Führerscheinentzug ohne Grenzen, Neues EU-Gesetz |
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Führerscheinentzug ohne Grenzen, Neues EU-Gesetz |
05.12.2024, 21:40
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 31.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47694 |
habe das eben gelesen: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu...schein-100.html Wie soll sowas denn gehandhabt werden, wenn zB jemanden wegen reinem Drogenkonsum (SPEED, KOKS, ETC), wo in Deutschland ja eine MPU erteilt wird, und wenn diese nicht zeitnah positiv abgelegt wird, der FS entzogen wird? Dies ist so bei reinem Konsum in vielen anderen EU Ländern ja zum Beispiel nicht der Fall. Halte die Deutsche Regelung zwar Ohnehin für Schwachsinn, aber man fragt sich wie das dann geregelt werden wird? |
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05.12.2024, 22:02
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 345 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Genaues weiss man natürlich erst wenn ein Gesetzesvorschlag vorliegt.
Ich nehme aber mal an, während eines Fahrverbotes bzw. während der Sperrfrist bei Entzug wird dir dann kein EU Land mehr eine FE erteilen. Das ist theoretisch bereits jetzt so, aber es gibt eben keine zentrale Datenbank und viele Länder ignorieren das. Nachdem die Sperrfrist abgelaufen ist, ist für die Wiedererteilung der FE die Behörde an deinem Wohnsitz zuständig. Wenn dieser also mittlerweile ein anderes Land ist, geht es nach den dortigen Regeln. Alles andere würde jedenfalls die Freizügigkeit der EU unterlaufen. Ich bin aber sowieso gespannt wie sowas genormt werden soll. In Polen zb gibt es 4 rechtliche Arten des Führerscheinentzugs. Das was sich in DE Sperrfrist nennt ist bei uns Fahrverbot. Was in DE Fahrverbot heisst ist hier die Beschlagnahme des Führerscheins. Wird sicher interessant werden... Dies ist so bei reinem Konsum in vielen anderen EU Ländern ja zum Beispiel nicht der Fall. Allerdings hierzu, ist das nicht so ganz korrekt. Fast jedes Land hat eine Regelung dass Alkohol/Drogenabhängigkeit einen Fahrer vom führen von Fahrzeugen disqualifiziert. Auch ohne Auffälligkeiten im Strassenverkehr. |
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06.12.2024, 03:58
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#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30589 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Viel spannender als die Drogenfrage finde ich folgende Aussage:
Zitat Übermäßiges Rasen soll ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 Kilometern pro Stunde über der geltenden Begrenzung EU-weit mit dem Entzug des Führerscheins bestraft werden, innerorts ab 30 Kilometern pro Stunde über der Höchstgeschwindigkeit. Mir stellt sich die Frage was mit "Entzug des Führerscheins" gemeint ist. Soll das die Entziehung der Fahrerlaubnis sein? Das wäre dann eine massive Strafverschärfung gegenüber dem bisher drohenden mindestens einmonatigen Fahrverbot. -------------------- |
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06.12.2024, 07:30
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 345 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ich vermute damit ist ein Fahrverbot gemeint, es wurde aber eben falsch übersetzt. Bei einem Fahrverbot wird ja der Führerschein (zeitweise) entzogen (eingezogen), man muss ihn ja bei der Polizei so lange abgeben.
Es wäre deshalb interessant mal den EU Entwurf zu sehen, der ist ja auf englisch. |
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06.12.2024, 08:15
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1584 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Es wäre deshalb interessant mal den EU Entwurf zu sehen, der ist ja auf englisch. In der englischen Version wird wahrscheinlich "Driving license" stehen. Das kann man dann sowohl mit "Fahrerlaubnis" als auch mit "Führerschein" übersetzen. Hilft dann also auch nicht weiter. Klar, Fahrerlaubnis könnte man auch als " right to drive" übersetzen, aber bisher hat die Führerscheinrichtlinie da auch nicht genau unterschieden. |
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06.12.2024, 08:19
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 31.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47694 |
Fast jedes Land hat eine Regelung dass Alkohol/Drogenabhängigkeit einen Fahrer vom führen von Fahrzeugen disqualifiziert. Auch ohne Auffälligkeiten im Strassenverkehr. Aber in den meisten Ländern wird doch keine MPU angeordnet? Hier in Spanien habe ich von sowas noch nie was gehört. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.12.2024, 08:33
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche reduziert
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06.12.2024, 08:45
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1584 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
In Deutschland wird bei Konsum von harten Drogen auch keine MPU angeordnet, sondern direkt entzogen.
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06.12.2024, 08:59
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 13.01.2005 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 7758 |
Ich verstehe es so, dass wenn man zukünftig im Ausland ein Fahrverbot erhält, es sich auf alle Länder erstreckt.
Bisher gilt ein Fahrverbot nur in dem Land, in dem es ausgesprochen wird. Außer natürlich es ist das Heimatland. |
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06.12.2024, 10:55
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 31.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47694 |
In Deutschland wird bei Konsum von harten Drogen auch keine MPU angeordnet, sondern direkt entzogen. Bei reinem Konsum, außerhalb des Straßenverkehrs, doch nicht oder? Das ist ja noch dämlicher. Warum sollte man nur weil man zB einmal gekokst hat grundsätzlich nicht Autofahren dürfen, aber jeden Tag Saufen ist ok? |
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06.12.2024, 11:04
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 345 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Fast jedes Land hat eine Regelung dass Alkohol/Drogenabhängigkeit einen Fahrer vom führen von Fahrzeugen disqualifiziert. Auch ohne Auffälligkeiten im Strassenverkehr. Aber in den meisten Ländern wird doch keine MPU angeordnet? Hier in Spanien habe ich von sowas noch nie was gehört. In Polen zb. wird, wenn die Behorde von Alkohol/Drogenabhangigkeit erfahrt, die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Um diese Wiederzubeantragen, brauchst du auch eine Art "MPU" die aber eher einem aG ahnelt, der psychologische Teil ist Hackchen ankreuzen. Und auch in Spanien ist es ahnlich. Jedenfalls werden bei Verlangerung der FE wohl Untersuchungen verlangt. Siehe Artikel 43 https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2009-9481 Zitat 1. Zur Erlangung der Fahrerlaubnis sind folgende Prüfungen durchzuführen ... k) Störungen im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von giftigen Drogen, Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen oder alkoholischen Getränken Viele Lander haben dieses deutsche Prinzip der MPU nicht. Da wird es viel simpler (und harter) vollzogen. Nicht zum fahren geeignet? FE sofort weg. Wieder geeignet? FE wieder da. Scheisse gebaut? Sperrfrist (oft sehr lang, dient als eigentliche Strafe), danach aber problemlos die FE wieder da. Oft muss man auch die ganze Fahrschule neu machen. Bei reinem Konsum, außerhalb des Straßenverkehrs, doch nicht oder? Doch, genau so ist es. |
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06.12.2024, 11:06
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 662 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 |
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06.12.2024, 12:57
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 31.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47694 |
Echt? Muss man in anderen Ländern auch 12 Monate oder mehr Abstinenz nachweisen, nur weil mal irgendwo im Alltag mit 1G Koks erwischt wird?
Nur wegen reinem Konsum? |
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06.12.2024, 13:02
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 345 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Nein. Aber deine Antwort war auf Deutschland bezogen:
In Deutschland wird bei Konsum von harten Drogen auch keine MPU angeordnet, sondern direkt entzogen. Bei reinem Konsum, außerhalb des Straßenverkehrs, doch nicht oder? Das ist ja noch dämlicher. Warum sollte man nur weil man zB einmal gekokst hat grundsätzlich nicht Autofahren dürfen, aber jeden Tag Saufen ist ok? Das muss dir nicht gefallen, ist aber in DE so. In anderen Landern ist man bei Konsum lockerer, dafur bei Verkehrsverstossen strenger. Hierzulande (PL) drohen dir 3 Jahre Freiheitsstrafe bei >0.5 Promille und min. 3 Jahre FE-Sperre. Wo in DE die OWI beginnt, steht man anderswo mit einem Bein im Knast. Und auch der Besitz von Drogen in kleiner Menge fuhrt immer vor den Staatsanwalt. Deutschland ist, allgemein was Strafen angeht, echt locker. |
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06.12.2024, 14:04
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 662 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 |
"Nur wegen reinem Konsum"
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10.12.2024, 20:12
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 360 Beigetreten: 31.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47694 |
Jemandem der mal ein Bier trinkt enzieht man ja auch nicht den FS, solang er damit nicht fährt.
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 10.12.2024, 21:28
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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11.12.2024, 10:20
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 345 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Und weisst du warum? Weil es sich bei Alkohol (und seit neuestem auch Cannabis) um legale Drogen handelt. Jemanden der mal einen Joint raucht entzieht man jetzt auch nicht die FE.
Kokain ist dagegen eine illegale Droge, die dazu noch ein extrem hohes Suchtpotenzial im Vergleich zu Alkohol und Cannabis hat. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 21:28 |