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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92207 ![]() |
mein großer Sohn möchte im Rahmen eines Schulprojektes ein eigenes Auto bauen. Auch wenn sich das jetzt erstmal etwas größenwahnsinnig anhört, sind die Erfolgschancen gar nicht so gering, da er von meinem Arbeitgeber dabei unterstützt wird. Nun aber zur eigentlichen Frage, hat jemand Erfahrungen in dem Thema Zulassung eines Eigenbaus. So wie wir das bis jetzt recherchiert haben, sind 6 KM/h Fahrzeuge zwar Zulassungsfrei, benötigen aber trotzdem eine Betriebserlaubnis. Und wie realistisch ist es jetzt so etwas zu bekommen. Oder ist das komplett aussichtslos? Das Fahrzeug selber wird ca. 2 Meter lang und 1,2 Meter breit. Angetrieben wird es von zwei 3KW Elektromotoren. Für weitere Details hier die ersten beiden Videos, die mein großer dazu erstellt hat (weitere werden folgen): Autobau Teil 1 Autobau Teil 2 Für konstruktive hinweise würden wir uns sehr freuen. |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 451 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Nur weil ein Fahrzeug max. 6km/h fährt, ist es nicht automatisch Zulassungsfrei.
§ 16 Stvzo Zitat Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Ist dein Auto eins von den genannten? Sonst fällt es nicht unter die Ausnahme. Wenn das ganze als Schulprojekt geplant ist, würde ich mich nicht an irgendeiner unklaren Gesetzeslücke festhalten und das auf 6kmh limitieren sondern im Gegenteil die Möglichkeiten ausreizen, Schule ist doch Privatgrundstück da braucht es eh keine Zulassung. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wenn das Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h hat greift die komplette FZV nicht dafür.
Es braucht also keine Betriebserlaubnis, keine Zulassung und keine Kennzeichen. Trotzdem muss es alle zutreffenden Vorschriften der StVZO erfüllen, und es stellt sich im Zweifelsfall natürlich auch die Frage, ob man diese 6 km/h auch gerichtsfest nachweisen kann (bzw. ob diese Annahme nicht widerlegt werden kann). und, Achtung: In aller Regel sind auch solche 6 km/h-Autos Führerscheinpflichtig! |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Wie ist das mit der bbH?
Mir klingelt da irgendwas im Hintergrund, dass da eine reine Abregelung (Drosselung) nicht ausreicht, wenn sie ganz erheblich unter den rein technischen Möglichkeiten des Fahrzeugs bleibt. Denn prinzipiell könnte man ja jeden Sportwagen heute per Software auf 6 km/h abregeln. Kann es aber nicht rechtlich untermauern. ![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 27.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91981 ![]() |
Schönen guten Tag, interessantes Projekt. Als erstes viel Erfolg. Ich schmeiße einfach mal "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" in den Raum, da geht es "Zulassungsfrei" bis 20 Km/h. Das könnte ja auch ein "Schneeflug" werden und im Sommer ein Schlegelmäher hinten dran =) Führerschein "Klasse L" ab 16 Jahren möglich. Man wird sich einen Prüfer suchen müssen der dieses Projekt auch "fühlt", um dann die Möglichkeiten auszuloten. Wie ist das mit der bbH? ........ Drossel: rechtlich kann ich das auch nicht einordnen. Aber eine "Drossel" ist eine "Drossel". Hier wird es sicherlich ausreichen das diese nicht "Werkzeuglos" und nicht während der Fahrt "deaktiviert" werden kann. Schöne Grüße |
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92207 ![]() |
Hallo und vielen Dank für die Antworten.
natürlich wollen wir Geschwindigkeitsmäßig schon einiges mehr raus holen. Eine Idee, die wir hatten, keine Ahnung ob das rechtlich haltbar wäre, ist das das Auto standardmäßig 6 KM/h fährt, aber über einen RFID Chip oder ähnliches, die maximale Geschwindigkeit freigeschaltet werden kann, wenn man auf einem privaten Gelände ist. Wir dürfen das Auto z.B. auf einem Flughafen, der neben meiner Arbeitsstätte ist testen. Nach aktuellen Berechnungen müsste das Auto eine theoretische Geschwindigkeit von 50 KM/h erreichen. Die Sache mit der 6 KM/h ist eher wegen dem Transport. Von der Schule nach Hause ist ca. 1 KM und wir wollten es uns sparen jedes mal einen Auto mit Anhänger für den Transport zu besorgen. Aber wahrscheinlich kann ich mir für den Preis den ich an Gutachten und Prüfern dafür benötige einen LKW kaufen. Aber die Idee es zu einem Nutzfahrzeug um zu konzipieren ist auch gut :-) |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
mit den Rahmenbedingungen vergiss das Projekt lieber.
Da ist man ganz schnell im Bereich verschiedener Straftatbestände... |
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92207 ![]() |
Das Projekt ist ja jetzt schon angefangen und wir werden es auch versuchen weiter zu verfolgen. Und auf privaten Gelände sollte das ja auch kein Problem sein. Es ging halt nur darum es mit 6 KM/h auch mal auf kurzen Distanzen auf öffentlichen Wegen bewegen zu können.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.12.2024, 23:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7858 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Es ging halt nur darum es mit 6 KM/h auch mal auf kurzen Distanzen auf öffentlichen Wegen bewegen zu können. Vielleicht als Fahrradanhänger betreiben? ![]() ![]() Ob man die Kiste direkt ziehen kann/darf oder ob man die (Antriebs-)Räder auf was rollendes leichtes draufstellen muss, wäre ein anderes Thema, aber es könnte ein möglicher alternativer Weg sein ... |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Ich werfe mal einen alten Thread in den Raum:
Entfernen aller anderen Getriebegänge die eine Geschwindigkeit über 6 km/h zulassen würden. ![]() Eigentlich nur konsequent. Der § 18 Abs. 1 StVZO spricht schließlich von einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Traktors ist aber immer noch 20 km/h, da er für diese Geschwindigkeit ursprünglich gebaut wurde. Daran ändert auch ein einfaches Drosseln nichts.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Juristisch ist ferner noch zu bedenken:
Eine RFID-Lösung zum Entdrosseln wäre keinesfalls rechtskonform, siehe Mc Klappstuhl. Aber auch bei einer physisch verbauten Drossel würde durch das Entdrosseln auf dem Flugplatz die BE erlöschen, und damit ist sie weg. Sie müßte nach Wiederinstallieren der Drossel neu erteilt werden. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92207 ![]() |
OK, das heißt also das Auto fährt entweder ausschließlich und unumkehrbar 6 KM/h (mit Bestätigung vom TÜV / DEKRA) oder halt schneller und damit bräuchte man dann auch eine richtige Zulassung mit Einzelgenehmigung was wohl eher komplett aussichtslos ist.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.12.2024, 23:06
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2468 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Genau.
Wenn wir einmal E-Scooter zum Vergleich heranziehen, erfolgt eine ABE durch das Kraftfahrt-Bundesamt an bereits akkreditierte deutsche Hersteller nur dann, wenn eine Änderung der eingestellten Höchstgeschwindigkeit (20 kmh +10%) nicht mehr möglich ist. Da diese Parameter auf den chinesischen Boards in der Regel einstellbar sind, heißt dies im Umkehrschluß, daß E-Scooter mit ABE diesbezüglich von deutschen Herstellern verrammelt werden. Man kann die komplette Elektronik durch Auslandsteile ersetzen und umgeht damit die Sperre, allerdings erlischt auch hier ABE und Versicherungsschutz. Für Pedelecs gibt es weit weniger Vorgaben und diese sind zulassungsfrei. Velomobile fallen in der Regel auch unter die Pedelecs. Wenn Dein Fahrzeug nicht allzu schwer wird/werden soll, baue das doch als Pedelec. Von Bafang gibt es dafür auch Systeme, die man sich selbst zusammenstellen kann. Auf Youtube habe ich sogar einen abgewrackten Fiat Punto gesehen, der ohne Motor für Fahrer und Beifahrer Tretkurbeln hat und so die Vorderräder antreibt. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Und auf privaten Gelände sollte das ja auch kein Problem sein. Es muss außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums sein. Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Rdnr. 13). Wenn es also ein umfriedetes Gelände ist, auf dem "die Allgemeinheit" nicht auch nur geduldet ist, dann greifen die Vorschriften von StVZO, FZV und FeV nicht. |
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92207 ![]() |
Und ein Flughafen, der uns die Fläche ausschließlich zu Testfahrten überlässt sollte dann ja auch kein Problem sein.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.12.2024, 23:06
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Aber auch bei einer physisch verbauten Drossel würde durch das Entdrosseln auf dem Flugplatz die BE erlöschen, und damit ist sie weg. Sie müßte nach Wiederinstallieren der Drossel neu erteilt werden. Quark. Die Drossel darf durchaus reversibel sein, sie muss nur beim Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum drin sein. Auf dem Flugplatz Drossel raus, Testfahrten machen, Drossel wieder rein. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Du meinst, die BE erlischt durch die Entdrosselung garnicht erst?
Oder erlischt sie und lebt beim wieder einbauen der Drossel automatisch wieder auf? -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#18
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 27.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91981 ![]() |
Das klingt nach einem "deutschen" Problem.
![]() anderes Beispiel: Ich stecke neue Felgen, außerhalb der StVO, auf mein Auto um die Optik zu genießen oder die Freigäningkeit zu prüfen. Wenn ich mit diesen nicht in den Papieren eingetragenden Felgen zum Aldi fahre, ist meine "Betriebserlaubnis" erloschen. Sobald die Originalfelgen wieder drauf sind ist die "Betriebserlaubnis" nicht erloschen. Zur bbH: Ja, das mit der Gangsperre kenne ich auch. (Piaggio Ape von 50Km/h auf 25 Km/h: Dritter Gang gesperrt und Anschlag in Vergaser). Wie es bei reinen Elektrofahrzeugen gehandhabt wird weiß ich auch nicht. Ein offensichtliches "Poti" auf dem Lenkrad wird sicherlich nicht ausreichen. Aber ein "verklebtes, nicht zu öffnendes" Steuergerät für die Straße und ein Steuergerät für den "Flughafen" |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Das klingt nach einem "deutschen" Problem. ![]() Ja, ist mir natürlich klar. Ich selber hätte da auch keine Skrupel, wenn ich das für mich machen würde. Allerdings wird dieses Projekt ja stark in die Öffentlichkeit getragen, das Auto ist ein Unikat, und ich wette man kann es auf yt und SCM demnächst mit 50 km/h auf dem Flugplatz herumrasen und mit 6 km/h auf der Straße schleichen sehen. Und obendrein ist es ein Schulprojekt. ![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Aber auch bei einer physisch verbauten Drossel würde durch das Entdrosseln auf dem Flugplatz die BE erlöschen, und damit ist sie weg. Sie müßte nach Wiederinstallieren der Drossel neu erteilt werden. Quark. Die Drossel darf durchaus reversibel sein, sie muss nur beim Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum drin sein. Auf dem Flugplatz Drossel raus, Testfahrten machen, Drossel wieder rein. (bewusstes Vollzitat) Ich habe auf Deinen Irrtum geantwortet, nicht auf die allgemeine Fragestellung des Threads. Nochmal? - Der Flugplatz gehört mir - ich habe nur einen Stufenführerschein für's Motorrad - für den Straßemverkehr ist die Hayabusa ordnungsgemäß gedrosselt und eingetragen - auf dem Flugplatz stecke ich die Drossel ab (BE erlischt), flansche einen 135 dB-Schalldämpfer dran (BE erlischt wieder) und fahre Rennslicks (BE ... Du weißt schon) Dann fahre ich die Startbahn rauf und runter, bis der Arzt kommt. Dann ... - Serienreifen drauf - Serientüte dran - Drossel wieder rein - nach Hause fahren. Mit BE. Jetzt? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92207 ![]() |
Heißt das jetzt, das es theoretisch möglich wäre ein Eigenbaufahrzeug auf 6 KM/h zu drosseln und eine Betriebserlaubnis dafür zu bekommen, die Drosselung aber so vor zu nehmen, das sie auf einem privaten Gelände entfernt werden kann?
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.12.2024, 14:26
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
- auf dem Flugplatz stecke ich die Drossel ab (BE erlischt), Ok, BE ist erloschen. Somit gilt: Zitat ('StVZO §19 (2)') Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Bin darauf übrigens einst selber in diesem Forum von einem hochkarätigen Mitglied hingewiesen worden, ich sage aber jetzt nicht von wem. War bei mir auch garnicht relevant, weil anonym. ![]() Solange das Erlöschen der BE niemandem bekannt ist, spielt das natürlich alles keine Rolle. Wenn ich aber auf Youtube oder FB sehen kann, wie einer an einem 50 km/h-Gefährt ein paar Handgriffe macht und dann ab in den Straßenverkehr fährt, dann könnte man das auch anders sehen. Ich will darauf nicht herumreiten, nur mal darauf hinweisen. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Was verstehst Du an meinem Beispiel nicht? Es steht nirgendwo beschrieben, dass eine Drosselung irreversibel sein muss. Es steht auch nirgendwo, dass nur ein Fachmann die verbauen darf. Welchen Unterschied siehst Du zwischen Rennslicks, Krawalltüte und Drosselung?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Was verstehst Du an meinem Beispiel nicht? Ganz einfach, das hier: Mit BE. Ich verstehe nicht, wo die BE auf einmal wieder her kommt, nachdem sie wir uns ja einig sind, dass sie durch die Umbauten zuvor erloschen war.erlöschen bedeutet: Zitat ('Duden') erlöschen: zu bestehen aufhören; seine Gültigkeit verlieren Es steht nirgendwo beschrieben, dass eine Drosselung irreversibel sein muss. Es steht auch nirgendwo, dass nur ein Fachmann die verbauen darf. Es steht aber geschrieben, dass die BE nach dem Erlöschen neu beantragt werden muss. Dazu muss der Rückbau von einem Sachverständigen abgenommen werden. Siehe:Zitat ('StVZO §19 (2)') Sie erlischt, wenn... Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Zitat ('StVZO §21') § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorzulegen. Ein automatisches Wiederaufleben einer erloschenen BE ohne Abnahme durch einen Sachverständigen kennt die StVZO nicht. Liege ich da falsch? Oder was daran verstehst du nicht? Welchen Unterschied siehst Du zwischen Rennslicks, Krawalltüte und Drosselung? Grundsätzlich keinen. (Abgesehen von den Bedenken, ob eine einfache Drosselung von 50 auf 6 km/h tatsächlich als Änderung der bbH durchgeht.)Btw.: Ich finde es schon grotesk, wer von uns beiden hier für welche These argumentiert. ![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Die StVZO resp. der zitierte Paragraph entfalten ihre Wirkung erst im öffentlichen Straßenverkehr. Die BE erlischt erst, wenn das Fahrzeug ohne die Drossel (oder mit der Brülltüte oder den Rennslicks usw) auf der Straße erscheint. Wir sind uns sicher einig, dass ich in meiner abgeschlossenen Garage die 22"-Felgen an den Käfer dranstecken kann (um zu sehen, wie das aussieht), um danach mit Serienrädern völlig legal wieder einkaufen zu fahren.
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Die BE erlischt erst, wenn das Fahrzeug ohne die Drossel (oder mit der Brülltüte oder den Rennslicks usw) auf der Straße erscheint. Das kann ich nicht nachvollziehen, denn in §19 (2) steht: Zitat Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, ... Die technische Änderung ist nun einmal vorgenommen worden, egal wo. Und der Zweck der Regelung ist doch, dass das Zurückbauen in den regulären Zustand von einem Sachverständigen bestätigt werden muss. Über den Sinn könnte man streiten, aber wir diskutieren ja nicht Sinn und Unsinn der Vorschriften. Ich kann dir unzählige Vorschriften nennen, die so nicht sinnvoll sind. ![]() Wie gesagt: Dies ist ein öffentlich vorgetragenes Schulprojekt. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Es ist ja durchaus die Ansicht (bzw. Handhabung) weit verbreitet, dass nach Rückrüstung in den genehmigten Zustand auch die BE wieder auflebt. Entgegen dem Wortlaut der StVZO.
Für die Fragestellung des TE möchte ich allerdings noch auf §30a(1) verweisen. So ganz einfach ist das also nicht. |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Das kann ich nicht nachvollziehen, denn in §19 (2) steht [...] Schön, dass das da steht. Aber gilt das in meiner Garage? Und entwickelt es Wirkung, wenn ich die Brülltüte an- und wieder abschraube? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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#29
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 28.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90266 ![]() |
Um noch mal auf das Eingangsthema zu kommen.
Wichtig ist bei so einem Vorhaben, dass die Fahrzeuge nicht mit einfachen Mitteln auf eine höhere Geschwindigkeit umgebaut werden können. Es gibt auch keine rechtliche Verpflichtung zum Mitführen irgendwelcher Papiere/Gutachten/BE. Jedoch gilt auch hier: zur Vermeidung von Problemen/Beanstandungen ist es vorteilhaft, zumindest ein SV-Gutachten anfertigen zu lassen, das dieses Fahrzeug dann nur 6 km/h fahren kann. Zum Thema herabsetzen auf 6 km/h (von einer höheren bbH): Da muss dann schon etwas mehr gemacht werden, als eine einfache reversible Drossel. Beispiel: anderes Getriebe, blockieren von Gängen mit Plombe, verschweißen von Bauteilen usw... |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OWL Mitglieds-Nr.: 18415 ![]() |
Wir haben bei uns im Mororsportverein auch eine Elektomotoradklasse für Fahrzeuge eines bestimmten Herstellers. Die kommen größtenteils mit eigener Kraft, für den Straßenverkehr zugelassen mit Versicherungskennzeichen. Vor Ort wird das Gepäck abgeladen, Lampen abgeklebt, Rückspiegel entfernt und per Knopfdruck-Kombination die Drossel deaktiviert. Das ist ab Werk so vorgesehen. Nach dem Rennen das Ganze Retoure.
Das scheint ja auch legal zu sein. |
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#31
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 28.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90266 ![]() |
Das sehe ich nicht so.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.12.2024, 15:10
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92207 ![]() |
Jedoch gilt auch hier: zur Vermeidung von Problemen/Beanstandungen ist es vorteilhaft, zumindest ein SV-Gutachten anfertigen zu lassen, das dieses Fahrzeug dann nur 6 km/h fahren kann. Wer würde denn so ein SV-Gutachten erstellen? Gibt es da schon Erfahrungen mit so einem Eigenbauprojekt? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 451 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Ich möchte natürlich nicht zu illegalem Verhalten aufrufen, aber das Fahren ohne BE kostet laut Katalog 50 Euro, ohne Punkt. Bei einem Projekt das eh wahrscheinlich in die hunderte/tausende Euro Kosten geht, das mal zu riskieren ist wohl Kleingeld. Wenn man es unbedingt über öffentlichen Strassen transportieren muss.
Das ganze ist doch eh eine einmalige Sache und die Schädlichkeit für die Allgemeinheit ob da jetzt das Papier fehlt ist gleich null. Wobei, wenn ein Fahrzeug bis 6 kmh keine BE braucht, wie kann diese überhaupt erlöschen, und wo kommt die im ersten Augenblick denn her. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Schön, dass das da steht. Aber gilt das in meiner Garage? Tja, irgendwo scheiden sich dann halt Theorie und Praxis und bieten Raum für Interpretation.Und entwickelt es Wirkung, wenn ich die Brülltüte an- und wieder abschraube? Die BE erlischt erst, wenn das Fahrzeug ohne die Drossel (oder mit der Brülltüte oder den Rennslicks usw) auf der Straße erscheint. Vielleicht ist die BE ja auch erst dann wirklich erloschen, wenn man im Straßenverkehr erwischt wird?Da fällt mir das Motto ein: Man sollte Regeln wenigsten kennen, bevor man sie bricht. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Seufz ...
Du hast Winterfelgen als Serienfelgen. Und Du hast Sommerfelgen in 20", die eintragungspflichtig sind. Musst Du jetzt jedes Frühjahr wieder ...? Nee, 'türlich nicht. Deiner Ansicht nach erlischt ja jedesmal die BE, wenn die BE-tötenden Teile ab- und wieder angebaut werden. Was (D)ein Irrtum ist. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Beitrag
#36
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Ja, das ist in etwas so, als wenn du als v-max sowohl 6 km/h als auch 50 km/h eintragen würdest. Merkst du deinen Fehler? Beide Felgen sind freigegeben.
Es bringt aber auch wenig, hier mit Felgen und sonstigen Teilen zu argumentieren, statt am Thema zu bleiben. Wobei ich denke, wir sind durch, siehe hk_do: Die Praxis hält sich nicht immer an den Buchstaben des Gesetzes. Solange es keine Rechtsprechung gibt ist alles gut. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#37
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Ja, das ist in etwas so, als wenn du als v-max sowohl 6 km/h als auch 50 km/h eintragen würdest. Was Quatsch ist. Nicht alles, was einen Gehfehler hat, taugt zu einem Vergleich. Eine Eintragungspflicht kommt in aller Regel daher, dass es nicht immer klar ist, ob ein Anbauteil problemlos an das jeweilige Fahrzeug passt, Stichworte "Toleranzen" und "Einhaltung von Auflagen". Du kommst mit Deinem Fahrzeug und einem Anbauteil, der Prüfer schaut sich das an und entscheidet, ob dieses Fahrzeug-Individuum mit diesem Anbauteil harmoniert oder nicht. Entscheidet er positiv, bedeutet das, dass an diesem Fahrzeug-Individuum (und NUR an diesem) das Anbauteil funktioniert, wenn es sach- und fachgerecht montiert ist. Baut der Fahrzeughalter das Teil ab und wieder an, muss im Zweifelsfall* geschaut werden, ob der Wiederanbau eben sach- und fachgerecht (und damit richtig) durchgeführt wurde. Wären die Zusammenhänge andere, dürfte ich jedes Frühjahr an Deinen Sommerfelgen Geld verdienen. Bei der Anbaubegutachtung der Drosselung passiert nichts anderes. Der Prüfingenieur stellt fest, dass dieses Fahrzeugindividuum mit dieser Drosselung des Herstellers XY vom Typ YZ, wenn sie richtig eingebaut ist, nur noch X km/h fährt. Baut man sie aus und wieder ein, ist das Fahrzeug unverändert ggü. der Anbaubegutachtung und fährt wieder nur die im Gutachten des Prüfingenieurs angegebenen x km/h. Fährt es jetzt schneller, ist der Wiedereinbau nicht sach- und fachgerecht. Das aber ist in jedem Fall Voraussetzung. * Hat die Zulassungsstelle Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustands eines Fahrzeugs (§5 Abs. 3 FZV), wird sie ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben über den sach- und fachgerechten Einbau und die entsprechende Funktion der Drosselung. Veranlassung dazu hat sie aber nicht, solange das Fahrzeug sich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs befindet. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92207 ![]() |
Oh man aus dem Thema hat sich ja eine riesige aber auch sehr interessante Diskussion entwickelt. Aber zumindest habe ich als Fazit erstmal rausgelesen, das wenn wir das Fahrzeug so bauen, das natürlich verkehrssicher ist und auch überprüfbar nur 6 KM/h fährt und wir damit nur mal ein kurzes Stück zur Schule fahren, nicht viel passieren dürfte. Und natürlich ich dann fahre, da nur ich den Führerschein Klasse 3 habe.
Und auf einem Testgelände kann dann die Drosselung auch rausgenommen werden. Aber zur Info noch alle fleißigen, die sich hier so rege beteiligt haben, wir sind auch wieder ein kleines Stück mit dem Projekt weiter gekommen: Autobau Projekt - Teil 3 |
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#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 851 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Der Beschreibung nach könnte es sich um ein Leichtkraftfahrzeug der Klasse L6e-BP handeln. § 3 Abs. 3 Nr. 1f FZV Das wäre dann zulassungsfrei und darf sogar bis 45 km/h fahren. Das Teil darf elektrisch angetrieben nicht mehr als 6 Kw Dauerleistung haben und nicht schwerer sein als 425 Kg ohne Akku und darf max. von drei Seiten frei zugänglich sein. WikiPedia zu L6e Um eine Betriebserlaubnis kommt man aber nicht herum. Für diese "bis 6 km/h darf ich alles" Geschichte hab ich keine aktuelle Grundlage gefunden. Nur altes Zeug von vor 2007 - da gab es den § 18 StVZO noch - Einzelabnahme nach § 21 StVZO (§ 13 EG-FGV trifft eher nicht zu) - Versicherungskennzeichen bzw. -Pflicht entfällt bis 20 km/h gem. § 2a Abs. 1 Nr. 1 PflVG - Führerschein mindestens AM nach § 6 Abs. 1 FEV Im Übrigen ein absolut cooles Projekt. Scheint ne klasse Schule zu sein. |
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#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10909 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Der Beschreibung nach könnte es sich um ein Leichtkraftfahrzeug der Klasse L6e-BP handeln. § 3 Abs. 3 Nr. 1f FZV Zitat ('FZV §3 Abs. 3 Nr. 1f') leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge einschließlich vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e, die nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1) typgenehmigt wurden, Zitat ('Richtlinie 2002/24/EG') Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge [...] Die Richtlinie gilt nicht für die Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen; L6e-BP sieht normalerweise so aus. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 851 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Die Richtlinie gilt nicht für die Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen Diese Richtlinie ist nicht mehr gültig. Da war noch die Rede von 350 kg und 4 Kw. Danach gab es schon als Zwischenschritt die EG VO 2007/46/EG (auch schon für Einzelfahrzeuge). Inzwischen aktuell ist die EU VO 2018/858, die auch nationale Einzelgenehmigungen erlaubt (Art. 44 ff.). Ich hab die 2018er nicht gelesen, ist aber aufgrund des Abgasbetruges von VW und Konsorten entstanden und soll weitgehend wortgleich mit der 2007er sein. Ich hätte allerdings den § 13 EG-FGV als deutsche Verordnung nicht als unzutreffend bezeichnen sollen, sondern auf den Abs. 1 verweisen sollen. "Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der StVZO erfüllt." Deswegen mein Hinweis auf § 21 StVZO. Ob sich der Verweis auf eine nicht mehr gültige EU VO negativ auswirkt weiß ich nicht. Es müsste ja formell auf die 2018er verwiesen/hingewiesen werden. Wie diese L6e Fahrzeuge normalerweise aussehen liegt ja bei den Entwicklern. Das Schulprojektauto sieht halt anders aus. Die Optik wird ja nicht vorgegeben. |
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#42
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Jetzt kommt aber alles durcheinander
![]() Für die Genehmigung von Leicht-Kfz. u.A. der Klasse L5e ist die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zuständig, nicht die jeweils für die Klassen M, N und O zuständigen Rechtsgrundlagen. Einzelgenehmigungen erfolgen dabei nach nationalem Recht, nicht nach der EU-VO. Allerdings sind auch bei einer Genehmigung auf Grundlage von §21 StVZO inzwischen im Wesentlichen die Vorschriften der entsprechenden EU-Regelwerke zur Grundlage zu machen und nicht mehr die der StVZO. Eine "bis 6 km/h darf ich alles"-Geschichte gibt es nicht! Fahrzeuge mit einer bbH von unter 6 km/h unterliegen nicht den Vorschriften der FZV (siehe §1), und damit nicht der Zulassung-, Kennzeichen- oder Betriebserlaubnispflicht. Trotzdem müssen sie alle einschlägigen Bestimmungen der StVZO einhalten. Und in vielen Fällen ist da Fahrzeug auch Fahrerlaubnispflichtig. |
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#43
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Das stammt aus der Zeit, als die StVZO in §1 erklärte, dass sie für [...] Fahrzeuge mit einer bbH > 6 km/h gelte und ist genau so wenig auszurotten wie andere, mittlerweile längst überholte Sachen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 18:53 |