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> Unverhältnismäßige Kosten für Abschleppversuch
truckybambam
Beitrag 11.02.2025, 08:10
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo zusammen,

ich brauche Euren Rat.

Gestern Morgen (08:00 Uhr) wurde unser Transporter (bauähnlich Renault Trafic) fast abgeschleppt. Dieser stand im Bereich einer Ladezone. Aufgrund Tiefgaragensanierung fehlen bei uns derzeit ca. 30-40 Stellplätze. Nichtsdestotrotz ist uns bewusst, dass wir dahingehend schuldig sind.

Jedenfalls wurde ich angerufen vom Büro des Abschleppdienstes (meine Mobilnr. lag in der Windschutzscheibe): "Ihr Auto wird gleich abgeschleppt." Da ich auf dem Weg zur Arbeit war, ist meine Frau sofort zum Auto. Der Fahrer des Abschleppwagens hatte unseren Transporter wie auf dem Foto abgebildet an der Hinterachse aufgebockt. 1. Gang war eingelegt. Außer diesem Aufbocken noch keine weiteren Maßnahmen ergriffen (Installation Dollys an Vorderachse, Sicherung durch Gurte o.ä.)

Meine Frau musste 530€ zahlen, um das Auto auszulösen. Begründung: Das Auto gelte als abgeschleppt.

Die Anfahrt beläuft sich je nach Route auf 20/25 km. Wir wohnen in München.

Aus meiner Sicht wurde hier kalkuliert vorgegangen. Das Auto wurde aufgeladen, um sagen zu können "gilt als abgeschleppt" und dann wurden wir angerufen, damit der Aufwand für das reguläre Abschleppen entfällt und noch ein weiteres Fahrzeug abgeschleppt werden kann. Zwei weitere Fahrzeuge direkt daneben wurden nicht abgeschleppt mit der Aussage, diese würden laut Anzeiger nicht stören.

Nach Recherche werden ähnliche Rechtsfälle beschrieben, wo aber Fahrzeuge tatsächlich abgeschleppt und verwahrt wurden. Die Kosten fielen nach Gerichtsverfahren deutlich unter unsere angefallenen (344€). Gemäß den Artikeln gilt hier ein Gebot der Wirtschaftlichkeit. Dementsprechend werte ich das Vorgehen hier als nicht rechtmäßig.
Bsp.: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsv...nd/abschleppen/ Abschnitt: "Wie hoch dürfen die Abschleppkosten sein?"

Wir besitzen eine Rechtschutzversicherung mit 150€ Selbstbeteiligung. Die Quittung enthält keine Aufschlüsselung der Aufwände.
Wie seht Ihr das? Wie sollte ich Vorgehen? Zunächst Email an die Firma mit Schilderung und verweis auf die vergleichbaren Rechtsurteile?

Bild: https://imgur.com/a/SsJmpLn

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
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ulm
Beitrag 11.02.2025, 08:25
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal!

Für München gehen diese Abschleppkosten leider irgendwie in Ordnung.

Ob der begonnene Abschleppvorgang schon als durchgeführter Abschleppvorgang abgerechnet werden kann, darüber könnte man vor Gericht streiten.
Dafür hast Du Dir den Aufwand gespart, irgendwo hinzufahren, um das Auto auszulösen und abzuholen.
Da gebe ich allerdings zu bedenken, dass man vielleicht vor Gericht 50 oder 100 Euro Nachlass erstreiten kann. Bei 150 Euro Selbstbeteiligung nicht der sinnvollste Deal.

Bitte falle bei den Kosten nicht auf einen der ADAC-Artikel herein, die ich für regelmäßig schlecht halte. Hier wird beispielsweise in einem Artikel aus 2023 ein Urteil auf 2018 zitiert, aber wenigstens die Kostenaufteilung dediziert erläutert. Ohne Hinweise auf die seitherigen Preissteigerungen läufst Du in eine "Falle" und hälst Dich an den 344 Euro fest. Mit 2025er Preisen wird ein Richter auch bei 400 Euro sicherlich noch mitgehen.
Allerdings ist beim ADAC auch noch der Nachtzuschlag drin und ein Standgeld. Also müsste man auch hier nachrechnen. Dagegen wieder der Mehraufwand, dass bei Deinem Fahrzeug nicht die angetriebene Achse direkt angehoben werden konnte.

Auch der Verweis des AG auf die Wirtschaftlichkeit ohne selbst die durchschnittlichen Abschleppkosten zu ermitteln, wirkt auf mich etwas eigenartig.
Vom Auftraggeber des Abschleppvorgangs ist nicht immer zu verlangen, dass er erst einmal Preisvergleiche durchführt. Auch ist die Frage der Wartezeit bis zum Freimachen des Parkplatzes zu berücksichtigen, wenn es sich um ein störendes Fahrzeug handelt.
Auch die Preiskalkulation des Abschleppunternehmens unterliegt der unternehmerischen Freiheit, solange nicht die Grenze des Wuchers überschritten wird.

Spar Dir die Mühe, Du kannst da wenig rausholen.
Sorry.
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truckybambam
Beitrag 11.02.2025, 08:59
Beitrag #3


Neuling


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Danke für deine ausführliche und schnelle Antwort!

Du schreibst, das Gebot der Wirtschaftlichkeit wird im Artikel nicht weiter ausgeführt und verweist am Ende auf die Grenze des Wuchers. Inwiefern ist denn diese Grenze abschätzbar und läuft das nicht aufs selbe hinaus/ist gleich das selbe?

Auch wenn es in München ist und wir 7 Jahre Inflation hinter uns haben sehe ich keine Rechtfertigung für Kosten jenseits 400€. Verglichen mit dem Rechtsurteil, was ebenfalls in München erging, sind in unserem Fall diverse Aufwände gar nicht angefallen.

Ich werde vermutlich zunächst eine Mail an das Unternehmen senden, um eine Kostenminderung zu erwirken. Evtl. lässt sich dies außergerichtlich erreichen.
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Explosiv
Beitrag 11.02.2025, 10:27
Beitrag #4


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Versuchen kannst Du das. Aber geh nicht vor Gericht. Wucher wird regelmäßig frühestens beim doppelten Preis gegenüber dem Normalpreis angenommen.


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truckybambam
Beitrag 11.02.2025, 11:37
Beitrag #5


Neuling


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Danke für die Einschätzung!
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bicionado
Beitrag 11.02.2025, 12:18
Beitrag #6


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Ich finde es etwas seltsam, dass der Abschlepper dich anrufen konnte, nicht aber die Polizei. Denn eigentlich ist es deren Job, die Ladezone in angemessener Art und Weise frei zu bekommen. Und am schnellsten geht das üblicherweise, wenn man nicht 1 Stunde auf den Eichenseher wartet, sondern den Halter informiert. Aber falls es dich tröstet, ich habe letztes Jahr für einen normalen PKW 400€ gezahlt. Der wurde allerdings tatsächlich zur Verwahrstelle gebracht.
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truckybambam
Beitrag 11.02.2025, 13:14
Beitrag #7


Neuling


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Ja, hier ging es nicht um eine Aufwandsminimale, schnelle Klärung. Da wollte uns jemand einen Denkzettel verpassen.
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mir
Beitrag 11.02.2025, 14:32
Beitrag #8


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Schwierig zu beurteilen. Die Ladezone wird zu einem Geschäft gehören, das wahrscheinlich recht regelmäßig beliefert wird und darauf angewiesen ist, dass der LKW dann dort nicht ewig rumwarten muss. Du wirst nicht der erste gewesen sein. Der Ladeninhaber darf durchaus die Maßnahmen ergreifen, die nötig sind, um die Störung mit der größten Wahrscheinlichkeit schnellstmöglich zu beseitigen.

Allerdings hätte er dann zumindest unmittelbar nach dem Anrufen des Abschleppdienstes bei Dir anrufen können. Weiß man, warum das nicht gemacht wurde?

Fraglich ist zudem, ob die volle Höhe der Kosten berechtigt ist, wenn die Anfahrt genutzt werden konnte, um ein weiteres Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abzuschleppen, und ob der Tarif generell im erlaubten Rahmen ist.

Übrigens können noch die Kosten für eine Unterlassungsklage dazukommen.


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Freisinn
Beitrag 11.02.2025, 16:59
Beitrag #9


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Also ich finde hier im ländlichen Raum keinen Abschlepper mehr, der für uns unter 400€ abschleppt.
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Q-Treiberin
Beitrag 11.02.2025, 20:56
Beitrag #10


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Zitat (truckybambam @ 11.02.2025, 08:59) *
Auch wenn es in München ist und wir 7 Jahre Inflation hinter uns haben sehe ich keine Rechtfertigung für Kosten jenseits 400€.
Dann lass Dich mal in Hamburg in den „Autoknast“ abschleppen…. thread.gif

Zitat
Gegen Zahlung der Gebühren für polizeiliches Handeln, der Verwahrgebühr und der Abschleppkosten wird Ihnen das Fahrzeug in der Verwahrstelle übergeben.
Dadurch kann i.d.R. ein Gesamtbetrag von 450,- bis 600,- Euro (für PKW) fällig werden. Die Gebühr für andere Fahrzeuge kann entsprechend teurer sein.
Quelle: https://www.polizei.hamburg/zentrale-verwah...20teurer%20sein.


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bicionado
Beitrag 12.02.2025, 09:05
Beitrag #11


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Eventuell müssen wir klären, ob das nun eine öffentliche oder private Ladezone war. Wer hat den Abschleppvorgang ausgelöst? Die Polizei oder eine Privatperson?
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Kai R.
Beitrag 12.02.2025, 09:11
Beitrag #12


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Sind Transporter nicht teurer?


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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