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> Rechtsabbieger VS Linksabbieger im Gegenverkehr
azrael
Beitrag 09.01.2025, 16:34
Beitrag #1


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Hallo Forum.
Die benachbarte Kreuzung wurde hier schon thematisiert, ich frage wegen folgender Kreuzung:
https://www.google.com/maps/@51.2537845,7.1...SoASAFQAw%3D%3D

Konkret geht es um die Rechtsabbieger aus der Sophienstraße von Norden:
https://www.google.com/maps/@51.2539613,7.1...SoASAFQAw%3D%3D

Und die Linksabbieger aus der Alsenstraße von Süden:
https://www.google.com/maps/@51.2533826,7.1...SoASAFQAw%3D%3D

Wenn die sich auf der Bundesalle Richtung Westen begegnen, wer hat Vorfahrt/Vorrang?
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reckoner
Beitrag 09.01.2025, 17:56
Beitrag #2


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Hallo,

wir haben dort nur Vollscheiben, also hat der Rechtsabbieger aus der Sophienstraße Vorfahrt.

Ich hätte da geführte Spuren markiert ...

Stefan
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azrael
Beitrag 10.01.2025, 12:45
Beitrag #3


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Nur zur Sicherheit, die Rechtsabbieger aus der Sophienstraße haben keine Ampel sondern "nur" VZ 205 mit gelbem Blinklicht.
Immer noch Vorfahrt für die Rechtsabbieger?
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Schwachzocker
Beitrag 10.01.2025, 13:21
Beitrag #4


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Vorrang für Rechtsabbieger (§ 9 StVO)!
Welche Zweifel hast Du denn?
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helmet lampshade
Beitrag 10.01.2025, 15:11
Beitrag #5


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Es ist eigentlich fast ein klassischer freilaufender Rechtsabbieger mit VZ205, der ist im Normalfall (z,b. hier) wartepflichtig gegenüber Linksabbiegern, da diese im Normalfall schon an der Einmündung des Linksabbiegers auf die weiterführende Fahrbahn eingebogen sind. Hier ist aber der Freilauf zu kurz, um den Linksabbiegern schon geometriebedingt den Vorrang zu geben. Insofern eine heikle Konstruktion. Einen zweifellosen Vorrang der Rechtsabbieger kann ich nicht erkennen, da unklar ist gegenüber wem diese durch VZ205 nachrangig sind , im oben angegebenen Normalfall nämlich auch den Linksabbiegern. Möglicherweise schlägt diese Nachrangsituation unter einem Abstand des Rechtsabbiegers von xy,00 m ins Gegenteil um
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Schwachzocker
Beitrag 10.01.2025, 17:40
Beitrag #6


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Zitat (helmet lampshade @ 10.01.2025, 15:11) *
Es ist eigentlich fast ein klassischer freilaufender Rechtsabbieger mit VZ205, der ist im Normalfall (z,b. hier) wartepflichtig gegenüber Linksabbiegern...

Das sehe ich aber deutlich anders:
An der von Dir verlinkten Örtlichkeit gilt die durch das Vz 205 ausgelöste Wartepflicht gegenüber dem bevorrechtigten Verkehr auf der querverlaufenden "Hauptstraße". Wo dieser bevorrechtigte Verkehr ursprünglich herkam und ob er zuvor an einer anderen Kreuzung / Einmündung links abgebogen ist, ist für die Beurteilung der Vorfahrt egal. Anders als in dem ursprünglichen Fall haben wir es bei Deiner Örtlichkeit nämlich mit zwei Knotenpunkten zu tun, die getrennt voneinander zu sehen sind.
Im übrigen kann ich den Begriff "feilaufender Rechtsabbieger" in der StVO nicht finden. Es handelt sich um eine banale Einmündung.

Zitat (helmet lampshade @ 10.01.2025, 15:11) *
... da unklar ist gegenüber wem diese durch VZ205 nachrangig sind...

Ich halte das für sehr klar:
Ein Vz 205 regelt die Vorfahrt (nicht den Vorrang im Sinne §9) und das betrifft den Verkehr, der die eigene Fahrtrichtung kreuzt, nicht den Verkehr, der entgegenkommt.
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reckoner
Beitrag 10.01.2025, 19:49
Beitrag #7


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Hallo,

Zitat
Nur zur Sicherheit, die Rechtsabbieger aus der Sophienstraße haben keine Ampel sondern "nur" VZ 205 mit gelbem Blinklicht.
Oh ja, danke, da kann man sich aber schnell vertun.
An der Vorfahrt ändert das imho aber nichts.

Zitat
da unklar ist gegenüber wem diese durch VZ205 nachrangig sind
Nachrangig gegenüber dem Querverkehr.

Zitat
im oben angegebenen Normalfall nämlich auch den Linksabbiegern.
Ich würde die Linksabbieger dann nicht mehr so nennen, sie sind bereits auf der Querstraße. Und es sind zwie unabhängige Kreuzungen.
Die hier diskutierte Kreuzung ist aber sicherlich eine einzige.

Stefan
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azrael
Beitrag 11.01.2025, 12:35
Beitrag #8


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Zitat (Schwachzocker @ 10.01.2025, 13:21) *
Welche Zweifel hast Du denn?

Zweifel hab ich nur am Verhalten von gefühlt 95% der Fahrzeugführer an der Kreuzung. Der Regelfall ist:
Die Linksabbieger meinen das sie Vorrang haben und ziehen einfach durch,
die Rechtsabbieger meinen das sie wartepflichtig sind und fahren erst wenn kein Gegenverkehr mehr kommt.
Und dann hat meistens der Querverkehr der Bundesallee wieder grün, also steht man da als Rechtsabbieger etwas länger...

Wenn ich an dieser Stelle als Linksabbieger in der linken Spur abbiege und dann in der Mitte der Kreuzung halte wegen den Rechtsabbiegern werde ich von hinten angehupt und die Rechtsabbieger fahren immer noch nicht weil die Linksabbieger in der rechten Spur weiterhin einfach durchziehen. (An der Stelle ist zweispuriges Linksabbiegen)

Wenn ich als Rechtsabbieger abbiege kommt es fast immer zu Konflikten mit den durchziehenden Linksabbiegern...

In Fahrtrichtung Osten ist die Vorrangsituation genauso, dort ist aber auch eine längere durchgezogene Linie durch die es keine Konflikte geben sollte. Das ist in dieser Fahrtrichtung auch praktikabel da vorerst nichts weiter kommt was einen direkten Spurwechsel benönigt.

In der Ausgangssituation Richtung Westen gab es bis vor ein paar Jahren eine durchgezogene Linie um die Abbieger zu trennen, jetzt aber nicht mehr und es war auch nicht so wirklich praktikabel da in dieser Richtung nach ein paar Metern die große Kreuzung kommt bis zu der sich der Verkehr sortiert haben muss, und auf allen Spuren gibt es tagsüber Rückstau. Sprich die Abbieger haben in der Regel nur den Bereich der "Konfliktkreuzung" um direkt in die Spur zu fahren in die sie müssen.
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Schwachzocker
Beitrag 11.01.2025, 15:54
Beitrag #9


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Zitat (azrael @ 11.01.2025, 12:35) *
Zitat (Schwachzocker @ 10.01.2025, 13:21) *
Welche Zweifel hast Du denn?

Zweifel hab ich nur am Verhalten von gefühlt 95% der Fahrzeugführer an der Kreuzung....

Gefühle sollte man bei rechtlichen Dingen weglassen.

Soviel ich weiß, sind zwei oder mehr Fahrstreifen für Linksabbieger gesichert zu führen. Das heißt, wenn die grün haben, darf es keinen "feindlichen Verkehr" geben.
Das müsste in der RiLSA stehen, die mir allerdings nicht vorliegt.

Straßenverkehrsbehörden meinen aber, dass nur Verkehrsteilnehmer sich an Regeln halten müssen, nicht sie selbst, und dann gibt es eben solche Probleme. Im Normalfall werden diese Linksabbieger in solchen Situation sicher geführt. Deshalb meinen einige wohl, dass wäre jetzt hier auch so.
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helmet lampshade
Beitrag 15.01.2025, 10:50
Beitrag #10


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Zitat (reckoner @ 10.01.2025, 19:49) *
Zitat
da unklar ist gegenüber wem diese durch VZ205 nachrangig sind
Nachrangig gegenüber dem Querverkehr.

Zitat
im oben angegebenen Normalfall nämlich auch den Linksabbiegern.
Ich würde die Linksabbieger dann nicht mehr so nennen, sie sind bereits auf der Querstraße.

Ein langer LKW Zug ist in meinem zweiten Beispiel am möglichen Konfliktpunkt noch im Abbiegevorgang und noch nicht im Querverkehr. Wäre dort also -anders als ein PkW- nachrangig?
Von der Fahrzeuglänge abhängige Vorfahrt?
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Schwachzocker
Beitrag 15.01.2025, 11:35
Beitrag #11


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Nein!
Es ist einfach so, dass es sich bei Deinem Beispiel um zwei verschiedene Kreuzungen bzw. Einmündungen handelt. Und ein "Lkw-Zug" hätte an jedem Knotenpunkt die Vorfahrtsregeln zu beachten, auch dann wenn er 300m lang ist.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 15.01.2025, 14:02
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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helmet lampshade
Beitrag 15.01.2025, 14:45
Beitrag #12


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Ich will darauf hinaus, dass es einen fließenden Übergang von 1 zu 2 gibt, der u.U. auch noch vom Fahrzeug abhängt - möglicherweise sogar von der Radstellung und der Fahrzeugorientierung im Einzelfall. Das halte ich für suboptimal
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F117
Beitrag 15.01.2025, 19:37
Beitrag #13


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Betrachte den Rechtsabbieger in Deinem Beispiel wie eine T-Mündung (nichts anderes ist das IMHO). Ob Du da wegen einem 2 m langen Motorrad oder einem 26 m langen Giga-Liner warten musst (oder gar auf eine gekennzeichnete BW-Kolonne), macht keinen Unterschied.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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helmet lampshade
Beitrag 16.01.2025, 08:35
Beitrag #14


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Der 26m Gigaliner würde sich aber noch im Abbiegevorgang befinden und wäre daher anders als der Motorradfahrer kein bevorrechtigter Querverkehr
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Schwachzocker
Beitrag 16.01.2025, 09:15
Beitrag #15


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Wer das Vz 205 vor sich sieht, muss die Vorfahrt achten. Ob der 300m lange Lkw sich währenddessen noch woanders im Abbiegevorgang befindet, ist völlig egal.


Aber...sag`mal: Du tust jetzt nur ein bisschen komisch, oder?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.01.2025, 19:48
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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helmet lampshade
Beitrag 16.01.2025, 10:26
Beitrag #16


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Zitat (Schwachzocker @ 16.01.2025, 09:15) *
woanders im Abbiegevorgang

Wenn Du das als zwei separate Kreuzungen ansiehst, von mir aus. Allerdings wie weit müssen die auseinander sein, um als separat zu gelten?
Klar in der Praxis wird man sich arrangieren, und wenn es kracht, wird ein Gericht in vielen Fällen klar entscheiden können und im Grenzbereich geht es mal so oder so aus. Jedenfalls, so ganz glücklich bin ich nicht mit diesem Wischiwaschi, ob bei VZ205 Linksabbieger vor oder nachrangig sind.
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Schwachzocker
Beitrag 16.01.2025, 11:02
Beitrag #17


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Zitat (helmet lampshade @ 16.01.2025, 10:26) *
Wenn Du das als zwei separate Kreuzungen ansiehst, von mir aus. Allerdings wie weit müssen die auseinander sein, um als separat zu gelten?

5m!

Zitat
Jedenfalls, so ganz glücklich bin ich nicht mit diesem Wischiwaschi, ob bei VZ205 Linksabbieger vor oder nachrangig sind.

Da gibt es kein "Wischiwaschi"! Und im übrigen machen Verkehrsregeln niemanden glücklich, mich auch nicht.

Der Rechtsabbieger hat Vorrang ggü. dem Linksabbieger. Mit dem Vz 205 hat das nicht das geringste zu tun.
Wer ein Vz 205 sieht, ist Nachrangig gegenüber dem Querverkehr.

Mache einfach mal einen Führerschein (sorry).

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.01.2025, 19:49
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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Mueck
Beitrag 16.01.2025, 19:38
Beitrag #18


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Zitat (Schwachzocker @ 16.01.2025, 09:15) *
Wer das Vz 205 vor sich sieht, muss die Vorfahrt achten. Ob der 300m lange Lkw sich währenddessen noch woanders im Abbiegevorgang befindet, ist völlig egal.
Zitat (Schwachzocker @ 16.01.2025, 11:02) *
Der Rechtsabbieger hat Vorrang ggü. dem Linksabbieger. Mit dem Vz 205 hat das nicht das geringste zu tun.
Wer ein Vz 205 sieht, ist Nachrangig gegenüber dem Querverkehr.
Klassisch verzockt, würde ich sagen ... thread.gif
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Schwachzocker
Beitrag 17.01.2025, 06:07
Beitrag #19


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Und weshalb?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.02.2025 - 16:50