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> Trunkenheitsfahrt 2020, 2 x MPU?
baerfekt
Beitrag 08.02.2025, 12:48
Beitrag #1


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Mein Kumpel hat im Oktober 2020 eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad gehabt. Der Blutwert war 2,1 Promille.
Im November 2020 erhielt die Führerscheinstelle durch die Polizei die Info über die Trunkenheitsfahrt.
April2 022, wollte mein Kumpel den Jagdschein verlängern. Hier wurde er aufgefordert, wegen der Trunkenheitsfahrt
den Nachweis (MPU) zu erbringen, das Waffen ordnungsgemäß geführt und Munition ordnungsgemäß aufbewahrt wird.
Jagdschein und Waffen wurden eingezogen. Die MPU wurde erfolgreich bestanden und der Jagdschein bzw. Waffen wieder
ausgehändigt. Im Mai 2024 wurde mein Kumpel aufgefordert, eine MPU für Führerschein vorzulegen. Und im Juli 2024 wurde
erstmalig der Führerschein, also fast 4 Jahre nach der Tat eingezogen.

Wie wird das bewertet? Muss jetzt die 15 Jahre Wartefrist abgesessen werden?

LG
baerfekt


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Viele Grüße aus Thüringen
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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 08:31
Beitrag #2


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4 Jahre hat es gedauert bis zur MPU Aufforderung, obwohl die Führerscheinstelle genauso lange davon wusste…

15 Jahre warten kann man machen, sofern bis dahin keine weiteren Trunkenheitsfahrten dazu kommen oder sonstige Verkehrsauffälligkeiten (bei rot über Ampel gehen etc. kann auch schon Punkte geben).

Dein Freund hat schon einmal eine MPU bestanden, die Geschichte von damals muss jetzt für die zweite MPU identisch sein. Hat er das Gutachten noch? Wenn nicht ist es in der Führerscheinakte einsehbar. Das wäre schonmal die Grundlage. Abstinenznachweise… wie alt ist er? Wie war der Konsum laut ersten MPU Gutachten? Wurde Abstinenz empfohlen?
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Jens
Beitrag 09.02.2025, 08:54
Beitrag #3


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Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 08:31) *
sofern bis dahin keine weiteren Trunkenheitsfahrten dazu kommen oder sonstige Verkehrsauffälligkeiten (bei rot über Ampel gehen etc. kann auch schon Punkte geben).
Warum?

Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 08:31) *
Hat er das Gutachten noch? Wenn nicht ist es in der Führerscheinakte einsehbar.
Ich glaube nicht, dass die damalige Untersuchung von der Führerscheinstelle angeordnet wurde, die hat mit Waffenrecht nichts zu tun.


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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 09:37
Beitrag #4


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Die 10 jährige Tilgungszeit beginnt erst nach 5 Jahren (daher 15 Jahre insgesamt). Kommt es in diesen 5 Jahren aber zu erneuten Auffälligkeiten (kann schon ein Rotlichtverstoß als Fußgänger sein) verlängert sich die ganze Frist entsprechend nochmal. Im Einzelfall dann abzurufen übers KBA.

Bzgl. MPU. Dann ist ratsam als erstes Einblick in die Führerscheinakte zu beantragen. Wenn dort die erste MPU drin ist, muss er sich auch an diese halten. Thematisch geht es ja weiterhin nur um die Trunkenheitsfahrt 2020.
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auchdasnoch
Beitrag 09.02.2025, 10:20
Beitrag #5


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Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 09:37) *
Kommt es in diesen 5 Jahren aber zu erneuten Auffälligkeiten (kann schon ein Rotlichtverstoß als Fußgänger sein) verlängert sich die ganze Frist entsprechend nochmal.
Das ist falsch.


Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 09:37) *
Im Einzelfall dann abzurufen übers KBA.
Dann solltest Du Dir das noch einmal durchlesen, bevor Du Fehlinformationen postest.


Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 09:37) *
Wenn dort die erste MPU drin ist, muss er sich auch an diese halten. Thematisch geht es ja weiterhin nur um die Trunkenheitsfahrt 2020.
Aber die Fragestellung ist eine andere. Daher wird die Führerscheinstelle keine neue Fahrerlaubnis erteilen, ohne das vorher die wieder hergestellte Fahreignung nachgewiesen wurde, oder die Trunkenheitsfahrt getilgt wurde.
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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 10:31
Beitrag #6


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Wichtig ist jedenfalls die Grundgeschichte zur Trunkenheitsfahrt unabhängig von der Fragestellung. Wenn er damals A erzählt und heute B, wird die MPU in jedem Fall negativ sein. Inhaltlich (Konsummuster etc) muss 1:1 mit damaligen Angaben übereinstimmen. Damals Abstinenz und heute kontrolliertes Trinken wäre auch fatal, diese Angaben fehlen alle.

Falsch ist das nicht. Tilgungsfristen sind einfach selbst einzusehen für jedermann. Und die beginnt nunmal erst nach deliktfreien 5 Jahren.
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Jens
Beitrag 09.02.2025, 10:41
Beitrag #7


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Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 10:31) *
Tilgungsfristen sind einfach selbst einzusehen für jedermann.

Richtig, die finden sich im § 29 StVG. Aber deine Aussage über eine Fristverlängerung durch erneute Verstöße findet sich dort nicht wieder.


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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 10:46
Beitrag #8


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Wenn er nochmal mit 2,1 Promille fährt und vielleicht dazu ohne Fahrerlaubnis, hat es sicherlich Auswirkung auf seine Tilgungsfrist, weil dann noch weitere Sperrfristen hinzukommen. Und das Enddatum könnte er dann in seinem Fahrregister nachschauen.
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Jens
Beitrag 09.02.2025, 10:53
Beitrag #9


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Sperrfristen haben keine Auswirkung auf Tilgungsfristen. Und es gibt seit dem 1. Mai 2014 keine Tilgungshemmung mehr, d.h. weitere Verstöße, egal ob das ursprünglich von dir behauptete "bei rot über Ampel gehen" oder auch die jetzt eingebrachten Beispiele einer weiteren Trunkenheitsfahrt bzw. Fahren ohne Fahrerlaubnis hemmen auf keinen Fall die Tilgung der Fahrt aus 2020 und auch nicht die Tilgung des Eintrags der Entziehung der Fahrerlaubnis.


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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 10:55
Beitrag #10


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Eine neue Fahrerlaubnis bliebe ihm dann nach 15 Jahren trotzdem verwehrt. Angenommen 14 Jahre unauffällig, nach 14,9 Jahren Trunkenheitsfahrt. Sagt die Fsst sicherlich nicht ja zur Fahrerlaubnis ohne MPU.
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Jens
Beitrag 09.02.2025, 10:59
Beitrag #11


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Ja, du willst unbedingt Recht haben, ich seh's ja ein. Aber egal was du jetzt für abstruse Beispiele konstruierst, deshalb bleiben deine Behauptungen über Tilgungshemmungen trotzdem falsch.


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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 11:02
Beitrag #12


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Im Grunde geht es um die faktische Hemmung, weil das Ziel die Fahrerlaubnis ohne MPU auszusitzen dann nicht in 15 Jahren erreicht werden kann.
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Jens
Beitrag 09.02.2025, 11:02
Beitrag #13


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Was soll denn jetzt eine faktische Hemmung sein?

Im Grunde geht es darum, dass du nicht zugeben kannst, dich geirrt zu haben.


Edit: Jetzt mal zur Frage von @baerfekt:
Zitat (baerfekt @ 08.02.2025, 12:48) *
Muss jetzt die 15 Jahre Wartefrist abgesessen werden?
Das kommt darauf an. Die Trunkenheitsfahrt hat eine Tilgungsfrist von fünf Jahren, d.h sie wird fünf Jahre nach der Rechtskraft des Strafbefehls getilgt. Allerdings bestimmt § 29 Abs. 7 StVG, dass sie auch nach der Tilgung solange verwertet werden darf, wie die "Tat als Grundlage in einer noch gespeicherten Maßnahme nach § 28 Absatz 3 Nummer 5, 6 oder 8 genannt ist." Und eine solche Maßnahme ist die Entziehung einer Fahrerlaubnis. D.h. wenn die Behörde die Entziehung mit der Trunkenheitsfahrt begründet hat, dann darf diese solange verwertet werden, wie die Entziehung im FAER eingetragen ist, also im schlimmsten Fall 15 Jahre.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.02.2025, 11:10


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Falo999
Beitrag 09.02.2025, 11:11
Beitrag #14


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Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 10:55) *
Eine neue Fahrerlaubnis bliebe ihm dann nach 15 Jahren trotzdem verwehrt. Angenommen 14 Jahre unauffällig, nach 14,9 Jahren Trunkenheitsfahrt. Sagt die Fsst sicherlich nicht ja zur Fahrerlaubnis ohne MPU.

Wie schon von @jens geschrieben wurde ist die Tilgungshemmung mit der 2014er Punktereform abgeschafft worden.

Nach spätestens 15 Jahren wird die alte TF getilgt und darf nicht mehr für irgentwelche Maßnahmen verwendet werden.
Selbst wenn er nach 14,9 jahren eine 2.TF begeht wird 1 Monat später (15Jahre) die 1.TF getilgt.
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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 11:11
Beitrag #15


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„Es ist zwar korrekt, dass die Tilgungsfrist nach zehn Jahren abgelaufen ist, allerdings beginnt die Frist nicht immer am Tattag bzw. nach dem Urteilsspruch zu laufen. Nach spätestens fünf Jahren befinden sich die Altverstöße aber auf jeden Fall in der Tilgung.Voraussetzung ist aber, dass es zu keinen weiteren Verkehrsauffälligkeiten kommt. Weder als Fußgänger noch als Radfahrer dürfen Punkte gesammelt werden. Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte ohnehin verzichtet werden. Hüten sollten sich Betroffene auch vor einem verfrühten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dieser unterbricht die Frist für die MPU-Verjährung und lässt dadurch das Projekt „MPU-Verjährung“ scheitern.“ https://www.bussgeldkatalog.de/mpu-verjaehrung/

Ok, wenn dem so ist, kursieren seit 2014 Falschinformationen rum. Auch auf guten Seiten wie Bußgeldkatalog.
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auchdasnoch
Beitrag 09.02.2025, 13:28
Beitrag #16


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Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 11:11) *
Voraussetzung ist aber, dass es zu keinen weiteren Verkehrsauffälligkeiten kommt.
Nur weil Du das stur immer und immer wieder behauptest, wird es nicht richtig.


Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 11:11) *
Hüten sollten sich Betroffene auch vor einem verfrühten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dieser unterbricht die Frist für die MPU-Verjährung und lässt dadurch das Projekt „MPU-Verjährung“ scheitern.“
Die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis hat noch nie, also auch nicht vor der Punktereform in 2014 die Tilgung gehemmt.
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Q-Treiberin
Beitrag 09.02.2025, 13:44
Beitrag #17


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Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 11:11) *
Auch auf guten Seiten wie Bußgeldkatalog.
Viel „Gutes“ habe ich da noch nicht gelesen…. whistling.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 14:47
Beitrag #18


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Das steht genau so in verschiedensten Quellen, dann schreibt wohl einer vom anderen ab seit 11 Jahren und mehr. Auf was beziehst du dich? Dazu lernen ist ja nie verkehrt, gerne Korrektur.
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Hornblower
Beitrag 09.02.2025, 16:46
Beitrag #19


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Du wirst hier ständig korrigiert. Was ist Dir noch unklar?


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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mfswgdb
Beitrag 09.02.2025, 17:26
Beitrag #20


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Aber du musst dich doch auf Quellen beziehen. Mir hat das Forum zweifelsohne viel geholfen, aber in entscheidenden Punkten zurück zur Fahrerlaubnis konnte mir nur mein Anwalt den richtigen Weg zeigen, nicht das Forum. Im Netz kursieren offensichtlich falsche Informationen, als Betroffener wie der TE kann man das doch gar nicht durchblicken..
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ulm
Beitrag 09.02.2025, 22:25
Beitrag #21


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Die Quelle §29 StVG wurde Dir doch bereits genannt...


Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 17:26) *
aber in entscheidenden Punkten zurück zur Fahrerlaubnis konnte mir nur mein Anwalt den richtigen Weg zeigen, nicht das Forum.
Das kannst Du aber dem Forum nicht vorwerfen, wenn Du Deinen konkreten Fall dem Forum gar nicht offenlegst, sondern nur Deinem Anwalt:
Zitat (mfswgdb @ 25.12.2024, 13:18) *
ich war lange Zeit stiller Mitleser [...] Mittlerweile habe ich meine Fahrerlaubnis zurückerhalten



Zitat (mfswgdb @ 09.02.2025, 17:26) *
Im Netz kursieren offensichtlich falsche Informationen, als Betroffener wie der TE kann man das doch gar nicht durchblicken..
Und deswegen hat man Dir in diesem Thread mehrfach erklärt, dass das, was Du da im Internet gefunden hast, schlicht falsch ist. Genau das macht den Vorteil des Forums aus. Du bekommst das Beste aus dem Wissen aller.
Funktioniert aber nur, wenn man auch nachfragt und die Internet-Informationen mit seinem konkreten Fall abgleicht.
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baerfekt
Beitrag 09.02.2025, 23:07
Beitrag #22


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Zur Info:

Mein Kumpel hat mich heute nochmals informiert, dass es nicht um eine Sperrfrist bzw. Wartezeit geht. Ein Widerspruch vom Anwalt, der aufgehoben werden muss, blockiert momentan die 2. MPU.

Die Anordnung der 1. MPU zum Waffenrecht und später die 2. angeordnete MPU von der Führerscheinstelle kommen vom gleichen Haus und gleichem Fachgebiet "Öffentliche Ordnung und Sicherheit"

Ich habe noch nie gehört, dass jemanden im gleichen Tatbestand 2 MPU angeordnet bekommt.

Meines Erachtens, hätte die Fahrerlaubnisbehörde schon im November 2020 den Führerschein einziehen und eine MPU anordnen müssen. Durch die Untätigkeit der Fahrerlaubnisbehörde ist mein Kumpel eigentlich doppelt bestraft, da die MPU FS für Waffenrecht anerkannt wird. Umgedreht, weiß ich nicht.


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Viele Grüße aus Thüringen
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mfswgdb
Beitrag 10.02.2025, 06:32
Beitrag #23


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Zitat (ulm @ 09.02.2025, 22:25) *
Und deswegen hat man Dir in diesem Thread mehrfach erklärt, dass das, was Du da im Internet gefunden hast, schlicht falsch ist. Genau das macht den Vorteil des Forums aus. Du bekommst das Beste aus dem Wissen aller.
Funktioniert aber nur, wenn man auch nachfragt und die Internet-Informationen mit seinem konkreten Fall abgleicht.


Ich bedanke mich für deine Richtigstellung! Deswegen schätze ich dieses Forum.
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MsTaxi
Beitrag 10.02.2025, 10:25
Beitrag #24


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@baerfekt

Gibt es eigentlich einen Grund, warum dein Freund keine 2. MPU machen will - vom finanziellen, zeitlichen und nervlichen Aufwand mal abgesehen?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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thobad2001
Beitrag 10.02.2025, 15:54
Beitrag #25


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@baerfekt

Die zweite MPU wird wohl Pflicht da Sie wohl die Fragestellung bekommt wie "Leigen durch den Alkohlkonsum beinträchtigungen vor die ein sicheres Führen eines KFZ verhindern und ist auszischließen das er noch mal mit Alkohol fährt".

Und bei der ersten wird es wohl so was gewesen sein wie "Ist er in der Lage Verantwortungsvoll mit Waffen und Munition umzugehen, und ist auszuschlißen das ..."

Heißt die ersten Fragen zur Tat dürften gleich sein.

Dann werden sich die Fragen wohl leicht ändern.

Und dann wieder Intentisch werden wie er so was vermeiden möchte.

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 18:58