Überholen - Gegenverkehr mit stark überhöhter Geschwindigkeit, Überholen - Gegenverkehr mit zu hoher Geschwindigkeit |
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Überholen - Gegenverkehr mit stark überhöhter Geschwindigkeit, Überholen - Gegenverkehr mit zu hoher Geschwindigkeit |
11.01.2025, 20:58
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92282 |
ich habe neulich zufällig eine Situation erlebt, in der beinahe ein schwerer Unfall passiert wäre: Ein Auto vor mir - nochmal einer davor ein Kies-LKW mit ca. 60 km/h. Ein gerades Straßenstück mit max. Tempo 100 - weiter vorne eine weite Kurve, die aber wegen Bäumen nur bedingt einsehbar ist. Das Auto vor mir setzt beim LKW zum Überholen an, allerdings relativ spät, da war von dem geraden Straßenstück vor der Kurve nicht mehr so viel übrig. Gerade während des Überholens kam Gegenverkehr - und zwar extrem schnell. Ich konnte nur noch sehen, wie der Überholer-PKW ganz knapp vor dem LKW schnell wieder auf seine Seite rüber ging - da schoss der Verrückte Gegenverkehr-PKW an uns vorbei. Das hätte für alle böse enden können. Da stellt sich für mich die Frage, wie die Schuldzuweisung in solchen Fällen geregelt ist. Mal angenommen, der Überholer hätte beim Spurwechsel vor Schreck die Kontrolle verloren und hätte sich verletzt - oder die beiden Entgegenkommenden Autos hätten sich sogar noch berührt. Ganz ohne Verantwortung darf der Gegenverkehr bei zu hoher Geschwindigkeit doch nicht davon kommen, nehme ich an. |
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11.01.2025, 21:11
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2028 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Wie schnell war der denn?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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11.01.2025, 22:14
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92282 |
Ich schätze, das entgegenkommende Auto war mindestens bei 150 oder 160 kmh.
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11.01.2025, 22:35
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17420 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
„Schätzen“ oder wissen?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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11.01.2025, 22:48
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 67 Beigetreten: 12.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40699 |
„Schätzen“ oder wissen? Er sagt doch, dass er es schätzt. Was ist der Hintergrund Deiner Frage? [OT] Btw., setze entweder beide Verben in Anführungszeichen (falsch) oder keines (richtig). Grammatikalisch auf der ganz sicheren Seite bist du dann unterwegs, wenn du auch noch die Konstruktionsregeln für den Fragesatz anwendest. Aber das ist dann schon ziemlich fortgeschrittenes Deutsch. [/OT] Der Beitrag wurde von gsi2l bearbeitet: 11.01.2025, 22:56
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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11.01.2025, 23:48
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2028 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Wenn er nur schätzen kann (weil es keine Messung gibt) - was soll seine Schätzung bewirken?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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12.01.2025, 03:10
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92282 |
Die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Autos mit 150-160 kmh ist nur geschätzt. Er kam mir definitiv viel schneller entgegen, als die Autos auf der Strecke sonst. Erlaubt sind max 100 kmh.
Und was ist der Hintergrund meiner Frage? Der beschriebene Vorfall hatte mich etwas erschrocken. Ich hatte mehrfach nachgedacht, welchen Anteil der Gefahr von dem entgegenkommenden Auto wegen der hohen Geschwindigkeit ausging. Er hat mit der hohen Geschwindigkeit auf dieser Strecke definitiv Menschenleben gefährdet - und zwar nicht nur sein Eigenes. |
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12.01.2025, 06:55
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 674 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 |
ganz einfach, weil die Aussage, der Gegenverkehr war viel zu schnell für sich genau nichts ändert.
Zitat Er kam mir definitiv viel schneller entgegen, als die Autos auf der Strecke sonst. Vielleicht fährt die Mehrheit hier nur zu langsam.... Schätzen ist in unseren Breitengraden - jenseits von Schrittgeschwindigkeit - nicht zulässig und somit ... (Wie schnell ist den die uneinsehbare Kurve realistisch befahrbar?). Wenn man nicht im Nachgang irgendwie einen Nachweis führen kann, wird der Gegenverkehr straffrei ausgehen. Sollte es zu keiner Kollision kommen, kannst du zudem davon ausgehen, dass das andere Fahrzeug ohnehin unerkannt weiterfährt... Auch wenn ich die Problematik anerkenne, schreibst du eigentlich selbst, dass das Überholende Fahrzeug das Problem war - diese Situation ist leider recht oft zu beobachten, dass Fahrzeugführer an perfekten Überholmöglichkeiten so lange überlegen, bis es eigentlich schon zu spät ist. |
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12.01.2025, 07:18
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Beim Überholen muss man laut StVO jede Behinderung des Gegenverkehrs ausschließen. Also auch, dass jemand leicht vom Gas gehen muss.
50km/h (zuviel) sind nur knapp 14 Meter pro Sekunde, das (noch) ist nichts, was die Situation bei der Entstehung grundlegend ändert (ja, beim Zusammenstoß dann schon, weil deutlich mehr Energie im System ist). Wenn es bei extrem schnellen Gegenverkehr extrem knapp wird, hätte es in den allermeisten Fällen also auch schon bei schnellem Gegenverkehr eine Behinderung gegeben. Ja, Mitverschulden gibt es, wenn der Gegenverkehr nachweisbar zu schnell war. Aber damit der Überholer ganz aus der Nummer raus ist, muss die Überschreitung schon extrem sein. Und hier hätte es eigentlich gar nicht gefährlich werden dürfen. Der Kieslaster fuhr 60 km/h, erlaubt waren für den Überholer 100 km/h, da ist man extrem schnell vorbei - wenn man es richtig macht. Allerdings können das viele nicht. Die hängen ohne jeden Abstand hinter so einem Laster, nehmen sich damit Sicht und Beschleunigungsstrecke. Wenn man nicht gerade deutlich über 200 PS unterm Hintern hat und die auch ausnutzt, hängt man in solchen Situationen dann überraschend lange seitlich neben dem LKW... |
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12.01.2025, 11:57
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13764 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Das Schätzen der Geschwindigkeit eines entgegenkommenden Fahrzeugs traue ich allenfalls österreichischen Polizisten zu , jegliche andere Schätzung ist Unsinn. Ich denke, darauf will auch F117 hinaus.
Davon abgesehen: Wenn ich überhole, darf ich das nur in übersichtlicher Situation und ich muss sicherstellen, dass niemand gefährdet ist. Niemand ist frei von Fehlern: Ich hatte selbst mal eine ganz kritische Situation, in der ich auf einer 1,5 km langen, schnurgeraden und leeren Straße einen Bus überholt habe - und plötzlich materialisierte Gegenverkehr, vor dem ich so ganz knapp gerade eben noch wieder einscheren konnte. Vermutlich musste der meinetwegen ziemlich ins Eisen gehen. Verdammt - wo kam der her? Als ich das nächste Mal die Strecke entlang fuhr, habe ich es gesehen: Da war eine Bodenwelle, die einen PKW tatsächlich verschlucken konnte. Ich hatte das erste Mal einfach nicht gesehen, dass die Topologie so war! Wer wäre Schuld gewesen, wenn es geknallt hätte? Ich! Epilog: Ein halbes Jahr später wurde auf dem Stück tatsächlich ein Überholverbot eingerichtet. Da hat dann wirklich mal jemand mitgedacht. Hier war so ein Verbot wirklich mal sinnvoll. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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14.01.2025, 14:05
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2650 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Im Falle eines schweren Unfalls mit erheblichem Personenschaden wird die Geschwindigkeit im Rahmen eines unfallanalytischen Gutachtens näherungsweise ermittelt.
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14.01.2025, 15:02
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6183 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
50km/h (zuviel) sind nur knapp 14 Meter pro Sekunde, das (noch) ist nichts, was die Situation bei der Entstehung grundlegend ändert (ja, beim Zusammenstoß dann schon, weil deutlich mehr Energie im System ist). Also über den Überholvorgang summiert ca 100m, das ist der Unterschied zwischen ausreichend Platz und sehr knapp. Mit 150 km/h im Gegenverkehr sollte man als Überholer aber schon rechnen |
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14.01.2025, 21:07
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10024 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Im Falle eines schweren Unfalls mit erheblichem Personenschaden wird die Geschwindigkeit im Rahmen eines unfallanalytischen Gutachtens näherungsweise ermittelt. Echt? Anhand welcher Daten?
-------------------- Wer bremst hat Angst
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14.01.2025, 22:45
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21945 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Sofern der Entgegenkommende ohne "Feindberührung" durchkommt:
- Wie will man nachweisen, dass der zu schnell war? - Selbst WENN er zu schnell war: Wie will man ihn ausfindig machen? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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14.01.2025, 23:52
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3297 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Im Falle eines schweren Unfalls mit erheblichem Personenschaden wird die Geschwindigkeit im Rahmen eines unfallanalytischen Gutachtens näherungsweise ermittelt. Echt? Anhand welcher Daten?Salopp ausgedrückt. Aus denen die nach dem Unfall noch da sind. Hier mal ein Beispiel dafür. Interessant auch dass estgestellt wurde dass der zweite LKW wegen des veränderten Reibungszustand durch den beschädigten Tank des Transporters nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.02.2025 - 04:58 |