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> ersetzt Verkehrstherapie eine MPU
Berghaus9
Beitrag 13.02.2025, 13:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,
ich hatte im Januar 24 einen Verkehrsunfall und es war Alkohol im Spiel. Ich habe von April bis November 24 erfolgreich eine Verkehrstherapie (11 Einzelinterventionen) abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass im Gutachten zur Vorlage für das Gericht über 3 Seiten die Ursachen und schlussendlich die Wiederherstellung meiner Fahreignung und das es keine erhöhte Rückfallgefahr gibt. Bedeutet ich habe ein psychologisches Gutachten einer Verkehrstherapeutin, welche bereits eine Gutachtertätigkeit beim TÜV Nord für die MPU innehatte. In der Vorabsprache mit der Richterin wurde sich geeinigt, dass ich den Fs im Termin zurück bekomme. Am Gerichtstag selbst kam alles anders und sie war auf einmal anderer Meinung habe lediglich die Tagessätze minimiert aber den Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Begründung war: sie dürfe es angeblich rechtlich nicht. Im Nachgespräch kam eher heraus, dass sie Probebeamtin ist und Angst habe etwas falsch zu machen. Sie gab an, dass ich mit dem Gutachten doch zur Führerscheinbehörde gehen soll und mir somit eine MPU erspart bleiben würde, weil dieses ja besagt ich bin seit November 24 wieder geeignet Kraftfahrzeuge zu führen.. ich frage mich wieso die Richterin selbst das gutachten dann nicht anerkannt hat und wieso die FS-Behörde es jetzt machen sollte. Ich habe das Gefühl sie wollte mich nur vertrösten. Zudem wäre meine Sperrfrist bereits abgelaufen und da sie mich am Tag des Gerichtstermins als nicht geeignet ansah, habe ich weitere 3 Monate Sperrfrist auferlegt bekommen.
Mein erster Gerichtstermin im November 24 wurde abgesagt, weil dem AA auffiel, die Richterin hat ja urlaub. Ich bekam 3 Monate später erst einen Gerichtstermin, welcher jetzt vor wenigen Tagen war.

Dennoch meine Frage:
Hat jemand zufällig diesbezüglich bereits Erfahrungen gemacht? ich habe die FS-Behörde angerufen und gefragt, wurde jedoch auf eine Email verwiesen. Vielleicht hatte einer von euch da ja bereits eigene Erfahrungen gesammelt.

LG
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Falo999
Beitrag 13.02.2025, 14:03
Beitrag #2


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Die Richterin hätte damals theoretisch von dem Führerscheinentzug absehen können.
Jetzt bei der Neuerteilung hat sie keinerlei einwirkungsmöglichkeiten im Verfahren der neuerteilung.

Warum genau wurde dir nun der FS entzogen?

Dein 'psychologisches Gutachten' wird zu 100% nicht einer MPU gleich zusetzen sein zumal ja nichtmal die Fragestellung feststeht.
Sollte also ein MPU für die Neuerteilung verlangt werden wirst du die auch machen müssen.
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Berghaus9
Beitrag 13.02.2025, 14:17
Beitrag #3


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Mir wurde der Führerschein im Februar 24 nach dem Unfall abgenommen und meine Sperrfrist aus dem Strafbefehl, gegen den ich Einspruch eingelegt hatte ist am 01.02.2025 ausgelaufen.
Jetzt habe ich weitere 3 Monate auferlegt bekommen, weil sie dies wohl machen muss, weil sie ja angibt ich bin nicht geeignet.

Okay, also entspricht die Aussage der Richterin nicht der Wahrheit von wegen mein positives Gutachten ersetzt die MPU. Meine BAK lag damals bei 1,7, dementsprechend ist die MPU leider verpflichtend.
Also war meine einzige Chance der Gerichtstermin an in dem vom Entzug der Fahrerlaubnis hätte abgesehen werden durch die Richterin, weil ich ein positives Gutachten vorlegt hatte bezüglich meiner Fahreignung. Das Gutachten hat mich insgesamt 1300€ gekostet.

ich bin nach der Verhandlung in Tränen ausgebrochen, weil ich durch die vorherigen Absprachen mit einem anderen Ergebnis gerechnet hatte. Ein älterer Richter der ebenfalls an dem Tag im Hause war nahm mich in den Arm, ich erzählte ihm die Eckdaten meines Falles und er würde an meiner Stelle Berufung einlegen. Ich befinde mich derzeit ebenfalls im Beamtenverhältnis auf Probe und der nicht Entzug und die Aussparungen einer charakterlichen Eignung im Urteil sind immens wichtig.




Ihre Begründung war im Regelfall folgt hier der Entzug der Fahrerlaubnis, deshalb wird mir die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.02.2025, 16:12
Bearbeitungsgrund: Doppelposting gelöscht
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MsTaxi
Beitrag 13.02.2025, 14:41
Beitrag #4


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Die Richterin hätte die Möglichkeit gehabt, im Urteil ausdrücklich niederzulegen, dass deine Fahreignung wiederhergestellt ist. Das hätte Bindungswirkung für die Fsst gehabt und diese dürfte dann jetzt keine MPU fordern. Da dies unterblieben ist, wirst du zur MPU müssen. Ob und wie groß die Chancen sind, dass in einer Berufung der gewünschte Satz ins Urteil kommt, keine Ahnung, das kann dir nur ein Jurist sagen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Berghaus9
Beitrag 13.02.2025, 14:48
Beitrag #5


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Okay, alles klar. Danke für die Einschätzungen, dann habe ich wohl leider kein Glück gehabt..
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Zoxy
Beitrag 13.02.2025, 17:43
Beitrag #6


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Ich würde es halt einfach versuchen mit der Berufung. Du vergibst Dir damit nichts, außer Du glaubst dass Du schneller eine MPU positiv bestehen kannst, als einen Berufungstermin zu bekommen. Kann man gleich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken, und sobald die Akte beim Landgericht ist, mal beim Richter vorfühlen ob man Chancen hat, die positive Feststellung der Fahreignung ins Berufungsurteil zu kriegen.
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Berghaus9
Beitrag 13.02.2025, 19:52
Beitrag #7


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Hey Zoxy,
ich bin deiner Meinung, da ich jetzt sowieso neue 3 Monate Sperrfrist bekommen habe und dann noch die MPU machen müsste, die ebenfalls zeitintensiv und kostspielig ist. Ich hoffe, dass einfach so "schnell" wie möglich der zuständige Richter des Landgerichtes nach Erhalt meiner Akte auf meinen Anwalt zukommt und geschaut werden kann, wohin die Reise gehen könnte.
Ich weiß ja nicht, ob es eventuell auch die Möglichkeit gibt einer abgespeckten und zeitnäheren Form der Verhandlung beim Landgericht, da mein Anwalt wohl eine Berufungsbeschränkung eingelegt hat, sodass nur bestimmte Punkte strittig wären und nicht das gesamte Urteil.
Da ich aus Berlin komme und die Gerichte hier sehr, sehr voll sind hoffe ich dennoch zumindest in 1-3 Monaten, dass mein Anwalt zumindest erstmalig Kontakt aufnehmen konnte mit dem zuständigen Richter des Landgerichtes zu meinem Fall. Vielleicht erkennt das Landgericht ja mein positives verkehrspsychologisches Gutachten an... ich glaube zeitlich schneller zum Fs komme ich über den Weg mit der MPU nicht.
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Berghaus9
Beitrag 14.02.2025, 07:05
Beitrag #8


Neuling


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Hat jemand von euch eigene Erfahrung wie lang sich ein Berufungsverfahren für Strafsachen in der Regel zieht? Vielleicht auch in Berlin?
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gruenerTeich
Beitrag 14.02.2025, 10:18
Beitrag #9


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Seit Erlass des Urteils im ersten Rechtszug bis zur Berufungshauptverhandlung werden es voraussichtlich sechs Monate oder mehr sein. Der Anwalt kann ja mal die Auslastung der zuständigen kleinen Strafkammer vorab bei der Gerichtsverwaltung erfragen. Es ist allerdings fraglich, ob die Neuerteilung wirklich schneller geht.

Es könnte sich lohnen, schon jetzt den Antrag bei der FEB zu stellen, vielleicht wird dann in Ansehung der Rechtskraft des Schuldspruchs schon die MPU-Anordnung vorbereitet. Darauf gibt es aber keinen Rechtsanspruch.

Mit Blick darauf, dass das Kammergericht ein Widerlegen der Regelvermutung grundsätzlich billigt (nur KG – Az.: 3 Ss 56/21 – Urteil vom 10.12.2021 mit Verweis auf der Erwägungen des Gesetzgebers; manche Obergerichte sehen das indes sehr engstirnig), würde ich allerdings auch erstmal zur Berufung raten. Gegebenfalls das Rechtsmittel mit Aufhebungsantrages des vorläufigen Entzugs verbinden, dann erfährt man schon vorab wie der Hase beim nun mit der Sache befassten Vorsitzenden Richter läuft.
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Zoxy
Beitrag 14.02.2025, 11:05
Beitrag #10


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Zitat (Berghaus9 @ 14.02.2025, 07:05) *
Hat jemand von euch eigene Erfahrung wie lang sich ein Berufungsverfahren für Strafsachen in der Regel zieht? Vielleicht auch in Berlin?


Ich bin da bei @gruenerTeich, Du kannst mit mindestens 4-6 Monaten rechnen. Aber letztlich ist es Glaskugelguckerei, weil die Kammern sehr unterschiedlich belastet sind, und Krankheit oder Richterwechsel oder oder oder so viel Ungewissheit reinbringen, dass Dir das niemand verbindlich sagen kann. Am ehesten noch Dein Verteidiger, der wird ja öfter in Moabit unterwegs sein.
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Kai R.
Beitrag 15.02.2025, 21:33
Beitrag #11


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In Berlin ist sowieso alles anders.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Berghaus9
Beitrag 17.02.2025, 15:35
Beitrag #12


Neuling


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Danke, für eure Ausführungen. Ich werde euch berichten, sobald ich eine Information habe.
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