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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 02.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92263 ![]() |
ich (als Teil einer Erbengemeinschaft) habe von meinem vor ca. 9 Jahren verstobenen Vater eine Jolle inklusive Straßentrailer geerbt. Mein Vater wiederum hatte die Jolle und den Trailer ca. 2010 von einem Freund geschenkt bekommen. Über diese Schenkung gibt es keinerlei schriftliche Dokumente o.ä. und dieser Freund ist auch schon vor über 10 Jahren verstorben. Der Trailer wurde nach 2011 nicht mehr benutz und stand auf einem privaten Grundstück. Bis 2011 war auch die (noch aufgeklebte) TÜV Plakette gültig. Jetzt möchte ich den Trailer gerne verschenken oder verkaufen, kann aber durch keinerlei Dokumente nachweisen, dass er an meinen Vater verschenkt wurde und ich als Erbe nun der Eigentümer bin. Ich habe zwei alte grüne Dokumente zum Trailer, beide im Format eine typischen Fahrzeugscheines. Zum einen die Zulassungsbescheinigung, zum anderen eine Betriebserlaubnis. In ersterer ist noch der damalige Freund meines Vaters eingetragen, in letzterer nur irgendwelche unbekannten Erstbesitzer (aus den 80er Jahren). in beiden Dokumenten ist zudem das Kennzeichen eingetragen, welches nochimmer am Trailer ist. Meine beiden Fragen sind: a) Reicht es aus, dass ich diese beiden Dokumente habe, um den Trailer weiterzuveräußern zu können? b) Kann der Trailer von einem zukünftigen Besitzer (oder auch von mir) mit diesen beiden Dokumenten neu angemeldet werden? Es gibt zwar keinen Nachweis, dass der Trailer mal offiziell abgemeldet wurde, aber da seit mindestens 10 Jahren niemand mehr Versicherungsgebühren o.ä. zahlt, gehe ich davon aus, dass er somit nicht mehr angemeldet ist. Beim TÜV hat man mich mit dieser Frage ans KBA verwiesen, dort an die regionale Zulassungsstelle, und die, naja, hat viel zu tun ![]() Vielen Dank für Eure Hilfe. Beste Grüße Peter |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ob ein zulassungs- oder kennzeichenpflichtiges Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (ugs.: abgemeldet) ist erkennt man in der Regel daran, ob die Zulassungsplakette(n) auf dem/den Kennzeichenschildern entwertet ist. Ist die im vorliegenden Fall noch intakt, würde ich erstmal davon ausgehen, dass der Anhänger nicht "abgemeldet" ist.
Da zulassungsfreie Anhänger weder steuer- noch versicherungspflichtig sind wären da auch keine regelmäßigen Zahlungen vorgeschrieben, deren Ausbleiben irgendwelche Aktionen hätten auslösen können. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass mit Fahrzeugschein und Betriebserlaubnis in der Hand ein Halterwechsel ohne weiteren Eigentumsnachweis möglich ist. Ganz genau wird das aber nur die für den möglichen Käufer zuständige Zulassungsstelle sagen können. Ob es für den potentiellen Käufer in Ordnung ist, ein Fahrzeug zu kaufen dessen Verkäufer nicht in den Papieren steht? Das ist eine andere Frage, die man nicht pauschal beantworten kann. Sicherlich wird es hilfreich sein, den Erbschein und eine Vollmacht der Miterben vorzeigen zu können, um die Geschichte wenigstens glaubhaft machen zu können. Wohlwissend, dass das auch keinerlei Beweis ist. P.S.: die abgelaufene HU ist im Fall des "angemeldeten" Anhängers eine OWi, für die der Halter u.A. einen Flenspunkt kassieren kann. Und Halter scheinst ja derzeit faktisch du zu sein... |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24649 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Vielleicht hilft der § 937 BGB weiter?
Zitat (1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung). (2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht. und § 944: Zitat Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten. Übersetzung legalese -> Deutsch: Wenn ihn Dein Vater und dann Du den Trailer seit über 10 Jahren besitzt, im Glauben, dass er Euch auch gehört, dann habt ihr auch das Eigentum daran erworben. Wie man das allerdings gegenüber der Zulassungsstelle erklärt? Keine Ahnung. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26832 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ggf. könntest Du den Trailer kurz auf Dich anmelden. Wofür Du aber eine HU brauchst. Ansonsten gib dem Beschenkten eine eidesstattliche Versicherung über das Eigentum mit, das wird reichen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 02.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92263 ![]() |
Hallo,
vielen Dank für die hilfreichen Antworten! ...,ob die Zulassungsplakette(n) auf dem/den Kennzeichenschildern entwertet ist. Ist die im vorliegenden Fall noch intakt, würde ich erstmal davon ausgehen, dass der Anhänger nicht "abgemeldet" ist... ...P.S.: die abgelaufene HU ist im Fall des "angemeldeten" Anhängers eine OWi, für die der Halter u.A. einen Flenspunkt kassieren kann. Und Halter scheinst ja derzeit faktisch du zu sein... Ja, die Plakette ist intakt. Ob der Trailer also noch offiziel angemeldet ist, kann mir wahrscheinlich nur die regionale Zulassungsstelle mitteilen? Dann laufe ich natürlich "Gefahr", dass ich für die OWI herangezogen werde?! Ggf. könntest Du den Trailer kurz auf Dich anmelden. Wofür Du aber eine HU brauchst. Ansonsten gib dem Beschenkten eine eidesstattliche Versicherung über das Eigentum mit, das wird reichen. Die Idee hatte ich auch. Vorteil wäre, ich kann eventuell offenen Fragen zum Eigentum selber erklären und für den späteren Besitzer wäre alles geregelt, da er dann vom eingetragenen Halter erwirbt. Allerdings wird es warscheinlich nicht ganz einfach werden, die HU ohne vorherige finazielle Aufwendungen erfolgreich durchzuführen. Daher wollte ich disen Schritt eigentlich dem beschenken Überlassen. Beste Grüße Peter |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 18:53 |