![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 09.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92387 ![]() |
Und zwar geht es darum ein Winterdienst fährt falsch herum in den Gegenverkehr über dem Bürgersteig Also quasi wie ein Geisterfahrer, nur das er teils auf dem Bürgersteig und teils auf der Straße fährt aber er fährt dennoch in den Gegenverkehr rein zwar mit Warnblinklicht und rundrum, leuchte und in Schrittgeschwindigkeit Hatte Winterdienst eine Strafe zu befürchten? Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit oder ohne Punkten Danke |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7148 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo Wenn das Fahrzeug so ausgerüstet war wie das verlinkte, mit Warnmarkierungen und Rundumkennleuchten dann dürfen diese Fahrzeuge auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert. Sonderrechte sind in §35 STVO, hier unter Punkt 6 geregelt. |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 09.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92387 ![]() |
Ja, das mit den Sonderrechten ist mir bekannt allerdings war bei diesem Fahrzeug keinen anderen Markierungen dran. Es war einfach nur ein Schneepflug vorne dran. Vorne an den Schneepflug waren zwei Stäbe dran wie auf den Bild, aber ohne Fahne oder so auf dem Dach war auch keine rund um Leuchte, sondern nur hinten an dem Streugerät war die rundum Leuchte.
Also ich frage mich einfach aus Interessen halber Was wäre, wenn wir die rundum Leuchte nicht anhatte und nur mit Warnblinklicht in den Gegenverkehr fährt? Zählen da trotzdem die Sonderrechte ? Oder kann es dafür ein Bußgeld geben, wenn man ohne rund um leuchte in der Gegenverkehr fährt als Winterdienst versteht sich ? |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 06:52 |