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> Felgen Winterreifen 102Y vs. 102W – ein TÜV-Problem?
Shikoba
Beitrag 08.02.2025, 16:25
Beitrag #1


Neuling


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Hallo.

Gestern habe ich einen EV6 GT gekauft, in der Zulassungsbescheinigung habe ich geschrieben, dass es 255 40 zr21 102Y Reifen <--Lastindex geben soll. Gestern habe ich Bridgestone Blizzak 6 255 40 21 102W XL Winterreifen gekauft und mir ist nicht aufgefallen, dass sie "102W" sind. Also ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex, was soll ich jetzt tun? Ich kann auch keine Winterreifen vom 102Y finden. Ich möchte hinzufügen, dass das Auto eine Höchstgeschwindigkeit von 260 km/h hat(Kia ev6 gt). Google zeigt, dass es illegal ist, den Geschwindigkeitsindex in Deutschland zu senken... Das stimmt. Sprechen Sie und helfen Sie mir bitte. Lg
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Hoheneicherstation
Beitrag 08.02.2025, 18:26
Beitrag #2


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Hallo

In § 36 StVZO ist geregelt dass Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben dürfen als das Fahrzeug benötigt.
Auf dieser Seite des ADAC wird es nochmal ausführlich unter: Ausnahmen beim Speed-Index: Winterreifen , erklärt. (Zitat) - Die Seite etwas nach Unten scrollen -
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol (veraltet, nicht mehr unter winterlichen Straßenbedingungen zugelassen, es sei denn, es ist zusätzlich ein Alpine-Symbol angebracht) und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen.
Allerdings muss dann der Fahrer oder die Fahrerin mittels Aufkleber im Sichtfeld oder in der Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und diese Höchstgeschwindigkeit muss natürlich auch eingehalten werden.


Allerdings gilt diese Ausnahme in Italien nicht im Sommer!

Edith meint: Der Index W geht doch sowieso bis 270 km/h...

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hk_do
Beitrag 08.02.2025, 21:12
Beitrag #3


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Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung sind nur insofern relevant, dass sie auf jeden Fall passen.

Es dürfen auch Reifen mit anderen Indizes montiert werden, wenn sie die Anforderungen des Fahrzeugs erfüllen. Dabei muss man in diesem Geschwindigkeitssegment aufpassen, weil es zu Tragfähigkeitsabschlägen kommen kann.

Wenn man jetzt die Eckdaten des Fahrzeugs (oder die kompletten (!!) Schlüsselnummern) hätte konnte man mal nachschauen, was das Auto wirklich braucht.

Richtig ist allerdings auch, dass man Winterreifen montieren darf, die nicht für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ausreichen. Die darf man in Deutschland auch das ganze Jahr über fahren. Dafür müssen es aber zum einen wirkliche Winterreifen sein (also mit 3PMSF-Kennzeichnung, M+S reicht nicht!) und die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss dem Fahrer visualisiert werden (entweder Aufkleber oder Displayanzeige)
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F117
Beitrag 08.02.2025, 23:34
Beitrag #4


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Die Achslasten vorn/hinten liegen bei dem Auto bei 1260/1470 kg, da reicht ein 102W mit einer Tragfähgkeit von 850 kg locker. Selbst mit 10% Abschlag (W-Reifen bei 260 km/h) liegt ein Reifen dann bei 765 kg, also 1530 kg insgesamt an der Achse. Kannst Du also bedenkenlos fahren.


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Shikoba
Beitrag 09.02.2025, 14:07
Beitrag #5


Neuling


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Jetzt habe ich es einigermaßen verstanden, aber in dem Fall muss ich doch diesen Aufkleber anbringen, oder?
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Hoheneicherstation
Beitrag 09.02.2025, 15:28
Beitrag #6


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Den Aufkleber braucht's wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen niedriger ist als die in den Papieren angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.
Der Index W "geht" bis 270 km/h.

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