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> Rechts oder in der Mitte? Fahrverhalten für Rollerfahrer, Tipps und rechtliche Hinweise für Rollerfahrer der Klasse AM.
Lukasch
Beitrag 09.12.2024, 17:07
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

ich arbeite aktuell an einem Skript für ein YouTube-Video, das sich speziell an Anfänger mit Rollern (50 ccm, Klasse AM) richtet. Ein Teil des Videos wird sich mit dem richtigen Verhalten auf der Straße befassen.
Darf man als Rollerfahrer in der Mitte seiner Spur fahren, oder muss man sich möglichst weit rechts halten?

Gibt es sonst noch Sonderregelungen, speziell für Roller?

Ich würde dabei auch gerne einige rechtliche Grundlagen und relevante Gerichtsurteile einbauen.

Vielen Dank!
LG, Lukas
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Tinu
Beitrag 09.12.2024, 17:26
Beitrag #2


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Es gibt keine speziellen Rollerregeln in der StVO. Im Grunde gilt alles genauso wie für Motorräder. Und wenn du mit "Spur" markierte Fahrstreifen meinst ‒ nur dann macht deine Frage eigentlich Sinn ‒, dann gibt es keine weitere Vorgabe zur Ausrichtung innerhalb des Fahrstreifens. Dazu sind ja die Leitlinien da.


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Gruß
Martin
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Lukasch
Beitrag 09.12.2024, 17:39
Beitrag #3


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Ich habe damit gemeint, ob man in der eigenen Fahrspur, rechts fahren muss, da wo der rechte Autoreifen eines Autos ist oder in der mitte.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.12.2024, 21:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Tinu
Beitrag 09.12.2024, 17:54
Beitrag #4


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Wo genau ist denn der rechte Autoreifen und nochmal: Was genau meinst du mit "Spur", wenn nicht einen markierten Fahrstreifen? Wenn du anderen rechtliche Grundlagen vermitteln willst, musst du schon selber sehr klar und präzise in den Begrifflichkeiten sein.


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Gruß
Martin
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Mueck
Beitrag 09.12.2024, 19:35
Beitrag #5


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Zitat (Lukasch @ 09.12.2024, 17:07) *
relevante Gerichtsurteile
Rechtsfahrgebot bzgl. Zweiradfahrer vom BGH: 20.2.1990, Az.: VI ZR 124/89
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dopero
Beitrag 09.12.2024, 19:47
Beitrag #6


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Zitat (Lukasch @ 09.12.2024, 18:07) *
Darf man als Rollerfahrer in der Mitte seiner Spur fahren, oder muss man sich möglichst weit rechts halten?
Immer ganz genau in der Mitte, immer ganz genau auf den Richtungspfeilen, insbesondere bei Nässe.
[Ironie aus]

Fährst Du überhaupt selbst ein motorisiertes Zweirad?

Zitat (Tinu @ 09.12.2024, 18:54) *
Wo genau ist denn der rechte Autoreifen und nochmal: Was genau meinst du mit "Spur", wenn nicht einen markierten Fahrstreifen? Wenn du anderen rechtliche Grundlagen vermitteln willst, musst du schon selber sehr klar und präzise in den Begrifflichkeiten sein.
+1
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Schorsch
Beitrag 09.12.2024, 22:05
Beitrag #7


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Zitat
§7(1) ...Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.


Daraus lese ich, dass einspurige Fahrzeuge nicht die komplette Fahrstreifenbreite beanspruchen können, sonst hätte man das "mehrspurig" weggelassen.
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random
Beitrag 10.12.2024, 07:46
Beitrag #8


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Wie auch aus dem oben verlinkten, nicht ganz topaktuellen, Urteil hervorgeht gibt es den § 2 Abs. 2 StVO. Das Gebot rechts zu fahren und das gilt grundsätzlich für alle ob ein- oder mehrspurig. Dazu kommt dann eben ein "Ermessenspielraum" anhand der Gesamtgegebenheiten und der ist bei einem einspurigen Fahrzeug sicherlich geringer. Spätestens in einer Kurve hat ein einspuriges Fahrzeug mit relevanter Schräglage meist nichts mehr in der "Fahrbahnmitte" zu suchen. Das heißt allerdings auch, das die ganzen ... die mit ihrem Spiegel grundsätzlich schon über der Mittelline hängen auch etwas grundlegend falsch machen...

Zitat
Daraus lese ich, dass einspurige Fahrzeuge nicht die komplette Fahrstreifenbreite beanspruchen können, sonst hätte man das "mehrspurig" weggelassen.


Nein... Hätte man es weggelassen wären überall dort zwei Fahrstreifen, wo zwei Motorradfahrer aneinander vorbei fahren könnten... also überall... abgesehen grenzt dieser versuchte Umweg schon fast an Rechtsbeugung...
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ujgm
Beitrag 10.12.2024, 15:40
Beitrag #9


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Dürfen Fahrradfahrer dann auch mittig auf dem (rechten) Fahrstreifen fahren.

Sinnvoll wäre das!
Außerdem bräuchten Radfahrer dann nicht mehr diese dämlichen und gefährlichen Schutzstreifen mehr benutzen.
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Schwachzocker
Beitrag 10.12.2024, 16:04
Beitrag #10


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Zitat (ujgm @ 10.12.2024, 15:40) *
Dürfen Fahrradfahrer dann auch mittig auf dem (rechten) Fahrstreifen fahren.

Hast Du das Urteil und den Beitrag über Deinen gelesen?
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helmet lampshade
Beitrag 10.12.2024, 17:13
Beitrag #11


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Zitat (ujgm @ 10.12.2024, 15:40) *
Dürfen Fahrradfahrer dann auch mittig auf dem (rechten) Fahrstreifen fahren.

Sinnvoll wäre das!
Außerdem bräuchten Radfahrer dann nicht mehr diese dämlichen und gefährlichen Schutzstreifen mehr benutzen.

Wo sich durchschnittliche Autofahrer und Experten in bayrischen Landkreisen Radfahrer hinwünschen, kannst Du hier sehen
Immer schön über die Gullideckel fahren crybaby.gif
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dopero
Beitrag 10.12.2024, 17:43
Beitrag #12


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Zitat (Schorsch @ 09.12.2024, 23:05) *
Daraus lese ich, dass einspurige Fahrzeuge nicht die komplette Fahrstreifenbreite beanspruchen können, sonst hätte man das "mehrspurig" weggelassen.
Natürlich beanspruchen einspurige Fahrzeuge fast die komplette Fahrstreifenbreite in Kurven.
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