landratsamt hat meinen cz fs weggenommen, mpu-Auflage, keine 185-Tage |
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landratsamt hat meinen cz fs weggenommen, mpu-Auflage, keine 185-Tage |
05.10.2004, 23:04
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
ihr kennt euch ja hier mit sowas aus... also der fall ist folgender: ich muss in brd zur mpu, hab aber nen fs in cz gemacht. (ohne 185 tage) kam in ne polizei kontrolle und durfte weiterfahren, dachte mir alles klar. 2 wochen später kam post von der führerscheinstelle, ich soll meinen fs sofort abgeben um einen vermerk draufmachen zu lassen, fahren dürfe ich absofort nicht mehr. ausserdem muss ich ein bussgeld in höhe von 20 euro zahlen wegen nicht anmeldung da ich noch probezeit habe. is das legal was die da machen? -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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05.10.2004, 23:23
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
In welchem Bundesland ist denn das passiert?
Wann hast Du denn den CZ-Führerschein erworben? Wie ist Deine Vorgeschichte? Hattest Du schon mal einen deutschen Führerschein? Aus welchem Grund wurde Dir die deutsche Fahrerlaubnis entzogen? Welche Verstöße hast Du sonst noch in der Probezeit begangen? Hast Du mal ein Aufbauseminar besucht? Mit welcher Begründung wurde Dir jetzt das Fahren verboten? Es gibt eine Registrierungspflicht für Probeführerscheine nach § 29 FeV Allerdings hat man für die Registrierung 185 Tage Zeit, und zum 1.2.05 entfällt diese Regelung, die vom EUGH schon vor längerer Zeit beanstandet wurde. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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05.10.2004, 23:49
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Naja - immerhin interessant zu wissen, dass es tatsaechlich Landratsaemter gibt, die so verfahren, wie der liebe Andreas es prognostiziert hat ...
Ganz so einfach, wie "Stempel reinmachen lassen" wird es dennoch nicht sein, Caleb. Ich hoffe, Du bist rechtschutzversichert. Ich wuerde mir an Deiner Stelle umgehend einen Anwalt nehmen, Verkehrsrechtsprofi natuerlich ... Interessant waere es auch, wenn Du uns mehr zu der Begruendung des Schrittes des Amtes mitteilen koenntest, da hat Uwe voellig Recht. Du musst ja nach Meinung des Landratsamtes gegen irgendwelche Paragraphen verstossen haben ... Gruss, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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06.10.2004, 04:39
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zitat (caleb @ 06.10.2004, 00:04) 2 wochen später kam post von der führerscheinstelle, ... Kannst Du die entscheidenden Stellen aus dem Schreiben bitte hier mal auszugsweise posten....?? Danke. Ich kann mir zwar schon ungefähr vorstellen was da drin steht ... aber da würde ich mir auch gerne mal ein genaueres Bild machen. Gruss Rolf :-) |
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06.10.2004, 06:12
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 00:49) Naja - immerhin interessant zu wissen, dass es tatsaechlich Landratsaemter gibt, die so verfahren, wie der liebe Andreas es prognostiziert hat ... Mir wollte es nur niemand glauben. Vermutlich werden in nächster Zeit solche Postings noch öfters vorkommen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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06.10.2004, 08:07
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#6
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 |
Zitat (caleb @ 06.10.2004, 00:04) hallo, ihr kennt euch ja hier mit sowas aus... also der fall ist folgender: ich muss in brd zur mpu, hab aber nen fs in cz gemacht. (ohne 185 tage) kam in ne polizei kontrolle und durfte weiterfahren, dachte mir alles klar. 2 wochen später kam post von der führerscheinstelle, ich soll meinen fs sofort abgeben um einen vermerk draufmachen zu lassen, fahren dürfe ich absofort nicht mehr. ausserdem muss ich ein bussgeld in höhe von 20 euro zahlen wegen nicht anmeldung da ich noch probezeit habe. is das legal was die da machen? Nur mal ein kleiner Denkanstoss: ******************************************************************** Die CZ-Fuehrerscheinbehoerde wird ja von dem "Stempel" vom Landratsamt nichts wissen, oder! ...also, man kann ja auch mal seinen Fuehrerschein verlieren im Wahrsten Sinne des Wortes, ....das kann ja mal passieren, oder! Und was macht man, wenn man seinen Fuehrerschein "verloren" hat? Man geht zurueck zur Austellenden Behoerde in der CZ und laesst sich da einen neuen ausstellen. Und da wir alle nicht tschechisch sprechen koennen, koennen wir uns ja auch nicht verstaendlich machen, dass da eigentlich ein Stempel drin war! Da die Deutsche Behoerde den Fuehrerschein nicht einziehen darf, bzw. nur zum "Eintrag eines Vermerkes" (Stempel zum Beispiel) den vorlaeufig einziehen darf, muessen die aber nach Erstellung des vermerkes den Fuehrerschein wieder aushaendigen. DAS IST GUELTIGES GESETZ. Zumindestnes bist Du also im Besitz des Fuehrerscheines (mit Stempel), dir aber in der naechsten Polizeikontrolle wieder Schweirigkeiten bereiten wird. Eine moegliche Loesung des Problemes waere: Vollstaendige Abmeldung aus Deutschland, und ggf. diese verdammten 185 Tage abwarten, bevor man wieder faehrt, und halt einen neuen Fuehrerschein besorgen bei der CZ-Behoerde! Gruesse... |
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06.10.2004, 08:12
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
@Linksfahrer
Das bring nichts, die Daten werden beim KBA gespeichert, damit ist bei der nächsten -Kontrolle ein §21-StVG fällig. -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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06.10.2004, 08:14
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Da die Aberkennung der Berechtigung mit einem Bescheid erfolgt, nutzt es nichts wenn er sich einen neuen FS in CZ besorgt. Er hat danach immer noch keine Berechtigung, mit einem ausländischen FS in D zu fahren. Du kannst auch sicher sein, dass die FS-Stelle die Polizei informiert und die Polizei ein sehr wachsames Auge auf den TE haben wird.
Zitat Vollstaendige Abmeldung aus Deutschland, und ggf. diese verdammten 185 Tage abwarten, bevor man wieder faehrt, und halt einen neuen Fuehrerschein besorgen bei der CZ-Behoerde! Nutzt alles nichts. Die Aberkennung gilt auch, wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft nach CZ verlegt. P.S. Warum fällt mir bei den Antworten von Linksfahrer immer wieder Dieter Nuhr ein?? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.10.2004, 08:32
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 |
Hi Leute,
die Begründung des Landratsamtes würde mich mal interresieren. §46 oder 185 Tage Regel oder beides ? |
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06.10.2004, 08:34
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#10
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 |
@ Tortenjahn:
....Ok, die werden beim KBA gespeichert, aber wenn er schon 185 Tage abgemeldet ist, dann duerfte er doch nach Ablauf dieser Zeit wieder fahren. ******************************************************************** @ Andreas: Who is "Dieter Nuhr"? ....kenne ich nicht, habe mich aber trotzdem in seinem Gaestebuch gerade vor 5 Minuten eingetragen! Fuer was ist Dieter Nuhr bekannt? Jedenfalls sieht der ganz symapthisch aus,! ******************************************************************** @ Mustafa Oerogan: ja, das wuerde mich auch mal sehr sehr brennend interessieren! Gruesse... |
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06.10.2004, 08:39
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat aber wenn er schon 185 Tage abgemeldet ist, dann duerfte er doch nach Ablauf dieser Zeit wieder fahren Nein, nein, nein, der Bescheid gilt unbefristet. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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06.10.2004, 08:52
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (Linksfahrer @ 06.10.2004, 09:34) @ Tortenjahn: ....Ok, die werden beim KBA gespeichert, aber wenn er schon 185 Tage abgemeldet ist, dann duerfte er doch nach Ablauf dieser Zeit wieder fahren. Wohl eher nein. Dem Eröffnungspost entnehme ich, daß nicht nur die 185-Tage-Regelung angekreidet wird, sondern auch eine Eignungsprüfung nach m.E. §11 und/oder §46 FeV anliegt, die der TE mit der CZ-FE umgehen wollte. Selbst wenn es ihm gelingen sollte, die 185 Tage regelkonform durchzubringen bleibt der Eignungszweifel. Somit wird ihm der Gebrauch der FE untersagt. Das ist übrigens genau das, was wir "Betonköpfe" schon seit Monaten versuchen, klarzustellen . -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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06.10.2004, 09:12
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Viel getan hat sich hier nicht - einzig hilfreich waere ein Auszug aus dem Brief des Landratsamtes. So bleiben wir nur in der alten Diskussionsmuehle.
Zitat Nein, nein, nein, der Bescheid gilt unbefristet. Andreas, DAS ist es, was mich denken laesst, der Bescheid verstosse gegen EU-Recht. Denn Deutschland ist eben nicht berechtigt, die Wirkungen, die normalerweise von einem Fuehrerschein ausgehen in dieser Art und Weise einzuschraenken. Die Sperre zu der abgeurteilten Straftat war sicher abgelaufen und somit waren die Tschechen berechtigt eine neue FE zu erteilen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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06.10.2004, 10:31
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Dann warten wir doch zunächst ab, was @Caleb genau schreibt. Sein erstes Posting war leider etwas verwirrend.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.10.2004, 10:43
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Wer was vermisst sollte mal in den EuGH-Thread Teil 2 schauen
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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06.10.2004, 11:30
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#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat (strichachtdoktor @ 06.10.2004, 10:12) Viel getan hat sich hier nicht - einzig hilfreich waere ein Auszug aus dem Brief des Landratsamtes. ... Die Sperre zu der abgeurteilten Straftat war sicher abgelaufen und somit waren die Tschechen berechtigt eine neue FE zu erteilen. Es ist ja nicht mal klar, ob hier ein Straftat mit Sperre vorausgegangen ist. Was mich ein wenig wundert: Nach der Systematik des §46 hätte vor der Gebrauchsuntersagung eigentlich erst einmal eine MPU angeordnet werden müssen. Folgende Konstellation ist auch denkbar (solche Geschichten hatten wir ja schon öfter): Person A wird mit mehr als 150 ng/ml TCH-COOH im Blut erwischt, jedoch liegt kein aktueller Konsum beim Autofahren vor. Führerscheinbehörde ordnet MPU an, die Person A nicht beibringt. Führerscheinbehörde entzieht daraufhin die Fahrerlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzugs. Wenn A jetzt in CZ einen Führerschein erwirbt und in D in eine Kontrolle gerät, dann schließt die Behörde aus der Nichtbeibringung der schon vor Wochen/Monaten angeordneten MPU sofort auf die Nichteignung. Das wäre jedenfalls eine andere Konstellation als im Fall K (EUGH-Urteil). Möglich wäre natürlich auch, dass die Probezeit eine Rolle spielt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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06.10.2004, 11:37
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#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Der TE schrieb doch, daß er zur MPU müßte. Also liegen doch Eignungszweifel vor, oder
@Uwe W: Du meinst sicher THC-COOH, oder? Edit: Uwe W, Du Schlingel :-) :-) Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 06.10.2004, 11:38 -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Johnny Walker_* |
06.10.2004, 12:13
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#18
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Zitat (caleb @ 06.10.2004, 00:04) is das legal was die da machen? Ich denke nein! Sets ist jedoch zu prüfen ob die Verwaltungsbehörde das MPU Gutachten zu Recht angefordert hat (BVerwg. NJW 1986, 270; VGH München, NZV 297, 198) Rechtswiedrige Anordnungenen nach 15b II STVZO rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen (OVG Münster NJW 1968, 643) Rate Dir RA Säftel, Frankenthal zu beauftragen und die Presse zu informieren. Die Kosten des Verfahrens wird die Behörde als Unrterlegene zu tragen haben. Gruß Johnny |
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06.10.2004, 12:28
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#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Ich denke nein! Ah ja, auch Johnny Walker ist sich zwischenzeitlich nicht mehr so sicher. Zitat Die Kosten des Verfahrens wird die Behörde als Unrterlegene zu tragen haben. Wenn die Behörde gewinnt, trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen Auslagen und Anwaltsgebühren. Zitat Rate Dir RA Säftel, Frankenthal Ein RA mit den Tätigkeitsschwerpunkten "Wirtschaftsrecht, allgemeines Vertragsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Familienrecht" muß nicht unbedingt ein Fachmann im Verwaltungsrecht sein. Nur zur Erinnerung, dem Verfahren vor dem EuGH lag eine Straftat zugrunde. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Johnny Walker_* |
06.10.2004, 12:54
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#20
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Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 13:28) Ein RA mit den Tätigkeitsschwerpunkten "Wirtschaftsrecht, allgemeines Vertragsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Familienrecht" muß nicht unbedingt ein Fachmann im Verwaltungsrecht sein. Nur zur Erinnerung, dem Verfahren vor dem EuGH lag eine Straftat zugrunde. Für solch eine einfache Sache braucht man nun wirklich keinen Verwaltungsrechts-Spezialisten. RA Säftel habe ich empfohlen, da er in der Materie drin ist. Gruß Johnny PS. Übrigens: Fest steh' ich wie des Nordlicht's Stern |
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06.10.2004, 13:05
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Johnny Walker @ 06.10.2004, 13:54) Für solch eine einfache Sache braucht man nun wirklich keinen Verwaltungsrechts-Spezialisten. Nur komisch, dass Rechtsanwälte mit Haupttätigkeit im Verwaltungsrecht die Anwendung des § 46 FeV nicht ausschließen. Anscheinend sollte man doch etwas Ahnung von dieser Materie haben. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.10.2004, 13:28
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#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat (Commodore25E @ 06.10.2004, 12:37) Der TE schrieb doch, daß er zur MPU müßte. Also liegen doch Eignungszweifel vor, oder @Uwe W: Du meinst sicher THC-COOH, oder? Edit: Uwe W, Du Schlingel :-) :-) "Zur MPU müssen" kann ja zweierlei bedeuten: 1. Er hätte seine Fahrerlaubnis in D erst nach einer MPU wiederbekommen; der Entzug ist aber ohne MPU-Anordnung erfolgt. Wenn jemand in so einem Fall mit einer EU-Fahrerlaubnis auffällt, dann bestehen aber lediglich Eignungszweifel, sofern die Sperrfrist abgelaufen ist. Daraus, dass er in einem anderen EU-Land einen Führerschein ohne MPU erhalten hat, erlaubt nicht den Schluss, dass er ungeeignet ist. Um die Eignungszweifel auszuräumen hätte man ihm dann jedenfalls eine MPU auferlegen müssen. 2. Seine Fahrerlaubnis wurde entzogen, weil er nach vorheriger rechtmäßiger MPU-Anordnung keine positive MPU beigebracht hat. In diesem Fall wird also die Meinung vertreten, dass eine zweite MPU-Anordnung nicht nötig war, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wurde. @Commo: Beim Blick auf mein Posting ist mir der Fehler selber aufgefallen, hab ich dann schnell editiert. @ Johnny Walker: Einen Rechtsanwalt Säftel gibt es in Frankenthal gar nicht. Man muss schon nach Neustadt an der Weinstraße fahren, um ihn in seiner Kanzlei zu treffen. Rechtsanwälte in der Pfalz -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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06.10.2004, 13:31
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Ich hatte halt Fall 2 Deines Postings vorausgesetzt, da dies der klassische Fall sein dürfte (Fall 1 dürfte wohl nur selten eintreten).
Gruß Commo -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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06.10.2004, 13:37
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#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Uwe W @ 06.10.2004, 14:28) @ Johnny Walker: Einen Rechtsanwalt Säftel gibt es in Frankenthal gar nicht. Man muss schon nach Neustadt an der Weinstraße fahren, um ihn in seiner Kanzlei zu treffen. Bist du dir da sicher?? RA Säftel Rechtsanwälte Kosma, Säftel, Künkele | Bahnhofstr. 21-29 | 67227 Frankenthal -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Johnny Walker_* |
06.10.2004, 14:07
Beitrag
#25
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Guests |
Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 14:05) Zitat (Johnny Walker @ 06.10.2004, 13:54) Für solch eine einfache Sache braucht man nun wirklich keinen Verwaltungsrechts-Spezialisten. Nur komisch, dass Rechtsanwälte mit Haupttätigkeit im Verwaltungsrecht die Anwendung des § 46 FeV nicht ausschließen. Anscheinend sollte man doch etwas Ahnung von dieser Materie haben. Ja, da wäre ich mir als 46er mal nicht so sicher. Schauen wir doch mal bei dem bekannten Verwaltungsjuristen Volker Kalus, Leiter der Führerscheinstelle der Stadt Ludwigshfen und Dozent für Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht nach. Kalus schrieb in Ausgabe 6/2004 VD Verkehrsdienst, Zeitschrift für Rechtspraxis im Staßenverkehr: ... In allen Fällen einer strafrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis wäre der Beschluß des EuGH im vollen Umfang umzusetzen, da nach Ablauf der Sperrfrist zumindest strafrechtlich die festgelegte Maßnahme der Einschränkung abgelaufen ist und danach nur noch Eignungsbedenken bestehen die, wenn überhaupt, nur noch die Überprüfung der Kraftfahrereignung entsprechend §§ 11 bis 14 FeV rechtfertigen. Gegebenenfalls ist in vielen Fällen nichts zu veranlassen, wenn z.B. die FE wegen 1.2 0/00 entzogen wurde. Insoweit könnte dem Beschluß des EuGH gefolgt werden... Selbstverständlich hat das Urteil des EuGh Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln. Bleibt abschließend nur die Frage in welchem Umfang. Folgt man dieser Argumentation, wäre die Formulierung im §28 Abs. 4 FeV generell zu streichen... Kalus äußert doch bei seinen im Tenor "Pro Verwaltung" Ausführungen, erhebliche Zweifel ob die bisherigen Verwaltungs-Praxis auch zukünftig noch rechtmäßig ist Gruß Johnny |
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06.10.2004, 14:31
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wenn man Kalus schon zitiert, sollte man auch den kompletten Aufsatz lesen und nicht nur ein paar Sätze aus dem Zusammenhang reißen (darin bist du offensichtlich Spezialist).
Kalus schrieb nämlich u. a. als Schlußfolgerung: In all den Fällen, in denen bei einer Neuerteilung nach deutschem Recht ein Eignungsnachweis entsprechend §§ 11 - 14 FeV erforderlich wäre, kommt es bei feststehender nichteignung entsprechend § 3 Abs. 1 StVG i. V. m. § 46 FeV zur Aberkennung des Rechts von der ausländischen FE Gebrauch zu machen. Bei Eignungsbedenken werden aufgrund § 46 Abs. 3 FeV die entsprechenden Überprüfungsnaßnahmen angeordnet und durchgeführt. Wird eine entsprechende Eignungsüberprüfung verweigert, kommt es auch hier zu einer Aberkennung der ausländischen EU/EWR-Fahrelaunnis. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Guest_* |
06.10.2004, 14:34
Beitrag
#27
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Guests |
AHA, vollständig zitiert sieht das alles doch schon mal ganz anders aus
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06.10.2004, 14:39
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Guest @ 06.10.2004, 15:34) AHA, vollständig zitiert sieht das alles doch schon mal ganz anders aus Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe nur geschrieben, er soll den Aufsatz vollständig lesen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Guest_* |
06.10.2004, 14:41
Beitrag
#29
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Guests |
Mist, ich ahnte doch das es eines Tages herauskommt das ich mir alles vorlesen lasse
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06.10.2004, 14:52
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
OK ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil:
Herr Dr. Säftel hat eine Kanzlei in Frankenthal und wohnt in Neustadt an der Weinstraße. Das spricht aber dafür, dass er sich mehr auf Zivil- und Strafrecht (Amts- und Landgericht Frankenthal) spezialisiert hat als auf Verwaltungsrecht (Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W.). -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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06.10.2004, 14:53
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Uwe W @ 06.10.2004, 15:52) Das spricht aber dafür, dass er sich mehr auf Zivil- und Strafrecht (Amts- und Landgericht Frankenthal) spezialisiert hat als auf Verwaltungsrecht (Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W.). So sehen auch seine Tätigkeitsschwerpunkte aus. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.10.2004, 15:15
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... Leute: Alles lesen !
Herr RA Saeftel war Zit.HP : "Von 1998 bis 2002 Lehrbeauftragter für Internationales Privatrecht und Europarecht an der Fachhochschule Ludwigshafen " Da es in der Eu-GH-Sache vor allem um eine europarechtliche Bewertung einer Sachlage ging, war Herr RA Saeftel schon richtig. Fuer rein deutsche Verwaltungsrechtangelegenheiten wuerde ich mir von meiner Rechtschutzversicherung immer einen Verwaltungsrechtsexperten empfehlen lassen, den Europa-Rechtler kann man immer noch hinzuziehen. Dauert eh mehrere Jahre, bis sowas ausgestanden ist. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Johnny Walker_* |
06.10.2004, 16:37
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#33
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Zitat (Andreas @ 06.10.2004, 15:31) Kalus schrieb nämlich u. a. als Schlußfolgerung: In all den Fällen, in denen bei einer Neuerteilung nach deutschem Recht ein Eignungsnachweis entsprechend §§ 11 - 14 FeV erforderlich wäre, kommt es bei feststehender nichteignung entsprechend § 3 Abs. 1 StVG i. V. m. § 46 FeV zur Aberkennung des Rechts von der ausländischen FE Gebrauch zu machen. Bei Eignungsbedenken werden aufgrund § 46 Abs. 3 FeV die entsprechenden Überprüfungsnaßnahmen angeordnet und durchgeführt. Wird eine entsprechende Eignungsüberprüfung verweigert, kommt es auch hier zu einer Aberkennung der ausländischen EU/EWR-Fahrelaunnis. Trotzdem, Kalus zeigt, daß er sich mit dem Einfluß des EuGH auf das Verwaltungshandeln auseinandersetzt. Seine Schlußfolgerung ist doch der Arroganz geschuldet, die in jedem Urteil eine unakzeptable Behinderung in der Anwendung bewährter Verwaltungs-Methoden sieht. Gruß Johnny |
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07.10.2004, 02:43
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#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ist Herr Kalus micht Leiter irgendeiner Fuehrerscheinstelle und wortgewaltiger Hardliner der Verkehrssverhinderer ? Was wundert dann die restriktive Einstellung...
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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07.10.2004, 08:29
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#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 |
Hallo,
warum wird eigentlich immer dieser Kalus zitiert? Ist der der Gott der Führerscheingesetze? Der macht sich wohl die Gesetze selber oder verbiegt sie sich zu Gunsten der Führerscheinstellen. |
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07.10.2004, 08:34
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#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Der macht sich wohl die Gestze selber oder verbiegt sie sich zu Gunsten der Führerscheinstellen. Nicht wirklich. Er hat lediglich ebenfalls ausgeführt, was wir hier ebenfalls schon lange predigen. Ein Fahrverbotsvermerk für D ist nur die logische Konsequenz aus der, nicht nach geltendem Recht erworbenen FE. -------------------- |
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07.10.2004, 09:41
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#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
Zitat (XDiver @ 07.10.2004, 09:34) Ein Fahrverbotsvermerk für D ist nur die logische Konsequenz aus der, nicht nach geltendem Recht erworbenen FE. fragt sich nur nach welchem nicht geltenden Recht. Scheint es doch eher so das Deutschland nach nicht geltendem Recht ein Fahrverbotsvermerk aussprechen möchte und nicht andersherum. |
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07.10.2004, 09:44
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#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ohne den ganzen Mist wieder aufzuwärmen: 185-Tage-Regelung: geltendes EU-Recht
Eignungszweifel: immer noch geltendes Recht nach FeV -------------------- |
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Gast_Johnny Walker_* |
07.10.2004, 10:32
Beitrag
#39
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Zitat (XDiver @ 07.10.2004, 10:44) Ohne den ganzen Mist wieder aufzuwärmen: 185-Tage-Regelung: geltendes EU-Recht Eignungszweifel: immer noch geltendes Recht nach FeV EU Recht: Richtlinie 91/439EWG, ausgelegt mit EuGH-Urteil v. 29.04.2004 Artikel 1 (2) Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Nationales Recht FeV 1999 § 28. 5 Eignungszweifel. Richtlinien und Verordnungen der EU müssen von den nationalen Behörden genauso angewendet werden wie nationale Gesetze; bei einem Widerspruch zwischen nationalem und europäischen Recht hat EU Recht Vorrang (Quelle Bundesregierung.de) Gruß Johnny |
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Gast_nypdcollector_* |
07.10.2004, 10:35
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#40
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Ich sehe bei deinem Post keinen Widerspruch zum vorher gesagten Johnny.
Die gegenseitige Anerkennung schliesst nicht aus, dass es national Eignungszweifel geben kann. |
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07.10.2004, 10:40
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#41
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
mich würde eigentlich jetzt mal viel mehr der genaue Hintergrund von caleb interessieren.
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07.10.2004, 10:42
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#42
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (nypdcollector @ 07.10.2004, 11:35) Die gegenseitige Anerkennung schliesst nicht aus, dass es national Eignungszweifel geben kann. Eine kurze und knappe Zusammenfassung. Zitat bei einem Widerspruch zwischen nationalem und europäischen Recht hat EU Recht Vorrang Es sollte doch inzwischen auch Johnny Walker bekannt sein, dass in der EU-Führerscheinrichtlinie z. Zt. noch keine Aussagen zur Eignungsüberprüfung vorhanden sind. Wo aber keine EU-Regelung besteht, kann das jeweilige Mitgliedsland eigenständige Regelung treffen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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07.10.2004, 10:55
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#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
Zitat (Andreas @ 07.10.2004, 11:42) Es sollte doch inzwischen auch Johnny Walker bekannt sein, dass in der EU-Führerscheinrichtlinie z. Zt. noch keine Aussagen zur Eignungsüberprüfung vorhanden sind. Wo aber keine EU-Regelung besteht, kann das jeweilige Mitgliedsland eigenständige Regelung treffen. natürlich sind Aussagen zur Eignungsüberprüfung im EuGH getroffen worden, nämlich mit der Aussage das Eu-Füherscheine gegenseitig anerkannt werden müssen. Würde ja sonst im Umkehrschluss heissen, das andere EU-Länder Füherscheine ausstellen obwohl sie die Eignung anzweifeln. Ich glaube nicht das der EuGH der Argumentation folgen wird, das Deutschland das alleinige Recht gepachtet hat Eignungsüberprufungen durchzuführen und damit alle anderen EU-Länder als Bananenrepubliken hinstellt. |
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07.10.2004, 10:57
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#44
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Bitte genau lesen, ich sprach von der EU-Führerscheinrichtlinie. Dort gibt es keine Regelungen über die Eignungsüberprüfung. Da sich auch der EuGH an diese Richtlinie halten muß, wird der § 46 FeV auch noch einige Zeit weiter bestehen.
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07.10.2004, 10:58
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Hast Du das EuGH-Urteil eigentlich mal gelesen? Die gegenseitige Anerkennung sagt nichts über die Geltendmachung von Eignungszweifeln aus.
Bezogen ist das lediglich darauf, dass der Besitzer einer EU-FE hier nicht mehr nach § 21 StVG belangt werden kann. Es steht jedem Land weiterhin frei, bei Vorliegen eines Verdachtsmomentes Eignungszweifel geltend zu machen. Dass es eine solche Regelung in vielen anderen Ländern nicht gibt, heisst noch nicht von sich aus, dass D eine solche nicht haben darf.... -------------------- |
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07.10.2004, 10:59
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#46
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (XDiver @ 07.10.2004, 11:58) Hast Du das EuGH-Urteil eigentlich mal gelesen? Die gegenseitige Anerkennung sagt nichts über die Geltendmachung von Eignungszweifeln aus. ...und die EU-Führerscheinrichtlinie sollte er bei dieser Gelegenheit auch gleich lesen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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07.10.2004, 11:07
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Dass es eine solche Regelung in vielen anderen Ländern nicht gibt, heisst noch nicht von sich aus, dass D eine solche nicht haben darf.... Es heisst ebenfalls noch nicht von sich aus, dass D eine solche haben darf! Vor allem dann nicht, wenn sie so restriktiv ist, dass sie die Grundsaetze der gegenseitigen Anerkennung aushoehlt. Das sagt der EuGH in den Randnummern 75-77. Aber wir wollten ja nicht mehr ueber das EuGH-Urteil an dieser Stelle reden - sorry. gruss, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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07.10.2004, 11:10
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Es heisst ebenfalls noch nicht von sich aus, dass D eine solche haben darf! Darüber könnte man jetzt wieder seitenweise diskutieren. Ich halte es da allerdings mit Andreas. Mangels EU-weiter Regelung dürfen m.E. die einzelnen Staaten hier eigene Regelungen treffen.... -------------------- |
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07.10.2004, 11:27
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Das versuche ich schon seit Wochen klarzustellen: Es sind 2 paar Schuhe, ob eine FE anerkannt, also als gültig erachtet wird, oder ob deren Benutzung untersagt wird aufgrund von Zweifeln (MPU).
Das ist wie mit den diversen Funkempfängern: Besitz erlaubt, Benutzung verboten -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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07.10.2004, 11:46
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5888 |
Zitat (strichachtdoktor @ 07.10.2004, 12:07) Es heisst ebenfalls noch nicht von sich aus, dass D eine solche haben darf! Vor allem dann nicht, wenn sie so restriktiv ist, dass sie die Grundsaetze der gegenseitigen Anerkennung aushoehlt. So sehe ich das auch. Mag ja sicherlich möglich sein das D weiterhin genau wie jedes andere Land wenn es möchte Eignungszweifel anmelden kann, aber um diese anzumelden braucht es leider für Euch auch Gründe. Und zwar Gründe die enstanden sind, nachdem mir von einem anderen Land ein EU-Führerschein ausgestellt wurde, denn mit dieser Ausstellung wurde mir ganz klar bescheinigt, das ich geeignet bin, logisch oder, denn ohne Eignung kein Führerschein. Wenn für Polen als Beispiel eine Eignung gegeben ist, wenn ich zur Fahrschule nüchtern komme dann ist das halt so, und wenn für Deutschland eine Eignung erst nach bestandener MPU gegeben ist, dann ist das auch so, aber kein Land hat das Recht die Anerkennung der Eignung eines anderen Landes zu bezeifweln. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 08:57 |