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> Parkscheinautomat ohne Parkschein
Freisinn
Beitrag 18.02.2025, 12:48
Beitrag #1


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Auf privaten Parkplätzen gibt es ja zwischenzeitlich die unterschiedlichsten Systeme zur Überwachung und Bezahlung der Parkzeit. Unter anderem auch Systeme, bei denen am Parkscheinautomat das Kennzeichen eingegeben wird, anstatt einen Parkschein zu lösen.
Sehe ich das richtig, dass dieses System auf öffentlichen Parkplätzen nicht zulässig wäre, da § 13 StVO explizit den Parkschein erwähnt, der ausgelegt werden muss?
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TAK
Beitrag 18.02.2025, 13:44
Beitrag #2


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zuerst dachte ich, dass ich Dir hier bei der Ansicht zustimmen kann... dann kam mir, dass ja viele Städte und Gemeinden auch das Handyparken via EasyPark und Konsorten ermöglichen... hier liegt ja dann auch kein Parkausweis in oder am Fahrzeug aus...

ich denke, dass auch das mit Kennzeichenerfassung praktisch gleich ist... in Ulm ist mir ein (städtisches) Parkhaus bekannt, wo man auch schon durch Kennzeichenerfassung ein- und ausfahren kann, wenn man davor sich mit Kennzeichen und über Handy entsprechend registriert hat... da muss man dann gar nichts mehr vor Ort machen - die Schranke öffnet automatisch und beim Ausfahren wird entsprechend wieder geöffnet und die Parkdauer danach entsprechend über App abgerechnet...

Ich vermute, dass alles über den §13 Abs. 3 abgedeckt ist..
Zitat
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, soweit die Entrichtung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann. Satz 1 gilt nicht, soweit eine dort genannte elektronische Einrichtung oder Vorrichtung nicht funktionsfähig ist.


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Freisinn
Beitrag 18.02.2025, 16:04
Beitrag #3


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Die Parkhäuser oder Parkplätze mit Kennzeichenerfassung werden aber über AGB geregelt, es gibt also eine Vertragsstrafe und keine Verwarnung.
Es gäbe ja für einen Parkscheinautomat bei dem man das Kennzeichen eingeben muss nicht mal einen Verwarnungs-Tatbestand.
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GerhardNL
Beitrag 20.02.2025, 09:38
Beitrag #4


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Hallo,

StVO §13 hat doch inzwischen einen Absatz 3, der da lautet:

Zitat
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, soweit die Entrichtung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann. Satz 1 gilt nicht, soweit eine dort genannte elektronische Einrichtung oder Vorrichtung nicht funktionsfähig ist.


MfG
Gerhard


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Freisinn
Beitrag 21.02.2025, 10:13
Beitrag #5


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"müssen nicht betätigt werden" heißt für mich aber, die Möglichkeit einen Parkschein zu ziehen muss vorhanden sein, dann gehen auch Alternativen.
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GerhardNL
Beitrag 21.02.2025, 13:11
Beitrag #6


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Zitat (Freisinn @ 21.02.2025, 10:13) *
"... müssen nicht betätigt werden" heißt für mich aber, die Möglichkeit einen Parkschein zu ziehen muss vorhanden sein ...

Das dürfte stimmen.

Wobei bei den Automaten mit Kennzeicheneingabe, die ich bisher gesehen habe, immer auch ein Parkschein rauskommt. Halt mit aufgedrucktem Kennzeichen. Dass man ganz ohne Papier-Parkschein auskommt, kenne ich nur von den Park-Apps.

MfG
Gerhard


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Acki
Beitrag 21.02.2025, 13:45
Beitrag #7


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Zitat (GerhardNL @ 21.02.2025, 13:11) *
Wobei bei den Automaten mit Kennzeicheneingabe, die ich bisher gesehen habe, immer auch ein Parkschein rauskommt.

Ich kenne einen in Potsdam, der ist komplett Papierlos.

Gruß Acki
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Freisinn
Beitrag 21.02.2025, 14:22
Beitrag #8


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@Acki: Öffentlich-rechtlich über eine Satzung bewirtschaftet oder privat über AGBs?

Zitat (GerhardNL @ 21.02.2025, 14:11) *
Wobei bei den Automaten mit Kennzeicheneingabe, die ich bisher gesehen habe, immer auch ein Parkschein rauskommt. Halt mit aufgedrucktem Kennzeichen. Dass man ganz ohne Papier-Parkschein auskommt, kenne ich nur von den Park-Apps.

Bei den Park-Apps gibt es ja aber auch immer alternativ den Automat mit Papier-Parkschein
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Explosiv
Beitrag 21.02.2025, 16:17
Beitrag #9


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Zitat (Acki @ 21.02.2025, 13:45) *
Zitat (GerhardNL @ 21.02.2025, 13:11) *
Wobei bei den Automaten mit Kennzeicheneingabe, die ich bisher gesehen habe, immer auch ein Parkschein rauskommt.

Ich kenne einen in Potsdam, der ist komplett Papierlos.

Gruß Acki


Der am Flughafen Köln/Bonn geht schon über 10 Jahre ohne Papier. Und das nach der Flut neu eröffnete Parkhaus im Veihbachcenter in Euskirchen druckt auch nur auf Wunsch eine Quittung aus.
Es ist jeweils an den Ausfahrten nochmal ne Kamera, die bei bezahltem Entgeld die Schranke öffnet.

Gänzlich ohne Papier ist also Stand der Technik. Gut für die Umwelt.


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GerhardNL
Beitrag 21.02.2025, 17:02
Beitrag #10


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Zitat (Explosiv @ 21.02.2025, 16:17) *
Der am Flughafen Köln/Bonn geht schon über 10 Jahre ohne Papier. Und das nach der Flut neu eröffnete Parkhaus im Veihbachcenter in Euskirchen druckt auch nur auf Wunsch eine Quittung aus.

Das dürften aber in beiden Fällen private Betreiber sein. Dann geht es nach AGB und nicht nach StVO.

Zitat (Explosiv @ 21.02.2025, 16:17) *
Gänzlich ohne Papier ist also Stand der Technik. Gut für die Umwelt.

Bei mir hier in Schweden sowieso. Aber auf einem öffentlichen Parkplatz in Deutschland, also im Geltungsbereich des §13 StVO, habe ich das bisher nicht gesehen.

MfG
Gerhard


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Freisinn
Beitrag 21.02.2025, 17:21
Beitrag #11


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Zitat (Explosiv @ 21.02.2025, 17:17) *
Der am Flughafen Köln/Bonn geht schon über 10 Jahre ohne Papier. Und das nach der Flut neu eröffnete Parkhaus im Veihbachcenter in Euskirchen druckt auch nur auf Wunsch eine Quittung aus.
Es ist jeweils an den Ausfahrten nochmal ne Kamera, die bei bezahltem Entgeld die Schranke öffnet.

Gänzlich ohne Papier ist also Stand der Technik. Gut für die Umwelt.


Dass das sinnvoll ist und aktueller Stand der Technik steht außer Frage. Mir geht es ausschließlich darum, ob es StVO-konform ist.
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Explosiv
Beitrag 21.02.2025, 18:53
Beitrag #12


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Da ist wohl der Datenschutz davor. Kennzeichenerfassung ist böse. Das kann man nur freiwillig per App machen oder anonym am Automaten.


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GerhardNL
Beitrag 24.02.2025, 09:24
Beitrag #13


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Zitat (Explosiv @ 21.02.2025, 18:53) *
Da ist wohl der Datenschutz davor. Kennzeichenerfassung ist böse.

Das muss noch nicht einmal so sein. Denn wenn ich an einem Parkscheinautomaten bezahle - noch dazu in bar, wir reden ja über Deutschland! - und anschließend keinerlei Nachweis über die erfolgte Zahlung erhalte, gehe ich davon aus, dass das Ding kaputt ist. Egal ob ich da ein Kennzeichen eingegeben habe oder nicht.

Wenn ich mit einer Smartphone-App parke und bezahle, kriege ich den Nachweis sofort direkt auf den Bildschirm bzw. per E-Mail.

MfG
Gerhard


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F117
Beitrag 24.02.2025, 23:08
Beitrag #14


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An einem Parkscheinautomaten werfe ich Geld ein und sehe, wie lange dann mein Parkschein gültig sein wird. Werfe ich noch mehr Geld ein, verlängert sich diese Gültigkeit. Löse ich den Druck aus, steht auf dem Ausdruck (den ich dann hinter die Windschutzscheibe lege) die eingezahlte Summe think.gif


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hk_do
Beitrag 26.02.2025, 20:05
Beitrag #15


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Es geht doch hier um einen Parkenohnescheinautomat, nicht um einen Parkenmitscheinautomat!

@GerhardNL hat nur bei Park*scheinautomat das Gendersternchen vergessen scared.gif

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Beitrag 26.02.2025, 22:08
Beitrag #16


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Ja, aber ein Parkscheinautomat ohne Schein ist doch wie Duschen ohne Nasswerden ... think.gif


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Beitrag 27.02.2025, 22:30
Beitrag #17


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Beitrag 28.02.2025, 16:44
Beitrag #18


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