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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 682 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 ![]() |
Wie wird das Fahrgastgewicht berechnet und wie das Gepäckgewicht? Die Anlage XIII StVZO beschreibt lediglich, die Berechnung der max. Anzahl der Sitz/- Stehfläche. Da wird ein Fahrgastgewicht von 68 Kilogramm genannt. -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7148 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Berechnen kanst Du das garnicht. Es sei denn jedes einzelne tatsächlioche Gewicht von Fahrgast und Gepäck ist bekannt. Es geht nur durch wiegen des beladenen KOM auf einer Fahrzeugwaage. - Oder das Fahrzeug hat eine Achslastwaage eingebaut, die dann aber meistens nicht hundertprozentig genau geht - |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 682 Beigetreten: 06.01.2008 Wohnort: Hunsrück Mitglieds-Nr.: 39323 ![]() |
D.h., es gibt keinen durchschnittlichen Wert, den der Fahrer als Anhalt einsetzen kann, um so wenigstens annähernd eine Zahl zu ermitteln?
Im §42 III StVZO wird bei der Definition Leergewicht u.a. ein Gewicht für den Fahrer von 75 Kilogramm angenommen. Gibt es nicht auch eine solche Zahl für den Fahrgast im KOM, für das mitgeführte Gepäck (Handgepäck, Reisegepäck)? -------------------- Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein! Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7148 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Annähernd berechnet, aber das ist dann Schätzen, nimm'st die erwähnten 75 kg pro Fahrgast plus 25 kg Gepäck. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Für die Typgenehmigung galt bis vor kurzem die VO(EG) 1230/2012, dort Anhang 1 Teil B:
Bei der Bestimmung der Massenverteilung ist für den Fahrgast selbst eine Masse von 68 oder 71 kg (je nach Fahrzeugklasse) anzusetzen; weiterhin darf die für das Gepäck vorgesehene Masse nicht weniger sein als 100 kg pro Kubikmeter Gepäckraum. Für Rollstuhlplätze sind 250 kg (Rollstuhl einschließlich Benutzer) anzusetzen, und für das Fahrpersonal 75 kg je Person. Es dürfte einleuchten, dass ein Fahrzeug leicht überladen ist, wenn man in diesen Grenzen knapp kalkuliert... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 07:02 |