger Cannabis-Patient, Betreff: Ärztliches Gutachten trotz abgeschlossener Therapie - Fristpr
Squid22
Beitrag 03.12.2024, 05:52
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich möchte hier einen Sachverhalt zur Diskussion stellen, der mich momentan beschäftigt und vielleicht auch für den einen oder anderen hier von Interesse ist.

Ich wurde vor 2Jahren angehalten und war damals Cannabis Patient(Depressionen) Nun wurde ein Fachärztlichen Gutachten angeordnet jedoch bin ich kein Patient mehr da die Therapie abgeschlossen wurde und ich nun gesund bin. Das Gutachten soll klären ob noch eine Erkrankung vorliegt oder nach absetzung der Medikamente ich am Straßenverkehr teilnehmen darf. Ich habe mich bemüht einen Termin innerhalb der Frist zu bekommen und habe alle möglichen Mpu Stellen angeschrieben um einen Termin zu bekommen leider vergebens. Die Akten hatte ich zum tüv senden lassen und nach Bezahlung wurde mir gesagt ich soll eine neue Frist beantragen. Dies habe ich getan und mir wurde sie verwährt. Aus eile habe ich dann die zurücksendung der akten beantragt und daraufhin wurde mir plötzlich doch eine Fristverlängerung gewährt. Dies hat den gesamten Prozess beeinflusst und unnötig verlängert.Die anderen Mpu Stellen hatten auch dann nichts frei dies habe ich auch alles dokumentiert und der Behörde gesendet. Dies hat leider nichts gebracht und die Frist läuft nun in wenigen Tagen ab.

Was erwartet mich hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht?

LG
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gruenerTeich
Beitrag 03.12.2024, 08:26
Beitrag #2


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Anhörung, dass dir die FE entzogen wird. Darin dann deine Terminbemühungen nachvollziehbar darlegen, mit Nachweisen. Auch begründen, weshalb du die Aktenrücksendung veranlasst hast.
Hast du mit dem Tüv einen Vertrag geschlossen?
Bemühe dich weiterhin, ein Gutachten erstellen zu lassen. Wie lang war denn die gesetzte Frist?

Falls dann keine Fristverlängerung, sondern Entzug der Fahrerlaubnis: Anwalt!
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Krystel887
Beitrag 03.12.2024, 08:44
Beitrag #3


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Für dieses Gutachten musst du doch gar nicht zu einem MPI... da reicht doch ein Facharzt???

Aus welcher Stadt kommst du denn? Vielleicht kann dir da jemand weiterhelfen bei der Suche nach einem passenden Arzt. : )
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Squid22
Beitrag 03.12.2024, 08:50
Beitrag #4


Neuling


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Danke erstmal für die schnelle Antwort!

Also einen Vertrag habe ich nicht mit dem Tüv. Ich hatte lediglich meine Akten als erstes dahin senden lassen jedoch habe ich dann einen Brief erhalten mit der Rechnung von 800€ die ich sofort beglichen habe und eine Anmerkung dass ich die Frist verlängern lassen soll. Dies wollte die Behörde mir zuerst nach nachfrage nicht genehmigen und ich habe darauf die Akten zurück senden lassen. Ein Tag später schrieb mir die Teamleitung der Fahrerlaubnisbehörde und bat mir doch an die Frist zu verlängern. Dann hatte ich den Tüv angerufen und nachgefragt wann sie denn mir einen Termin geben können jedoch war dies nicht möglich da der Tüv behauptet sie könne nur termine vergeben wenn die Akten da sind und die Rechnung beglichen ist. Daraufhin habe ich nochmal nachgefragt ob die neue Frist einzuhalten wäre jedoch wurde mir mittgeteilt das erst im frühjahr wieder was frei ist. Alle anderen Mpu stellen die in der Liste waren habe ich angefragt und alle konnten mir keinen termin anbieten für dieses jahr. Die endgültige frist die die behörde mir gegeben hat ist bis nächste woche.

Was droht mir bei Führerscheinentzug ist der Führerschein dann für immer weg oder muss ich eine MPU machen oder wie kann ich mir das vorstellen. Ich bin ja wirklich nicht mehr in Behandlung die Behörde wollte auch bevor sie mir dieses gutachten verhängt hat das ich mit das von einem arzt bescheinigen lasse das ich zurzeit gesund bin dies habe ich auch vorgelegt aber ohne nutzen.

Zitat (Krystel887 @ 03.12.2024, 08:44) *
Für dieses Gutachten musst du doch gar nicht zu einem MPI... da reicht doch ein Facharzt???

Aus welcher Stadt kommst du denn? Vielleicht kann dir da jemand weiterhelfen bei der Suche nach einem passenden Arzt. : )



Hey also mir wurde eine Liste dee Behörde geschickt mit sämtlichen Mpu Stellen. Ein fachärztliches Gutachten wurde verlangt.
Komme aus Düsseldorf
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gruenerTeich
Beitrag 03.12.2024, 11:42
Beitrag #5


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Du hast gezahlt, aber keinen Vertrag mit dem MPI? think.gif Da wäre ich mir nicht so sicher, sondern würde mir mal die Vertragsbedingungen genau durchlesen.

Ich würde gleichzeitig versuchen, mich an die Teamleitung proaktiv zu wenden. Die gesetzte Frist muss angemessen sein. Das ist sie nicht, wenn kein lokal ansässiges MPI innerhalb dieser ein Gutachten mit entsprechender Mitwirkung des Betroffenen erstellen kann. Das hat wohl auch die FEB gemerkt und dann doch die Fristverlängerung gebilligt.
Gleichzeitig sollte versucht werden, den Eindruck niederzuschlagen, du würdest dich der Begutachtung entziehen, wie man aus der Aktenrücksendungsverfügung nach Aktenlage herauslesen könnte. Hier könnte man ja mal unverfänglich ein telefonisches Gespräch mit dem Teamleiter der FEB suchen.
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corneliusrufus
Beitrag 03.12.2024, 12:49
Beitrag #6


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Du schriebst, du wurdest vor zwei Jahren angehalten. Weiß denn die FEB, dass du damals in medikamentöser Behandlung warst und die damalige Behandlung (ausgeheilt) abgeschlossen ist. Da könnte zwischendrin eine dahingehende Bestätigung des damaligen Arztes helfen. Plus gegebenenfalls ein aktueller Haar- oder Urintest. Wenn der Sachgrund für eine Mutmaßung von Missbrauch nämlich weggefallen ist, dürfte die FEB sich schwertun, nun noch ein fÄG anzuordnen.

Ich rege ein Gespräch mit der FEB an. Neben dem Grund von @grünerTeich, nämlich der Einforderung einer angemessenen Frist ausgerichtet an den lokalen Möglichkeiten betonst du gegenüber der FEB, du habest ein gewisses Verständnis, dass sie Gefahren für die Allgemeinheit aus dem Verkehr ziehen muss. Dass sie Hinweisen dazu nachgehen muss. Und sagst dann, gegebenenfalls gäbe es eine Abkürzung, die der FEB vorher zuverlässig eine Aufklärung anbietet. Dann meine obige Idee mit der Bestätigung des Facharztes. Zögert oder verneint die FEB, dann noch den Drogentest zusätzlich anbieten. Wenn die FEB darauf anbeißt, dann das Ganze schriftlich fassen. Die FEB verzichtet auf ein fÄG, wenn der Bericht deines ehemaligen Arztes die Behandlung für abgeschlossen erklärt, die FEB den Bericht dazu erhält.

Der Kinken daran ist, die FEB erfährt wahrscheinlich von der Depression. An sich ist das ein weiterer Grund, nun zu prüfen; beispielsweise einem neuen ÄG. Aber, wenn nie eine schwere Depression vorlag (als sprich Suizidabsichten), keine Ausfälle durch sie, dann wäre so eine weitere Untersuchung imho nicht zulässig.

Jedenfalls im Gespräch mit der FEB nicht das Wort Depression erwähnen!

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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