![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92399 ![]() |
Kurze Frage, Ich hatte vor etwas mehr als 11 Jahren nach einer positiven MPU, meine Fahrerlaubnis wiederbekommen. Seither gab es keine groben Verstöße mehr. Das war im Jahr 2013. Nun wurde ich im Januar 25 mit THC im Blut auffällig, und habe daraufhin einen Antrag zur Bereinigung meiner Fahrerlaubnis Akte beantragt, in der Hoffnung das mein altes Gutachten vor einer möglichen erneuten MPU gelöscht wird. Die Bereinigung wurde durchgeführt und bestätigt. Heute hatte ich dann einen Termin zur Einsicht in meine Akte. Mein zuständiger Bearbeiter hatte sich kurz vorher entschuldigen lassen. Somit war ich dann, bei einer Vertretung die gleich zu Beginn sagte, wenn sie Fragen haben, fragen sie, aber ich kann ihnen nichts dazu sagen. Das Alte Gutachten von 2013 war tatsächlich noch Bestandteil der Akte sowie auch der Antrag zur Löschung im Bezug auf bereits getilgte Eintragungen und leider auch schon das vom Januar 2025 obwohl dort noch der Wiederspruch läuft. Ich habe deutlich gemacht, das dies dort nicht mehr sein dürfte, der Auszug aus dem Fahreignungsregister war leer, auch das wurde abgefragt und steht so in der Akte. Bin ich da richtig informiert, dass nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis alle Gutachten nach 10 Jahren zu entfernen sind? Auch Schriftverkehr, die sich auf bereits getilgte Eintragungen beziehen? Gibt es da Ausnahmen oder Gründe das nicht zu löschen? https://www.experten-branchenbuch.de/ratgeb...tfernt%20werden. Auf der Seite steht das alles was älter ist als 10 Jahre, zu entfernen ist. Auch der Schriftverkehr der sich auf bereits getilgte Eintragungen bezieht. Was kann ich nun tun? Vielen Dank schonmal |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30651 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Du siehst das schon richtig, nach § 2 Abs. 9 StVG müsste das Gutachten nach 10 Jahren vernichtet werden.
Aber was willst du jetzt tun? Die Führerscheinstelle verklagen? Ich persönlich würde erst dann was unternehmen, wenn die Führerscheinstelle tatsächlich eine MPU anordnet und in dieser Anordnung die alte, gelöschte Fahrt mit aufgeführt wird. Wie hoch war denn dein THC-Wert, dass du jetzt eine MPU fürchtest? -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92399 ![]() |
Nein, verklagen möchte ich natürlich niemanden. Ich wollte eigentlich nur vermeiden, das eine Vorverurteilung auf Grund des damaligen Vorfalls, bei der jetzigen Entscheidung mit ins Gewicht fällt. Natürlich bin ich mir bewusst darüber, das ich Mist gebaut habe.
Aber wirklich wichtig ist es mir bei der Versendung der Akte an das MPI, das mein altes Gutachten gelöscht wird. Laut dem Gesetzestext hat es ja auch nichts mehr in meiner Akte zu suchen somal ich ja genau deshalb die bereinigung beantragt und explizit darauf hingewiesen habe. Da stellt sich mir die Frage, warum wurde einiges entfernt, und das Gutachten nicht. Wie hoch war denn dein THC-Wert, dass du jetzt eine MPU fürchtest? Meine Werte sind leider ziemlich hoch. 12,9ng thc 130ng cohh seit der Auffälligkeit, abstinent. Vielen Dank für deine Antwort. |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 450 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Wieso MPI?
Da der alte Vorfall nicht mehr gewertet werden darf, gilst du als Ersttäter. Da kann höchstens ein ärztliches Gutachten gefordert werden, obwohl die Werte jetzt nicht so extrem sind um Abhängigkeit zu vermuten... |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 12.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92399 ![]() |
Ich befürchte so einfach ist das nicht. In der Befundbewertung steht folgendes....
Zitat Befundbewertung Maximale THC-Konzentrationen im Serum werden bei inhalativem Cannabiskonsum nach 15-20 Minuten erreicht. Diese Werte sinken innerhalb von 1-2 Stunden schnell ab und liegen bei Gelegenheitskonsumenten regelmäẞig 6- 8 Stunden nach Konsumende unterhalb von 1 ng/ml THC. THC-Serumkonzentrationen von 10,58 ng/ml oder mehr deuten relativ zuverlässig auf einen akuten Cannabiskonsum (Regressionsformel, Huestis et al. 1992), da dieser Wert 6 Stunden nach dem Konsumende von allen Gelegenheitskonsumenten und von 95% der chronischen Konsumenten unterschritten wird. Der Konzentrationswert des Metaboliten THC-OH von mehr als 5,46 ng/ml deutet zusätzlich auf einen akuten Konsum hin. Beeinträchtigungen sind in den ersten zwei Stunden nach dem Konsum besonders ausgeprägt, einzelne Fähigkeiten können noch 6-8 Stunden beeinträchtigt sein. Daher muss in dem Zeitraum von 6-8 Stunden nach dem Konsum mit einer Beeinflussung gerechnet werden. Eine Wirkung ist nicht auszuschlieBen, solange THC nachweisbar ist. Die THC-Carbonsäurewerte können zur Beurteilung eines chronischen Cannabiskonsums* herangezogen werden.Werte ab 75 ng/ml deuten auf einen chronischen Konsum hin, Werte ab 150 ng/ml sind ein starker Hinweis auf einen chronischen Konsum. Da wird mir bestimmt Missbrauch vorgeworfen, zumal meine Werte schon mit Textmarker markiert wurden in der Akte.(Obwohl es noch im Widerspruchsverfahren ist). Allerdings fände ich das schon richtig, wenn man das so handhaben würde wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist, das nach der 2. Auffällikeit erst gravierende Maßnahmen eingeleitet werden. Zum einen bin ich mir ziemlich sicher, dass es für 70% der betroffenen Warnung und lehre genug ist um das in Zukunft zu unterlassen (1 Monat fahrverbot, 2 Punkte und fast 1000€ )und zum anderen, es keine genauen Testmöglichkeiten gibt und der Abbau wie ich heute weiß unberechenbar ist. Auch das sich heute noch auf Studien von 1992 berufen wird, halte ich für nicht zeitgemäß. Aber wie gesagt ich will auch gar nicht Rum jammern das habe ich mir selbst zuzuschreiben. Was du da sagst macht mir Mut aber ich will mir keine falschen Hoffnungen machen. Es bleibt mir ein Rätsel warum das Gutachten nicht entfernt wurde, obwohl ja klar war das ich in die Akte gucke. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.03.2025, 07:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 07:12 |