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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92400 ![]() |
lange Zeit war ich stiller Mitleser, aber ich muss mich heute vertrauensvoll an euch wenden, da nun etwas eingetreten ist, was hätte niemals passieren dürfen. Kurz zu mir: 35 Jahre alt, Führerschein seit 2011, keine Eintragungen, keine Punkte. Passiert ist folgendes: Ich bin am Abend des 23.11.24 zur Nachtschicht gefahren, und habe dort erfahren, dass meine Schicht ausfällt. Ich arbeite in der Infrastruktur Branche. Die Kollegen und ich waren quasi auf Abruf im Pausenraum. Und wir haben Bier getrunken. Ich zwei Stück a 0,5 Liter. Bekam einen Anruf vom Krankenhaus, dass mein Vater eingeliefert worden ist mit Kreislaufkollaps. Da es bei mir im privaten Bereich große Spannungen und Diskrepanzen gab und gibt, hatte ich zu diesem Zeitpunkt immer öfter Trost im Alkohol gesucht, schlichtweg zum Vergessen. Klarer Fehler gebe ich zu. Ich hatte nach dem Krankenhausbesuch mich nach Hause begeben und dort noch ca 2-3 Bierdosen getrunken und habe den Fehler gemacht, mich ins Auto gesetzt zu haben um noch zu einem 24/7 Laden zu fahren, weil ich nichts mehr zu essen und trinken zuhause hatte. Während der Heimfahrt noch 1 Bier getrunken. Ich fuhr auf die Autobahn auf, als nach ca. 2 Kilometern von rechts ein Tier auf die Fahrbahn lief. Was es war, das konnte ich nicht erkennen. Ich habe den Fehler gemacht, das Lenkrad nach rechts zu reißen, an einer Stelle wo keine Leitplanke und keine Begrenzungspfosten standen. Mein Auto hat sich im Gras verhakt (es war nass) und ich habe hörte nur noch einen Knall und habe mich überschlagen. Klar dann waren direkt Ersthelfer da, welche mich versorgt hatten, und ich wurde ins Krankenhaus gebracht. Hatte einige Schürfwunden und Hämatome davongetragen und es wurde ein CT gemacht, da Glassplitter von der Frontscheibe auch auf meinem Kopf waren. Die Polizei war natürlich auch gekommen, hat mir Blut entnehmen lassen und war weg. Keine Fragen, nichts. Haben mir auch keinen Führerschein abgenommen. Montags direkt mit dem Anwalt Kontakt aufgenommen, um zu retten was noch zu retten war. Dieser hat Akteneinsicht beantragt und bis HEUTE fast 4 Monate danach keine bekommen. Ich habe mich danach umgehend in therapeutische Behandlung bei der IVT-Hö begeben und bis heute schon 1500 € dafür gezahlt. Heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass mir der Führerschein vorläufig entzogen wird. Im Raum steht 315c. Meine Frage an alle, kann ich durch die IVT-Hö und den relativ langen Zeitraum bis jetzt, noch hoffen, dass ich irgendwie halbwegs unbeschadet durch diese Angelegenheit kommen werde? BAK Betrug 1,36 ‰ nachts um 02:40, der Unfall war um 00:50. Ich musste schon seit Januar aufgrund von Stellenabbau meinen Job aufgeben und weiß nicht mehr weiter. Liebe Grüße Und ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass ich bei der Blutentnahme mehrfach dem Arzt gesagt habe, er solle bitte aufhören, da es mir unheimliche Schmerzen bereitet. Die Blutentnahme fand am rechten Unterarm, direkt am Handgelenk statt, und hat ein solches Hämatologie verursacht, dass meine Hausärztin mich danach zum Angiologen überwiesen hat, weil sie die Befürchtung hatte, dass dabei eine Arterie verletzt worden ist. Liebe Grüße |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26832 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hat Dein Anwalt Deine Maßnahmen (IVT-HÖ) mit der Staatsanwaltschaft geteilt? Dann sollte sich das strafmildernd auswirken. Unter 6 Monate FS-Sperrfrist wirst Du aber nicht davonkommen. Notfalls kannst Du auch gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen und die Maßnahmen vor Gericht darlegen. Das hätte auch den Vorteil, dass man versuchen kann, dass der Richter im Termin die wiedererlangte Eignung feststellt. Dann kommt auch sicher keine MPU.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92400 ![]() |
Ich habe heute nachdem der Beschluss kam, mit ihm telefoniert. Er war sehr überrascht, da er bzw die Kanzlei bereits mehrfach sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch der Polizei um Akteneinsicht gebeten hat. Ich habe ihm jetzt alle Informationen zur Verfügung gestellt und er wollte heute noch einen Eilantrag bei der Staatsanwaltschaft auf Akteneinsicht stellen. Er wird natürlich aufgrund meiner Darlegungen wegen der IVT-Hö mit der Staatsanwaltschaft reden. Ich habe auch diese Woche noch einen Termin für eine Haarprobe rückwirkend und werde auch an einem Urin-Screening teilnehmen.
Ich habe direkt nach der Tat mich zur IVT-Hö angemeldet und bereits einige Einzel,-Gruppen,-und das Intensivseminar Wochenende absolviert, da es mir wirklich darum ging und geht das Geschehen aufzuarbeiten und künftig ein anderes Leben führen zu können. Hat mich bisher bereits 1500€ gekostet, aber es ist es mir wert. Gibt es denn Erfahrungen über die Rechtsprechung in solchen Fällen im Saarland? Ich konnte hierüber bislang nichts rausfinden. Liebe Grüße |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 06:49 |