FE Erweiterung, warum so spät im ZFER eingetragen? |
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FE Erweiterung, warum so spät im ZFER eingetragen? |
13.01.2025, 20:30
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 47 Beigetreten: 07.07.2012 Mitglieds-Nr.: 64865 |
ich habe letztes Jahr (2024) im Dez. meine FE auf die Klasse BE erweitert. Am 20.12.2024 wurde mir der VNF (Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis), mit der erweiterten Klasse BE, von der FE-Behörde ausgehändigt. Der endgültige Karten FS wird mir noch per Direktversand von der Bundesdruckerei zugeschickt. Nun habe ich am 22.12.2024 eine Auskunft aus dem ZFER beantragt. Die Auskunft ist vom 06.01.2025. Die Klasse BE ist schon im ZFER eingetragen. Als Erteilungsdatum ist der 20.12.2024 eingetragen. Soweit also korrekt. Allerdings steht in der Auskunft unter "Mitteilungsdatum" der 02.01.2025. Ich verstehe das so, dass die FE-Behörde dem KBA erst am 02.01.2025 die Erteilung der Klasse BE mitgeteilt hat. Warum diese zeitliche Verzögerung? Kann der Mitarbeiter der FE-Behörde nicht direkt auf das ZFER zugreifen und dort die Klasse BE in "Echtzeit" eintragen? Sollte doch im Zeitalter der Online Schnittstellen zwischen FE-Behörden und KBA kein Problem darstellen. Oder ist es so, dass nur das KBA selbst die eigentliche Eintragung im ZFER vornehmen kann und die FE-Behörden dem KBA lediglich "allgemein" die Erteilung einer FE mitteilen? Ansonsten kann ich es mir nur so erklären, dass der Mitarbeiter der FE-Behörde mir zwar am 20.12.2024 den VNF ausgehändigt hat, aber die damit zusammenhängende Erteilung der Klasse BE nicht sofort danach dem KBA gemeldet hat bzw. selbst direkt im ZFER eingetragen hat, sondern dieses erst am 02.01.2025 erledigt hat. Was ich widerrum nicht verstehe, da es doch sinnhafter ist dieses direkt nach dem Aushändigen des VNF bzw. Führerschein zu tun. Dann wäre das doch alles (Aushändigung VNF und Mitteilung ans ZFER) ein "Aufwasch". Somit bin ich quasi vom 20.12.2024 bis zum 02.01.2025 mit einer Klasse BE unterwegs gewesen, die (noch) nicht im ZFER registriert ist. Was wäre eigentlich bei einer Polizeikontrolle passiert? Ich bin bspw. am 27.12.2024 mit einer Zugkombination der Klasse BE unterwegs und komme in eine Verkehrskontrolle. Der Beamte kontrolliert die VNF und startet eine Abfrage über ZEVIS. Dort käme ja dann zwangsläufig die Mitteilung "Klasse BE nicht eingetragen"...So, und nun?? Es kann m.E. nicht sein, dass sich die FE-Behörden bzw. das KBA beim ZFER Eintrag so viel Zeit lassen. Das muss eigentlich unverzüglich nach der Erteilung der FE passieren. |
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13.01.2025, 23:58
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6448 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Deine Führerscheinbehörde, wie auch alle anderen unseres Landes teilen Vernderungen dem KBA mit welches die Daten dann auch einträgt bzw ändert.
Naja, an der Postlaufzeit wird es nicht gelegen haben, aber an der Menge an Arbeitsanfall. Da es aber in Deutschland ein Arbeitsschutzgesetz weiss jeder dass er irgendwann Feierabend hat und nicht rund um die Uhr arbeiten muss. Die FE-Behörden versenden die Infos per Mail und der Übertrag scheint dann manuell zu erfolgen. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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14.01.2025, 09:11
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2650 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Was wäre eigentlich bei einer Polizeikontrolle passiert? Du hättest ein Dokument vorweisen können, das besagt, dass Du eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE hast. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Erweiterung erst wenige Tage zurückliegt. Aus der Registerabfrage ergibt sich für den kontrollieren Polizisten kein Hinweis darauf, dass Dir zwischenzweitlich die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot gegen Dich verhängt wurde. Welche Schlüsse soll der Polizist nun schließen, und welche schlimmen Folgen sollten sich für Dich ergeben?Naja, an der Postlaufzeit wird es nicht gelegen haben, aber an der Menge an Arbeitsanfall. Und an den Feiertagen, Schulferien und somit Urlaubszeit. Viele Behörden hatten zwischen den Jahren "Betriebsferien", oder allenfalls einen "Notbetrieb".Der 20.12.24 (Tag der Erweiterung der Fahrerlaubnis) war ein Freitag. Montag war dann zwar ein Werktag. Aber einen Tag vor Heiligabend waren viele Berufstätige (auch Behördenmitarbeiter) schon in den Weihnachtsferien. Der nächste normale Werktag war dann Freitag, der 27.12. Auch da ruhte vielfach die Arbeit. Gleiches gilt für Montag, den 30.12., weil ja dann am Dienstag den 31.12. alle feiern wollten. Mittwoch, der 1.1.25 war ein Feiertag, und am Donnerstag, den 2.1.25 erging die Meldung an das KBA. Ist doch alles in Ordnung. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.02.2025 - 04:53 |