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> MPU Aufforderung "Cannabismissbrauch"
Sniz
Beitrag 09.01.2025, 12:30
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe hier nun schon einige Zeit als stiller Mitleser einzelne Themen verfolgt und möchte mich an dieser Stelle schon mal für den wertvollen Input der hier im Forum vorhandenen Experten bedanken.

Ich habe im April (nach der Legalisierung) diesen Jahres aufgrund privater Umstände eine ziemlich dämliche Entscheidung getroffen. Ich bin - nach dem ich gekifft habe - ins Auto gestiegen und dann in eine Verkehrskontrolle geraten, welche damit endete, dass ich auf der Wache eine positive Blutprobe abgegeben habe. Ich war vorher nie auffällig und bin sozusagen ein Ersttäter, was die Auffälligkeit im Bezug auf THC im Straßenverkehr angeht. War auch vorher nie in anderen Kontexten auffällig, abgesehen vom ein oder anderen Blitzer.

Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass eigentlich auf die Anordnung einer MPU nach Anpassung des §13 FeV verzichtet wird. Nun habe ich im September einen Bescheid der Führerscheinstelle bekommen, welcher genau diese nach § 13a Nr. 2 a Alt. 2 FeV Ziffer 9.2.1. der Anlage 4 anordnet. Die Begründung zur Anordnung findet sich hier darin, dass man annimmt, dass ein Cannabismissbrauch vorliegt. Meine Blutwerte lagen bei 13 ng/ml THC und 63 ng/ml THC-COOH.

Das Gutachten soll sich laut Ausführungen der Führerscheinstelle mit folgender Fragestellung beschäftigen:

Liegt bei Herrn XY ein Missbrauch von Cannabis vor? Ist zudem zu erwarten, dass Herr XY (auch) zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einwirkung von Cannabis führen wird und oder liegt als Folge des Cannabiskonsum oder deren Nachwirkung Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kraftfahrzeuges der Klassen xyz in Frage stellen?

Mir stellt sich nun zum einen die Frage, ob der Ablauf einer MPU und die dazugehörigen Parameter sich mit dem Vorwurf des Missbrauches (welcher wohl aktuell zu den wenigen Gründen gehört, warum eine MPU bei Ersttätern angeordnet werden kann) von einer MPU wie sie noch vor der Legalisierung und Änderung der Gesetze stattgefunden hat unterscheiden? Vor der Legalisierung ging es ja meist bei einer Anordnung der MPU um den Vorwurf der "Abhängigkeit". Ist dem so, wäre ja auch eine völlig andere Vorbereitung auf eine MPU notwendig. Werden auch bei dieser Fragestellung Abstinenznachweise gefordert? Gibt es hierzu bereits Erfahrungswerte oder Tipps was den Ablauf der MPU mit diesem Vorwurf angeht?

Wie ich in einem Kommentar von einem Anwalt hier gelesen haben:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-...ter-234141.html
scheint der Vorwurf des Missbrauchs durch die Führerscheinstellen nun die entsprechende Lücke, um als Ersttäter von einer MPU verschont zu bleiben, zu schließen. Ist dem tatsächlich so, oder "probiert man hier aktuelle etwas herum"?

Ist vielleicht sogar dennoch ein Weg offen, die MPU entsprechend als nicht rechtmäßig anzufechten bzw. den daraus resultierenden Führerscheinentzug? Wie seht ihr hier die Chancen auf Erfolg?

Einen Anwalt hierzu habe ich bereits konsultiert. Dieser meint, dass man zum einen gegen den Führerscheinentzug klagen könnte und zum anderen nach Entzug auch einfach ganz frech mit Verweis auf die Legalisierung und Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung die Führerscheinneubeantragung anfragen könnte. Wobei es wohlgemerkt nach meiner Auffälligkeit keine Änderung mehr gab abgesehen von der Anpassung des Grenzwertes, über welche ich aber ohnehin drüber hinaus bin. Auch hier die Frage nach Chancen auf Erfolg?

Außerdem hab ich hier bereits gelesen, dass ein Trennverstoß und damit ein Missbrauch nur bei "Zusatztatsachen" vorliegen kann. Wie definieren sich solche Zusatztatsachen? Ist es eine Zusatztatsache, wenn im Polizeibericht vermerkt ist, dass ich während der Kontrolle gesagt habe, dass ich mich aufgrund einer Trennung in einer schwierigen Phase befinden würde?

Vielen Dank schon einmal dafür, dass ihr euch die Zeit nehmt!

Liebe Grüße
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John Dalton
Beitrag 09.01.2025, 12:57
Beitrag #2


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Ich kann zu den rechtlichen Fragen nicht sooo viel sagen, aber eine MPU wurde auch vor der Legalisierung durchaus schon wegen Missbrauch angeordnet. War bei mir so. Wenn ich alles richtig verstehe, sieht es nun so aus: Konsummuster werden bzw. wurden in vier Kategorien unterteilt - D1 Abhängigkeit D2 Missbrauch D3 gelegentlicher Konsum ohne Trennungsvermögen (bei Cannabis), sprich Drogengefährdung D4 gelegentlicher Konsum mit Trennungsvermögen (überhaupt nur bei Cannabis möglich). Mit der neuen Gesetzgebung sollten nun die beiden milderen Stufen D3 und D4 bei Cannabis als "MPU-Grund" weggefallen sein. D1 und D2 existieren weiterhin. Ich glaube auch nicht, dass sich da inhaltlich bei der MPU jetzt viel geändert hat.

Warum du jetzt die Anordnung erhalten hast, erschließt sich mir aber auch nicht richtig. Um welchen Landkreis oder Bundesland handelt es sich? Da wird regional wohl recht unterschiedlich vorgegangen. Vielleicht liegt es an dem doch vergleichsweise hohen aktiven Wert, möglicherweise kombiniert mit nicht feststellbaren Ausfallerscheinungen? Das könnte man als Zusatztatsache werten. Zusatztatsachen können alles mögliche sein.

Edit: D3 nur weggefallen bei Ersttätern. Ich weiß, ich vermische hier Konsummustereinstufungen nach BuK mit Anordnungsgründen. Aber in etwa so müsste es sein.
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Sniz
Beitrag 09.01.2025, 13:02
Beitrag #3


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Danke erst einmal für die schnelle Rückmeldung und entsprechende Auflistung, die mir in der Form noch nicht bekannt war.
In dem Schreiben wird auch damit argumentiert, dass die Werte auf ein fehlendes Trennvermögen hinweisen. Fehlende Ausfallerscheinungen wurden mir ebenfalls von Polizei und Amtsarzt attestiert. Wir reden hier über NRW, Kölner Raum.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.01.2025, 15:57
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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John Dalton
Beitrag 09.01.2025, 13:03
Beitrag #4


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Ach. Hallo Nachbar smile.gif
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auchdasnoch
Beitrag 09.01.2025, 14:53
Beitrag #5


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Zitat (Sniz @ 09.01.2025, 12:30) *
Vor der Legalisierung ging es ja meist bei einer Anordnung der MPU um den Vorwurf der "Abhängigkeit"
Nö, da ging es (vereinfacht ausgeführt) um mangelndes Trennungsvermögen bei midestens gelegentlichem Konsum. Letzterer ist fast immer unterstellt worden.


Zitat (Sniz @ 09.01.2025, 12:30) *
Ist vielleicht sogar dennoch ein Weg offen, die MPU entsprechend als nicht rechtmäßig anzufechten bzw. den daraus resultierenden Führerscheinentzug? Wie seht ihr hier die Chancen auf Erfolg?
Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis sind Rechtsmittel möglich. Da die Rechtslage noch recht neu ist, gibt es noch nicht viele Erfahrungswerte und Urteile, weswegen ich keiine Quote für die Erfolgsaussichten benannen kann und will.



Zitat (Sniz @ 09.01.2025, 12:30) *
Einen Anwalt hierzu habe ich bereits konsultiert. Dieser meint, dass man zum einen gegen den Führerscheinentzug klagen könnte
Ja, kann man. Erfolgsaussichten ungewiss.

Zitat (Sniz @ 09.01.2025, 12:30) *
und zum anderen nach Entzug auch einfach ganz frech mit Verweis auf die Legalisierung und Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung die Führerscheinneubeantragung anfragen könnte.
Was verspricht sich der Anwalt davon? Wenn die FEB jetzt eine MPU verlangt, dann wird sie das auch vor Neuerteilung tun. Wobei wohl davon auszugehen ist, dass die FEB die neue Rechtslage kennt, und man sie nicht darauf hinweisen muss. Will man das aber machen, dann könnte man auch vor Entziehung der Fahrerlaubnis darauf verweisen. Daher ist mir nicht klar, welche Logik der Anwalt mit dieser Auskunft verfolgt. Welches sind denn seine Fachgebiete?




Zitat (John Dalton @ 09.01.2025, 12:57) *
Warum du jetzt die Anordnung erhalten hast, erschließt sich mir aber auch nicht richtig.
Reine Spekulation, aber unzutreffend, da in NRW wohnhaft: Vielleicht ist Sniz in Bayern wohnhaft. Die dortige Landesregierung hatte ja angekündigt es den Kiffern schwer zu machen.

Zitat:
Zitat
Ministerpräsident Markus Söder will Cannabis-Konsumenten das Leben schwer machen: Bayern werde das vom Bundestag beschlossene Gesetz "extremst restriktiv" anwenden. Wer mit Cannabis glücklich werden wolle, sei außerhalb Bayerns besser aufgehoben.


Quelle: Bayerischer Rundfunk


Aber NRW ist ja auch nicht unbedingt ein Kiffern gegenüber sehr liberales Land.
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gruenerTeich
Beitrag 09.01.2025, 15:03
Beitrag #6


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Die Rechtslage ist obergerichtlich noch nicht geklärt.
Die mir bekannten Entscheidungen tendieren dazu, einen erstmaligen Verstoß allein nicht genügen zu lassen, um fortbestehendes Trennungsvermögen annehmen zu lassen. Als Ausnahme davon ist eine hohe Gewöhnung zu nennen, da hier die Gefahr besteht, dass man sich seiner Rauschwirkung und den damit verbundenen Einschränkungen nicht mehr bewusst wird und so die Gefahr besteht, sich erneut unter nicht unerheblichen Cannabiseinfluss hinters Steuer zu setzen. Dagegen sprechen aber die festgestellten Ausfallerscheinungen.
Allerdings ist hier aufgrund des Zeitablaufes es noch zu keiner gefestigten Rechtssprechung gekommen, sodass die Rechtslage als offen zu bezeichnen ist.


Das VG hätte dann im Eilverfahren eine Folgenabwägung vorzunehmen. Die kann z.B. zu den Gunsten des Betroffenen ausfallen, wenn dieser nachvollziehbar vorgibt, derzeit abstinent zu leben.

Hast du denn eine Rechtsschutz? Es könnte finanziell empfehlenswerter sein, erstmal die MPU zu versuchen.
Den Hinweis des Anwalts auf die Neuerteilungsmöglichkeiten sind für mich nicht nachvollziehbar. Es gilt jeweils das Recht der letzten Behördenentscheidung und das ist derzeit bei Entzug und Neuerteilung identisch.
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Sniz
Beitrag 09.01.2025, 15:56
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (auchdasnoch @ 09.01.2025, 14:53) *
Was verspricht sich der Anwalt davon? [...] Welches sind denn seine Fachgebiete?

Strafrecht mit sehr viel Erfahrung im Verkehrsrecht. Grundsätzlich hat er auch schon vorab diverse Schreiben mit der FEB ausgetauscht und auch entsprechend gut aus meiner Sicht heraus argumentiert und - nicht nur - aber auch auf die Gesetzesänderung hingewiesen. Letztendlich endete das ganze damit, dass die Abteilungsleitung hinzugezogen wurde und in meinem Fall auf weiterhin eine MPU als geboten ansah.

Zitat (gruenerTeich @ 09.01.2025, 15:03) *
Die Rechtslage ist obergerichtlich noch nicht geklärt. [...] Als Ausnahme davon ist eine hohe Gewöhnung zu nennen, da hier die Gefahr besteht, dass man sich seiner Rauschwirkung und den damit verbundenen Einschränkungen nicht mehr bewusst wird und so die Gefahr besteht, sich erneut unter nicht unerheblichen Cannabiseinfluss hinters Steuer zu setzen. Dagegen sprechen aber die festgestellten Ausfallerscheinungen.

Naja, es wurden ja keine Ausfallenerscheinungen attestiert.

Zitat (gruenerTeich @ 09.01.2025, 15:03) *
Das VG hätte dann im Eilverfahren eine Folgenabwägung vorzunehmen. Die kann z.B. zu den Gunsten des Betroffenen ausfallen, wenn dieser nachvollziehbar vorgibt, derzeit abstinent zu leben.

Ich hab hierzu auch bereits einen freiwilligen einmaligen Abstinenznachweis vollzogen und diesen aus der FEB zur Verfügung gestellt. Weiß nicht ob das schon nachvollziehbar genug wäre. Parallel ein Abstinenzprogramm anzufangen, wäre jetzt nicht wirklich ein Problem. Guter Hinweis also! Danke! Gibt es Erfahrungswerte wie lange sich das ganze Verfahren dann hinzieht, bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommt? Ein Hauptverfahren dazu würde ja wohl oder übel noch stattfinden.

Zitat (gruenerTeich @ 09.01.2025, 15:03) *
Hast du denn eine Rechtsschutz? Es könnte finanziell empfehlenswerter sein, erstmal die MPU zu versuchen.

Nein, aber mein Anwalt wäre bereit mir nur die Verfahrenskosten ins Rechnung zu stellen. Erstinstanzlich sollte sich das ja im Rahmen halten. Da hab ich etwas Glück. Mir geht's auch sehr vielmehr um den zeitlichen Aspekt, also die Dauer des Führerscheinverlustes. Bei dem Gedanken daran wird mir wirklich völlig anders.

Zitat (gruenerTeich @ 09.01.2025, 15:03) *
Den Hinweis des Anwalts auf die Neuerteilungsmöglichkeiten sind für mich nicht nachvollziehbar. Es gilt jeweils das Recht der letzten Behördenentscheidung und das ist derzeit bei Entzug und Neuerteilung identisch.

Also zum einen ist das wohl der Tipp einer anderen FEB aus einem anderen Bezirk, die solche Geschichten wesentlich liberaler handhaben. Und zum anderen wurden ja nach der Gesetzesänderung ebenfalls Entscheidungen revidiert und Führerscheine trotz MPU Auflage wieder erteilt, wo der Sachverhalt sich ähnlich darstellt wie bei mir. Aber eben weil ich genauso denke wie du, hab ich mich gefragt ob sowas überhaupt erfolgsversprechend wäre, ohne dass es nochmal zu einer signifikanten Änderung im Gesetz oder der FeV gekommen ist.

Danke erneut an dieser Stelle für eure Meinungen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.01.2025, 16:00
Bearbeitungsgrund: Zitate auf das Wesentliche reduziert
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gruenerTeich
Beitrag 09.01.2025, 16:04
Beitrag #8


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Prozesskosten wären bei Revision bis zum Bundesverwaltungsgericht 9308 Euro, wenn sich die Behörde auch anwaltlich vertreten lässt.
Sonst 3688 Euro weniger.

Dazu noch die Kosten des Eilverfahrens bei Beschwerde zum OVG, 3728 davon 1447 für den Behördenanwalt.

Zeitraum Eilverfahren vielleicht sechs Monate bis OVG, Hauptsacheverfahren mindestens fünf Jahre würde ich mal so grob schätzen
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corneliusrufus
Beitrag 09.01.2025, 21:38
Beitrag #9


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Du wirst zwei Dinge für dich klären müssen. Einmal die Konsumfrage. Denn mit derartigem Konsum würde auch jede neue FE bald hinfällig werden. Ist das entscheiden und zwar zur Seite ohne Cannabis dafür mit FE könntest du überlegen, wie viel Zeit ohne FE du dir zumuten möchtest. Bei eher weniger Zeit dann absolviere eine MPU, gleichgültig ob die Entscheidung der FEB nicht rechtmäßig sein könnte. Wenn der Anwalt sich einen Namen machen können soll, du indirekt etwas mit, dann gehe ins Rechtsverfahren durch die Instanzen.

Allenfalls kannst du dir überlegen, einen Vortest zu starten. Das Eilverfahren vor den VG, ggfs. noch OVG mit einer Beschwerde gegen eine mögliche abschlägige vorläufige Entscheidung des VG. Verlierst du dort, sind es die ca. 5 Jahre ohne FE. Gewinnst du, behältst du deine FE und kannst ruhig abwarten, was die FEB tut. Wenn die FEB dann fortsetzen wollte, hast du 5 Jahre, Abstinenznachweise zu sammeln und dich auf die MPU vorzubereiten. Nach dieser zeit ist diese jedenfalls deutlich leichter als nach 12 Monaten.

Zwischen Skylla und Charybdis passiert kein Schiff ohne Verletzte.

Was mich noch interessiert, hast du irgendwelche Konsumangaben getätigt? Wenn ja welche?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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auchdasnoch
Beitrag 10.01.2025, 08:39
Beitrag #10


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Zitat (Sniz @ 09.01.2025, 15:56) *
Zitat (auchdasnoch @ 09.01.2025, 14:53) *
Was verspricht sich der Anwalt davon? [...] Welches sind denn seine Fachgebiete?

Strafrecht mit sehr viel Erfahrung im Verkehrsrecht.
Mit Strafrecht hat Dein Fall nichts zu tun. Kenntnisse im Verkehrsrecht sind sicherlich nicht verkehrt. Aber eigentlich befinden wir uns hier im Verwaltungsrecht. Da frage ich mich schon, ob das der richtige Anwalt für Dich ist. Zumal seine bisherigen Versuche ja auch nicht gerade von Erfolg gekrönt worden sind. Und nicht nur für mich ist unerklärlich, warum der Anwalt nach Entziehung der Fahrerlaubnis auf die neue Rechtslage hinweisen möchte, weil
Zitat (gruenerTeich @ 09.01.2025, 15:03) *
Den Hinweis des Anwalts auf die Neuerteilungsmöglichkeiten sind für mich nicht nachvollziehbar. Es gilt jeweils das Recht der letzten Behördenentscheidung und das ist derzeit bei Entzug und Neuerteilung identisch.




Zitat (Sniz @ 09.01.2025, 15:56) *
Letztendlich endete das ganze damit, dass die Abteilungsleitung hinzugezogen wurde und in meinem Fall auf weiterhin eine MPU als geboten ansah.
Das muss und wird die Abteilungsleitung doch dann aber auch begründet haben. Irgendwie fehlt mir da was in Deiner Sachverhaltsschilderung.






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Biturbo
Beitrag 10.01.2025, 10:07
Beitrag #11


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Spricht der Passivwert nicht eindeutig gegen Missbrauch?

Es ist gruselig, wie einige (wenige) FEB nach Lücken suchen, um das alte Ersatzstrafrecht künstlich am Leben zu erhalten, obwohl es vom Gesetzgeber anders gewollt ist. Aus meiner Sicht gehört dem endlich ein Riegel vorgeschoben.

Der DHV sucht nach solchen Fällen wie Deinem um die gerichtlich klären zu lassen und leistet dafür Unterstützung (finanziell und durch Rechtsbeistand). Vielleicht meldest Du Dich mal bei denen und schilderst dort Deinen Fall?!

Ich habe zum Glück schon lange eine Rechtsschutz und sollte es mich mal treffen, werde ich alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen. Ich trenne immer und ausnahmslos, mit mind. 2 Tagen Abstinenz, konsumiere selten mehr als 2 mal die Woche und habe nicht vor mir das untersagen zu lassen. Dafür trinke ich kaum Alkohol.
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Sniz
Beitrag 10.01.2025, 11:54
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (corneliusrufus @ 09.01.2025, 21:38) *
Du wirst zwei Dinge für dich klären müssen. Einmal die Konsumfrage. Denn mit derartigem Konsum würde auch jede neue FE bald hinfällig werden. Ist das entscheiden und zwar zur Seite ohne Cannabis dafür mit FE könntest du überlegen, wie viel Zeit ohne FE du dir zumuten möchtest. Bei eher weniger Zeit dann absolviere eine MPU
So wenig Zeit wie möglich. Konsumeinschränkung bzw. -abbruch ist für mich kein Problem und auch bereits geschehen. Grundsätzlich hätte ich die Sache gerne ohne MPU schnellstmöglich auf gutem Wege geklärt, ohne die FE zu verlieren. Die ganze Sache macht mir vom Kopf her schon zu schaffen, weil ständig dieses Verfahren/der Verwaltungsakt im Hintergrund präsent ist.

Zitat (corneliusrufus @ 09.01.2025, 21:38) *
Allenfalls kannst du dir überlegen, einen Vortest zu starten. Das Eilverfahren vor den VG, ggfs. noch OVG mit einer Beschwerde gegen eine mögliche abschlägige vorläufige Entscheidung des VG. Verlierst du dort, sind es die ca. 5 Jahre ohne FE. Gewinnst du, behältst du deine FE und kannst ruhig abwarten, was die FEB tut. Wenn die FEB dann fortsetzen wollte, hast du 5 Jahre, Abstinenznachweise zu sammeln und dich auf die MPU vorzubereiten. Nach dieser zeit ist diese jedenfalls deutlich leichter als nach 12 Monaten.
Ich glaub das ganze auf 5 Jahre hinausziehen ist für mich keine Option. Für mich wäre vermutlich die Entscheidung im Eilverfahren schon richtungsweisend. Ist denn davon auszugehen, dass sowas nach erstinstanzlicher Entscheidung von den FEB's weitergeführt wird? Oder beugt man sich dann entsprechend? Letztlich ist ja auch überhaupt nicht klar, wie es nach den Neuwahlen mit der Teillegalisierung weiter geht. In ein paar Monaten kann die aktuelle Rechtsprechung ja im Zweifel auch schon wieder obsolet sein.

Zitat (corneliusrufus @ 09.01.2025, 21:38) *
Was mich noch interessiert, hast du irgendwelche Konsumangaben getätigt? Wenn ja welche?
Nein, keine. Ich hab lediglich im Gespräch mit den Beamten angegeben, dass ich vor Fahrtantritt am selbigen Abend einen Joint geraucht habe.

Zitat (auchdasnoch @ 10.01.2025, 08:39) *
Zitat (Sniz @ 09.01.2025, 15:56) *
Letztendlich endete das ganze damit, dass die Abteilungsleitung hinzugezogen wurde und in meinem Fall auf weiterhin eine MPU als geboten ansah.
Das muss und wird die Abteilungsleitung doch dann aber auch begründet haben. Irgendwie fehlt mir da was in Deiner Sachverhaltsschilderung.
Nein tatsächlich nicht. Hier wurde nur mitgeteilt, dass dies trotz diverser Argumente weiterhin für Geboten gehalten wird. Begründet wurde die MPU grundsätzlich mit fehlender Trennung, fehlenden Ausfallerscheinungen und der Angabe, dass ich mich aufgrund privater Umstände nach dem Konsum dazu entschieden habe ins Auto zu steigen. Somit würde die Annahme des Missbrauchs vorliegen.

Zitat (Biturbo @ 10.01.2025, 10:07) *
Spricht der Passivwert nicht eindeutig gegen Missbrauch?
Das geht auch aus meiner Recherche hervor und wurde auch entsprechend aus unserer Sicht in den Schreiben begründet und dargelegt.

Zitat (Biturbo @ 10.01.2025, 10:07) *
Es ist gruselig, wie einige (wenige) FEB nach Lücken suchen, um das alte Ersatzstrafrecht künstlich am Leben zu erhalten, obwohl es vom Gesetzgeber anders gewollt ist. Aus meiner Sicht gehört dem endlich ein Riegel vorgeschoben.
Ich tue mir auch schwer damit zu akzeptieren, dass man hier trotz Gesetze der Auslegung Einzelner "ausgeliefert" ist, ohne dass man bereit ist eine Rechtstreit vom Zaun zu brechen, welcher Zeit und vor allem Ressourcen verschlingt, wie von gruenerTeich ausgeführt. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber natürlich durch fehlende klare Definitionen Spielraum gelassen.

Zitat (Biturbo @ 10.01.2025, 10:07) *
Der DHV sucht nach solchen Fällen wie Deinem um die gerichtlich klären zu lassen und leistet dafür Unterstützung (finanziell und durch Rechtsbeistand). Vielleicht meldest Du Dich mal bei denen und schilderst dort Deinen Fall?!
Danke für den Tipp, ich informiere mich mal. Aber auch hier sind wir natürlich im Zweifel bei einer Sache, die in eine Grundsatzentscheidung mündet und sich somit über Jahre hinzieht. Und hier ist noch nicht mal berücksichtig, was im März nach den Wahlen mit der Teillegalisierung passiert oder eben nicht passiert.
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auchdasnoch
Beitrag 10.01.2025, 12:14
Beitrag #13


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Zitat (Sniz @ 10.01.2025, 11:54) *
Begründet wurde die MPU grundsätzlich mit fehlender Trennung, fehlenden Ausfallerscheinungen und der Angabe, dass ich mich aufgrund privater Umstände nach dem Konsum dazu entschieden habe ins Auto zu steigen. Somit würde die Annahme des Missbrauchs vorliegen.
Das dürfte der Knackpunkt sein.

Das BVerwG hat in Bezug auf Alkohol entschieden, dass bereits ab 1,1‰ auf Missbrauch geschlossen werden darf, wenn keine oder nur geringe Ausfallerscheinungen festgestellt worden sind. Hier ist die FEB wohl der Meinung, dass 13 ng/ml aktives THC ohne Ausfallerscheinungen auf eine hinreichende Gewöhnung und somit Missbrauch hindeuten. Eine (höchstrichterliche) Entscheidung oder Rechtsprechung gibt es dazu (noch) nicht. Die Rechtslage ist ja auch noch recht neu. Und bis es da zu einer Entscheidung des BVerwG kommt (wenn überhaupt), kann noch sehr lange dauern.
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Richard Rorty
Beitrag 10.01.2025, 15:33
Beitrag #14


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Zitat (gruenerTeich @ 09.01.2025, 16:03) *
Hast du denn eine Rechtsschutz? Es könnte finanziell empfehlenswerter sein, erstmal die MPU zu versuchen.


Dabei sollte man aber auch bedenken, dass bei einer MPU die Gefahr besteht in D2 eingeordnet zu werden, wobei dann die Folge wäre, dass jeglicher Konsum auch außerhalb des Straßenverkehrs in der Zukunft, sofern er der FEB bekannt würde, zu einem Führerscheinverlust führen könnte, gerade bei der wohl restriktiven Verwaltungspraxis fraglicher FEB. Je nach finanziellen Mitteln würde ich es daher auf einen Prozess ankommen lassen und darauf setzen, dass die FEB bzw. das Rechtsamt keinen Präzedenzfall schaffen wollen und der Maxime "keinen unnötigen Stress" folgen.


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corneliusrufus
Beitrag 10.01.2025, 23:01
Beitrag #15


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Wenn der erfolgte Konsumabbruch in einen dauerhaften Konsumverzicht übergeht, wäre eine Einstufung in D2 doch egal. Entsprechende lange AN und die MPU wird bestanden, eine FE kehrt zurück ins Kartenfach. Wobei die bisherigen Konsumangaben auch einen (sehr unvernünftigen) Joint kurz vor Fahrantritt ermöglichen. An der Dosis allein kann Missbrauch nicht abgeleitet werden. An fehlenden Ausfallerscheinungen durchaus. Wobei, ein Anwalt könnte argumentieren, es lagen welche vor, die nur nicht gemessen wurden. Reaktionsgeschwindigkeit, Sichtfeld. (Weshalb ich den jetzigen Grenzwert bereits als zu hoch ansehe.)

@Sniz, einer FEB ist es ziemlich unempfindlich mindestens zunächst den Weg in die zweite Instanz zu gehen, falls die erste verloren wird. Denn sie kann jederzeit noch im Laufe des Verfahrens dieses beenden. D. h. sie riskiert kaum, dass ein für sie negatives oberinstanzliches Grundsatzurteil ausgesprochen werden muss/wird. Auch kann das OVG den günstigen einstweiligen Rechtsschutz eines VG wieder aufheben. Sprich, die Chance dass Betroffene während einer gerichtlichen Auseinandersetzung länger laufen ist ausgesprochen hoch. Und um diese Konstellation, die zugleich ein Machtmittel darstellt, wissen die FEB.

Also, entweder nur relative kurze Zeit zu Fuß mit MPU oder wahrscheinlich längere Zeit zu Fuß mit offener Klärung nach Jahren. Beide Wege gleichzeitig gehen nicht. Vielleicht könnte da noch ein feststellungsinteresse bestehen, du dadurch nachträglich (also nach MPU) Klagen dürfen, doch dann wäre das nach der MPU im Grunde für dich irrelevant.

Nochmals, der einzige mögliche Weg "dazwischen" wäre, jetzt die kommende MPU abzulehnen, die FE wird entzogen und du rufst den einstweiligen Rechtsschutz an. Wartest, was VG/OVG dazu entscheiden. Ist es negativ für dich, so ist die FE Geschichte; eine neue gibt es nach einer erfolgreichen MPU. Oder der einstweilige Rechtsschutz wird gewährt, die FE bleibt dir zumindest vorläufig erhalten. Zumindest solange, wie das Gerichtsverfahren läuft und es nicht mit für dich negativem Urteil abgeschlossen wird. Mit so einem Weg hast du für die nächsten Jahre eine Baustelle.

Ich verstehe deinen Wunsch, doch der wird nicht realisierbar sein in meiner Erwartung. Aus der Praxis: Deshalb treten die meisten, die allermeisten in gleicher Lage zur MPU an. Weil alles anderes nur weitere Nerven und Geld kostet. Ein sich wehren nutzt nur, wenn mit relativ viel Einsatz eine FE freie Zeit um wenige Wochen verkürzt werden soll. Der einzige Aspekt, aus dem sich gegebenenfalls Zucker ziehen lässt, ist die Überlegung und zunächst oberflächige Prüfung, ob die fehlenden Ausfallerscheinungen und/oder Werte eine sonstige Tatsache an sich darstellen, die trotz Erstauffälligkeit nun in eine MPU münden sollen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Sniz
Beitrag 21.01.2025, 10:58
Beitrag #16


Neuling


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Danke nochmals für eure Ausführungen.

Mir wurde die FE jetzt entzogen. Ich bereite mich nun auf die MPU vor, lege aber dennoch gleichzeitig Rechtsmittel gegen den FE-Entzug ein, die man ja unter Umständen auch wieder zurückziehen kann, wie mir erklärt wurde.

Ich habe mich so gut es geht versucht zu informieren aber erhalte nirgendwo eine Info, wer festlegt, wie lange ich bei einer MPU Abstinenz nachweisen muss. Kann hier jemand was dazu sagen? Mal wird über 6 Monate gesprochen, mal liest man ein Jahr. Kann doch eigentlich nicht im "Sinne des Erfinders" sein, dass man quasi erst bei der MPU selbst gesagt oder aufgezeigt bekommt, dass bzw. ob 6 Monate Nachweis ausreichend sind oder doch eher ein Jahr gefordert wird? =/

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MsTaxi
Beitrag 21.01.2025, 11:34
Beitrag #17


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Zitat (Sniz @ 21.01.2025, 10:58) *
Kann doch eigentlich nicht im "Sinne des Erfinders" sein, dass man quasi erst bei der MPU selbst gesagt oder aufgezeigt bekommt, dass bzw. ob 6 Monate Nachweis ausreichend sind oder doch eher ein Jahr gefordert wird? =/

Ist aber gelebte Praxis. Hintergrund dabei ist der Gedanke, dass du im Rahmen deiner Aufarbeitung selbst herausgefunden haben sollst, ob 6 Monate AN ausreichen oder du halt doch 12 Monate brauchst.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Kai R.
Beitrag 21.01.2025, 11:36
Beitrag #18


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Mit Mißbrauch und Deinen hohen Werten ohne Ausfallerscheinungen würde ich zu 12 Monaten Nachweis raten.


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Grüße

Kai

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