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WurstCase
Beitrag 10.04.2025, 13:27
Beitrag #1


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Gegeben sei folgende Situation: Radfahrende überqueren bei Grün eine Kreuzung und warten dann dort, um sie nach links zu überqueren, sobald der Querverkehr dies zulässt (indirektes Linksabbiegen nach § 9 Abs. 2 StVO). Dabei wiederum entgegenkommende Linksabbiegende müssen warten.



Nun leuchte aber für die entgegenkommenden Linksabbiegenden ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung (Räumpfeil), weil die Gegenrichtung ja Rot hat. Wie verträgt sich nun der dort wartende Radverkehr (für den das Rotlicht nicht gilt, was er auch gar nicht sehen kann, weil er dahinter steht) mit dem "ungehinderten" Räumen der Kreuzung (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO)?

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Tinu
Beitrag 10.04.2025, 17:35
Beitrag #2


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Zunächst mal irritiert mich das "entgegenkommender Linksabbieger", weil die Linksabbieger ja nicht der Gegenverkehr, sondern der Querverkehr sind.

Ansonsten würde ich formal sagen, dass der grüne Pfeil ja nur anzeigt, dass der Gegenverkehr (!) durch Rot angehalten wird. Der Radfahrer ist aber seinerseits noch der aus der vorausgegangenen Ampelphase übriggebliebene Querverkehr, der zunächst die Kreuzung räumen darf, bevor der Querverkehr bei Grün einfach voranprescht.

In der Praxis kann das zwar trotzdem falsch interpretiert werden, was aber nur ein weiterer Beleg für das nicht durchdachte Konzept "indirektes Abbbiegen" ist. Was soll der Radfahrer denn auch sonst machen, wenn er noch nicht einmal sehen kann, welche anderen Arme gerade Grün haben? Darauf warten, dass er von hinten angehupt wird?


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Gruß
Martin
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WurstCase
Beitrag 10.04.2025, 18:53
Beitrag #3


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Der entgegenkommende Linksabbieger ist aus Sicht des Radverkehr hier in der Skizze das Auto. Querverkehr wäre hier für den Radverkehr doch nur solcher, der von Nord nach Süd oder von Süd nach Nord fährt bzw. von Norden oder Süden aus abbiegt (Norden sei in der Skizze oben wink.gif ).

Bzgl. der Undurchdachtheit des "indirekten Linksabbiegens": Zustimmung.
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dopero
Beitrag 10.04.2025, 19:53
Beitrag #4


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Zitat (WurstCase @ 10.04.2025, 14:27) *
Gegeben sei folgende Situation: Radfahrende überqueren bei Grün eine Kreuzung und warten dann dort, um sie nach links zu überqueren, sobald der Querverkehr dies zulässt (indirektes Linksabbiegen nach § 9 Abs. 2 StVO). Dabei wiederum entgegenkommende Linksabbiegende müssen warten.
Die Skizze ist für mich gerade kein indirektes Linksabbiegen, da der § verlangt die Fahrbahn „hinter der Kreuzung oder Einmündung“ zu überqueren. Hier steht der Radfahrer aber mitten in der Kreuzung.
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Mueck
Beitrag 10.04.2025, 21:13
Beitrag #5


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... und das ändert genau was am Problem?

Bei usreichenden Räumzeiten sollte es eigentlichnicht zu Problemen kommen ... Werden Räumpfeile nicht in der Regel am Ende eingeschaltet? Da sollte der Radler ja schon längst über alle Berge sein ...?
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Tinu
Beitrag 11.04.2025, 08:12
Beitrag #6


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Ob bei den Räumzeiten auch berücksichtigt wurde, dass der indirekte Linksabbieger anders als der direkte auch den nachfolgenden Geradeausverkehr abwarten muss und dabei nicht einmal die Ampelphase erkennen kann? Ein weiteres Argument gegen indirektes Linksabbiegen.

Zitat (WurstCase @ 10.04.2025, 19:53) *
Der entgegenkommende Linksabbieger ist aus Sicht des Radverkehr hier in der Skizze das Auto.
Eben nicht: Da der Radfahrer von Norden kommt, kommt sein Gegenverkehr von Süden. Es geht nicht darum, wohin man will, sondern woher man kommt. Beim direkten Abbiegen ist es doch genauso: Man steht auf der Kreuzung und der Gegenverkehr, den man abwarten muss, wäre der aus Süden. Es geht nicht darum, in welchem Winkel man sein Fahrrad bereits gedreht hat, sondern darum, dass man nach wie vor links abbiegen will und es noch nicht abgeschlossen hat.

Wenn du den Verkehr aus Osten als Gegenverkehr betrachtest, konstruierst du aus dem indirekten Linksabbiegen zwei getrennte Manöver: Geradeaus die Kreuzung queren + Aufstellen als Geradeausfahrer von Osten. Der Verkehr aus Osten wird aber von der Ampel im Osten geregelt und der indirekte Linksabbieger nur von der Ampel im Norden. Sobald er auf der Kreuzung ist, hat er "nur noch" den Verkehr aus Norden und Süden zu beachten und muss hoffen, dass der Querverkehr ihm Zeit zum Räumen lässt.


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Gruß
Martin
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hk_do
Beitrag 13.04.2025, 13:12
Beitrag #7


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Zitat (Mueck @ 10.04.2025, 22:13) *
... und das ändert genau was am Problem?


Wenn der Radler nicht auf sondern hinter der Kreuzung quert ist das Auto kein Linksabbieger mehr, sondern zählt zum "Verkehr aus beiden Richtungen", die der Radler zu "beachten" hat wavey.gif

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silenz
Beitrag 13.04.2025, 16:22
Beitrag #8


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@dopero Wo soll denn dieses hinter der der Kreuzung sein, wenn nicht am rechten Fahrbahnbrand der neuen Fahrtrichtung?
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