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> Überholen - Gegenverkehr mit stark überhöhter Geschwindigkeit, Überholen - Gegenverkehr mit zu hoher Geschwindigkeit
Uxxo44
Beitrag 11.01.2025, 20:58
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe neulich zufällig eine Situation erlebt, in der beinahe ein schwerer Unfall passiert wäre:

Ein Auto vor mir - nochmal einer davor ein Kies-LKW mit ca. 60 km/h.
Ein gerades Straßenstück mit max. Tempo 100 - weiter vorne eine weite Kurve, die aber wegen Bäumen nur bedingt einsehbar ist.

Das Auto vor mir setzt beim LKW zum Überholen an, allerdings relativ spät, da war von dem geraden Straßenstück vor der Kurve nicht mehr so viel übrig.

Gerade während des Überholens kam Gegenverkehr - und zwar extrem schnell.

Ich konnte nur noch sehen, wie der Überholer-PKW ganz knapp vor dem LKW schnell wieder auf seine Seite rüber ging - da schoss der Verrückte Gegenverkehr-PKW an uns vorbei. Das hätte für alle böse enden können.

Da stellt sich für mich die Frage, wie die Schuldzuweisung in solchen Fällen geregelt ist.

Mal angenommen, der Überholer hätte beim Spurwechsel vor Schreck die Kontrolle verloren und hätte sich verletzt - oder die beiden Entgegenkommenden Autos hätten sich sogar noch berührt.

Ganz ohne Verantwortung darf der Gegenverkehr bei zu hoher Geschwindigkeit doch nicht davon kommen, nehme ich an.
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F117
Beitrag 11.01.2025, 21:11
Beitrag #2


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Wie schnell war der denn?


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aus "Russians" - Sting 1986
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Uxxo44
Beitrag 11.01.2025, 22:14
Beitrag #3


Neuling


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Ich schätze, das entgegenkommende Auto war mindestens bei 150 oder 160 kmh.
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Q-Treiberin
Beitrag 11.01.2025, 22:35
Beitrag #4


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„Schätzen“ oder wissen?


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gsi2l
Beitrag 11.01.2025, 22:48
Beitrag #5


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Zitat (Q-Treiberin @ 11.01.2025, 22:35) *
„Schätzen“ oder wissen?

Er sagt doch, dass er es schätzt. Was ist der Hintergrund Deiner Frage?

[OT]
Btw., setze entweder beide Verben in Anführungszeichen (falsch) oder keines (richtig).

Grammatikalisch auf der ganz sicheren Seite bist du dann unterwegs, wenn du auch noch die Konstruktionsregeln für den Fragesatz anwendest. Aber das ist dann schon ziemlich fortgeschrittenes Deutsch.
[/OT]

Der Beitrag wurde von gsi2l bearbeitet: 11.01.2025, 22:56
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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F117
Beitrag 11.01.2025, 23:48
Beitrag #6


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Wenn er nur schätzen kann (weil es keine Messung gibt) - was soll seine Schätzung bewirken?


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Uxxo44
Beitrag 12.01.2025, 03:10
Beitrag #7


Neuling


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Die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Autos mit 150-160 kmh ist nur geschätzt. Er kam mir definitiv viel schneller entgegen, als die Autos auf der Strecke sonst. Erlaubt sind max 100 kmh.

Und was ist der Hintergrund meiner Frage? Der beschriebene Vorfall hatte mich etwas erschrocken. Ich hatte mehrfach nachgedacht, welchen Anteil der Gefahr von dem entgegenkommenden Auto wegen der hohen Geschwindigkeit ausging. Er hat mit der hohen Geschwindigkeit auf dieser Strecke definitiv Menschenleben gefährdet - und zwar nicht nur sein Eigenes.
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random
Beitrag 12.01.2025, 06:55
Beitrag #8


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ganz einfach, weil die Aussage, der Gegenverkehr war viel zu schnell für sich genau nichts ändert.

Zitat
Er kam mir definitiv viel schneller entgegen, als die Autos auf der Strecke sonst.


Vielleicht fährt die Mehrheit hier nur zu langsam.... Schätzen ist in unseren Breitengraden - jenseits von Schrittgeschwindigkeit - nicht zulässig und somit ... (Wie schnell ist den die uneinsehbare Kurve realistisch befahrbar?).

Wenn man nicht im Nachgang irgendwie einen Nachweis führen kann, wird der Gegenverkehr straffrei ausgehen. Sollte es zu keiner Kollision kommen, kannst du zudem davon ausgehen, dass das andere Fahrzeug ohnehin unerkannt weiterfährt...

Auch wenn ich die Problematik anerkenne, schreibst du eigentlich selbst, dass das Überholende Fahrzeug das Problem war - diese Situation ist leider recht oft zu beobachten, dass Fahrzeugführer an perfekten Überholmöglichkeiten so lange überlegen, bis es eigentlich schon zu spät ist.
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ilam
Beitrag 12.01.2025, 07:18
Beitrag #9


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Beim Überholen muss man laut StVO jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen. Also auch, dass jemand leicht vom Gas gehen muss.

50km/h (zuviel) sind nur knapp 14 Meter pro Sekunde, das (noch) ist nichts, was die Situation bei der Entstehung grundlegend ändert (ja, beim Zusammenstoß dann schon, weil deutlich mehr Energie im System ist).

Wenn es bei extrem schnellen Gegenverkehr extrem knapp wird, hätte es in den allermeisten Fällen also auch schon bei schnellem Gegenverkehr eine Behinderung gegeben.
Ja, Mitverschulden gibt es, wenn der Gegenverkehr nachweisbar zu schnell war. Aber damit der Überholer ganz aus der Nummer raus ist, muss die Überschreitung schon extrem sein.

Und hier hätte es eigentlich gar nicht gefährlich werden dürfen. Der Kieslaster fuhr 60 km/h, erlaubt waren für den Überholer 100 km/h, da ist man extrem schnell vorbei - wenn man es richtig macht.
Allerdings können das viele nicht. Die hängen ohne jeden Abstand hinter so einem Laster, nehmen sich damit Sicht und Beschleunigungsstrecke. Wenn man nicht gerade deutlich über 200 PS unterm Hintern hat und die auch ausnutzt, hängt man in solchen Situationen dann überraschend lange seitlich neben dem LKW...
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Hornblower
Beitrag 12.01.2025, 11:57
Beitrag #10


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Das Schätzen der Geschwindigkeit eines entgegenkommenden Fahrzeugs traue ich allenfalls österreichischen Polizisten zu whistling.gif , jegliche andere Schätzung ist Unsinn. Ich denke, darauf will auch F117 hinaus.

Davon abgesehen: Wenn ich überhole, darf ich das nur in übersichtlicher Situation und ich muss sicherstellen, dass niemand gefährdet ist.

Niemand ist frei von Fehlern: Ich hatte selbst mal eine ganz kritische Situation, in der ich auf einer 1,5 km langen, schnurgeraden und leeren Straße einen Bus überholt habe - und plötzlich materialisierte Gegenverkehr, vor dem ich so ganz knapp gerade eben noch wieder einscheren konnte. Vermutlich musste der meinetwegen ziemlich ins Eisen gehen.

Verdammt - wo kam der her?

Als ich das nächste Mal die Strecke entlang fuhr, habe ich es gesehen: Da war eine Bodenwelle, die einen PKW tatsächlich verschlucken konnte. Ich hatte das erste Mal einfach nicht gesehen, dass die Topologie so war!

Wer wäre Schuld gewesen, wenn es geknallt hätte? Ich!

Epilog: Ein halbes Jahr später wurde auf dem Stück tatsächlich ein Überholverbot eingerichtet. Da hat dann wirklich mal jemand mitgedacht. Hier war so ein Verbot wirklich mal sinnvoll.


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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auchdasnoch
Beitrag 14.01.2025, 14:05
Beitrag #11


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Im Falle eines schweren Unfalls mit erheblichem Personenschaden wird die Geschwindigkeit im Rahmen eines unfallanalytischen Gutachtens näherungsweise ermittelt.
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helmet lampshade
Beitrag 14.01.2025, 15:02
Beitrag #12


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Zitat (ilam @ 12.01.2025, 07:18) *
50km/h (zuviel) sind nur knapp 14 Meter pro Sekunde, das (noch) ist nichts, was die Situation bei der Entstehung grundlegend ändert (ja, beim Zusammenstoß dann schon, weil deutlich mehr Energie im System ist).

Also über den Überholvorgang summiert ca 100m, das ist der Unterschied zwischen ausreichend Platz und sehr knapp.
Mit 150 km/h im Gegenverkehr sollte man als Überholer aber schon rechnen
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Ernschtl
Beitrag 14.01.2025, 21:07
Beitrag #13


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QUOTE (auchdasnoch @ 14.01.2025, 14:05) *
Im Falle eines schweren Unfalls mit erheblichem Personenschaden wird die Geschwindigkeit im Rahmen eines unfallanalytischen Gutachtens näherungsweise ermittelt.
Echt? Anhand welcher Daten?


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Wer bremst hat Angst
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 14.01.2025, 22:45
Beitrag #14


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Sofern der Entgegenkommende ohne "Feindberührung" durchkommt:
- Wie will man nachweisen, dass der zu schnell war?
- Selbst WENN er zu schnell war: Wie will man ihn ausfindig machen?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Tanker
Beitrag 14.01.2025, 23:52
Beitrag #15


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Zitat (Ernschtl @ 14.01.2025, 21:07) *
Zitat (auchdasnoch @ 14.01.2025, 14:05) *
Im Falle eines schweren Unfalls mit erheblichem Personenschaden wird die Geschwindigkeit im Rahmen eines unfallanalytischen Gutachtens näherungsweise ermittelt.
Echt? Anhand welcher Daten?


Salopp ausgedrückt. Aus denen die nach dem Unfall noch da sind. Hier mal ein Beispiel dafür. Interessant auch dass estgestellt wurde dass der zweite LKW wegen des veränderten Reibungszustand durch den beschädigten Tank des Transporters nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.02.2025 - 04:58