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> HALTEN auf Lehrerparkplatz (als Privatparkplatz gekennzeichnet) erlaubt?
Strubbel
Beitrag 12.01.2025, 07:07
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage. In seltensten Fällen bringe ich meine Kinder mit dem Auto zur Grundschule. Bisher war es immer so, dass die Eltern Taxis an der Straße halb Gehweg, halb Straße gehalten haben um die Kinder rauslassen. Nun hat sich die Schule dafür eingesetzt, dass das verhindert wird und seit neuesten steht da das Ordnungsamt und sanktioniert das Parken auf dem Gehweg. Da nun aber auch nur noch einseitig auf der Straße gehalten werden kann, da sonst die notwendige Straßenbreite nicht einzuhalten ist bricht natürlich morgens das Chaos aus und führt zu vielen gefährlichen Situationen. Um mich dem nicht anzuschließen nutze ich den vorhandenen Lehrerparkplatz, der als Privatparkplatz zwischen 7 und 15 Uhr gekennzeichnet ist und nur das Parken verbietet, um meine Kinder NUR ein- und aussteigen zu lassen. Danach verlasse ich diesen direkt wieder. Der Parkplatz hat grundsätzlich mehr Stellflächen als Lehrer an der Schule vorhanden sind. Daher war es für mich bisher eine vernünftige und sichere Lösung. Nun ist es dazu gekommen, dass ich morgens eine Diskussion mit einem Lehrer hatte, der mich aufgefordert hat, den Parkplatz zu verlassen, weil ich da nicht Parken dürfte. Ich habe darauf geantwortet, dass ich denke, dass ich es doch darf, da der Parkplatz nur das Parken verbietet, öffentlich zugänglich ist und ich das Fahrzeug nicht verlassen und somit nur gehalten habe. Auf dem Schild steht wortwörtlich: "Privatparkplatz von 7-15 Uhr nur für Lehrerfahrzeuge. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige." Jetzt stellt sich mir aber die Frage: Habe ich unerlaubte Eigenmacht betrieben und im Unrecht bin oder ob der Lehrer im Unrecht ist. Da ich zu dieser Situation leider nichts Eindeutiges im Netz und hier im Forum finde hoffe ich auf das Schwarmwissen der Gruppe. Vielen Dank!
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ulm
Beitrag 12.01.2025, 07:17
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Kurz: Nein, Du darfst diesen Parkplatz nicht befahren. Es ist Privatgrund und der Besitzer oder sein Beauftragter (also z.B. ein Lehrer) kann die Nutzung erlauben oder untersagen.

Insgesamt bin ich mal wieder ein bisschen erschrocken, wie hier mit den Verkehrsregeln umgegangen wird.
Kraftfahrzeuge haben auf Gehwegen nichts verloren. Also auch nicht "nur mal kurz", um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. Die "gefährlichen Situationen" werden durch die Autofahrer verursacht, die ihre Kinder keine einhundert Meter laufen lassen wollen.

Ja, ich finde es sehr gut, wenn das Ordnungsamt hier durchgreift. Das nutzt auch Deinen Kindern!

Suche Dir also zukünftig eine Stelle um Umkreis der Schule, an der das Halten erlaubt ist.

...und wenn Du meinst, der Lehrerparkplatz ist eine tolle Stelle zum Ein- und Aussteigen, dann rege bei der Schulleitung an, dass der Parkplatz auch entsprechend beschildert wird.
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Explosiv
Beitrag 12.01.2025, 07:58
Beitrag #3


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Das wird nicht passieren, da dann auf dem Lehrerpakrplatz das Chaos ausbricht, wenn mehr oder gar alle Elterntaxis ihn anfahren.
Das war vielleicht eine elegante Lösung, bis jemand was gesagt hat. Jetzt hat ein Lehrer das verboten, also muss man sich dran halten. Und eine bessere Stelle suchen, um die Kiddies abzusetzen.
Aber bitte, ohne dabei den Gehweg zu befahren.


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Strubbel
Beitrag 12.01.2025, 09:19
Beitrag #4


Neuling


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Ja, es mag Privatgrund sein, aber das Schild sagt eindeutig aus, Parken verboten. Der Paragraph 858BGB sagt u.a. aus, wenn man jemanden den Besitz entzieht oder im Besitz stört ohne das das Gesetz etwas anderes aussagt handelt mit verbotener Eigenmacht. Für mich ist das Gesetz das Schild mit dem Hinweis auf das Parkverbot und Parken tu ich nicht. Also alles ok. Es steht hier nicht: Privatgrundstück - Das Befahren ist nur Lehrern gestattet, sondern ganz klar nur das Parken.
Ob das jetzt gut oder schlecht ist und was passiert, wenn es alle machen brauchen wir nicht sprechen. Das ist alles klar. Ich möchte nur wissen wie die juristische Bewertung mit entsprechenden Verweisen anhand der vorliegenden Fakten ist: Privatparkplatz Schule - Parken nur für Lehrer, mehr Parkplätze als nötig vorhanden, ich halte zum Zwecke des Ein- und Aussteigens und bin danach wieder weg. Der Parkplatz ist nicht befriedet, gehört zur öffentlichen Schule.
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V40
Beitrag 12.01.2025, 09:32
Beitrag #5


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Ich weiß nicht, wo dein Problem ist. Privat ist Privat und damit tabu.
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Tinu
Beitrag 12.01.2025, 10:38
Beitrag #6


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Zitat (Strubbel @ 12.01.2025, 09:19) *
Fakten ist: Privatparkplatz Schule - ... gehört zur öffentlichen Schule.

Auch wenn die Schule "öffentlich" ist, geht es hier um den "privaten" Status der Verkehrsfläche. Auch die "Verkehrsschilder" darauf haben nur privaten Charakter.

Man kann sich zwar gegenüber dem Eigentümer (und dessen Repräsentanten) darüber herausreden, dass das Schild nur das Parken untersagt und damit nicht klar ausdrückt, dass auch das Halten verboten sein soll, was aber nach der erfolgten Diskussion nicht mehr funktioniert: nicht die Schilder sind hier entscheidend, sondern was der Eigentümer klar zum Ausdruck bringt, was auch mündlich erfolgen kann. Die Schilder sind ja keine amtliche Anordnung ‒ schließlich ist auch nicht das Ordnungsamt zuständig und könnte ahnden ‒ sondern sind nur ein privates und inoffizielles Hilfsmittel, möglichst einfach und klar seine privaten Regeln auszudrücken.


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Gruß
Martin
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aussie
Beitrag 12.01.2025, 11:29
Beitrag #7


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... war der Lehrer vom Eigentümer beauftragt, sein Recht durchzusetzen?

Darf jeder sich als Berechtigter ausgeben?

Das Mal unanhängig davon, ob es gut ist, einen gekennzeichneten Platz zu zweckentfremden. Zudem sollte entweder eine Möglichkeit geschaffen werden, daß die Kinder ohne Elterntaxis die Schule erreichen können. Falls dies nicht geht, weil weitläufige ländliche Gegend, müsste die Schule auch für gefahrlose, geeignete Haltemöglichkeiten sorgen
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mir
Beitrag 12.01.2025, 15:57
Beitrag #8


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Zitat (aussie @ 12.01.2025, 11:29) *
Darf jeder sich als Berechtigter ausgeben?


Nein, aber jeder Lehrer kann bei der Schulleitung eine Unterlassungsklage anregen. Dafür ist es nicht mal erforderlich, dass irgendwer den TE anspricht.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Hoheneicherstation
Beitrag 12.01.2025, 16:47
Beitrag #9


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Ich weiss zwar nicht wann der Schulunterricht beginnt, aber bis kurz vor 7 Uhr kann keiner etwas dagegen sagen. Also früher aufstehen und die Sprösslinge auf dem Lehrerparkplatz absetzen ...

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Strubbel
Beitrag 12.01.2025, 17:58
Beitrag #10


Neuling


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Vielen Dank für eure Antworten, aber ich bin immer noch nicht ganz zufrieden mit dem Geedback. Wenn ich z.B. auf einen Supermarktparkolatz fahre, der von einer Parkraumüberwachung betreut wird gehe ich beim Befahren des Parkplatzes einen Vertrag ein. Die Bedingungen stehen auf dem tollen Schild am Eingang. An der Schule steht auch ein Schild am Eingang was besagt, dass das Parken verboten ist, nicht das Befahren, Betreten, Halten, etc.. Also gehe ich doch einen "Vetrag" ein, der es mir nur untersagt in dieser Zeit zu Parken. Wie gesagt, ich halte.
Wenn ich also aus dem Supermarkt rauskomme, könnte die Parkraumüberwachung ja auch sagen, nein der Parkplatz ist jetzt nur noch für pinke Autos oder nicht? Also wie gesagt wo ist die Rechtsgrundlage dafür, dass ich auf einem Privatparkplatz, der öffentlich zugänglich ist und nur das Parken untersagt nicht Halten darf. Es ist ja explizit erwähnt und nicht einfach nur mit Privatgrundstück oder so beschriftet. Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Ich finde dazu leider keiner Erklärungen im Netz und auch nicht hier irgendwo im Forum. Es muss ja auch nicht unbedingt eine Schule sein, kann ja auch ein Parkplatz woanders sein. Vielen Dank!
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dopero
Beitrag 12.01.2025, 18:30
Beitrag #11


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Auf dem Schild steht Deiner Angabe nach:
Zitat (Strubbel @ 12.01.2025, 08:07) *
… "Privatparkplatz von 7-15 Uhr nur für Lehrerfahrzeuge. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige." …
Das sagt imho für mich ganz klar aus, dass in diesem Zeitraum auf diesem Privatparkplatz nur Lehrerfahrzeuge erlaubt sind. Andere Fahrzeuge haben während den angegebenen Zeiten auf dem gesamten Platz nichts zu suchen.
Wie Du auf die Interpretation kommst, dass nur das Parken für andere verboten ist, verstehe ich nicht. Dann müsste da nämlich stehen „Parken von 7-15 Uhr nur für Lehrerfahrzeuge. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige.“
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SeriousSam
Beitrag 12.01.2025, 18:30
Beitrag #12


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Zitat (Strubbel @ 12.01.2025, 17:58) *
Also gehe ich doch einen "Vetrag" ein, der es mir nur untersagt in dieser Zeit zu Parken. Wie gesagt, ich halte.

Man hat dir aber jetzt gesagt, man will dass du den Parkplatz gar nicht befährst, damit ist doch alles klar, oder?

Zitat (Strubbel @ 12.01.2025, 17:58) *
Wenn ich also aus dem Supermarkt rauskomme, könnte die Parkraumüberwachung ja auch sagen, nein der Parkplatz ist jetzt nur noch für pinke Autos oder nicht?

Ja natürlich kann man das sagen und du hättest dich dran zu halten. Ein Aushang wäre besser, aber spätestens wenn du von den Bedingungen erfährst hast du dich daran zu halten.

Hast du in deinem privaten Hof oder auf deiner Wiese denn ein Schild hängen, dass man da nicht halten darf? Wäre es dann okay wenn sich jeder da hinstellt weil du es ja nicht per Schild verboten hast?
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mir
Beitrag 12.01.2025, 20:58
Beitrag #13


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Zitat (Strubbel @ 12.01.2025, 17:58) *
Also gehe ich doch einen "Vetrag" ein, der es mir nur untersagt in dieser Zeit zu Parken.


Nein. Die Schule bietet Dir gar keinen Vertrag an, sondern will nicht, dass Du das Gelände überhaupt befährst. Tust Du es dennoch, begehst Du eine Besitzstörung. Alles weitere findest Du dann im BGB in §§ 858-862.

Dazu ist noch nicht mal ein Schild nötig. Das ergibt sich einfach daraus, dass das erkennbar Privatgelände ist und Du kein Nutzungsrecht hast.


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Reloader
Beitrag 15.01.2025, 09:55
Beitrag #14


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Interessant wäre vielleicht noch, ob es wirklich ein "Privatparkplatz" der Schule ist, oder eine öffentliche Fläche, die von der Schule annektiert wurde...... whistling.gif
Wäre in dem Fall der Lehrerparkplatz nicht eine unzulässige Privilegierung? think.gif
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ulm
Beitrag 15.01.2025, 14:32
Beitrag #15


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...das wäre dann widerrechtlich, aber nicht nichtig.
Und damit gilt weiterhin das zuvor geschriebene.
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Tinu
Beitrag 15.01.2025, 14:54
Beitrag #16


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Verstehe ich nicht:

Entweder, wir befinden uns im öffentlichen Raum und die Beschilderung erfolgte mit Zustimmung der Behörde, dann wäre die Beschilderung (wie bei einer Baustelle) wie jede andere offizielle Anordnung zu betrachten. Dann kann aber auch kein Lehrer zusätzliche mündliche Verschärfungen aussprechen, die nicht der genehmigten (und vorgefundenen) Anordnung entsprechen.

Oder die Schule hat die Beschilderung widerrechtlich (auf öffentlichem Verkehrsraum) angebracht, dann liegt aber nicht einmal eine Anordnung vor, die nichtig (oder auch nicht) sein könnte: wer sollte denn einen "Verstoß" ahnden? Die Schule, die keine Legitimation für die Maßnahme hat, oder die Behörde, die von keiner Anordnung weiß?


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Gruß
Martin
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ulm
Beitrag 15.01.2025, 16:57
Beitrag #17


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Die Fragen wäre sogar noch weiter zu fassen:
Wie sieht die Beschilderung aus? Ist sie StVO-konform und erweckt den Eindruck, dass sie amtlich angeordnet ist, oder handelt es sich um eine als privat erkennbare Beschilderung?

Viel zu viele Fragen, doch die Antwort ist ganz einfach:
Dort wird nicht geparkt und nicht ausgestiegen. Wenn ein Lehrer des Kindes dort das Kind samt Fahrzeug erwischt, wirkt es sich auf die mündlichen Noten aus... blink.gif
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hk_do
Beitrag 15.01.2025, 18:31
Beitrag #18


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Zitat (Strubbel @ 12.01.2025, 17:58) *
Vielen Dank für eure Antworten, aber ich bin immer noch nicht ganz zufrieden mit dem Geedback.


Wenn du nicht die Antworten bekommst die du gerne haben willst, müssen nicht die Antworten falsch sein.

Es könnte auch sein, dass deine Erwartungshaltung falsch ist wavey.gif


Zitat
An der Schule steht auch ein Schild am Eingang was besagt, dass das Parken verboten ist,


Nein, das steht dort nicht Dort steht, dass es ein Privatparkplatz ist.

Mal ein anderes Beispiel:

Das Sägewerk Müller liegt direkt neben dem Baggersee. Herr Müller ist ein netter Mensch und legt Wert auf sein gutes Ansehen im Dorf, und deswegen will er gerne erlauben, dass sein Holzverladeplatz außerhalb der Betriebszeiten von Nutzenden des Baggerndensees als Parkplatz "missbraucht" wird.

Er stellt folgendes Schild auf:

"Holzverladeplatz. 06:00 bis 16:00 nur Sägewerk Müller, bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige"

Würdest du jetzt um 10:00 dort parken und argumentieren "ja aber ich verlade doch überhaupt kein Holz?!" think.gif

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F117
Beitrag 15.01.2025, 19:33
Beitrag #19


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Er parkt doch gar nicht. Würdest Du dort den Buchhalter der Fa. Müller aussteigen lassen?


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silenz
Beitrag 16.01.2025, 12:34
Beitrag #20


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Solange Herr Müller nichts dagegen hat, ja. Sonst nicht.
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F117
Beitrag 16.01.2025, 13:56
Beitrag #21


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Ebent ...


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KiefGr
Beitrag 16.01.2025, 15:54
Beitrag #22


Neuling


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Zitat (Tinu @ 15.01.2025, 15:54) *
Entweder, wir befinden uns im öffentlichen Raum und die Beschilderung erfolgte mit Zustimmung der Behörde, dann wäre die Beschilderung (wie bei einer Baustelle) wie jede andere offizielle Anordnung zu betrachten. [...] Oder die Schule hat die Beschilderung widerrechtlich (auf öffentlichem Verkehrsraum) hier mehr Details angebracht, dann liegt aber nicht einmal eine Anordnung vor, die nichtig (oder auch nicht) sein könnte: wer sollte denn einen "Verstoß" ahnden?

In jedem Fall ist es notwendig, klar zu definieren, den rechtlichen Status des Zeichens Und auch das Zeichen verbietet das Parken, nicht zu stoppen_)

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 16.01.2025, 19:45
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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mir
Beitrag 16.01.2025, 17:52
Beitrag #23


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Häh? KI-Übersetzung? Schreib doch einfach auf englisch, dann versteht man Dich auch.


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Tinu
Beitrag 16.01.2025, 18:34
Beitrag #24


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Zitat (KiefGr @ 16.01.2025, 15:54) *
In jedem Fall ist es notwendig, klar zu definieren, den rechtlichen Status des Zeichens

Wer soll denn das definieren und wie wem mitteilen?

Im öffentlichen Verkehrsraum ist davon auszugehen, dass es sich bei Zeichen mit amtlichem Erscheinungsbild auch um amtliche Anordnungen handelt, die man zu befolgen hat, und zwar so wie in der StVO beschrieben und nicht nach privater Wunschinterpretation. Erst wenn du - warum auch immer - davon ausgehen kannst, dass diese Zeichen nicht offiziell und ungültig sind, dürftest du sie ignorieren.

Auf Privatraum gelten die Regeln des Eigentümers. Wenn er diese unklar kennzeichnet, kann er das jederzeit auch mündlich klarstellen. Wenn man sich dabei nicht "einig" wird, müsste man den Klageweg beschreiten. Dann sind wir aber im Zivil- und nicht mehr Verkehrsrecht. Für die Privatflächen ist die Behörde schlicht nicht zuständig.


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