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> Ampel mit Grünpfeilschild VZ720 – gilt das auch im Dunkeln?
Söne spitze Steine
Beitrag 17.02.2025, 13:02
Beitrag #1


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Das Grünpfeilschild neben dem roten Signal ist unbeleuchtet. In einem Fall wird es auch durch die Straßenbeleuchtung nicht angeleuchtet, ist also quasi unsichtbar.

Darf man dann uim Dunkeln trotzdem bei Rot nach Halt an der Haltlinie rechts abbiegen?


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reckoner
Beitrag 17.02.2025, 14:30
Beitrag #2


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Hallo,

ist das jetzt dein Ernst? (deine Fragen werden immer seltsamer)

Natürlich gelten Schilder auch im Dunkeln, sogar wenn sie gar nicht sichtbar sind (zugeschneit, durch ein Fahrzeug verdeckt o.ä.).

Stefan
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Tinu
Beitrag 17.02.2025, 14:53
Beitrag #3


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Wär doch mal ein interessantes Experiment: alle VZ, die man wegen Dunkelheit nicht sehen kann, gelten auch nicht. Vielleicht sollte man sich vorher noch auf den Dämmerungsgrad einigen? whistling.gif


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Gruß
Martin
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Mueck
Beitrag 17.02.2025, 19:11
Beitrag #4


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Evtl. interessantere Frage:
Wenn an einer Ampel an einer Stelle, wo man einen Grünpfeil erwarten würde, irgendwas anderes unbeleuchtetes hängt: Darf man das im Dunkeln für einen Grünpfeil halten? whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 18.02.2025, 00:29
Beitrag #5


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Nö. Die Anordnung ist nicht wirksam zugegangen.


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John Dalton
Beitrag 18.02.2025, 02:39
Beitrag #6


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Zitat (reckoner @ 17.02.2025, 14:30) *
Natürlich gelten Schilder auch im Dunkeln, sogar wenn sie gar nicht sichtbar sind (zugeschneit, durch ein Fahrzeug verdeckt o.ä.).
Stefan


Das ist (mir) neu. Wie stellst Du Dir das am Beispiel des zugeschneiten, gar nicht sichtbaren, Schildes vor? Handfeger auf dem Beifahrersitz und an jedem Schild anhalten und es vom Schnee befreien, um zu sehen, was sich darunter verbirgt? Oder prophylaktisch beim Anblick eines zugeschneiten, runden Schildes max. 30 km/h fahren, weil damit mindestens 95% aller aufgestellten Geschwindigkeitsbeschränkungen abgedeckt sind? Oder besser noch gar nicht mehr weiter fahren, weil es auch "Durchfahrt verboten" sein könnte?

Ich habe damit zwar keine direkte Antwort auf die Eingangsfrage, aber zumindest den Grundsatz der überhaupt möglichen Sichtbarkeit (und wenn es meinetwegen nur mit Beleuchtung geht) muss ein Verkehrszeichen doch wohl erfüllen?
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Reloader
Beitrag 18.02.2025, 07:24
Beitrag #7


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Was ist denn die Auswirkung eines im Dunklen nicht sichtbaren grünen Blechpfeiles?
Der, für den es ein Vorteil wäre (rechts abbiegen trotz roter Ampel), bleibt dann pflichtgemäß an der Haltlinie stehen, bis grün ist...... think.gif
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auchdasnoch
Beitrag 18.02.2025, 09:51
Beitrag #8


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Zitat (Reloader @ 18.02.2025, 07:24) *
Was ist denn die Auswirkung eines im Dunklen nicht sichtbaren grünen Blechpfeiles?

Ein Hupkonzert nachfolgender ortskundiger Fahrzeugführer.
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Söne spitze Steine
Beitrag 18.02.2025, 09:58
Beitrag #9


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Hinter der Eingangsfrage steckt die seltsame Begründung für die Anordnung des Z720: Diese sei erforderlich, um abends den Abfluß des Verkehrs (Veranstaltungshalle mit angeschlossenem Parkhaus) zu ermöglichen. Tagsüber ist da ein Kindergarten, wo die Kleinsten an der grünen Fußgängerampel durch das bewußte Ignorieren der Regeln zu Z720 gefährdet werden.


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mir
Beitrag 18.02.2025, 10:18
Beitrag #10


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[Mantra]
Probleme, die sich durch das Regelignoranz ergeben, lassen sich nicht durch andere Regeln, sondern am besten durch Kontrollen und Bußgelder beheben.
[/Mantra]

Die Kinder werden auch zu diesem Kindergarten nicht alleine laufen. Da eignen sich rücksichtslose ignorante Autofahrer hervorragend zur Verkehrserziehung, damit die Kinder die Kompetenz erwerben, später alleine den Schulweg zu bewältigen.

thread.gif


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redonner sa grandeur à l'europe!
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helmet lampshade
Beitrag 18.02.2025, 11:12
Beitrag #11


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Bedarfsregelungen für Ampeln scheinen vielerorts offenbar unmöglich oder gar Sensoren, die unüblich hohes Verkehrsaufkommen aus einer Richtung erkennen und entsprechend reagieren. Blechschild ist wahrscheinlich auch am billigsten und das Problem kann offiziell abgehakt werden
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F117
Beitrag 18.02.2025, 11:27
Beitrag #12


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Zitat (Söne spitze Steine @ 18.02.2025, 09:58) *
[...] um abends den Abfluß des Verkehrs [...] Tagsüber ist da ein Kindergarten [...]

Fällt Dir was auf, was so Sonnenstand, Helligkeit, Tageszeiten und Sichtbarkeiten angeht? Die Begründung ist doch komplett gegenläufig zum gewünschten Effekt think.gif


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reckoner
Beitrag 18.02.2025, 15:54
Beitrag #13


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Hallo,

Zitat
Wie stellst Du Dir das am Beispiel des zugeschneiten, gar nicht sichtbaren, Schildes vor? Handfeger auf dem Beifahrersitz und an jedem Schild anhalten und es vom Schnee befreien, um zu sehen, was sich darunter verbirgt?
Die wichtigen Verkehrszeichen haben nicht ohne Grund eine besondere Form.
Aber grundsätzlich gilt wie schon gesagt jedes Schild - u.U. ist ein Verstoß aber nicht vorwerfbar (etwa bei einem VZ 250 welches man - glaubhaft - für ein VZ 274 gehalten hat).

Zitat
Oder prophylaktisch beim Anblick eines zugeschneiten, runden Schildes max. 30 km/h fahren, weil damit mindestens 95% aller aufgestellten Geschwindigkeitsbeschränkungen abgedeckt sind?
Bei soviel Schnee das die Schilder nicht mehr zu sehen sind dürfte fast jede Geschwindigkeitsübertretung bereits gegen die ersten beiden Sätze des StVO §3 Abs.1 verstoßen. wavey.gif

Zitat
... aber zumindest den Grundsatz der überhaupt möglichen Sichtbarkeit (und wenn es meinetwegen nur mit Beleuchtung geht) muss ein Verkehrszeichen doch wohl erfüllen?
So ist es ja auch.
Da die Verkehrsteilnehmer aber selber Licht mitbringen müssen ...

Stefan
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John Dalton
Beitrag 18.02.2025, 22:36
Beitrag #14


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Okok, verstanden whistling.gif
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Goetz
Beitrag 19.02.2025, 12:47
Beitrag #15


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Zitat (auchdasnoch @ 18.02.2025, 09:51) *
Zitat (Reloader @ 18.02.2025, 07:24) *
Was ist denn die Auswirkung eines im Dunklen nicht sichtbaren grünen Blechpfeiles?

Ein Hupkonzert nachfolgender ortskundiger Fahrzeugführer.


Warum??? Der Blechpfeil besagt doch, daß ich bei Rot abbiegen darf, aber nicht, daß ich muß.
Vielleicht ist mir die Situation (wegen dem neben mir stehenden Linksabbieger (der etwas über die Haltelinie gefahren ist)) zu unübersichtlich, und ich warte deshalb auf Grün ?!?!
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F117
Beitrag 19.02.2025, 13:43
Beitrag #16


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Das sehen die hinter Dir leider anders. Du darfst ja auch 50 fahren - aber fahr doch mal 40 ...


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John Dalton
Beitrag 19.02.2025, 22:35
Beitrag #17


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Hierzudorf regelmäßig kein Problem. Da wird lustig bei erlaubten 50 tatsächlich 28 oder bei erlaubten 100 - natürlich außerhalb des Dorfes - 65 gefahren. Juckt keinen auch nur die Bohne, wenn sich da Schlangen von 30 bis 50 Fahrzeugen über den gesamten Landstraßenabschnitt hinter bilden. Ich glaub manchmal, die Leute machen einfach ihr Nachmittagsnickerchen mit alibimäßig geöffneten Augen im Auto. Ist ja auch schön kuschelig warm. Aber wehe man überholt dann. Dann wars wieder der BMW Asi, der den Dorffrieden stört.

Die gleichen Leute würden auch hinter der genannten Grünpfeilsituation einfach ihr Zelt aufschlagen und den schon lange geplanten Familiensurvivalurlaub einfach an der Kreuzung absolvieren.

Jaja, hier ist die Welt noch in Ordnung...
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helmet lampshade
Beitrag 20.02.2025, 09:55
Beitrag #18


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Zitat (F117 @ 19.02.2025, 13:43) *
Das sehen die hinter Dir leider anders. Du darfst ja auch 50 fahren - aber fahr doch mal 40 ...

Schneller fahre ich auf einspurigen Straßen, an denen Fußgänger unmittelbar am Straßenrand unterwegs sind oder sein können, grundsätzlich nicht. Bisher ohne Probleme
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GM_
Beitrag 20.02.2025, 10:15
Beitrag #19


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Du fährst auf Landstraßen außerorts nachts generell 40?


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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helmet lampshade
Beitrag 20.02.2025, 10:29
Beitrag #20


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Theoretisch können Menschen auch auf Autobahnen zu Fuß unterwegs sein. Ich meinte eher, dass sie mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auftauchen. Z.B in dieser zufällig aus Googlemaps herausgezogenen Straße würde ich unabhängig von der Beschilderung keine 50 fahren
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John Dalton
Beitrag 20.02.2025, 11:29
Beitrag #21


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Sieht für mich nach einer astreinen Beschleunigungs"geraden" aus. *Duck weg*. Mit breitem Gehweg auch noch - ist doch alles safe.
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Ford Prefect
Beitrag 23.02.2025, 12:47
Beitrag #22


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Zitat (F117 @ 19.02.2025, 13:43) *
Das sehen die hinter Dir leider anders. Du darfst ja auch 50 fahren - aber fahr doch mal 40 ...

Innerorts darfs du so lange 40 fahren, wie du willst und deswegen zu Hupen ist verboten. Ich lasse mich nicht von Leuten zu irgendwas nötigen, was ich nicht möchte. Sollen sie halt überholen, wenns ihnen nicht passt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 20:15