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> Verkehrsberuhigung Möblierung, Möblierung mit Bänken
Raben
Beitrag 26.01.2025, 19:30
Beitrag #1


Neuling


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Wir möchten im verkehrsberuhigten Bereich auf einem Platz Ruhebänke aufstellen. Die örtliche Kommunalpolitik vertritt die Position, das die Bänke nur mit einem Mindestabstand von 1,80m. zur Staße aufgestellt werden dürfen. Der Platz ist an drei Seiten von einer Straße umfahren (der gesamte Bereich befindet sich inkl. Straßen im verkehrsberuhigten Bereich) und der Platz ist recht klein, darum wäre es gut, wenn die Bänke einen geringeren Abstand zum "gedachten" Fahrbahnrand hätten... Ich kenne Ortschaften, da stehen im verkehrsberuhigten Bereich sogar mitten auf den "alten" STraßen Sitzmöglichkeiten 🤔Nun meine Frage: Stimmt es, dass es im verkehrsberuhigten Bereich diese gesetzl. vorgeschriebenen Abstand von 1,80m zur Straße gibt? vielen Dank für die Antwort und lg
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ulm
Beitrag 26.01.2025, 19:55
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Wer so etwas wie die 1,80 Meter behauptet, ist auch in der Beweispflicht.
Also hat derjenige auch die Quelle zu nennen, sonst ist es lediglich seinem eigenen Wunschdenken entsprungen.

Ich kenne in diesem Bereich nur diverse Richtlinien, die aber keinen Gesetztes-Charakter haben und von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann.

Bei einer Sitzbank frage ich mich aber zuerst, auf welcher Seite sich die Lehne befindet. Erst dann macht eine Diskussion über Abstände Sinn.

Lehne zur Fahrbahn hin, seitlich Blumenkübel, da sind 50cm Abstand vollkommen ausreichend.

Bitte vergesse einen anderen Aspekt nicht:
Kann sich eine Person, die auf der Bank sitzt, wohlfühlen oder kommt ihr der Autoverkehr gefährlich nah? Wie schnell ist er?
Wichtiger ist, durch die Gestaltung des vbB Tempo herauszunehmen.
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Explosiv
Beitrag 26.01.2025, 20:52
Beitrag #3


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Da ist was mit den Definitionen durcheinander.
Straße ist das Ganze, von Hauswand zu Hauswand, wenn kein Vorgarten oder Vorplatz vorhanden ist.
Wie will man Abstand zu einer Straße halten, wenn man mittendrauf ist?
Im VBB gibt es keine Fahrbahnen und nur eine mehr oder weniger einheitliche Fläche, auf der der Aufenthaltsgedanke den der Fortbewegung überwiegt. Ruhebänke auf einer besonders breiten Stelle, hier als Platz bezeichnet, würden dazu ausgezeichnet passen. Wieso man bei einer anzunehmenden Schrittgeschwindigkeit jeglichen Verkehrs da 1,8 m Abstand zu irgendwas einhalten soll, ist mir schleierhaft. Eine Durchfahrbreite von mindestens 3,05m sollte eingehalten werden, fertig. Wer Anderes fordert, sollte dieses belegen. Und wird schnell ins Schwimmen kommen.


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