MPU Drogen Anforderungen 2024 |
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MPU Drogen Anforderungen 2024 |
04.12.2024, 22:07
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 04.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92193 |
Ich hatte letzten Monat meine MPU wegen einem Vorfall mit 430ng/ml auf amphetamine, der Vorfall war vor mehr als 5 Jahren. Zuvor hatte ich 2016 einen Verkehrsunfall mit Alkohol bak 1,49 Promille. Keine Anordnung Damals zur MPU, ich musste zu einem Aufbauseminar. Ich habe auf 12 Monate Haaranalysen auf Drogen und freiwillig 12 monate auf etg abgegeben, die Ärztin bei meiner MPU meinte dies sei ausreichend allerdings nur weil meine MPU Beraterin von einer anerkannten Suchtberatungsstelle sei. Ärztliches Gespräch war gut, Psychologin meinte auch es würde alles soweit gut aussehen und Leistungs/Reaktionstest habe ich auch bestanden. Nach dem ich einige Beiträge gelesen habe werde ich allerdings doch stutzig ob die Abstinenz ausreichend ist. Ich habe mein Konsum selbst als Missbrauch eingestuft und hatte "nur" 6 Monate amphetamine konsumiert nach EK. Zusätzlich fand ich diesen Beitrag im internet: https://mpu-konkret.de/mpu-2024/ Meine MPU Vorbereitung ist nicht mindestens 6 Monate vor dem Termin abgeschlossen gewesen und meine Beraterin meinte Sie wüsste von all dem nichts. Sie sagte mir einfach ich solle mich auf das positive Feedback ausruhen, die Thematiken seien alles eine ´Kann´ Sache, bin ich gut und überzeugend aufgetreten würde ich trotzdem durchkommen. Aber für was gibt es dann Richtlinien für die MPIs? Keine therapien/Entgiftungen jemals gehabt o.ä Würde gerne eure Meinung darüber hören 🥺 Das Warten und die Ungewissheit ist sehr unbequem, ich weiß das die Leute sich an bestimmte Richtlinien halten müssen aber leider kenne ich diese nicht so genau und würde mich gerne darüber austauschen. Liebe Grüße Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.12.2024, 22:30
Bearbeitungsgrund: Anonymisiert
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05.12.2024, 01:21
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13597 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Ich möchte zu den Aussagen meines Mitbewerbs keine Aussagen treffen. Ich sage es so, der Gedanke von nachweisen und einer systematischen Erfassung der Gründe für eine Trunkenheitsfahrt im Zusammenhang mit Alkohol- und/oder Drogenkonsum schreitet fort. Eines ist gewiss richtig, entsprechend dem üblichen schlechten Ruf von MPU-Beratern werden diese nicht (mehr) als Fachhilfe anerkannt, ja wecken Misstrauen. Und das hat in den einem oder anderem Fall die Konsequenz, dass dann Betroffene trotz guter Hilfestellung als Selbstheiler gelten mit der Konsequenz, 15 Monate an Abstinenznachweisen beibringen zu müssen.
Letztlich rechtlich sind immer einzelfallgerechte Gutachten zu fordern und zu erstellen. Und es ist schade, wenn Selbsthilfegruppen, wo oftmals die wahren Experten sitzen, nicht als solche anerkannt werden. So, nun zu deiner konkreten Situation nach der MPU wartend auf das Gutachten. Mache dich nicht verrückt. Jetzt ist es gelaufen. Selbst wenn es negativ würde, bedeutet dass nicht, dass jede Hoffnung nun begraben wäre. Eher im Gegenteil. So könnte eine Kursauflage empfohlen werden, die die negative MPU "heilte". Das würde ich hier jedoch nicht erwarten. Dann gibt es die Möglichkeit, noch nachträglich weitere 3 Monate an Abstinenznachweis beizubringen, hier über eine Haarprobe. Oder via Urinkontrollen über 4 Monate. Und dann gehst du erneut zur MPU. Weißt du, in welche Konsumstufen du bei Alkohol und Drogen in der MPU eingeordnet worden bist? Weil je nach dem könnten dann auch die 12 Monate reichen. Zusammengefasst, mache dich nun nicht verrückt. Es ist nun wie es kommt. Wichtig: Falls du ein negatives Gutachten erhältst, gebe es bitte nicht der FEB bekannt. Sondern poste das Ergebnis hier bzw. hole dir woanders einen fachlichen Rat. Gegebenenfalls macht es danach sogar Sinn, der FEB das negative Gutachten dennoch einzureichen. Nur eines solltest du verhindern, nämlich dass die FEB ob mit oder ohne (negatives) Gutachten den FE-Antrag förmlich negativ bescheidet. Jedenfalls hast du eines bereits geschafft, woran andere versagen. Du hast mit und in deiner Entwicklung während der MPU einen positiven Eindruck hinterlassen. Genau das ließe sich im schlimmsten Fall auch wiederholen. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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05.12.2024, 03:15
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92128 |
Ich habe grad genau das gleiche Thema. Gutachten ist gelaufen, positive Rückmeldung erhalten, kann es aber nicht so richtig glauben. Es gibt im Internet unzählige Erfahrungsberichte und Google Rezensionen, in denen die Leute eine positive Rückmeldung erhalten haben, dann aber doch ein negatives Gutachten zugesendet wurde. Mir wurde auch gesagt, dass mein Gutachten 6 bis 8 Wochen dauern wird, obwohl keine Blut oder Urinabgabe gemacht wurde. Ich kann verstehen wie belastend deine Situation ist. Im Endeffekt kann man nichts als warten und darauf achten, dass in den Abstinenznachweisen keine Lücken entstehen. Halte durch.
Übrigens: Man könnte in deinem Fall laut Beurteilungskriterien tatsächlich mit 6 Monaten Abstinenz die MPU bestehen. Du hast über 6 Monate Amphetamine konsumiert, wahrscheinlich gelegentlich. Kriterium D3.1 K. Dort heißt es: "Der Klient konsumierte häufiger oder gewohnheitsmäßig Cannabis und/oder eine Droge mit einer etwas höheren Suchtpotenz, wobei die individuelle Kontrolle über Konsummenge und Gelegenheit noch weitgehend gegeben war. -Cannabis -Amphetamin -MDMA (Ecstasy) In der D3 Hypothese kann man theoretisch mit 6 Monaten bestehen. Ich würde trotzdem niemandem raten mit 6 Monaten zu einer Amphetamin MPU zu gehen. Die Gutachter machen im Endeffekt eh was sie wollen und wenn man da ankommt und sagt: "Im D3 Kriterium steht aber XY..." hat man sowieso direkt verloren. Die Kriterien so auszureizen, ist wie Glücksspiel. |
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05.12.2024, 14:36
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 04.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92193 |
Zunächst einmal vielen Dank für die beiden schnellen umfangreichen Antworten.
Also ich fasse es nun so auf: Ein Bestehen wäre mit dem 12-monatigen Nachweis ggf. möglich? Ich weiß leider nicht in welche Hypothese ich eingestuft worden bin. Kurze Zusammenfassung meiner Aussage: EK Amphetamin: Das erste mal durch eine neue Partnerschaft. Konsumsteigerung nach den ersten 2 Monaten, zuvor Konsum jedes Wochenende angegeben. Konsumsteigerung wie erwähnt nach 2 Monaten da die Partnerschaft sich intensiviert und gefestigt hatte zusätzlich 2-3x unter der Woche. Insgesamt war die Konsumdauer weniger als 6 Monate. Zuvor hatte ich nie andere Drogen ausprobiert, habe nur ausgesagt mal Cannabis mit geraucht zu haben. 5-6x mal allerdings das Interesse sehr schnell verloren weil ich mich immer sehr unwohl gefühlt habe hinterher. Ich habe berichtet ausschließlich zu Beginn mit meinem Partner konsumiert zu haben, die Wirkung zu Beginn gut fand und ziemlich sehr verliebt gewesen bin und diesem Mann imponieren wollte. Naja ich möchte jetzt nicht so extrem in die Details gehen aber: Jede Aussage entspricht der Wahrheit, ich bin sehr jung gewesen ziemlich unreif, perspektivlos, kein selbstbewusstsein etc. Die Beziehung hat sich allerdings ziemlich schnell in einen Albtraum verwandelt, mit dieser Einsicht war auch kein Konsumerleben mehr schön mit so einem Mann an der Seite. Nach der Auffälligkeit habe ich abrupt die Beziehung beendet und damit auch den Drogenkonsum eingestellt. Kein einzigen Rückfall, ob mir irgendwas schwer gefallen sei habe ich alles verneint. Habe noch zusätzlich erwähnt das es nach der Aufälligkeit sinnlos gewesen wäre direkt eine Neuerteilung zu beantragen weil ich erstmal andere Baustellen in meinem Leben zu bewältigen hatte und eben jetzt nach knapp 5 Jahren diesen Schritt wage. >400ng/ml ist außerdem eine relativ hohe Menge soweit ich es beurteilen kann. Das Spiegelt auch meinen wahrheitsgemäßen Angaben zum Konsumverhalten, und durch die hohe Menge habe ich als einzige alternative an eine 12 Monatige Abstinenz gedacht, da es eben kein gelegentlicher Konsum gewesen ist. Ich bin so durcheinander... wenn Selbstheiler wirklich 15 Monate brauchen wieso habe ich dann ein sehr gutes Feedback erhalten? Also wirklich ein sehr gutes Feedback, von der Ärztin und der Psychologin... |
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06.12.2024, 00:20
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13597 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Üblicherweise erhalten betroffene in einer MPU dann ein positives Feedback, wenn ihre Aufarbeitung hinreichend gewesen ist. Um dann das Gutachten zu erstellen, wird nochmals auf mögliche Widersprüche geschaut sowie werden die formalen Kriterien wie AN betrachtet. Gerade letztere hat ein Gutachter oft nicht fallbezogen präsent im Kopf.
Selbst wenn heutzutage die Kriterien fein abgestimmt sind, ist gefordert, noch eine Gesamtschau über alles vorzunehmen. Allein beim Amphetamin war zwar vielleicht noch die Einnahmedauer kurz, anderes doch schon vertieft. Und die MPU-Fragestellung könnte eine weitere Rolle gespeilt haben und unabhängig davon zumindest die Alkoholvorgeschichte. Wie dem auch sei, mehr Fakten habe ich nicht, war nicht bei der MPU dabei. Ich kann nur betonen, die schwierige Hauptaufgabe hast du anscheinend gut gelöst. Und ich betone nochmals, unabhängig von einem möglichen rechtlichen Ergebnis ist allein die Aussage der MPU-Gutachter ein Grund zur Freude. Warte ab. Es mag sein, dass in deinem Fall am Ende 12 Monate an AN reichen. Nämlich dann, wenn es keine Therapiepflicht bzw. -erwartung gibt und mehr als 6 Monate gefordert sind. Ab Einstufung D2 kann es kritisch sein. Nochmals, mache dich nicht verrückt. Die drei G (Geduld, Geduld, Geduld), aber bitte sofort, lach, gehören zum inneren Veränderungsprozess. Bisher hast du den gut beschritten, nun akzeptiere auch das Warten. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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06.12.2024, 01:44
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92128 |
Um dann das Gutachten zu erstellen, wird nochmals auf mögliche Widersprüche geschaut sowie werden die formalen Kriterien wie AN betrachtet. Gerade letztere hat ein Gutachter oft nicht fallbezogen präsent im Kopf. Wenn ein Gutachter die Kriterien für die AN nicht im Kopf hat, sollte er nicht über die Grundrechte von Menschen entscheiden. So komplex ist die Sachlage jetzt auch wieder nicht. |
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06.12.2024, 07:53
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5597 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Das hat @corneliusrufus nicht gemeint. Angenommen, ein Gutachter hat fünf Gutachten an einem Tag zu machen, dann weiß er bei der Begutachtung nicht automatisch, wer wie viel AN nachweisen muss, sondern prüft hinterher die beigebrachten AN-Belege.
Im übrigen: Grundrecht auf Fahrerlaubnis? Laut meiner Ausgabe des GG gibt es sowas nicht, das ist doch eher Stammtischpolemik. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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06.12.2024, 11:51
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 537 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Wenn ein Gutachter die Kriterien für die AN nicht im Kopf hat, sollte er nicht über die Grundrechte von Menschen entscheiden. So komplex ist die Sachlage jetzt auch wieder nicht. Über den Bestand einer Fahrerlaubnis entscheidet ausschließlich das Strafgericht oder die Fahrerlaubnisbehörde mit gesetzlicher Ermächtigung. Du verklagst ja auch nicht dem Gutachter vor dem Verwaltungsgericht, wenn dir die FE entzogen wurde, bzw. dein Antrag auf Neuerteilung versagt wurde. |
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06.12.2024, 12:45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92128 |
Die Behörde macht die Erteilung vom Ergebnis des Gutachtens abhängig. Somit entscheidet der Gutachter über die Zukunft des Untersuchten.
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06.12.2024, 14:42
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13748 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Was Du sagst, ist schlichtweg falsch!
Die Entscheidung über die Fahrerlaubnis trifft ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde. Der Sachbearbeiter in der FEB (oder auch der Richter) ist aber kein Psychologe oder Mediziner. Der Sachbearbeiter kann lesen, schreiben und telefonieren, er kann aber keine Diagnose stellen. Er kann aber an eine qualifizierte Person Fragen stellen - eben an den Gutachter. Der Gutachter hat KEINE Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der FE. Er kann aber medizinische oder psychologische Fragen beantworten und er kann auf Basis seines Wissens und der ihm zur Verfügung stehenden Methoden Prognosen abgeben. Die Gesamtwürdigung des Falles liegt aber beim Sachbearbeiter. Dort laufen alle Fäden zusammen, und er trifft die Entscheidung. Das wird z.B. deutlich, wenn ein Proband seine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung besteht, aber nebenher herauskommt, dass er regelmäßig Kokain zieht. Da kann der GA dann mal gar nix machen. Der Sachbearbeiter schon. Und auch, wenn dem Sachbearbeiter das Gutachten nicht plausibel erscheint, kann er trotz positiver Prognose die FE versagen, wenn er dies hinreichend begründen kann. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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06.12.2024, 17:14
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13597 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
De facto @Darko1234 entscheidet der Gutachter, de jure die Behörde (oder ein Gericht). Der Gutachter ist zivil verklagbar, wenn er ein fehlerhaftes Gutachten erstellt. Bei der FEB ist es der verwaltungsrechtliche Zweig.
Aufgrund der Grundrechte hast du einen Anspruch auf Erteilung einer FE, solange du den gesetzlichen (einschränkenden) Regelungen entsprichst. Die FE selbst ist kein Grundrecht, sondern eine Folge daraus; also ein abgeleitetes Recht. Wenn du etwas nicht verstehst, so frage nach. Das wäre der bessere Stil, führt oft weiter. Und ich bemühe mich wirklich, dir fair auf Augenhöhe zu begegnen. Dein Stil kostet mich Kraft. Und diese würde ich lieber darin investieren, dir in deiner Sache zu helfen. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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06.12.2024, 23:16
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92128 |
Wenn du etwas nicht verstehst, so frage nach. Das wäre der bessere Stil, führt oft weiter. Und ich bemühe mich wirklich, dir fair auf Augenhöhe zu begegnen. Dein Stil kostet mich Kraft. Und diese würde ich lieber darin investieren, dir in deiner Sache zu helfen. Meine MPU ist gelaufen. Die mündliche Prognose ist positiv, aber das Ergebnis steht noch aus. Danke für deine Hilfe in meinem Thread. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 20:26 |