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> Parkplatz Discounter, Behindertenparkplatz
Parkverbot
Beitrag 15.02.2025, 18:05
Beitrag #1


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Hallo

Immer mehr erlebe ich, dass total quietschfidele Personen auf dem Rollstuhlparkplatz stehen und dafür überhaupt keine Berechtigung haben.

Das Ordnungsamt gibt es als nicht handlungsfähig an, weil der Parkplatz vor Penny und Co als ein Privatparkplatz eingestuft wird. Spricht man mit den Händlern, fühlt sich da auch niemand zuständig.
Noch interessanter wird es, wenn mehrere Discounter sich besagte Haltefläche teilen > dann schiebt es die eine auf die andere Ladenkette.

Heißt das tatsächlich: Die asozialen Falschparker dürfen alles ??? Keinerlei Konsequenzen für solch ein Cowboy-Verhalten?

Gruß Parkverbot
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ulm
Beitrag 15.02.2025, 18:27
Beitrag #2


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Ja.

Theoretisch können die Parkplatzbetreiber zivilrechtlich gegen den Falschparker vorgehen, doch dann würden sie ja einen Kunden verlieren.
Daher wird das Thema schlicht ignoriert.
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Tinu
Beitrag 15.02.2025, 18:42
Beitrag #3


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Zitat (ulm @ 15.02.2025, 18:27) *
doch dann würden sie ja einen Kunden verlieren.
... und Aufwand haben, ohne wirklich etwas dafür zu gewinnen.

Die Regeln auf dem Privatparkplatz legt der Eigentümer fest und genauso, wie ernst er es damit meint. In diesem Fall formuliert er Regeln als freundliche Bitte, dass sich alle zum sozialen Miteinander daran halten mögen. Er will sich nur nicht als Aufpasser unbeliebt machen.


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nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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Hust
Beitrag 17.02.2025, 16:08
Beitrag #4


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Der Privatparkplatzinhaber könnte eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen. Dann kann auch vom Ordnungsamt beknollt und abgeschleppt werden.
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Schwachzocker
Beitrag 17.02.2025, 16:20
Beitrag #5


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Zitat (Parkverbot @ 15.02.2025, 18:05) *
Heißt das tatsächlich: Die asozialen Falschparker dürfen alles ??? Keinerlei Konsequenzen für solch ein Cowboy-Verhalten?

Nein, das heißt nur, dass Cowboys sich auf ganz normale Parkplätze stellen dürfen, während Behinderte keinerlei Vorrechte haben.
Ich mache das auch so, weil diese Parkplätze schön nah am Eingangs sind.

Noch besser sind allerdings die "Mutter-Kind-Parkplätze". Keine Ahnung, warum die irgendwelche Privilegien im Straßenverkehr haben sollen. Da stelle ich mich mit Vorliebe drauf. Leider kann ich nicht auf beiden Plätzen gleichzeitig stehen.


Zitat (Hust @ 17.02.2025, 16:08) *
Der Privatparkplatzinhaber könnte eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen. Dann kann auch vom Ordnungsamt beknollt und abgeschleppt werden.

Man kann vieles. Man kann auch vieles beantragen.
Das dürfte aber zwecklos sein. Warum sollte sich die Behörde für das Wohl der Kundschaft interessieren?
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AMenge
Beitrag 17.02.2025, 16:20
Beitrag #6


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Dir wünsche ich, dass du mal am eigenen Leib erlebst, welche gravierenden Einschränkungen mit gesundheitlichen Problemen verbunden sein können. Was für eine widerwärtige und egoistische Einstellung!
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Schwachzocker
Beitrag 17.02.2025, 16:23
Beitrag #7


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Da pfeife ich drauf.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.02.2025, 19:08
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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mir
Beitrag 17.02.2025, 16:41
Beitrag #8


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Gegenüber dem Supermarkt ist es eine Besitzstörung, wenn die Parkplätze anders verwendet werden, als es derjenige vorschreibt, dem der Parkplatz behört. Dieser kann dann dagegen vorgehen, indem er z.B. das Fahrzeug umparkt oder auf Unterlassung klagt - beides auf Kosten des Störers.

Aber was tun, wenn der Betreiber keine Lust hat, sich mit Kunden anzulegen?

Hier ist der Supermarkt durch die Bauvorschriften verpflichtet, Stellplätze für Behinderte bereitzustellen. Dazu müssen diese auch für diese tatsächlich eingesetzt werden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann das örtliche Bauamt über die typischen Mittel des Verwaltungszwangs dem Nachdruck verleihen - und das gilt eben auch für den Fall, dass er keine Lust hat, die Störungen abzustellen. Da ist auch egal, welche Ladenkette zuständig ist, denn in dem Fall kommen beide ihrer Pflicht nicht nach und die Behörde kann sich einfach an beide wenden.

Wahrscheinlich wird da aber nur gehandelt, wenn sich auch ein Behinderter beschwert und nachweisen kann, dass er wiederholt an der Nutzung durch Nichtberechtigte gehindert wurde und der Supermarkt nicht handeln will.


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ulm
Beitrag 17.02.2025, 19:11
Beitrag #9


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Moderativer Hinweis:
Der Account von @Schwachzocker wurde gesperrt, da er nicht nur im aggressiven Verhalten gegen Forenregeln verstößt, sondern es sich auch um den Zweitaccount eines wegen Pöbelei gesperrten ehemaligen Mitglieds handelt.
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Q-Treiberin
Beitrag 17.02.2025, 20:46
Beitrag #10


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Zitat (AMenge @ 17.02.2025, 16:20) *
Dir wünsche ich, dass du mal am eigenen Leib erlebst, welche gravierenden Einschränkungen mit gesundheitlichen Problemen verbunden sein können. Was für eine widerwärtige und egoistische Einstellung!
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Mueck
Beitrag 17.02.2025, 22:05
Beitrag #11


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Zitat (ulm @ 15.02.2025, 18:27) *
Theoretisch können die Parkplatzbetreiber zivilrechtlich gegen den Falschparker vorgehen, doch dann würden sie ja einen Kunden verlieren.
... wobei das die wenig stört, wenn wegen zu vieler Fremdparker externe, hart und teuer durchgreifende Aufpasser mit kleingeruckten AGBs irgendwo auf dem Platz bestellt werden, wie wir hierzuforum oft genug lesen ... thread.gif

Bei dem Thema sei auch daran erinnert, dass ein ehedem hier sehr aktiver RA schon mal festgestellt hat, dass die Erfordernis eines Parkausweises nirgends so wirklich fixiert sei in der StVO und man auch bei gleichwertigen (ggfs. auch nur temporären) Handicaps dort parken dürfte (Nachweise bei Kontrollen wäre ein anderes Thema ...)
Bei Privatparkplätzen kann man aber eh eigene Regeln definieren ...
Der Betreiber, und wenn's dem egal ist, dann eben die Parkierenden ... thread.gif
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Hust
Beitrag 18.02.2025, 12:22
Beitrag #12


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Hier hat die Stadt den kompletten Privatparkplatz eines Supermarkts mit Parkscheibenpflicht beschildert und auch einige Behindertenparkplätze. Das Ordnungsamt kontrolliert täglich und nimmt reichlich Geld ein.
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trunax
Beitrag 19.02.2025, 09:36
Beitrag #13


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Ich finde die Einstellung solcher Supermärkte eigenartig. Sie tun so, als ob sie sich sozial engagieren ( stellen die Behinderter u Kind-Mutter Parkllätze zu Verfügung), aber , wenn es darum geht, dass keiner dort falsch parkt, dann scheint sich keiner für die Durchsetzung zu interessieren.

Das der Schwachzocker gesperrt wurde, finde ich mehr als richtig! Man hat aus seinen Beitragen gesehen, worauf er hinaus ist.
Solche Menschen wollen nicht kapieren, wie eine Mutter mit einem Kleinkind ein Auto in einer engen Parklucke parken soll? Kleines Kind vor der Lücke aus dem Auto holen, dann allein auf dem Parkplatz stehen lassen, um in die Lücke zu fahren? Nicht umsonst werden Mutter- Kind parkplatze breiter gemacht.
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helmet lampshade
Beitrag 19.02.2025, 11:16
Beitrag #14


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Behindertenparkplätze sind auch relativ eindeutig. Bei Mutter-Kind Parkplätzen, die von Vätern mit Kindern, oder kinderlosen Frauen mit anderen Kindern benutzt werden wird es schwierig
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Explosiv
Beitrag 20.02.2025, 09:00
Beitrag #15


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Es gibt auch Gehbehinderte, deren Hinderung aber noch nicht zum Führen des Merkzeichens aG ausreicht. Da ist es auch schwierig, ihnen beim Ein- und Aussteigen zu helfen und sie sicher an den Rollator zu bringen. Dafür nutze ich auch Mutter-Kind-Parkplätze, wenn genügend freie vorhanden sind. Für mich ist das nur ein Name, der die adressierte Gruppe nicht abschließend darstellt.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 20:31