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> Dauer vom Anhörungsbogen bis zum Fahrverbot
Hobbybahner
Beitrag 06.02.2025, 14:01
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe Ende Oktober 2024 mit einem Betriebsfahrzeug durch Ablenkung bzw. Gespräch mit dem Beifahrer eine rote Ampel überfahren, durch die Ablenkung verwechselte ich die Rechtsabbieger- mit der Geradeaus-Ampel. Mitte Januar kam der Anhörungsbogen mit dem Tatbestand, es war bereits 7 Sekunden rot, ein Foto war dabei und das der Fahrzeughalter (seit Dezember 2024 bin ich nicht mehr dort beschäftigt) mich als Fahrer bereits benannt hat, also keine Chance das abzustreiten, es stand auch mit drin, das ein Fahrverbot vorgesehen ist. Ich habe im Anhörungsbogen zugegeben, das ich gefahren bin und dazu geschrieben, das ich durch den Beifahrer abgelenkt wurde (wird sicher nicht als Grund anerkannt werden, aber egal) und schickte das Ganze am nächsten Tag zur zuständigen Bußgeldstelle. Wie lange kann es nun dauern, bis eine Antwort kommt und das Fahrverbot (sicher ein Monat?) in Kraft tritt, da ich ehrlich gesagt deshalb wie auf Kohlen sitze, da ich auf Arbeitssuche bin und das ganze ja mit einplanen muß zwecks Erreichbarkeit, bin da ja gänzlich auf ÖPNV angewiesen und sagen muß ich es dem zukünftigen AG auch, da Führerschein, gerade in meiner Branche (Garten-, Grünpflege) meist wichtig ist.

Vielen Dank
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Freisinn
Beitrag 06.02.2025, 14:20
Beitrag #2


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Ist die Bußgeldstelle in der Nähe? Wir machen in solchen Fällen bei persönlicher Vorsprache und einem Rechtsmittelverzicht auch ein sofortiges Fahrverbot.
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Hobbybahner
Beitrag 06.02.2025, 14:22
Beitrag #3


Neuling


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Ja, ist in der Nähe. Wird jeder anders machen, war noch nie in so einer Situation, bis auf harmlose Blitzer wegen 5-10 km/h drüber noch nie was.
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Freisinn
Beitrag 06.02.2025, 15:14
Beitrag #4


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Hingehen und darum bitten, das FV aus beruflichen Gründen sofort antreten zu wollen. Dürfte kein Problem sein.
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TAK
Beitrag 07.02.2025, 10:10
Beitrag #5


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normales Procedere wäre jetzt dass du irgendwann in den nächsten 2 Monaten einen Bußgeldbescheid erhältst gegen den du theoretisch Einspruch einlegen kannst... Legst du keinen Einspruch ein wird der Bußgeldbescheid im Normalfall zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig... Da du bisher noch kein Fahrverbot hattest hättest du ab Rechtskraft dann 4 Monate Zeit um deinen Führerschein abzugeben - der eine Monat beginnt dann an dem Tag zu laufen, an dem der Führerschein bei der Bußgeldstelle ankommt...

Wie @Freisinn schon richtig schreibt, kann man das auch alles beschleunigen in dem man zur Bußgeldstelle geht und darum bittet den Bußgeldbescheid persönlich auszuhändigen (ich hoffe so etwas funktioniert heutzutage noch, da doch alles via Rechenzentrum erstellt und verschickt wird) und man gleichzeitig dort einen schriftlichen Rechtsmittelverzicht erklärt... damit wäre der Bußgeldbescheid direkt rechtskräftig und du könntest das Fahrverbot direkt antreten... Vorteil bei einem derzeitigen Antritt wäre auch, dass der Februar der kürzeste Monat ist, somit würde man ein paar Tage beim Fahrverbot sparen...

@Freisinn geht das bei Euch noch, den BGB direkt auszustellen und zu übergeben?


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Freisinn
Beitrag 07.02.2025, 10:25
Beitrag #6


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Zitat (TAK @ 07.02.2025, 11:10) *
@Freisinn geht das bei Euch noch, den BGB direkt auszustellen und zu übergeben?

Ja, wir hängen aber auch nicht am Rechenzentrum. (Wir nehmen dann auch die 3,50€ Zustellung raus, also man spart sogar etwas )
Aber auch wenn man am Rechenzentrum hängt, müsste sich der lokale Druck eigentlich auswählen lassen.
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TAK
Beitrag 07.02.2025, 11:08
Beitrag #7


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so wars zu meiner Zeit damals zumindest noch (ich glaube es sind jetzt 13 Jahre)....

aber für jeden Sachbearbeiter sollte so etwas ja die Traumlösung sein... direkt nen rechtskräftigen BGB, direkt den Führerschein, d.h. praktisch ein direkt fertiges Verfahren...

Danke für die Info :-)


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Explosiv
Beitrag 07.02.2025, 21:14
Beitrag #8


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Und die Strafe folgt auf dem Fuße und kommt nicht erst Monate später zum Tragen.


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Hobbybahner
Beitrag 23.02.2025, 15:38
Beitrag #9


Neuling


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So, Bescheid ist nun da, 228,50 Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Sperre (4 Monate Abgabefrist, werde ich im April machen). Wann werden die Punkte wieder gelöscht, mein letzter Stand ist nach 2 Jahren und wieviel Punkte darf man maximal haben, mein letzter Stand ist 18, aber das soll sich ja geändert haben.

Vielen Dank
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Jens
Beitrag 23.02.2025, 16:08
Beitrag #10


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Die Eintragung, und somit auch die Punkte, werden fünf Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids aus dem Fahreignungsregister getilgt. Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Zitat (Hobbybahner @ 23.02.2025, 15:38) *
1 Monat Sperre
Nicht Sperre sondern Fahrverbot. Kleiner, aber wichtiger Unterschied wink.gif


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