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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3362 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
Sehe ich das richtig, dass dieses System auf öffentlichen Parkplätzen nicht zulässig wäre, da § 13 StVO explizit den Parkschein erwähnt, der ausgelegt werden muss? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2605 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
zuerst dachte ich, dass ich Dir hier bei der Ansicht zustimmen kann... dann kam mir, dass ja viele Städte und Gemeinden auch das Handyparken via EasyPark und Konsorten ermöglichen... hier liegt ja dann auch kein Parkausweis in oder am Fahrzeug aus...
ich denke, dass auch das mit Kennzeichenerfassung praktisch gleich ist... in Ulm ist mir ein (städtisches) Parkhaus bekannt, wo man auch schon durch Kennzeichenerfassung ein- und ausfahren kann, wenn man davor sich mit Kennzeichen und über Handy entsprechend registriert hat... da muss man dann gar nichts mehr vor Ort machen - die Schranke öffnet automatisch und beim Ausfahren wird entsprechend wieder geöffnet und die Parkdauer danach entsprechend über App abgerechnet... Ich vermute, dass alles über den §13 Abs. 3 abgedeckt ist.. Zitat (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, soweit die Entrichtung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann. Satz 1 gilt nicht, soweit eine dort genannte elektronische Einrichtung oder Vorrichtung nicht funktionsfähig ist.
-------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3362 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
Die Parkhäuser oder Parkplätze mit Kennzeichenerfassung werden aber über AGB geregelt, es gibt also eine Vertragsstrafe und keine Verwarnung.
Es gäbe ja für einen Parkscheinautomat bei dem man das Kennzeichen eingeben muss nicht mal einen Verwarnungs-Tatbestand. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4313 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Hallo,
StVO §13 hat doch inzwischen einen Absatz 3, der da lautet: Zitat (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, soweit die Entrichtung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann. Satz 1 gilt nicht, soweit eine dort genannte elektronische Einrichtung oder Vorrichtung nicht funktionsfähig ist. MfG Gerhard -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3362 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
"müssen nicht betätigt werden" heißt für mich aber, die Möglichkeit einen Parkschein zu ziehen muss vorhanden sein, dann gehen auch Alternativen.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4313 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
"... müssen nicht betätigt werden" heißt für mich aber, die Möglichkeit einen Parkschein zu ziehen muss vorhanden sein ... Das dürfte stimmen. Wobei bei den Automaten mit Kennzeicheneingabe, die ich bisher gesehen habe, immer auch ein Parkschein rauskommt. Halt mit aufgedrucktem Kennzeichen. Dass man ganz ohne Papier-Parkschein auskommt, kenne ich nur von den Park-Apps. MfG Gerhard -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2701 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3362 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
@Acki: Öffentlich-rechtlich über eine Satzung bewirtschaftet oder privat über AGBs?
Wobei bei den Automaten mit Kennzeicheneingabe, die ich bisher gesehen habe, immer auch ein Parkschein rauskommt. Halt mit aufgedrucktem Kennzeichen. Dass man ganz ohne Papier-Parkschein auskommt, kenne ich nur von den Park-Apps. Bei den Park-Apps gibt es ja aber auch immer alternativ den Automat mit Papier-Parkschein |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10575 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wobei bei den Automaten mit Kennzeicheneingabe, die ich bisher gesehen habe, immer auch ein Parkschein rauskommt. Ich kenne einen in Potsdam, der ist komplett Papierlos. Gruß Acki Der am Flughafen Köln/Bonn geht schon über 10 Jahre ohne Papier. Und das nach der Flut neu eröffnete Parkhaus im Veihbachcenter in Euskirchen druckt auch nur auf Wunsch eine Quittung aus. Es ist jeweils an den Ausfahrten nochmal ne Kamera, die bei bezahltem Entgeld die Schranke öffnet. Gänzlich ohne Papier ist also Stand der Technik. Gut für die Umwelt. -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4313 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Der am Flughafen Köln/Bonn geht schon über 10 Jahre ohne Papier. Und das nach der Flut neu eröffnete Parkhaus im Veihbachcenter in Euskirchen druckt auch nur auf Wunsch eine Quittung aus. Das dürften aber in beiden Fällen private Betreiber sein. Dann geht es nach AGB und nicht nach StVO. Gänzlich ohne Papier ist also Stand der Technik. Gut für die Umwelt. Bei mir hier in Schweden sowieso. Aber auf einem öffentlichen Parkplatz in Deutschland, also im Geltungsbereich des §13 StVO, habe ich das bisher nicht gesehen. MfG Gerhard -------------------- |
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Der am Flughafen Köln/Bonn geht schon über 10 Jahre ohne Papier. Und das nach der Flut neu eröffnete Parkhaus im Veihbachcenter in Euskirchen druckt auch nur auf Wunsch eine Quittung aus. Es ist jeweils an den Ausfahrten nochmal ne Kamera, die bei bezahltem Entgeld die Schranke öffnet. Gänzlich ohne Papier ist also Stand der Technik. Gut für die Umwelt. Dass das sinnvoll ist und aktueller Stand der Technik steht außer Frage. Mir geht es ausschließlich darum, ob es StVO-konform ist. |
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Da ist wohl der Datenschutz davor. Kennzeichenerfassung ist böse. Das kann man nur freiwillig per App machen oder anonym am Automaten.
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Da ist wohl der Datenschutz davor. Kennzeichenerfassung ist böse. Das muss noch nicht einmal so sein. Denn wenn ich an einem Parkscheinautomaten bezahle - noch dazu in bar, wir reden ja über Deutschland! - und anschließend keinerlei Nachweis über die erfolgte Zahlung erhalte, gehe ich davon aus, dass das Ding kaputt ist. Egal ob ich da ein Kennzeichen eingegeben habe oder nicht. Wenn ich mit einer Smartphone-App parke und bezahle, kriege ich den Nachweis sofort direkt auf den Bildschirm bzw. per E-Mail. MfG Gerhard -------------------- |
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An einem Parkscheinautomaten werfe ich Geld ein und sehe, wie lange dann mein Parkschein gültig sein wird. Werfe ich noch mehr Geld ein, verlängert sich diese Gültigkeit. Löse ich den Druck aus, steht auf dem Ausdruck (den ich dann hinter die Windschutzscheibe lege) die eingezahlte Summe
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Es geht doch hier um einen Parkenohnescheinautomat, nicht um einen Parkenmitscheinautomat!
@GerhardNL hat nur bei Park*scheinautomat das Gendersternchen vergessen ![]() |
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Ja, aber ein Parkscheinautomat ohne Schein ist doch wie Duschen ohne Nasswerden ...
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#17
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#18
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 20:07 |