Ausfuhrkennzeichen - Fahrzeug wieder in D zulassen? |
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Ausfuhrkennzeichen - Fahrzeug wieder in D zulassen? |
10.12.2024, 11:29
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 |
ein Freund hat ein deutsches Gebrauchtfahrzeug gekauft, ist aber wohnhaft in Belgien. Er hat dementsprechend ein Ausfuhrkennzeichen beantragt, und das Fahrzeug nach Belgien gefahren. Nun stellt sich die Frage ob ein Freund dieses Fahrzeug doch wieder in Deutschland zulassen kann, oder ob durch das Ausfuhrkennzeichen das Fahrzeug erst wieder "importiert" werden muss. So genau habe ich dazu nichts gefunden. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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10.12.2024, 11:57
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 345 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ja, es muss wieder "importiert" werden, dh. das Fahrzeug muss sich auf deutschem Boden befinden.
Eine spezielle Prozedur muss es aber sonst nicht durchlaufen, da die Daten alle noch einige Jahre im System der Behorde gespeichert sind. Also ganz normaler Vorgang wie man auch sonst ein Fahrzeug anmeldet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.12.2024 - 20:33 |