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> TÜV überzogen
Autofahrer0815
Beitrag 11.01.2025, 06:15
Beitrag #1


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Gibt es im Bereich TÜV überzogen auch den Tatbestand Wiederholungstäter?

Und kennt ihr Fälle bei denen wirklich mal das Fahrzeug stillgelegt worden ist aufgrund dessen?

Die meisten holen den TÜV ja sicherlich direkt nach, wenn so ein Schreiben rein kommt da die Behörde da sicherlich auch hinterher sein wird das der TÜV entsprechend zeitnah erledigt wird.

Und weiß jemand ob die TÜV Berichte ebenfalls Behörden wie dem Regierungspräsidium und der Zulassungsstelle zur Einsicht digital übermittelt werden?
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random
Beitrag 11.01.2025, 07:01
Beitrag #2


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Grundsätzlich laufen hier zwei Vorgänge: Das OWi-Verfahren und das Mängelverfahren. Wird die Mängelanzeige nicht innerhalb der Frist + Karenzzeit vorgelegt, ergeht eine Mitteilung an die Zulassungsstelle.

Die Ordnungswidrigkeit läuft getrennt.

Wenn sich der subjektive Tatbestand ändert (Der "Sünder" bezahlt die erste Quittung -> er weiß, dass sein Anhänger zum TÜV muss) kann nach entsprechenden Fristen ein erneutes OWi-Verfahren eingeleitet werden. Dabei wird Vorsatz unterstellt und "angemessen"(idR. 100%) erhöht.

HU-Berichte werden mittlerweile leicht verkürzt an das KBA übermittelt und in die ZEVIS-Datenbank integriert.
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V40
Beitrag 11.01.2025, 08:27
Beitrag #3


Neuling
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Gutes Thema.

Wie läuft das eigentlich, wenn man beim TÜV durchgefallen ist und die Mängelliste abarbeitet aber es in der Nachfrist nicht schafft. Nach den Arbeiten dann zur näheren Dekra fährt und ohne Probleme besteht. Wird das irgendwo eingetragen/geändert?
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jan47
Beitrag 11.01.2025, 09:01
Beitrag #4


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Es wird eingetragen, dass dein Auto nun die HU bestanden hat und du darfst normal fahren.

Die Nachfrist dient doch nur damit man etwas Geld spart und nicht die ganze HU neu machen muss. Es ist ja sowieso erlaubt ohne HU zur HU zu fahren smile.gif
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V40
Beitrag 11.01.2025, 17:19
Beitrag #5


Neuling
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Alles klaro, danke. Sowas in der Art hatte ich vermutet. Wäre ja eigentlich auch egal, da man ja eine gültige HU hat.
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Autofahrer0815
Beitrag 11.01.2025, 18:23
Beitrag #6


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Zitat (random @ 11.01.2025, 07:01) *
Grundsätzlich laufen hier zwei Vorgänge: Das OWi-Verfahren und das Mängelverfahren. Wird die Mängelanzeige nicht innerhalb der Frist + Karenzzeit vorgelegt, ergeht eine Mitteilung an die Zulassungsstelle.


Wann erfolgt hier das Mängelverfahren bzw. Leitet die Bußgeldstelle dieses für die Geltendmachung an die Zulassungsstelle weiter? Ist dieses Mängelverfahren ebenfalls mit Kosten verbunden? Kenne nur die Klassische Mängelkarte von der Polizei und die nehmen kein Geld. Karte vom TÜV Stempeln lassen abgeben fertig.

Eine Weitere Frage an der Stelle

Wie qualitativ sind die Provida Aufzeichnungen im Zivilfahrzeug? Habe selber eine Dashcam im Auto und auch wenn ich 1cm hinterm Vordermann bin ist es mir quasi nicht möglich den TÜV ordentlich zu entziffern.

Hatte jemand schon mal so eine HD oder 4K Aufnahme im Detail sehen dürfen?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.01.2025, 18:35
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche reduziert
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jan47
Beitrag 11.01.2025, 18:50
Beitrag #7


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Zitat (Autofahrer0815 @ 11.01.2025, 18:23) *
Wie qualitativ sind die Provida Aufzeichnungen im Zivilfahrzeug? Habe selber eine Dashcam im Auto und auch wenn ich 1cm hinterm Vordermann bin ist es mir quasi nicht möglich den TÜV ordentlich zu entziffern.

Hatte jemand schon mal so eine HD oder 4K Aufnahme im Detail sehen dürfen?


Welche Relevanz hat das? Die Plakette dient nur damit man auf die schnelle sieht ob das Auto eine HU hat.
Die HU wird elektronisch im System hinterlegt + Du bekommst eine Bescheinigung auf Papier.

Wenn dir die Polizei also einen Strafzettel/Mangelkarte reindrücken will, kannst du diese somit widerlegen und weitere rechtliche Schritte vornehmen. Ich bezweifle aber, dass ein Polizist für einen 60 Euro Strafzettel seinen Job mit Falschangaben riskiert.
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F117
Beitrag 11.01.2025, 18:52
Beitrag #8


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Zitat (Autofahrer0815 @ 11.01.2025, 18:23) *
ist es mir quasi nicht möglich den TÜV ordentlich zu entziffern.

Der Rennleiter braucht keine 4K-Aufnahme, der kennt den Trick, wie man eine Plakette aus Entfernung liest. Die Farbe steht für den Jahrgang - grüne Plaketten waren in 2024 fällig, orange ist in 2025 dran, blau in 2026, gelb in 2027, braun in 2028, rosa in 2029. Dann geht es mit grün wieder von vorn los. Den Monat liest man wie eine Uhrzeit ab - der dicke schwarze Balken zwischen 11 und 1 ist da nicht aus Zufall, sondern lässt die "Uhrzeit" ablesen: ist es auf der "Uhr" 9 Uhr, steht die Plakette auf September (9. Monat). Hier wird das gut erklärt.

Das Lesen geht dann im Vorbeigehen oder hinterherfahren. Probier's aus wavey.gif


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Apfelstrudel
Beitrag 12.01.2025, 01:55
Beitrag #9


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Wenn ich das hier mit der elektronischen Übermittlung von Prüfungsergebnissen an eine zentrale DB (ZEVIS) so lese stellt sich mir folgende Frage:

Theoretisch können die Behörden aus den Daten doch vollautomatisiert zugelassene Fahrzeuge ohne HU/AU identifizieren und Maßnahmen einleiten...
Wird so etwas praktiziert? think.gif


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random
Beitrag 12.01.2025, 07:05
Beitrag #10


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Zitat (Apfelstrudel @ 12.01.2025, 01:55) *
Theoretisch können die Behörden aus den Daten doch vollautomatisiert zugelassene Fahrzeuge ohne HU/AU identifizieren und Maßnahmen einleiten...


Könnten sie, wird aber aus diversen Gründen nicht praktiziert. Ua. könnte sich das Fahrzeug auch im Ausland befinden. (Ich höre schon die NS-Überwachungsstaat-rufe aus einer Nachfolgerpartei)

Die Mängelkarte entspricht dem Mängelverfahren. Auf dieser ist idR. eine Frist zur Wiedervorlage vermerkt, diese + Karenzzeit. Das ist seitens der Polizei kostenfrei, durch die Zulassungsstelle sind dann allerdings kostenpflichte Amtshandlungen möglich(Entstempelung,...). (In Österreich wird man wohl sehr schnell nervös, wenn die Zulassungsstelle Kenntnis von Mängeln erlangt whistling.gif )

Eine ProVida-Aufnahme ist dafür weder nötig noch geeignet, wie bereits dargelegt. Es genügt hier eine optische Feststellung einer Person.
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F117
Beitrag 12.01.2025, 14:03
Beitrag #11


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Zitat (Apfelstrudel @ 12.01.2025, 01:55) *
Wird so etwas praktiziert? think.gif

Offensichtlich ja. Ich hatte die Tage einen Motorradfahrer, der sein Mopped 22 Monate nicht vorgeführt hatte. Dem wurde die die Zwangsstillegung angedroht, wenn nicht bis zum §Termin ...


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