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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
Gegeben sei ein in letztem Jahr gebraucht gekaufter Mercedes PKW mit Junger Sterne Garantie MB 100 bei dem aktuell eine Wartung (laut Anzeige Wartung A4) fällig ist. Die Frage die ich habe ist: Damit die Garantie nicht erlischt, muss die Wartung von Mercedes durchgeführt werden, oder kann das auch eine Fremdwerkstatt machen (die gegebenenfalls nach Herstellervorgaben arbeitet)? In den Garantiebedingungen steht folgendes: " Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer: a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt. " Telefonische Aussage des Mercedes Verkäufers bei dem das Fahrzeug erworben wurde war das die Wartung von Mercedes durchgeführt werden muss weil sonst die Garantie erlischt. Dann gab es 2013 ein BGH-Urteil das anscheinend besagt: " dass eine solche Beschränkung der Garantie unwirksam ist und Kunden damit auch weiterhin einen Garantieanspruch gegen den Hersteller haben – auch dann, wenn Sie ihr Auto in einer „freien“ Werkstatt haben warten lassen (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12). " Quelle: https://gks-rechtsanwaelte.de/aktuelles/gar...reie-werkstatt/ Weiterhin hat man mir in der Freien Werkstatt meines geringsten Misstrauens gesagt das es bei Mercedes eine lebenslange Garantie auf Rostbeseitigung geben würde die aber auch nur dann gilt wenn alle Arbeiten am Fahrzeug von Mercedes durchgeführt werden, davon hab ich bei Recherche zu diesem Thema nichts gefunden, habe aber ehrlich gesagt bis jetzt nicht direkt danach gesucht. Kennt sich hier jemand damit aus und kann meine Eingangs gestellte Frage beantworten? MfG azrael |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26832 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Zitat bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt. " steht doch da. Dennoch wirst Du Dich leichter tun, wenn es eine Vertragswerkstatt gemacht hat. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
Ich habe jetzt Kostenvoranschläge:
Boschdienst mit Ausführung laut Herstellervorgaben: 500 € Mercedes selbst: 900 € Und das bei gleichem Leistungsumfang... Das Auto gehört meiner Freundin und die tendiert im Moment trotz des Unterschiedes zu Mercedes... Danke für die Antwort |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 94 Beigetreten: 08.06.2016 Wohnort: Region Hannover Mitglieds-Nr.: 79011 ![]() |
Ein vielleicht nicht unwichtiger Hinweis: Kulanz nach Garantieende läuft bedeutend einfacher wenn die Wartungen von einer Vertragswerkstatt gemacht wurden.
Ob es das einem Wert ist muß man selber entscheiden. |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 27.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92318 ![]() |
Die Frage zur Garantie ist ein bisschen komplex, aber grundsätzlich lässt sich sagen, dass der BGH-Urteil von 2013 tatsächlich besagt, dass eine Garantie nicht einfach erlischt, wenn du das Auto in einer freien Werkstatt warten lässt, solange die Wartungsarbeiten gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt werden. Das bedeutet, die Werkstatt muss sich an die Mercedes-Richtlinien halten, und du solltest alle Arbeiten und Rechnungen dokumentieren, um im Garantiefall abgesichert zu sein.
Bezüglich der Rostgarantie: Es gibt tatsächlich eine „lebenslange“ Rostgarantie, aber sie bezieht sich nur auf die Karosserie des Fahrzeugs. Es stimmt, dass es in den Garantiebedingungen oft heißt, dass die Arbeiten bei Mercedes durchgeführt werden sollten, aber wie gesagt, der BGH hat diese Einschränkung für die „normale“ Garantie als unwirksam erklärt. Am besten wäre es, die Garantiebedingungen nochmal genau zu prüfen und bei Unsicherheiten direkt bei Mercedes nachzufragen. Aber grundsätzlich bist du mit einer freien Werkstatt auf der sicheren Seite, solange die Vorgaben beachtet werden. Gruß Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 27.01.2025, 17:48
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
Nachträglich nochmal Danke für die Antworten.
Der Wagen wurde jetzt bei Mercedes gewartet. Immerhin haben wir jetzt dadurch eine schriftliche Bestätigung das die Garantie gegen Durchrostung besteht. |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1460 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 ![]() |
In der Zukunft ruhig auch die Preise zwischen den verschiedenen Mercedes Werkstätten vergleichen. Die unterscheiden sich teilweise ebenfalls erheblich.
Welche Arbeiten wurden alles gemacht? Mein letzter Service A lag bei 84 €. Die Zusatzarbeiten (Öl- und Bremsflüssigkeitswechsel) lagen bei 325 €. Reparaturen (u.a. Ölwärmetauscher und Kraftstoffleitungen) lagen bei 905 €. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 18:48 |