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> Doppelbestrafung
Anonym40
Beitrag 13.01.2025, 11:02
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, hab da ne Frage ?

Habe von Mannheimer Amtsgericht Bewährung/Geldstrafe ect wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen,
Jetzt hab ich noch einen Gerichtstermin in Freiburg, aber die tat in Freiburg war vor dem Urteil in Mannheim!

Mit was kann ich rechnen?

Lg
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gruenerTeich
Beitrag 13.01.2025, 11:19
Beitrag #2


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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 11:34
Beitrag #3


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Zitat (Anonym40 @ 13.01.2025, 11:02) *
Mit was kann ich rechnen?


Mit den Angaben bisher von dir damit: Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Must schon ein bischen mehr schreiben, wie oft, wie oft erwischt, was wird vorgeworfen, etc. Damit eine ungefähre Strafe bemessen werden kann.
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gruenerTeich
Beitrag 13.01.2025, 11:37
Beitrag #4


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Zitat (jan47 @ 13.01.2025, 11:34) *
Mit den Angaben bisher von dir damit: Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.


Im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung geht auch mehr Freiheitsstrafe insgesamt.

Eine zusätzliche Geldstrafe ist nicht möglich, da Freiheitsstrafe als "Einsatzstrafe" feststeht.
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 11:40
Beitrag #5


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Mit den Infos weiss man doch gar nicht ob es zu einer Gesamtstrafe kommt. Vielleicht einfach nur 2x erwischt und Gerichte arbeiten langsam/koordinieren nicht untereinander. Man kann ja einfach 2x verurteilt werden, muss nicht zwingend eine Gesamtstrafe draus werden.
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gruenerTeich
Beitrag 13.01.2025, 11:41
Beitrag #6


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Doch, das ist zwingend, siehe §55 Abs. 1 StGB
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 11:45
Beitrag #7


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Zitat
bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist,


Weisst du ja nicht wink.gif
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gruenerTeich
Beitrag 13.01.2025, 11:48
Beitrag #8


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Bei mindestens zwei Jahren Bewährungszeit wird noch kein Bewährungserlass ergangen sein, wenn er erst kürzlich verurteilt wurde.
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 11:57
Beitrag #9


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Zitat (Anonym40 @ 13.01.2025, 11:02) *
Bewährung/Geldstrafe ect wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen


Soweit ich weiss kann man keine Geldstrafe und Bewährung gleichtzeitig bekommen, auch nicht als Gesamtstrafe. Deshalb kann man hier nicht deutlich sagen, was passiert ist.
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gruenerTeich
Beitrag 13.01.2025, 12:01
Beitrag #10


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Man kriegt Freiheitsstrafe als "Strafe" und gleichzeitig Leistung einer Geldzahlung als Bewährungsauflage.
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Anonym40
Beitrag 13.01.2025, 12:13
Beitrag #11


Neuling


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Das Mannheimer Urteil war letztes Jahr im August:
Vorsätzliches ein Kraftfahrzeug geführt
Im besitz und einfluss von BTM

6 Monate auf Bewährung
40 ts 55€
18 Monate fahrsperre



In Freiburg wurde ich in einer 30er Zone mit einem Firmenwagen mit 40 geblitzt,
Ne Woche später standen die vor meiner Tür mit meinem Foto 😅
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 12:28
Beitrag #12


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Zitat (Anonym40 @ 13.01.2025, 12:13) *
6 Monate auf Bewährung
40 ts 55€


In einem Urteil? Sicher Tagessätze? Das geht doch eigentlich gar nicht. Geldauflage wird ja nicht in TS verhangen.

Also wurdest du zuerst mit BTM am Steuer erwischt, FE wurde entzogen, und später wurdest mit Fahren ohne FS erwischt und Strafantrag gestellt? Oder war das mit BTM auch schon ohne FE?

Zitat (Anonym40 @ 13.01.2025, 12:13) *
In Freiburg wurde ich in einer 30er Zone mit einem Firmenwagen mit 40 geblitzt,
Ne Woche später standen die vor meiner Tür mit meinem Foto 😅


Was lernt man? Immer nur ein Gesetz gleichzeitig brechen biggrin.gif
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Anonym40
Beitrag 13.01.2025, 12:28
Beitrag #13


Neuling


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Tagessätze sind vermutlich wegen BTM
Muss noch weitere 5000€ an einen Verein spenden


Führerschein hab ich 2019 abgegeben wegen BTM

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.01.2025, 13:13
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 12:30
Beitrag #14


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Ok. Also letztes Jahr August verurteilt wegen Fahren ohne FE + Fahren unter BTM + Besitz BTM?

Alles in einem Urteil? Wie kommt es zu der Bewährung und Geldstrafe gleichzeitig?

Und danach wieder mit Fahren ohne FE erwischt?
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Anonym40
Beitrag 13.01.2025, 12:35
Beitrag #15


Neuling


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Tagessätze sind vermutlich wegen BTM (da steht „zu Tat Ziffer 2“)
Muss noch weitere 5000€ an einen Verein spenden

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.01.2025, 13:14
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat gelöscht
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 12:35
Beitrag #16


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Also ich würde eher vermuten, dass die Bewährung+Geldauflage vom BTM kommt, und die Tagessätze vom Fahren ohne FE. Da ersteres "strenger" bestraft wird.

Aber ohne dass du ins Urteil schaust, wissen wir auch nicht genau weiter, und vor allem was auf dich zukommt.
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ulm
Beitrag 13.01.2025, 13:15
Beitrag #17


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Zitat (Anonym40 @ 13.01.2025, 12:13) *
In Freiburg wurde ich in einer 30er Zone mit einem Firmenwagen mit 40 geblitzt,

Dein Arbeitgeber hat also nicht kontrolliert, ob Du eine gültige Fahrerlaubnis hast?
Dann sollte der Fuhrparkverantwortliche noch Probleme bekommen, weil er das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat.
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John Dalton
Beitrag 13.01.2025, 14:34
Beitrag #18


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Wenn das nur per abpiddelbarem RFID vollautomatisiert überprüft wird, ist nicht unbedingt der Fuhrparkverantwortliche "Schuld"
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 14:38
Beitrag #19


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Der Arbeitgeber muss doch regelmässig kontrollieren. Wenn der Autor seit 2019 keine FE mehr hat, ist da etwas schief gelaufen.

Wo ist RFID denn sicher? Sage ich dem Amt einfach, hab den FS-Karte verloren, dann muss ich den bei Entzug auch nicht abgeben.
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Krystel887
Beitrag 13.01.2025, 15:22
Beitrag #20


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Warum wird sowas bei 30, mit 10 kmh zu schnell überhaupt überprüft?

Das bezahlt man doch einfach und gut. Das gibt ja nicht mal Punkte.
Oder wars 40 zu viel?
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jan47
Beitrag 13.01.2025, 16:01
Beitrag #21


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Weil Firma Halter ist, die sagen "Zahlen wir nicht, war Fahrer XY" und der bekommt einen Bussgeldbescheid und da wird wohl an irgendeinem Schritt die FE geprüft.

Bei Privatfahrzeug würde das zu 99.9% durchgehen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.02.2025 - 05:04